Informationen des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben:
Ministerialbeauftragter
Ltd. OStD Dr. Christoph HenzlerHallstraße 10
86150 Augsburg
Stellvertreter
Stephan Hildensperger, Oberstudiendirektor
Erreichbarkeit der Dienststelle:
Die Dienststelle des Ministerialbeauftragten ist während des Schuljahres 2025/26 an den Werktagen jeweils von
Montag bis einschließlich Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
und
am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
erreichbar.
In dringenden Fällen ist der Ministerialbeauftragte unter den bekannten Telefonnummern für die Schulleitungen erreichbar.
In der ersten und letzten Woche der Sommerferien 2026 ist die Dienststelle zu den üblichen Zeiten erreichbar, vom 10.08.2026 bis einschließlich 12.08.2026 sowie vom 02.09.2026 bis einschließlich 04.09.2026 jeweils vormittags.
In der Zeit von Do. 13.08.2026 bis einschließlich Di. 01.09.2026 ist die Dienststelle an folgenden Terminen, jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr, erreichbar:
Mittwoch, 19.08.2026
Mittwoch, 26.08.2026
Der Ministerialbeauftragte, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Verwaltungsangestellten wünschen allen Schulen des Bezirks Schwaben erholsame Sommerferien!
Ihre MB-Dienststelle Schwaben
Mitteilungen
Zwei schwäbische Gymnasien können die Jury auf Landesebene überzeugen (P-Seminarpreis 2024/25 G9)
Im Rahmen des jährlich verliehenen P-Seminarpreises wurden im Bezirk Schwaben wie in jedem Jahr durch eine Fachjury Siegerschulen ausgewählt. Beide Einreichungen konnten auch auf Landesebene überzeugen und gewinnen die ersten beiden von vier ausgelobten Preisen. Wir gratulieren und sind stolz auf unsere schwäbischen Schülerinnen und Schüler und deren engagierte Lehrkräfte.
- Gymnasium bei St. Anna Augsburg: „3D-Druck trifft Scrum – Ideen zum Leben erwecken!“
Das Seminar beeindruckte einmal mit seinem Produkt, einer Roboter-Hand, die Schnick-Schnack-Schnuck spielen kann, sondern auch die erfolgreich und konsequent angewandten modernen und agilen Projektmanagementmethoden.
- Allgäu-Gymnasium Kempten: „Stolpersteine digital“
Hier überzeugte die Lebendigkeit und Zugänglichkeit von Erinnerungskultur und deren Wirkung in die Stadtgesellschaft hinein sowie die gelungene und intensive Zusammenarbeit mit unterschiedlichen externen Partnern.
Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach mit dem P-Seminarpreis 2024/25 des letzten G8-Jahrgangs ausgezeichnet
Auch für den letzten Jahrgang des G8-Auffangnetzes wurde ein regionaler Preisträger ermittelt. In den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 arbeiteten Schülerinnen und Schüler an ihren Ideen und Konzepten im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminare). Obwohl nur an 12 schwäbischen Schulen Abiturjahrgänge eingerichtet sind, soll auch die Arbeit dieses Jahrgangs mit der Verleihung des P-Seminarpreises gewürdigt werden.
Eine herzliche Gratulation geht an die Schülerinnen und Schüler und die betreuende Lehrkraft des Siegerseminars des
- Simpert-Kraemer-Gymnasiums Krumbach : Porträtfotografie (P-Seminar Kunst): Die Schülerinnen und Schüler beschäftigten sich unter professioneller Anleitung Ihrer Lehrkraft, die auch Fotografin ist, mit technischen, unternehmerischen und künstlerischen Aspekten der Fotografie. Das Projekt „Portraitfotografie“ umfasste dabei eine Vielzahl von praktischen Phasen mit unterschiedlichen Herausforderungen z.B. im Studio oder im Freien. Die entstandenen Fotografien, die in einer Ausstellung in den Räumen der Raiffeisenbank Krumbach und auf der Website des Gymnasiums präsentiert wurden, überzeugen durch hohe technische Professionalität und ihre künstlerische Ästhetik.
Der Kurs wird für ausländische Schülerinnen und Schüler angeboten, die über keine oder nur mangelhafte Deutschkenntnisse verfügen, jedoch eine gymnasiale Eignung haben.
Informationen der Dienststelle
Ministerialbeauftragter
Dr. Christoph Henzler, Leitender Oberstudiendirektor
Stellvertreter des Ministerialbeauftragten
Stephan Hildensperger, Oberstudiendirektor
Mitarbeiter des Ministerialbeauftragten
Katja von Wyschetzki, Studiendirektorin, Katja.wyschetzki@augsburg.de
Ulrich Miller, Studiendirektor, ulrich.miller@augsburg.de
Richard Fischer, Studiendirektor, richard.fischer@augsburg.de
Alexander Petrovici, Studiendirektor, alexander.petrovici@augsburg.de
Karin Sonntag, Studiendirektorin, karin.sonntag@augsburg.de
Verwaltungsbeamter
Andrea Sailer-Muth, Regierungsamtfrau, andrea.sailer-muth@augsburg.de
Verwaltungsangestellte
Birgit Kraus, Birgit.Kraus@augsburg.de
Claudia Schall, Claudia.Schall@augsburg.de
Stefan Hildensperger, stefan.hildensperger@augsburg.de
Anschrift der Dienststelle:
Hallstraße 10,
86150 Augsburg
Telefon: 0821-324-1601
Fax: 0821-324-1606
E-Mail: mbschwaben@augsburg.de
Die Dienststelle des Ministerialbeauftragten befindet sich im
Holbein-Gymnasium Augsburg.
Datenschutzbeauftragte für die Angelegenheiten der Dienststelle:
Miriam Kubina, Oberstudienrätin, datenschutz@holbein-gymnasium.de
StD Dr. Christian Pöpperl
E-Mail: katholisch@mbschwaben.de
StDin Doris Eckert
E-Mail: evangelisch@mbschwaben.de
StD Josef Spirk
E-Mail: ethik@mbschwaben.de
StDin Astrid Schimkus
E-Mail: latein@mbschwaben.de
StD Dr. Andreas Weileder
E-Mail: griechisch@mbschwaben.de
StD Christoph Werth
E-Mail: englisch@mbschwaben.de
StDin Carmen Jung
E-Mail: franzoesisch@mbschwaben.de
StDin Dagmar Horn
E-Mail: italienisch@mbschwaben.de
OStRin Katharina Hillenbrand
E-Mail: spanisch@mbschwaben.de
StDin Bettina Haltmayer
E-Mail: mathematik@mbschwaben.de
StDin Dr. Siglinde Voß
E-Mail: informatik@mbschwaben.de
StD Friedrich Erbshäuser
E-Mail: physik@mbschwaben.de
StD Helmut Baumgärtner
E-Mail: chemie@mbschwaben.de
StD German Weber
E-Mail: biologie@mbschwaben.de
StD Thomas Rinner
E-Mail: geschichte@mbschwaben.de
StD Rainer Stiegeler
E-Mail: geographie@mbschwaben.de
OStR Matthias Schilling
E-Mail: wirtschaft_recht@mbschwaben.de
in Vertretung: StD Josef Spirk
E-Mail: sport@mbschwaben.de
Links und Informationen
Oberstufe
Ansprechpartner für Fragen zur Oberstufe:
StD Michael Hartmann
E-Mail: oberstufe@mbschwaben.de
Berufliche Orientierung
Ansprechpartner für Fragen zur Beruflichen Orientierung:
StD Michael Hartmann
E-Mail: Berufliche_Orientierung@mbschwaben.de
Berater digitale Bildung (BdB) /ByCS
informationstechnischer Berater digitale Bildung (iBdB)
StD Christian Schmied
E-Mail: ibdb@mbschwaben.de
Telefon: 0821/324 1614 (Durchwahl)
Telefon: 0821/324 1601 (Sekretariat)
Fax: 0821/324 1606
Schulverwaltungsprogramm ASV
Berater und Multiplikatoren in Schwaben:
OStR Florian Langenecker
Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Tel. (08341) 966550
E-Mail: asv@jakob-brucker-gymnasium.de
OStDin Brigitte Schmitt
Valentin-Heider-Gymnasium Lindau
Tel. 08382 -949530
E-Mail: brigitte.bs.schmitt@web.de
StDin Schöffler Birgit
Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
Tel. (0821) 3102-7601
E-Mail: birgit.schoeffler@gymneusaess.de
Datenschutz
Multiplikator für die lokalen Datenschutzbeauftragten:
OStR Bernd Plomer
E-Mail: Datenschutz@mbschwaben.de
Informationen des Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ganztagsschule am Gymnasium
Koordination der Ganztagsschulangebote:
OStRin Christine Rohloff-Karlin
Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen
Schubertstraße 68
86368 Gersthofen
Telefon: 0821/324-1601
E-Mail: ganztag@mbschwaben.de
Zur Tätigkeit gehören:
- Information und Beratung von Schulen, Kommunen und freien Trägern,
- Hilfe bei der Entwicklung von Ganztagskonzepten,
- Bearbeitung von Genehmigungs- bzw. Förderanträgen,
- Beratung zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsschulen.
