Der Weg zum Traumberuf

Langeweile kennen Lehrerinnen und Lehrer nicht. Sie begegnen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen – allesamt mit verschiedenen Interessen, Begabungen und Persönlichkeiten, vielleicht auch mit verschiedener Herkunft und Muttersprache. Da ist kein Tag wie der andere.

Lehrer(in) ist daher eigentlich mehr als nur ein Beruf.

Lehrer und Lehrerinnen sind...

  • Erziehungsexperten, die ihre Schülerinnen und Schüler vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter begleiten,
  • Motivationstrainer, die Interesse und Begeisterung wecken,
  • Lernbegleiter, die wissen, wann sie fordern und wann sie fördern müssen,
  • Fachspezialisten, die auch bei schwierigem Lehrstoff souverän für Orientierung sorgen.

Mindestens genauso sind Lehrerinnen und Lehrer aber auch...

  • Berufsoptimisten, die daran glauben, dass ihr Einsatz einen Unterschied macht,
  • Horizonterweiterer, die aus Personen Persönlichkeiten machen,
  • Kommunikationstalente, die bei Schülern und Eltern den richtigen Ton treffen,
  • Vertrauensleute, die niemanden aus dem Blick verlieren,
  • Organisationsgenies, die Unterricht und Schule am Laufen halten,
  • Zukunftsbaumeister, die die Gesellschaft von morgen mitgestalten.

Flyer „Lehramt studieren! Zukunft prägen – Lehrer werden“

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Der Flyer „Lehramt studieren! Zukunft prägen – Lehrer werden“ wirft einen Blick auf die spannenden und vielfältigen Aufgaben des Lehrerberufs und zeigt: Lehrkräfte werden für ihren Einsatz belohnt und vom Arbeitgeber Freistaat Bayern gut versorgt. Mithilfe einer kurzen Vorstellung des Lehrerberufs an den einzelnen Schularten können interessierte Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studentinnen und Studenten außerdem herausfinden, welches Lehramt am besten zu ihnen passt.

Übersicht zu den Einstellungsaussichten

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Mit der Übersicht zu den Einstellungsaussichten bietet das Staatsministerium basierend auf der Lehrerbedarfsprognose allen am Lehrerberuf interessierten Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studentinnen und Studenten eine anschauliche Übersicht zu den künftigen Einstellungsaussichten an den verschiedenen Schularten bis zum Jahr 2033. Die Übersicht umfasst dabei auch eine Empfehlung für angehende Studienanfängerinnen und Studienanfänger je Schulart sowie Details zur Lehramtsausbildung.

Bayerische Lehrerbedarfsprognose

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Die Bayerische Lehrerbedarfsprognose beleuchtet zunächst das komplexe Zusammenspiel wichtiger Einflussfaktoren für den künftigen Lehrkräftebedarf (z. B. Geburten- und Schülerzahlentwicklung, Altersstruktur der Lehrkräfte, Zahl der Lehramtsstudierenden, Haushaltsvorgaben etc.). Anschließend werden für die einzelnen Schularten das Lehrkräfteangebot und der Lehrkräftebedarf gegenübergestellt und hieraus die künftigen Einstellungsaussichten an öffentlichen und privaten Schulen abgeleitet. Die Dokumentation wird dabei jährlich anhand der jeweils jüngsten vorliegenden Zahlen aktualisiert. Seit dem Jahr 2020 ist auch ein umfangreiches Kapitel zur Methodik der Vorausberechnung enthalten, in dem das Zustandekommen der Prognoseergebnisse detailliert erläutert wird. Die Veröffentlichung richtet sich daher insbesondere an die Fachwissenschaft und die Bildungspolitik, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit.  

Lehrerbildung

Die Lehrerbildung besteht aus drei Phasen
Die Lehrerbildung besteht aus drei Phasen

Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten oder Musik- bzw. Kunsthochschulen, erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst (Referendariat) an Seminar- und Einsatzschulen. Studium und Vorbereitungsdienst schließen mit der Ersten Lehramtsprüfung bzw. Zweiten Staatsprüfung ab. Die Lehrerfortbildung wird als dritte Phase der Lehrerbildung bezeichnet.

Die Ausbildung an den Universitäten und Musik- bzw. Kunsthochschulen erfolgt schulartspezifisch in überwiegend grundständigen Studiengängen. Einige Universitäten bieten aber lehramtsgeeignete Studiengänge an, die nicht nur zur Ersten Lehramtsprüfung führen, sondern auch den Erwerb der Abschlüsse Bachelor und ggf. Master ermöglichen.
Und: Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten, also dem konkreten späteren Berufsfeld, orientiert. Entsprechend erfolgt zum Beispiel mit der Lehramtsbefähigung für Mittelschulen der Einsatz grundsätzlich an einer Mittelschule; wer in einer anderen Schulart beschäftigt werden will, muss in der Regel die Lehramtsbefähigung dafür zusätzlich erwerben. Damit unterscheidet sich Bayern von anderen Bundesländern, in denen eine schulstufenbezogene Ausbildung erfolgt.