Verkehrserziehung und Unfallschutz
Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallschutz:
OStR Jürgen Faber
E-Mail: verkehr_und_sicherheit@mbschwaben.de
Unterstützungsangebote für schwäbische Gymnasien, die ab dem Schuljahr 2024/2025 mit der Einführung einer 1:1-Ausstattung mit mobilen Endgeräten starten:
a) Allgemeine Informationen
Informationen zur „Digitalen Schule der Zukunft“ BayMBl. 2024 Nr. 278
Detaillierte Informationen auf der Homepage des StMUK
Erläuternde Informationen/FAQs des Innovationsteams der MB-Dienststelle Gym Schwaben (siehe unten)
b) Angebote der MB-Dienststelle für die Gymnasien in Schwaben
Fortbildungsmodule des Experten- und Referentennetzwerkes zur 1:1-Ausstattung (siehe unten)
Angebote der Schulentwicklungsmoderatoren digitale Bildung (SEdB) (siehe unten)
c) Ansprechpersonen an der MB-Dienststelle für die Gymnasien in Schwaben
Für Fragen rund um die 1:1-Ausstattung stehen den schwäbischen Gymnasien das erweiterte Innovationsteam der MB-Dienststelle zur Verfügung. (siehe unten)
Gemeinsam erreichbar unter dsdz@mbschwaben.de
MB-Mitarbeiter für Fragen der SMV und der Schülerzeitung:
StD Konstantin Sixt
E-Mail: smv@mbschwaben.de
Als Bezirksschülersprecher/ (BSSP) der Gymnasien im Bezirk Schwaben wurden für das Schuljahr 2025/26 gewählt:
1. Bezirksschülersprecher:
Quirin Peters, Gymnasium Hohenschwangau
2. Bezirksschülersprecherin:
Vivienne Wehner, Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen
Grundsätzliches
Begabtenförderung ist Kernaufgabe jeder Schule. Zentral ist dabei die Entdeckung und die Entfaltung der individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler: Jede und jeder Lernende rückt als Person mit individuellen und sozialen Voraussetzungen und Potenzialen in den Mittelpunkt des schulischen Lernprozesses.
Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kommt im differenzierten Schulsystem Bayerns dem Gymnasium eine Schlüsselrolle zu, da überdurchschnittlich begabte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler die Hauptklientel dieser Schulart bilden. Angesichts der wachsenden Heterogenität der gymnasialen Schülerschaft ist es im Sinne einer individuellen Förderung unabdingbar, sich nicht nur um die Unterstützung der Schwächeren zu bemühen, sondern auch den intellektuellen und kreativen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler am oberen Rand des Begabungs- und Leistungsspektrums gerecht zu werden.
Besonders begabte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler können sich in der Regel die in der Schule vermittelten Inhalte schneller aneignen (Akzeleration) und haben so noch Kapazität für zusätzliche Angebote (Enrichment). Diese Enrichmentangebote stehen im Rahmen der bayerischen Begabtenförderung allen Schülerinnen und Schülern offen, die - vor allem aufgrund des Notenbilds und/oder einer psychologischen Diagnostik - eine allgemeine oder fachspezifische besondere Begabung zeigen oder eine solche vermuten lassen.
Institutionen in Schwaben
An der breiten Palette von Angeboten der Begabtenförderung an den Gymnasien inSchwaben wirken zahlreiche Institutionen mit. Die Koordination obliegt dem Ministerialbeauftragten.
Unter den Gymnasien in Schwaben verfügt insbesondere dasGymnasium bei St. Stephanaufgrund der dort eingerichteten Hochbegabtenklassen über langjährige Erfahrung nicht nur mit der effizienten Gestaltung derartiger Enrichmentangebote für besonders Begabte, sondern auch mit dem binnendifferenzierenden Unterrichten dieser speziellen Schülerklientel. Daher wurde es im Schuljahr 2015/16 zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert und gibt es seine Erfahrungen und entsprechende Förderkonzepte an andere Schulen in der Region weiter. Das Kompetenzzentrum bietet Informationsmöglichkeiten, Hospitationen und Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld Begabtenförderung an und ist für Gymnasien, die ihr Schulprofil im Bereich Begabtenförderung schärfen wollen, eine zentrale Anlaufstelle.
Um Angebote der Begabtenförderung für geeignete Schülerinnen und Schülern regional zu bündeln, sind darüber hinaus an folgenden Schulen Regionalzentren für Begabtenförderung (Begabungsstützpunkte) eingerichtet, die die Enrichmentangebote der einzelnen Gymnasien koordinieren und kommunizieren:
- Holbein-Gymnasium Augsburg
Frau StDin Hettenkofer , 0821/324-1611 - Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen
Herr StD Helmschrott, 09071/79040 - Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen
Herr StD Kellerer 08331/96760 - Gymnasium Marktoberdorf
Frau OStRin Stefanie Rüger 08342/96640
Für Eltern, die eine Beratung zum Thema (vermuteter) Hochbegabung wünschen, sind der Schulpsychologe an der jeweiligen Schule sowie die Staatliche Schulberatungsstelle erste Anlaufstellen. In Erlangen, München (LMU) und Würzburg bieten auch Universitäten spezielle schulpsychologische Beratung u.a. zum Thema Hochbegabung an.
Ansprechpartner
Dienststelle des Ministerialbeauftragten
Alexander Petrovici, StD
Hallstraße 10
86150 Augsburg
Telefon: 0821/324 1622
Fax: 0821/324 1606
E-Mail: alexander.petrovici@augsburg.de
Kompetenzzentrum für Begabtenförderung
Alexander Wolf, OStD (Schulleiter)
Karina Staffler, StDin (Schulpsychologin)
Gymnasium bei St. Stephan
Gallusplatz 2
86152 Augsburg
Telefon: 0821/324 18 500
Fax: 0821/324 18 505
E-Mail: st-stephan@augsburg.de
Staatliche Schulberatungsstelle Schwaben
Dr. Alexandra Pulfer, OStRin
Beethovenstr. 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821/509 160
Fax: 0821/509 1612
E-Mail: a.pulfer@schulberatung-schwaben.de
Begabungsstützpunkte in Schwaben
An den vier Begabungsstützpunkten Augsburg, Marktoberdorf, Memmingen und Nordschwaben wurden für das Schuljahr 2025/2026 wieder Kurse für besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler der schwäbischen Gymnasien eingerichtet. Bei der Kurswahl besteht keine Einschränkung auf den eigenen Begabungsstützpunkt. Bewerbungen können über die Schule eingereicht werden.
Begabungsstützpunkt Augsburg
Kursprogramm 2026/27
| A01 | Insight&Debate: News across the English-Speaking World |
| A02 | Weltliteratur; Das Thema Liebe |
| A03 | Ich bin ich: Gezeichnete, gemalte und gedruckte Selbstporträts und Porträts |
| A04 | Licht und Farben |
| A05 | Streifzüge durch das Reich der Mathematik |
| A06 | Politik und Zeitgeschichte |
| A07 | Wirtschaft - dynamisch und hautnah |
| A08 | CircularLab - Design - Innovation - Nachhaltigkeit |
| A09 | Kammermusik Modern |
| A10 | Kammermusik Historisch |
| A11 | GENial I - Grundkurs |
| A12 | GENial II - Aufbaukurs |
| A13 | Cinemagie - Licht, Kamera, Action! |
| A14 | Wir werden Mathemeister |
| A15 | Worte, die wirken - Journalistisches Schreiblabor |
| A16 | Denken wie Maschinen - Künstliche Intelligenz und die Mathematik dahinter |
| A17 | Wasserstadt Augsburg erleben - entdecken, gestalten, Junior-Scout werden |
| A18 | Mit Astronomie durch das Jahr |
| A19 | Forschung im Grenzbereich: Physik und Biologie im Dialog |
Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 16.07.2026 nur über die Schule Ihres Kindes!
Die Präsentations- und Informationsveranstaltung findet am 17.06.2026 ab 18 Uhr im Barbara-Saal des Stetten-Instituts statt.
Begabungsstützpunkt Marktoberdorf
Kursprogramm 2026/27
| MOD01 | Die Römer im Allgäu und in unserem Alltag |
| MOD02 | Gedichte entdecken - von Reim bis Rap |
| MOD03 | Biologische Vielfalt entdecken - Theorie und Praxis |
| MOD04 | Filmtechnik(en) fürs Kino |
| MOD05 | Zahlensysteme und Modulrechnung |
| MOD06 | Forscher werden, Experimente wagen! Spannende Alttagsphänomene aus Natur und Technik |
| MOD07 | STIMM:FIT |
| MOD08 | Orchester der Gymnasien Schwabens |
| MOD09 | DetektivKids - Strafrechtliche Spurensuche bei Mickey Mouse & Co |
| MOD10 | Digitaler LED-Würfel; Aufbau und Programmierung eines elektronischen Würfels |
| MOD11 | Humanoide Robotik - Mit generativen KI Robotern das Laufen lehren |
Bewerbungen bitte bis spätestens 16.07.2026 nur über die Schule Ihres Kindes möglich.
Die Präsentations- und Informationsveranstaltung findet am 16.06.2026 ab 18 Uhr im Gymnasium Marktoberdorf statt.
Begabungsstützpunkt Memmingen
Kursprogramm 2026/27
| MM01 | English Explorers - Language Beyond Limits |
| MM02 | a capella - Singen im Ensemble |
| MM03 | Roboter Revolution: Kreativität trifft Technik |
| MM04 | Die Entstehung unseres Universums |
| MM05 | Die Sonne - unser Stern |
| MM06 | Historische Erinnerungskultur vor Ort |
| MM07 | IMPRESS ME! |
| MM08 | Kammermusik - Schwarz und Weiß |
| MM09 | Spectaculum Latinum |
| MM10 | Zauberhafte Magie der Mathematik |
Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 16.07.2026 nur über die Schule Ihres Kindes! Zu- und Absagen werden per Mail bis Ende des Schuljahres mitgeteilt.
Am Dienstag, 30.6.2026, findet am Valentin-Heider-Gymnasium in Lindau um 18:30 ein Infoabend zum Begabungsstützpunkt Memmingen statt.
Die Präsentations- und Informationsveranstaltung findet am 19.06.2026 ab 15 Uhr im Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen statt.
Begabungsstützpunkt Nordschwaben
Kursprogramm 2026/27
| N01 | Ist doch logisch! |
| N02 | App-Entwicklung |
| N03 | Politik und Zeitgeschehen |
| N04 | Abenteuer Archäologie |
| N05 | Mathematik für Ingenieure für morgen - 10.0 |
| N06 | Zählen und Zahlen |
| N07 | WordSmith: Englische Schreib- und Filmwerkstatt |
| N08 | IT-Sicherheit - Hacken für Anfänger und Fortgeschrittene |
| N09 | Astrophysik an einer Schulsternwarte |
| N10 | Wir machen blau (und rot und …) - Chemie der Farben |
| N11 | ZAHLENZAUBER - von natürlichen, imaginären und anderen Zahlen |
| N12 | Kammermusikkurs in Kooperation mit dem Philharmonischen Orchester der Stadt Ulm |
| N13 | Startup-Insider: Mit deiner Idee erfolgreich durchstarten |
| N14 | "Wer bin ich und wenn ja wie viele" - Philosophische Perspektiven auf das Menschsein |
Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 16.07.2026 nur über die Schule Ihres Kindes!
Die Präsentations- und Informationsveranstaltung findet am 03.07.2026 ab 15 Uhr im Johann-Michael-Sailer-Gymnasium in Dillingen a. d. Donau statt.
Die Förderprogramme
Orchester der Gymnasien Schwabens
Das Orchester der Gymnasien Schwabens hat sich zum Ziel gesetzt, musikalisch begabten Schülern die Möglichkeit zu bieten, sinfonische Orchesterwerke zu erarbeiten. Unter Anleitung der Dozenten proben die Jugendlichen vor allem Werke der Romantik oder Moderne. Dadurch soll eine positive Rückwirkung auf die Arbeit in den jeweiligen Schulorchestern und auf die weitere Entwicklung der jungen Musiker in weiterführenden Jugendorchestern (Schwäbisches Jugendsinfonieorchester, Landesjugendorchester) bewirkt werden.
Die Arbeitsphase findet in der Musikakademie Marktoberdorf vom 01.02. - 06.02.2026 statt. Die Abschlusskonzerte sind für den 05.02.2026 um 19 Uhr in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf und für den 06.02.2024 um 19 Uhr im Forum am Hofgarten in Günzburg geplant.
Die Leitung und Organisation liegt bei StD Stephan Dollansky (Gymnasium Marktoberdorf). Die Anmeldung erfolgt über die Musiklehrer der jeweiligen Schulen, die im Oktober das entsprechende Anmeldeformular mit allen weiteren Informationen erhalten.
Talentseminar
Talentseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Gymnasiasten
Seit dem Schuljahr 2008/2009 veranstaltet der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ein dreitägiges Talentseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Mittelstufe.
Ziel des Seminars ist es, besonders leistungsfähige und engagierte Schülerinnen und Schüler zu fördern, indem sie an akademische Themenstellungen und wissenschaftliches Arbeiten herangeführt werden. Neben den intellektuellen Herausforderungen sollen Austausch und gemeinsame Aktivitäten mit ähnlich begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern im Zentrum des Seminars stehen. Darüber hinaus haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit sich musisch, künstlerisch und sportlich zu entfalten.
Durch das Talentseminar sollen außerdem die herausragenden schulischen Leistungen und das große inner- und außerschulische Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewürdigt werden.
Das Seminar findet in der Regel im zweiten Halbjahr im Internat des Gymnasiums Marktoberdorf statt. Eingeladen werden 14 ausgewählte Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Schwaben, die zum Zeitpunkt des Talentseminars die Jahrgangsstufe 9 eines Gymnasiums besuchen. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vielseitiges und attraktives Programm in einer angenehmen Umgebung.
Auswahl der Teilnehmer:
Jedes Gymnasium in Schwaben kann eine geeignete Schülerin oder einen geeigneten Schüler für das Talentseminar vorschlagen. Aus den Teilnehmervorschlägen der Schulen werden die besten Schülerinnen und Schüler an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten ausgewählt. Auswahlkriterien sind hervorragende schulische Leistungen in den Jahrgangsstufen 8 und 9 (1. Halbjahr), überdurchschnittliches Engagement für die Schulgemeinschaft oder die Gesellschaft im Allgemeinen sowie ein Nachweis über eine musisch-ästhetische Begabung.
Verantwortlich für das Talentseminar ist der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben, Herr Ltd. Oberstudiendirektor Dr. Christoph Henzler. Mit der Organisation, Planung und Durchführung vor Ort ist Frau OStRin Stefanie Rüger betraut ( Talentseminar@mbschwaben.de ).
Politikseminar
Seit knapp 2 Jahren veranstaltet der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ein dreitägiges Politikseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10.
Ziel des Seminars ist es, besonders leistungsfähige und engagierte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der politisch-gesellschaftlichen Bildung zu aktuellen Schwerpunktthemen zu informieren und die Möglichkeit zu eröffnen, mit Experten zu diskutieren.