Weitere Informationen und Links zum Lehramtsstudium

Studienberatung

Praktikum

Orientierungspraktikum
Der Studierende wendet sich nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule, des Gymnasiums, einer beruflichen Schule oder an die Leitung der Einrichtung, die unter die Maßgabe der entsprechenden Bestimmung fällt.

Betriebspraktikum
Der Studierende wendet sich nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften selbstständig an einen Betrieb.

Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Neben dem Orientierungs- und Betriebspraktikum sind folgende Praktika abzuleisten:

  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum.
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule oder ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule.

Die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier.

Zur Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen werden an den Universitäten Praktikumsämter eingerichtet:

Praktika für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Neben dem Orientierungs- und Betriebspraktikum sind folgende Praktika abzuleisten:

  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, das sich auf eines der beiden vom Studierenden gewählten Fächer der Fächerverbindung bezieht

Die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier.

Zur Organisation der Praktika für das Lehramt an Realschulen werden bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Bayern Praktikumsämter eingerichtet:

Praktika für das Lehramt an Gymnasien im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Neben dem Orientierungs- und Betriebspraktikum sind folgende Praktika abzuleisten:

  • Ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem der gewählten vertieft studierten Fächer, das nicht ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach und nicht das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist.

Die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier.

Zur Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien sind bei den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern Praktikumsämter eingerichtet:

Praktika für das Lehramt an beruflichen Schulen

Das Lehramt an beruflichen Schulen wird in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Berufspädagogik bzw. Wirtschaftspädagogik studiert. Im Rahmen dieser Studiengänge sind jeweils auch die schulpraktischen Phasen (z.B. fachdidaktisches Blockpraktikum, Praktikum im Rahmen des Universitätsschulkonzepts) integriert.

Neben den Schulpraktika muss bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst ein Berufspraktikum (48 Wochen) absolviert werden. Dieses kann durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung ersetzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Neben dem Orientierungs- und Betriebspraktikum sind folgende Praktika abzuleisten:

  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • das sonderpädagogische Blockpraktikum
  • das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule oder ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
  • ein Praktikum im Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung

Die an den Universitäten München und Würzburg für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen eingerichteten Praktikumsämter (s.o.) übernehmen auch die Organisation der Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik (an Sonderschulen).

Die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier.

Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen: Termine

Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen: Anmeldung

Weitere Informationen und Links zum Lehrerberuf

Regional unterschiedliche Einstellungs- und Versetzungssituation

Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt für Sonderpädagogik

Der demographisch bedingte Schülerrückgang in den Grund- und Mittelschulen gestaltet sich höchst unterschiedlich. Da die Lehrerzuweisung zwingend den Schülerzahlen folgen muss, ist es notwendig, zur Einstellung anstehende Bewerber dem Bedarf gemäß bayernweit einzusetzen. Die Einstellung erfolgt daher überwiegend in Regionen mit vergleichsweise geringen Schülerrückgängen, für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen insbesondere im Regierungsbezirk Oberbayern.

Versetzungen von Lehrkräften richten sich ebenso wie die Einstellungen nach dem Bedarf in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie werden jährlich geprüft und unter Berücksichtigung der einschlägigen Landtagsbeschlüsse umgesetzt.

Lehramt an Realschulen

Einstellungs- und Versetzungsentscheidungen können sich im Sinne der zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler ausschließlich an den Erfordernissen einer bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung orientieren. Versetzungen und Einstellungen im Bereich der Realschulen, an denen das Fachlehrerprinzip gilt, können nur dorthin erfolgen, wo aufgrund der zu beschulenden Schüler ein entsprechender Bedarf in einer konkreten Fächerverbindung und damit ein Bedarf an der Arbeitsleistung einer entsprechenden Lehrkraft gegeben ist. Die Einsatzwünsche der Lehrkräfte zielen vielfach nicht auf die Regionen in denen dieser Bedarf besteht. Zwar werden gemäß der aktuellen Schüler- und Absolventenprognose die Schülerzahlen in den nächsten Jahren insgesamt wieder ansteigen, jedoch regional sehr unterschiedlich: Der Schüleranstieg erfolgt insbesondere in den Bezirken Oberbayern, Schwaben und Mittelfranken (und in diesen Regionen v. a. in den Ballungszentren) und nur in geringem Maße in den anderen Bezirken, in die schon jetzt kaum Versetzungen und Neueinstellungen möglich sind.