Das Seminar findet in der Regel im zweiten Halbjahr im Internat des Gymnasiums Marktoberdorf statt. Eingeladen werden 14 ausgewählte Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Schwaben, die zum Zeitpunkt des Politikseminars die Jahrgangsstufe 10 eines Gymnasiums besuchen. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vielseitiges und attraktives Programm in einer angenehmen Umgebung.
Auswahl der Teilnehmer:
Jedes Gymnasium in Schwaben kann eine geeignete Schülerin oder einen geeigneten Schüler für das Politikseminar vorschlagen. Aus den Teilnehmervorschlägen der Schulen werden die besten Schülerinnen und Schüler an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten ausgewählt. Auswahlkriterien sind hervorragende schulische Leistungen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 (1. Halbjahr), überdurchschnittliches Engagement für die Schulgemeinschaft oder die Gesellschaft im Allgemeinen sowie ein Nachweis über eine musisch-ästhetische Begabung.
Verantwortlich für das Politikseminar ist der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben, Herr Ltd. Oberstudiendirektor Dr. Christoph Henzler. Mit der Organisation, Planung und Durchführung vor Ort ist Herr StD Thorsten Krebs betraut.
Ferienseminar
Ferienseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Gymnasiasten
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet seit über 25 Jahren ein Ferienseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Schülerinnen und Schüler vor deren letztem Schuljahr. Im Regierungsbezirk Schwaben werden dazu in der ersten Woche der Sommerferien ausgewählte Teilnehmer zu einer mehrtägigen Veranstaltung eingeladen, bei der sie sich durch Vorträge und in Diskussionen mit unterschiedlichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder ethischen Themen bzw. Fragestellungen beschäftigen können. Jedes Gymnasium schlägt eine Schülerin oder einen Schüler vor; aus diesen Vorschlägen werden die Teilnehmer ausgewählt. Auswahlkriterien sind hervorragende schulische Leistungen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 (1. Halbjahr), nachgewiesener Einsatz für die Schulgemeinschaft oder die Gesellschaft im Allgemeinen sowie deutlich erkennbare musisch-ästhetische Interessen.
Verantwortlich für das Ferienseminar ist im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben, Herr Ltd. Oberstudiendirektor Dr. Christoph Henzler. Mit der Organisation, Planung und Durchführung vor Ort ist Studienrätin Annemarie Bader-Schulz betraut ( Ferienseminar@mbschwaben.de ).
Das Seminarkonzept hat folgende Schwerpunkte:
1. Begegnung mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Kunst
In den letzten Jahren referierten u.a. Prof. Dr. Bernecker (Auslandswissenschaft, Universität Erlangen), Prof. Dr. Neumann (Germanistik, LMU München), Prof. Dr. Becker (Juristische Fakultät, Universität Augsburg), Prof. Dr. Surkamp (Englische Philologie, Universität Göttingen), Prof. Dr.-Ing Gerlach (Kompetenzzentrum Sichere IT-Anwendungen und IT-Infrastrukturen, Hochschule Neu-Ulm), Prof. Dr. Wolf (Tiermedizin, LMU München), Dr. Thalhammer (Nanotechnologie, Helmholtz-Zentrum München) und Jörg Löhr (Unternehmensberater, Augsburg).
2. Musisch-kreativer Bereich
Unter Anleitung und Betreuung eines qualifizierten Lehrerteams haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, sich musisch, künstlerisch und sportlich zu entfalten.
3. Bezug zur Region
In einer ganztägigen Exkursion sollen geographische, kulturelle und religiöse Aspekte der Region erfahren werden. An einem der Seminarabende ist eine Lesung oder ein Gespräch mit einem Autor oder Künstler aus der Region vorgesehen.
4. Gruppen-/Körpergefühl
Durch gemeinsame sportliche Aktivitäten, der Beschäftigung mit Kunst oder der Inszenierung eines Theaterstücks wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich selbst zu erproben und in einer Gruppe zu erfahren.
Der geschlossene Rahmen der Veranstaltung und die angenehme Umgebung bieten den Teilnehmern zudem eine entspannte und ruhige Atmosphäre, in der sie ihren intellektuellen und kreativen Horizont erweitern können.
Schüler- und Frühstudium
Hochschulen und Universitäten bieten die Möglichkeit zum Schüler- und Frühstudium an. Die Idee der Schüler-Universität ist, gute Schüler durch individuell zugeschnittene Angebote zu fördern und ihnen Orientierungshilfe für den Übergang von der Schule an die Universität zu geben. Die Schüler sollen bereits während ihrer Schulzeit die Möglichkeit bekommen, sich eingehend über die angebotenen Studienfächer zu informieren. Gleichzeitig sollen sie einen Eindruck von den Anforderungen eines Studiums erhalten.
Seit dem Wintersemester 2007/08 ermöglicht die Universität Augsburg besonders begabten Jugendlichen ab der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ein „Schülerstudium” und auch ein „Frühstudium“ im Rahmen der Eliteförderung an der Schnittstelle „Gymnasium-Universität“ Schüler und Schülerinnen können unter zusätzlicher Betreuung an einer Veranstaltung des regulären Studienangebots der Universität Augsburg teilnehmen und so schon frühzeitig in den Studienalltag hineinschnuppern.
Folgende Fachbereiche stehen zur Verfügung:
Mathematik, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Medien und Kommunikation, Kunstpädagogik, Philosophie, Wirtschaftsingenieurwesen, Physik, Materialwissenschaften, Informatik, Geographie, Geoinformatik, Germanistik, Jura
Die Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm führt seit dem Wintersemester 2004/2005 zusammen mit den umliegenden Gymnasien die "Schüler-Universität Ulm" durch.
Das Konzept der Schüler-Universität sieht vor, begabten und besonders motivierten Schülern der Oberstufe die Teilnahme an ausgewählten Lehrveranstaltungen der Universität zu ermöglichen. Dieses Projekt orientiert sich an der im Wintersemester 2002/2003 eingeführten und sehr erfolgreichen „Schüler-Uni“ der Ruhr-Universität Bochum.
Unitag
Beim Projekt Unitag besuchen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe speziell für sie zusammengestellte Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen. Für die Gymnasien in Schwaben besteht die Möglichkeit, am Unitag der KU Eichstätt in Kooperation mit der TH Ingolstadt teilzunehmen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Einblick in unterschiedliche Fachrichtungen, Inhalte und Methoden sowie Orientierungshilfe bei der Studien- und Berufswahl. An jedem Freitag im Semester werden besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vom regulären Schulunterricht freigestellt. Sie werden von den Schulen vorgeschlagen und von der für Eichstätt und Ingolstadt zuständigen MB-Dienststelle für die Gymnasien in Oberbayern-West ausgewählt. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Teilnahmevoraussetzungen
- kontinuierlich herausragende Schulleistungen
- außergewöhnliche intellektuelle Schärfe
- besonders breit gestreute Interessen
- überdurchschnittliches soziales Engagement
- die Bereitschaft, den während der „Unitage“ versäumten Schulstoff selbstständig nachzuholen
Ansprechpartnerin an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West:
Elena Eiber, Studiendirektorin
E-Mail: eiber@mb-west.de
Telefon: 089/1247875-0
Fax: 089/1247875-53
Umfassende Informationen zu Fragen der Integration bietet die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
https://www.km.bayern.de/unterrichten/unterrichtsalltag/integration
Kontakt
StD Richard FischerHallstr. 10
86150 Augsburg
Oskar-Karl-Forster-Stiftung
Aus dem Fonds der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülerinnen und Schüler an Gymnasien einmalige Beihilfen
- zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente), oder
- zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), gewährt werden.
Für andere Verwendungszwecke dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden.
Weitere Förderprogramme
Kontakt
StD Richard FischerHallstraße 10
86150 Augsburg
Schulentwicklung
Das Team der Schulentwicklungsmoderatoren ist erreichbar unter der
E-Mail sem@mbschwaben.de
Das Team der Schulentwicklungsmoderatoren für die Gymnasien in Schwaben besteht aus:
- Teamsprecherin: Wörle, Vivian (E/Sp), Gymnasium Sonthofen
- Abendroth, Patrick (E/Sm/Phi), Gymnasium Mering
- Hartmann, Matthias (M/WR), Holbein-Gymnasium Augsburg
- Jörg, Dominik (M/Sm), Gymnasium Wertingen
- Kahmann, Georg (Geo/WR), Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
- Link, Andrea (D/E/Eth), Schmuttertal-Gymnasium Diedorf
- Makhanya, Linda (E/G/PuG), Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen
- Melzer, Felix (E/Sm), Gymnasium Mering
- Metzner-Borchsenius, Ivonne (D/Geo), Schmuttertal-Gymnasium Diedorf
- Schicketanz, Markus (E/G/PuG), Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten
- Trs, Christian (M/Ph), Gymnasium Wertingen
Evaluation
Das Evaluationsteam ist erreichbar unter der
E-Mail: evaluation@mbschwaben.de
Link zum Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Das Evaluationsteam für die Gymnasien in Schwaben besteht derzeit aus insgesamt acht schulischen sowie vier außerschulischen Evaluatorinnen und Evaluatoren.
Dem schulischen Evaluationsteam gehören folgende Lehrkräfte an:
- Teamsprecherin: Tonsky-Katzer, Petra (D/G), Holbein-Gymnasium Augsburg
- Teamsprecher: Pöpperl, Dr. Christian (D/K/G), Gymnasium Wertingen
- Deiß, Franziska (D/Ev), Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg
- Karl, Dominik (E/Spo), Gymnasium Wertingen
- Luderschmid, Verena (M/Spo), Gymnasium Mering
- Motullo, Saskia (E/L/Gr), Gymnasium Donauwörth
- Paun, Matthias (L/M/F), Peutinger-Gymnasium Augsburg
Dem außerschulischen Evaluationsteam gehören folgende Personen an:
- Baur, Dr. Alexander, Rechtsanwalt
- Geier, Christian, wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Reiter, Dr. Gabriela, Ärztin
- Wanzke, Martina, Buchhändlerin
Kontaktdaten
Leiterin der RLFB Schwaben
Katja von Wyschetzki, Studiendirektorin
Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten
Hallstraße 9
86150 Augsburg
Telefon: 0821-324-1632
Fax: 0821-324-1634
E-Mail: katja.wyschetzki@augsburg.de
Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB) für die Gymnasien in Schwaben sind nur über die Fortbildungsdatenbank "FIBS" möglich.
Zum kompletten Programm der RLFB Schwaben in chronologischer Übersicht gelangen Sie auch über den Direktlink: https://fibs.alp.dillingen.de/?org=M047
Vor dem Hintergrund des raschen Wandels in der Lebens- und Arbeitswelt müssen Schulen kontinuierlich aktuelle gesellschaftliche Veränderungsprozesse in den Blick nehmen und zukunftsorientiert Lebens- und Berufskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen ausbilden. Auch Schulleitungen kommt bei dieser Aufgabe eine besondere Bedeutung zu, da sie bei der Umsetzung von Zukunftsprojekten den Rahmen vorgeben und für die Weiterbildung der Lehrkräfte an ihrer Schule Sorge tragen.
Die dritte Phase der Lehrerbildung wird nach Studium und Referendariat in der kontinuierlichen Professionalisierung im Beruf durch die staatliche Lehrerfortbildung organisiert. In diesem Rahmen ist neben den zentralen Anbietern die regionale Lehrerfortbildung (RLFB) für die bezirksweite Lehrerfortbildung verantwortlich und unterstützt die schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF) sowohl inhaltlich als auch finanziell.
Selbstverständnis
Die RLFB der Gymnasien in Bayern
ist nah dran:
kennt die Lehrkräfte vor Ort häufig persönlich
- kann Wünsche und Bedarfe der Lehrkräfte auf kurzem Wege einholen und dementsprechende Angebote generieren
- sorgt für eine klar strukturierte und wertschätzende Zusammenarbeit mit Fachreferentinnen und Fachreferenten, Beraterinnen und Beratern digitale Bildung (BdB), Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren, dem Kompetenzzentrum für Begabtenförderung sowie Referenten- und Multiplikatorennetzwerken im Bezirk
- kooperiert mit Universitäten, Hochschulen, Museen und sonstigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in der Region
- ist vernetzt mit den regionalen Lehrerfortbildungen anderer Bezirke und Schularten
- entdeckt und entwickelt Talente durch Fortbildung und Führungskräftetraining
- berät bei der Durchführung von schulinterner Lehrerfortbildung (SchiLF) und hält ein Angebot an Referenten und Unterstützungssystemen vor
arbeitet passgenau:
konzipiert ein passgenaues Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte in der Region. Der Bedarf wird durch die Nähe der MB-Dienststelle zu den Schulen fortlaufend und auf kurzen Wegen ermittelt.
- reagiert flexibel auf Veränderungen und Innovationen und bleibt somit ‚am Puls der Zeit‘
- kann auf bezirksspezifische Besonderheiten Rücksicht nehmen
ist qualitätsorientiert:
Stellt u.a. die Fokussierung auf den Fachkontext und die inhaltliche Tiefe der Angebote sicher, orientiert sich an Merkmalen wirksamen Unterrichts und an Erkenntnissen der Lehr- und Lernforschung
- fördert den Austausch und die Zusammenarbeit der Lehrkräfte in der Region und legt den Schwerpunkt auf eine systematische Unterrichtsentwicklung, die zeitgemäßen Kriterien entspricht
- verknüpft Ergebnisse von externer und interner Evaluation und leitet hieraus einen Fortbildungsbedarf ab
- fördert Netzwerke in der Region und etabliert ein Angebot an Referentinnen und Referenten für schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF)
ist nachhaltig:
Nachhaltige Lehrkräftefortbildung
- ist umsetzungsorientiert
- motiviert zum Überdenken des eigenen professionellen Handelns
- regt zum Multiplizieren der Inhalte an
- bietet die Möglichkeit zur Vernetzung
- bewirkt Veränderung und ist gewinnbringend
Fortbildungsangebote der Regionalen Lehrerfortbildung der MB-Dienststelle Schwaben werden wöchentlich in der Terminankündigung beworben und finden sich zudem als Gesamtprogramm unter:
Rechtliches:
Fortbildungsverpflichtung:
- Die Verpflichtung zur Fortbildung ist in Art. 20 Abs. 2 BayLBG geregelt.
- Sie gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Stunden à 60 Minuten zugrunde zu legen.
- In die Belegverpflichtung ist mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs als schulinterne Lehrerfortbildung einzubringen.
- Die Schwerpunkte der Fortbildung einer Lehrkraft werden im Rahmen des Mitarbeitergesprächs gemeinsam mit der Schulleitung reflektiert.
- Auf der Grundlage des Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte bestimmt jede Schule den eigenen Fortbildungsbedarf.
- Für die schulinterne Lehrerfortbildung erstellt die Schule einen Fortbildungsplan.
Einrichtungen der Lehrerfortbildung:
Die zentrale Lehrerfortbildung
mit ihren Trägern richtet sich an Lehrkräfte aus ganz Bayern:
- Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP), Dillingen https://alp.dillingen.de/
- Institut für Lehrerfortbildung und Personalführung, Gars (katholischer Religionsunterricht) https://www.gars-ilf.de/lehrgaenge/alle
- Institut für Lehrerfortbildung, Heilsbronn (evangelischer Religionsunterricht) https://www.rpz-heilsbronn.de/fortbildungen/
- Bayerische Landesstelle für den Schulsport, München (Sportunterricht) https://www.las.bayern.de/schulsport/lehrerfortbildung/index.html
Die regionale Lehrerfortbildung (RLFB)
siehe oben
Die lokale Lehrerfortbildung
wird von den staatlichen Schulämtern durchgeführt.
Die schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF)
wird von den Schulen selbst durchgeführt und orientiert sich unmittelbar am Bedarf der Kollegien. Für die Durchführung der schulinternen Lehrerfortbildung können von der RLFB Finanzmittel bereitgestellt werden.
Schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLf)
Sie suchen einen Referenten für eine schulinterne Lehrerfortbildung?
Der Referenten-Service der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung weist für zahlreiche Themen Referenten aus.
Zum Referenten-Service
Auch die Mitarbeiter für die Regionale Lehrerfortbildung beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben sind Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten Referenten behilflich.