Lehramt an Gymnasien

Grundsätzlich gilt: Je größer die Anzahl der Lehrkräfte bzw. je höher der Bedarf in der entsprechenden Fächerverbindung ist, umso günstiger gestaltet sich die Versetzungssituation. Unter regionalem Blickwinkel ist festzustellen, dass seit mehreren Jahren die Städte Regensburg, Würzburg und Bamberg von wesentlich mehr Lehrkräften als Einsatzorte gewünscht werden als dort Einsatzmöglichkeiten bestehen. Daher sind Einstellungen und Versetzungen an einen dieser Orte in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine besonders zu berücksichtigende soziale Situation, insbesondere Familie, vorweisen kann. Versetzungen und Einstellungen in die ländlichen Regionen der Oberpfalz, Unterfrankens und Oberfrankens sind leichter zu realisieren als z.B. in die genannten Städte. Derzeit können rund 75% der Anträge auf Versetzung oder Rückkehr nach Beurlaubung wunschgemäß erfüllt werden. Voraussetzung für die Einstellung ist aber immer ein entsprechender Bedarf.

Fachlehrer/Förderlehrer

Der demographisch bedingte Schülerrückgang in den Grund- und Mittelschulen gestaltet sich höchst unterschiedlich. Da die Lehrerzuweisung zwingend den Schülerzahlen folgen muss, ist es notwendig, zur Einstellung anstehende Bewerber dem Bedarf gemäß bayernweit einzusetzen. Die Einstellung erfolgt daher überwiegend in Regionen mit vergleichsweise geringen Schülerrückgängen, insbesondere im Regierungsbezirk Oberbayern.

Versetzungen von Lehrkräften richten sich ebenso wie die Einstellungen nach dem Bedarf in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie werden jährlich geprüft und unter Berücksichtigung der einschlägigen Landtagsbeschlüsse umgesetzt.

Verstärkter Unterrichtseinsatz am Nachmittag und Einsatz an Ganztagsschulen

Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt für Sonderpädagogik

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in der Grund- und Mittelschule ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar.

In Bayern können gebundene Ganztagesklassen an Grund- und Mittelschulen eingerichtet werden.

Unter gebundener Ganztagsschule wird verstanden, dass

- ein Aufenthalt in der Schule an mindestens vier Wochentagen mit einer Unterrichts- und Betreuungszeit von grundsätzlich 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr verpflichtend ist und

- der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt ist.

In der gebundenen Ganztagesschule arbeiten überwiegend Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerschulischer Partner, etwa während der Mittagszeit sowie bei der Gestaltung der Neigungsangebote, Berufsorientierung oder bei erzieherischen Angeboten. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule gestaltet.

In Bayern können des weiteren offene Ganztagsgruppen an Mittelschulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 eingerichtet werden.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen wie gewohnt den stundenplanmäßigen Unterricht, der im Klassenverband überwiegend am Vormittag stattfindet. Im Anschluss daran bietet die Schule im Rahmen ihres Ganztagskonzepts an vier bis fünf Tagen ein betreutes Mittagessen und ein verlässliches Nachmittagsangebot mit Neigungsangeboten und Hausaufgabenbetreuung an. Lehrkräfte werden am Nachmittag nur im Rahmen des Wahlunterrichts bzw. von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften eingesetzt.

Im Schuljahr 2012/13 wurden in Bayern an 964 Standorten gebundene Ganztagsschulen eingerichtet. Dabei bilden die Mittelschulen mit 411 Standorten den größten Anteil, danach folgen 336 Grundschulen.

Seit 2002/2003 werden zur ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern (der Jahrgangsstufen 5 mit 10) offene Ganztagsschulen eingerichtet. Im Schuljahr 2012/13 gab es an 1363 Standorten offene Ganztagsschulen, davon sind 626 Mittelschulen.

Lehramt an Realschulen, Lehramt an Gymnasien

Bei der Entscheidung für das Lehramt an Realschulen oder das Lehramt an Gymnasien sollte berücksichtigt werden, dass der Unterrichtseinsatz künftig vermehrt am Nachmittag stattfinden wird, da auch in diesen Schularten Ganztagsangebote weiter ausgebaut werden.

Altersgrenze von 45 Jahren bei Verbeamtung

Vor einer Einstellung wird geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis gegeben sind. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Erfüllen der leistungsmäßigen und sonstigen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus kann eine Einstellung nur mehr im unbefristeten Arbeitsverhältnis erfolgen.

Der Zugang zum Vorbereitungsdienst, der im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird, ist davon ausgenommen. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Ausbildungsanspruchs wird darauf hingewiesen, dass für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates nicht zwingend erforderlich ist.

Weitere Informationen

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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