Fortbildungskatalog für eine nachhaltige Digitalisierung in der Bildung
Experten- und Referentennetzwerk digitale Bildung
Das Team des Experten- und Referentennetzwerk digitale Bildung für die Gymnasien in Schwaben besteht im Schuljahr 2024/25 aus:
Aigner, Christian (L/F/It), Gymnasium Wertingen
Bär, Gloria (E/G/PuG/MedPäd), Lessing Gymnasium Neu-Ulm
Gottlob, Thomas (M/Spo), Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg
Hassler, Tobias (M/Phy), Gymnasium Friedberg
Schmied, Christian (D/Geo/MedPäd), Holbein Gymnasium Augsburg
Trebbels, Dirk (B/Ch), Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen
Ansprechpartner: iBdB Christian Schmied (D/Geo/MedPäd) und mBdB Günter Häußler (M/Ph/Inf/MedPäd) erreichbar unter bdb@mbschwaben.de
Regionale Lehrerfortbildung (RLFB)
Ausschreibung und Anmeldung für RLFB-Veranstaltungen der MB-Dienststelle Schwaben erfolgen in der Regel über die zentrale Fortbildungsdatenbank FIBS. (Suchvorgang kann mehrere Minuten dauern)
Weitere Fortbildungsangebote
Weitere Fortbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie auf dem Fortbildungsportal FIBS - Fortbildung in bayerischen Schulen.
Praktikumsamt für die Gymnasien in Schwaben
-Praktikumsamt-MB-Dienststelle für die Gymnasien in Schwaben
Hallstraße 9
86150 Augsburg
Leiterin des Praktikumsamts: Katja von Wyschetzki, StDin
Sekretariat: Stefan Hildensperger, VAer
Sie erreichen uns telefonisch Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr.
E-Mail-Anfragen:
Bitte nehmen Sie zunächst per E-Mail Kontakt auf und schildern Sie uns kurz in Stichpunkten Ihr Anliegen. Fügen Sie Ihrer E-Mail folgende Angaben hinzu:
Universität, Fächerverbindung, Semester, Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer).
Zuständigkeiten
Das Praktikumsamt Schwaben ist zuständig für
- die Praktika der Studierenden des Lehramts für Gymnasien aller Fächer an der Universität Augsburg
- das Studium des Beratungslehramts an der Universität Augsburg für alle Schularten
- alle Studierenden des Gymnasiallehramts in Bayern, sofern diese das pädagogisch-didaktische Praktikum an einem Gymnasium in Schwaben ableisten.
Nachweise und weitere Informationen
Die Praktikumsbescheinigungen sind Voraussetzung für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung. Sie werden nicht beim Praktikumsamt eingereicht, sondern von den Studierenden aufbewahrt und später direkt beim Prüfungsamt vorgelegt.
Es stehen für jede Praktikumsart zum Download bereit:
- Bestimmungen zum jeweiligen Praktikum: Informationen zu Voraussetzungen, Umfang, Anerkennungsmöglichkeiten und rechtlichen Grundlagen.
- Bescheinigung über das Praktikum: Offizielles Formular zum Nachweis des Praktikums gegenüber dem Prüfungsamt.
Praktika nach den Bestimmungen der LPO I vom 13. März 2008, zuletzt geändert durch die Verordnungen vom 03. Juni 2014, vom 14. April 2015 sowie vom 09. Mai 2022
1. Allgemeine Ziele und Aufgaben der Praktika:
Schulische Praktika:
Die schulischen Pflichtpraktika dienen den Studierenden der Selbsteinschätzung, um die eigene Eignung für den Lehrberuf zu reflektieren. Ziel und Aufgabe der schulischen Pflichtpraktika ist es, die Studierenden möglichst früh in die Schul- und Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer einzuführen und einen realen Einblick in die Aufgaben und Tätigkeiten von Lehrkräften zu gewinnen. Neben einer grundlegenden Phase der Unterrichtsbeobachtung bei Lehrkräften, um unterschiedliche didaktische und methodische Herangehensweisen kennenzulernen, sollen erste Unterrichtsversuche durgeführt werden, inklusive einer Vor- und Nachplanung.
Betriebspraktikum:
Das verpflichtende Betriebspraktikum soll einen grundlegenden Einblick in die Berufswelt bzw. in Strukturen und Arbeitsprozesse von Betrieben außerhalb des Lehrberufes geben, um Unterschiede zur eigenen Berufswahl kennenlernen.
Im Einzelnen gelten für die Aufgaben und Studienziele die Bestimmungen des § 34 LPO I :
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I-34
2. Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika:
In den schulischen Praktika am Gymnasium hat der erteilte Unterricht im Rahmen der für diese Schulart geltenden schul- und dienstrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Die Studierenden unterstehen hierbei den Weisungen der Schulleitung und Praktikumslehrkräfte.
Zu Beginn des Praktikums werden sie von der Schulleitung davon in Kenntnis gesetzt, dass sie über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren haben.
Ebenso werden sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten belehrt, die sich aus § 34 des Infektionsschutzgesetzes IfSG ergeben.
Falls Studierende während des pädagogisch-didaktischen Praktikums an außerunterrichtlichen Fahrten teilnehmen, ist der Schulleitung im Vorfeld ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, da nicht gewährleistet ist, dass Studierende nicht teilweise allein mit Kindern und Jugendlichen sind. Zudem muss mit dem Praktikumsamt geklärt werden, wie viele Stunden auf das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden können. Regulär sind dies max. 5 Stunden pro Tag. Die Studierenden sollten sich hierzu jedoch individuell im Praktikumsamt erkundigen.
Während des pädagogisch-didaktischen Praktikums und des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gem. § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Haftung des Betriebs, anderer Betriebsangehöriger oder anderer Praktikantinnen und Praktikanten für Personenschäden beschränkt sich dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haben die Praktikantinnen und Praktikanten dafür Sorge zu tragen, dass sie ausreichenden eigenen Versicherungsschutz genießen, z.B. für Schäden, die sie durch Ihre Praktikumstätigkeit dem Betrieb oder Dritten zufügen. Dazu kann der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ratsam sein. Dies ist unbedingt im Vorfeld mit der Schule und ggf. der KUVB zu klären.
Die Schule stellt nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Praktikums die dafür vorgesehenen amtlichen Dokumente aus, die sich auch hier auf der Seite des Praktikumsamtes befinden. Die erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich voraus, dass die Studierenden die in §34 Abs. 1 Nr. 1 LPO I für das jeweilige Praktikum beschriebenen Bedingungen erfüllt haben:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I-34
Der Originalnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Praktika ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Alle Dokumente werden von den Studierenden selbst aufbewahrt und nicht im Praktikumsamt eingereicht. Das Praktikumsamt stellt lediglich (Teil-)Anerkennungen auf Antrag aus, falls hier Anspruch auf Anrechnungen besteht (siehe Bestimmungen zu den einzelnen Praktika unterhalb).
3. Wichtige Informationen für alle Studierenden zum Masernschutzgesetz:
Hier gelten die Regelungen nach dem Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 (vgl. KMS vom 28.02.2020):
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html
Davon sind auch Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer Schulpraktika betroffen, d. h., Studierende müssen an ihrem ersten Praktikumstag bei der Schulleitung einen Nachweis bzgl. ihres Masernimmunstatus erbringen. Ohne diesen kann das Praktikum nicht angetreten werden. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich.
Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
• Nachweis über 2 Masernimpfungen (Vorlage Impfpass)
• ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist
• ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund der eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf
• Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde
Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 lfSG kann in folgenden Fällen als NICHT erfüllt bewertet werden und der Antritt zum Praktikum ist deshalb zu verwehren:
• Es konnte keiner der oben aufgeführten Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden.
• Die vorgelegten Nachweise/Bescheinigungen waren nicht eindeutig.
• Der Impfschutz gegen Masern ist derzeit nicht ausreichend.
• Ein Impfschutz gegen Masern ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Praktika nach den Bestimmungen der LPO I vom 13. März 2008, zuletzt geändert durch die Verordnungen vom 03. Juni 2014, vom 14. April 2015 sowie vom 09. Mai 2022.
Diese Regelung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2008/2009 oder danach aufgenommen haben.
Folgende Praktika sind nach den Bestimmungen der LPO I von 2008 verpflichtend:
Ziel
Das Betriebspraktikum soll einen vertieften Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Die Studierenden lernen betriebliche Abläufe, Strukturen und Prozesse in Unternehmen kennen und sammeln Erfahrungen außerhalb des künftigen Berufsfelds Lehramt.
Umfang
- 8 Wochen mit insgesamt mindestens 320 Stunden
- Aufteilung in mehrere Abschnitte möglich
- Jeder Abschnitt muss mindestens zwei Wochen umfassen
- Ableistung auch im Ausland möglich
Zeitpunkt
- Das Betriebspraktikum darf erst nach Erwerb der Hochschulreife (Abitur) begonnen werden.
- Tätigkeiten und Praktika, die vor dem Abitur absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.
- Die Durchführung erfolgt in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit.
Geeignete Praktikumsstellen
Das Praktikum ist abzuleisten in einem
- Produktionsbetrieb,
- Weiterverarbeitungsbetrieb,
- Handelsunternehmen oder
- Dienstleistungsbetrieb
Tätigkeiten im pädagogischen Bereich (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) erfüllen die Anforderungen an das Betriebspraktikum grundsätzlich nicht.
Organisation
- Die Praktikumsstelle wird eigenständig gesucht.
- Eine Zuweisung durch das Praktikumsamt erfolgt nicht.
- Eine Vergütung des Praktikums ist möglich.
Anerkennung anderer Tätigkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits absolvierte Tätigkeiten ganz oder teilweise anerkannt werden, beispielsweise
- Berufsausbildungen oder längerfristige berufliche Tätigkeiten nach Erwerb der Hochschulreife,
- Freiwilligendienst bei der Bundeswehr,
- fachpraktische Ausbildung an der FOS (Anrechnung von bis zu vier Wochen).
Über die Anerkennung entscheidet das Praktikumsamt auf Antrag.
Hinweise
- Das Betriebspraktikum muss einen umfassenden Einblick in betriebliche Strukturen und Arbeitsabläufe ermöglichen.
- Reine Hilfs- oder Nebentätigkeiten (z. B. ausschließlich Sortieren, Einräumen oder Bedienen) genügen den Anforderungen in der Regel nicht.
- Nach Möglichkeit sollte die offizielle Bescheinigung des Kultusministeriums verwendet werden. Dadurch kann das Praktikum beim Prüfungsamt in der Regel ohne weitere Anerkennungsverfahren nachgewiesen werden.
- Die Praktikumsbescheinigung sollte bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sorgfältig aufbewahrt werden.
- Bei Fragen zu Anmeldung, Anerkennung oder Sonderfällen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsamt.
Ziel
Das Orientierungspraktikum dient der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie dem Kennenlernen des Schulbetriebs aus der Perspektive von Lehrkräften. Die Studierenden sollen einen ersten Einblick in die Anforderungen des Lehrerberufs gewinnen.
Umfang
- 3 bis 4 Wochen
- ca. 20 Stunden pro Woche
- tägliche Anwesenheit von mindestens drei Unterrichtsstunden
- Ableistung während der vorlesungsfreien Zeit
- Praktikumsplatz wird selbstständig gesucht; eine Zuweisung durch das Praktikumsamt erfolgt nicht.
Zeitpunkt
Das Orientierungspraktikum kann bereits nach erfolgreichem Bestehen der letzten Abiturprüfung begonnen werden. Es muss vor dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum abgeschlossen sein und ist Voraussetzung für dessen Ableistung.
Anforderungen
a) Studienbeginn vor dem Wintersemester 2021/22
- Mindestens eine der 3 bis 4 Wochen muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule absolviert werden.
- Es wird empfohlen, mehrere Schularten kennenzulernen.
- Die Praktikumszeiten sind auf dem entsprechenden Formular a) zu dokumentieren.
b) Studienbeginn zwischen Wintersemester 2021/22 und Sommersemester 2023
- Das Praktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden.
- Mindestens eine der 3 bis 4 Wochen muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule absolviert werden.
- Die Praktikumszeiten sind auf dem entsprechenden Formular b) zu dokumentieren.
c) Studienbeginn ab Sommersemester 2023
- Das Praktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten absolviert werden.
- Mindestens eine Woche ist verpflichtend an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum abzuleisten.
- Mindestens eine der 3 bis 4 Wochen muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule erfolgen.
- Die Praktikumszeiten sind auf dem entsprechenden Formular c) zu dokumentieren.
Organisation
- Die Studierenden bemühen sich eigenständig um einen Praktikumsplatz.
- Das Praktikum kann an staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen absolviert werden.
- Zusätzlich wird empfohlen, Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennenzulernen.
- Vor Beginn des Praktikums ist ein ausreichender Masernschutz nachzuweisen.
Anrechnungsmöglichkeiten
Folgende Tätigkeiten können auf Antrag im Umfang von bis zu einer Woche anerkannt werden. Zwei weitere Wochen müssen zwingend an zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden, darunter mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder Förderzentrum.
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), für Studierende mit Studienbeginn ab SoSe 2023
- längerfristige Tätigkeiten nach dem Abitur in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- längerfristige Tätigkeiten in sozialen Organisationen mit Schwerpunkt auf der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Hinweise
- Die Praktikumsbescheinigung sollte bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sorgfältig aufbewahrt werden.
- Bei Fragen zu Anmeldung, Anerkennung oder Sonderfällen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsamt.
- a) Bescheinigung Orientierungspraktikum vor WiSe 2021_22
- b) Bescheinigung Orientierungspraktikum zwischen WiSe 2021_22 und SoS 2023
- c) Bescheinigung Orientierungspraktikum an SoSe 2023
- Bestimmungen und Bescheinigungen Orientierungspraktikum Änderungen _3.Juni 2014
- Bestimmungen und Bescheinigungen Orientierungspraktikum Änderungen _5.Februar 2021
- Bestimmungen und Bescheinigungen Orientierungspraktikum Änderungen _9.Mai.2022
Ziel
Das pädagogisch-didaktische Praktikum ermöglicht einen vertieften Einblick in den Lehrerberuf und die pädagogische Arbeit am Gymnasium. Die Studierenden sammeln erste praktische Unterrichtserfahrungen, reflektieren ihre Eignung für den Lehrerberuf und übernehmend zunehmend eigenständige Aufgaben im Unterricht.
Einsatzorte
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an
- öffentlichen Gymnasien (staatlichen, kommunalen oder städtischen),
- staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern,
- sowie im Ausland an einer Deutschen Schule
abgeleistet werden.
Nicht möglich ist die Ableistung an
- Bayernkollegs,
- Fachoberschulen (FOS) oder
- Berufsoberschulen (BOS).
Voraussetzungen
- Das Orientierungspraktikum muss vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums vollständig abgeschlossen sein.
- Der Nachweis über das Orientierungspraktikum ist bei der Anmeldung an der Praktikumsschule vorzulegen.
- Die Teilnahme an der universitären Begleitveranstaltung ist verpflichtend. (Universität Augsburg: Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht; die Leistungspunkte werden über STUDIS verbucht.)
- Studierende informieren sich eigenverantwortlich über die Anforderungen ihrer Universität.
Anmeldung
a) Praktika in Schwaben
- Die Anmeldung erfolgt direkt durch die Studierenden an der gewünschten Praktikumsschule.
- Das offizielle Anmeldeformular wird gemeinsam mit der Schule aufgefüllt.
- Nach Bestätigung durch die Schulleitung sendet die Schule das Formular spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn als PDF an stefan.hildensperger@augsburg.de.
- Dateiname: Nachname_Vorname_1./2. Teil des PDD
b) Praktika in einem anderen bayerischen Regierungsbezirk
Die Anmeldung erfolgt über das jeweils zuständige Praktikumsamt des entsprechenden Regierungsbezirks.
Anmeldetermine für Schulen in Schwaben
- 1. Dezember für das Fühjahr
- 1. Juni für den Herbst
Darüber hinaus sind Anmeldungen während des gesamten Schuljahres möglich, sofern die jeweilige Schule Praktikumsplätze zur Verfügung stellt.
Umfang und Organisation
- insgesamt 150 bis 160 Stunden
- maximal 25 Stunden pro Woche
- in der Regel verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Schulhalbjahre
- der Besuch universitärer Lehrveranstaltungen darf nicht beeinträchtigt werden
Aufgaben der Studierenden
- aktive Mitarbeit im Schulalltag
- Hospitation in verschiedenen Klassen und Jahrgangsstufen
- Übernahme eigener pädagogischer Aufgaben
- mindestens fünf eigenständige Unterrichtsversuche
Aufgaben der Praktikumsschule
- Organisation des Praktikums
- Zuordnung zu betreuenden Lehrkräften
- Betreuung und Anleitung der Studierenden
- Durchführung des verpflichtenden Eignungsgesprächs
Anrechnungsmöglichkeiten
PAD-/Amity-Auslandseinsatz in der Sekundarstufe II kann das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ersetzen. Die Entscheidung über Anerkennung und Ersatz trifft das zuständige Praktikumsamt.
Hinweise
- Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann erst nach abgeschlossenem Orientierungspraktikum begonnen werden.
- Die Praktikumsbescheinigung sollte bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sorgfältig aufbewahrt werden.
- Bei Fragen zu Anmeldung, Anerkennung oder Sonderfällen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsamt.
Ziel
Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum erwerben die Studierenden Kenntnisse über fachdidaktische und fachspezifische Arbeitsweisen anhand konkreter Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsmodelle in einem ihrer studierten Fächer. Zum Praktikum gehören die Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Unterricht sowie mindestens drei eigene Unterrichtsversuche.
Umfang und Ablauf
- Ableistung innerhalb eines Semesters
- In der Regel nicht vor dem 3. Fachsemester und möglichst spätestens zwei Semester vor Erreichen der Regelstudienzeit
- Ein Praktikumstag pro Woche an der Praktikumsschule
- Mindestens vier Unterrichtsstunden am Vormittag sowie verpflichtende Besprechungen und Nachbereitungen, teilweise am Nachmittag
- Mittwoch für Englisch und Geschichte
- Donnerstag für alle übrigen Fächer
- Mindestens drei eigene Unterrichtsversuche
Das Praktikum erfolgt in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Lehrstuhl der Fachdidaktik an der Universität Augsburg.
Praktikumsschulen und Zuweisung
Für das studienbegleitende Praktikum werden jährlich bestimmte Praktikumsschulen und Praktikumslehrkräfte festgelegt. Die angebotenen Fächerkombinationen können sich von Jahr zu Jahr ändern.
- Die Praktikumsschulen befinden sich in Augsburg und dem näheren Umland.
- Die Angabe einer Orts- oder Schulpräferenz ist daher im Bezirk Schwaben nicht verbindlich.
- Ein Anspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Schule besteht nicht.
- Fahrgemeinschaften können bei Bedarf eigenständig organisiert werden.
Wunschfach
Bei der Anmeldung kann ein Wunschfach angegeben werden.
Die endgültige Zuweisung erfolgt jedoch nach den verfügbaren Kapazitäten der Praktikumsschulen, Praktikumslehrkräfte und Lehrstühle. Ein Anspruch auf Zuweisung zum gewünschten Fach besteht nicht. Das Praktikumsamt bemüht sich, die Wünsche der Studierenden nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
- Die Aufnahme in die begleitende Lehrveranstaltung des zuständigen fachdidaktischen Lehrstuhls ist verpflichtend.
- Ohne Teilnahme an der universitären Begleitveranstaltung kann das studienbegleitende Praktikum nicht abgeleistet werden.
- Die Studierenden informieren sich eigenverantwortlich über die Voraussetzungen und Semesterangebote der jeweiligen Lehrstühle.
Besondere Fachregelungen
Derzeit gelten folgende Besonderheiten:
- Erdkunde: Angebot ausschließlich im Sommersemester.
- Sport (männlich und weiblich): Angebot ausschließlich im Wintersemester.
- Katholische Religionslehre: Angebot ausschließlich im Wintersemester. Der Lehrstuhl empfiehlt die Ableistung des Praktikums im Fach Katholische Religionslehre als Nachweis für die spätere vorläufige Unterrichtserlaubnis (Missio canonica).
- Evangelische Religionslehre: Der Lehrstuhl empfiehlt die Ableistung des Praktikums im Fach Evangelische Religionslehre als Nachweis für die spätere vorläufige Unterrichtserlaubnis (Vocatio).
Für Studierende mit dem Erweiterungsfach Evangelische Religionslehre gelten gegebenenfalls zusätzliche Nachweispflichten. Nähere Informationen hierzu finden sich bei den Downloads und den Fachinformationen der Universität.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal des Kultusministeriums.
Anmeldeschluss:
- jährlich zum 15. April
- für den gesamten Zeitraum des folgenden Wintersemesters und des anschließenden Sommersemesters
- nachträgliche Anmeldungen können nur Ausnahmefällen berücksichtigt werden, Voraussetzung dafür sind u.a. noch freie Plätze in den Praktikumsgruppen
Wichtige Hinweise zur Zuteilung
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Es besteht kein Anspruch auf die Zuweisung in einem bestimmten Semester.
- Die Einteilung erfolgt nach verfügbaren Kapazitäten der Schulen und Lehrstühle.
- Nach dem Anmeldeschluss werden die Zuweisungen in der Regel Anfang Mai versandt.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Studierenden eine Bestätigungs-E-Mail. Diese ist aufzubewahren.
- Sollte bis Anfang Juni keine Zuweisung vorliegen, ist das Praktikumsamt bis spätestens 10. Juni zu kontaktieren.
Aufgaben der Studierenden
- regelmäßige Teilnahme am Praktikumstag
- aktive Mitarbeit im Unterricht
- Hospitation und Unterrichtsbeobachtung
- Vorbereitung und Analyse von Unterrichtssequenzen
- mindestens drei eigenständige Unterrichtsversuche
- Zusammenarbeit mit Praktikumslehrkräften und Universität
Anerkennungsmöglichkeiten
Folgende Tätigkeiten können das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum vollständig ersetzen:
- Auslandseinsatz als Lehrkraft über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD)
- Auslandseinsatz über das Programm Amity
Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit an einer Schule mit gymnasialer Sekundarstufe II erbracht wurde.
Über die Anerkennung entscheidet das Praktikumsamt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Die erforderlichen Nachweise sind vorab beim Praktikumsamt einzureichen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum vollständig anerkannt werden.
Hinweise
- Informieren Sie sich frühzeitig bei den zuständigen Lehrstühlen über Teilnahmevoraussetzungen und Veranstaltungsangebote.
- Anmeldungen für Semester, in denen ein Fach nicht angeboten wird, können nicht berücksichtigt werden.
- Mehrfach- oder Falschanmeldungen erschweren die Zuteilung und können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
- Änderungen nach erfolgter Anmeldung sind dem Praktikumsamt und dem zuständigen Lehrstuhl unverzüglich mitzuteilen.
- Die Praktikumsbescheinigung sollte bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sorgfältig aufbewahrt werden.
- Bei Fragen zu Anmeldung, Anerkennung oder Sonderfällen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsamt.
Weitere Informationen des Praktikumamtes:
SDie Schule stellt dem Praktikumsteilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Praktikums eine Bescheinigung aus, die Voraussetzung für die Anmeldung zum Staatsexamen ist.
Orientierungspraktikum, Schulpraktikum und studienbegleitendes Praktikum können ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahres umfassende Tätigkeit als Fremdsprachenassistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des PAD oder einer ähnlichen Organisation.
Praktika, die außerhalb von Bayern abgeleistet worden sind, können ebenfalls anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung sind immer an das Praktikumsamt zu richten.
Während der Ableistung der Praktika unterstehen die Studierenden den Weisungen der Schulleiter und der Praktikumslehrkräfte.
Die Teilnehmer werden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren haben. Die Praktikumsteilnehmer sind über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten, die sich aus § 36 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) ergeben, zu belehren. Während der Ableistung des Schulpraktikums und des studienbegleitenden Praktikums ist die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen dafür Sorge tragen, dass sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz in Form einer privaten Haftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten zufügt werden, besitzen.
Stand: 27. August 2026