Unterrichtsversorgung aktuell und in Zukunft

Antworten zu diesen Fragen finden Sie unter Aktuelles Schuljahr.

Trotz vorausschauender Planung und der Umsetzung vieler Maßnahmen ist die Versorgungslage angespannt. Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen.

Der Personalmangel hat verschiedene Ursachen. An diesen setzen die ergriffenen Lösungsstrategien an. Informationen zu den Maßnahmen für das Schuljahr 2026/2027 sind im Gesamtkonzept Unterrichts- und Personalversorgung nachzulesen. Das Kultusministerium setzt darüber hinaus insbesondere auf die Lehrkräftegewinnung (vgl. Fragen 5 und 6).

Um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen sind an einigen Schularten auch dienstrechtliche Maßnahmen (weiterhin) erforderlich. Die Details zum Maßnahmenpaket für das Schuljahr 2026/2027 sind im Gesamtkonzept Unterrichts- und Personalversorgung nachzulesen.

Neben Maßnahmen, die das Kultusministerium selbst anordnen kann, stehen grundsätzlich auch solche Schritte offen, die eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen betreffen. Dazu gehört beispielsweise auch eine Anpassung des Artikels 89 im Bayerischen Beamtengesetz („Familienpolitische Teilzeit“). Der Landtag hat kürzlich eine solche Änderung beschlossen. Auf das Schuljahr 2026/2027 hat dies jedoch noch keinen Einfluss, da die Gesetzesänderung erst später greift.

Lehrkräftegewinnung und Quereinstieg

Das Kultusministerium setzt sich dafür ein, in Zukunft noch mehr junge Menschen davon zu überzeugen, dass Lehrkraft sein ein erfüllender und sinnstiftender Beruf ist:

  • Mit Werbekampagnen, u. a. auf Social Media, werden Interessierte auf die Möglichkeiten Lehrkraft zu werden aufmerksam gemacht.
  • Die Website www.lehrer-werden.bayern bietet alle Informationen zum Thema „Lehrkraft in Bayern“ auf einen Blick, darunter auch Hinweise zu den weiterhin sehr günstigen Einstellungschancen.
  • Im Projekt „VOR ORT“ informieren rund 470 Lehramtsbotschafterinnen und Botschafter bayernweit an den Gymnasien und FOSBOS über die ganze Bandbreite der Lehrämter.
  • Die Mittelschulmentoren beraten und begleiten Studierende und Abiturientinnen und Abiturienten mit Blick auf eine Tätigkeit als Lehrkraft an der Mittelschule.
  • Das Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern dient als niederschwellige Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Einstieg ins Lehramt - insbesondere auch für Interessierte am Quereinstieg.
  • Über Sondermaßnahmen zum Quereinstieg können Interessentinnen und Interessenten mit einem nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss auf Masterniveau in den Lehrerberuf einsteigen.

Das Kultusministerium kann Sondermaßnahmen auflegen, sofern nicht genügend Lehrkräfte nach Abschluss eines Lehramtsstudiums zur Verfügung stehen. Der bayerische Quereinstieg setzt dabei auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten.

So gibt es in Bayern, anders als in anderen Bundesländern, keinen Seiteneinstieg, d. h. die unbefristete Anstellung von Personen ohne pädagogische Qualifizierung.

Der Quereinstieg erfolgt im Rahmen eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes. Während dieser Zeit werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

  • von erfahrenen Seminarlehrkräften begleitet
  • in den Bereichen Erziehungswissenschaften, Pädagogik und Fachdidaktik geschult
  • und erlangen am Ende eine vollwertige Lehramtsbefähigung, sodass sie sich anschließend im regulären Einstellungsverfahren bewerben und verbeamtet werden können.

Seit 2021 haben bereits über 1.900 angehende Lehrkräfte an diesen Sondermaßnahmen teilgenommen. Alleine zum September 2025 sind rund 400 Personen neu in den Vorbereitungsdienst gestartet.

Details zu den erforderlichen Qualifikationen, Bewerbungsfristen und dem Ablauf finden Sie auf der Website Lehrkraft in Bayern.

Klassenstärken

Höchstgrenze Schüler pro Klasse

  • Die Schülerhöchstzahl lag zum Schuljahr 2025/26 an Bayerns Grundschulen bei 28 Schülerinnen und Schülern.
  • Für Mittelschulen gibt es keine verpflichtende Schülerhöchstzahl, der Richtwert liegt bei 30 Schülerinnen und Schülern.
  • Die Richtlinien zur Klassenbildung im Bereich der Förderschulen unterscheiden nach den verschiedenen Förderschwerpunkten, ggf. auch hinsichtlich des Zusammentreffens mehrerer Förderschwerpunkte. Die Schülerhöchstzahl variiert hier zwischen 7 und 14 Schülerinnen und Schülern.
  • Im Bereich der staatlichen Realschulen gibt es keine verbindlich vorgeschriebene Schülerhöchstzahl. Es gilt lediglich, Klassen mit mehr als 33 Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.
  • An Gymnasien sind keine Klassen mit 34 oder mehr Schülerinnen und Schülern einzurichten.

Tatsächlich werden die Schülerhöchstzahlen an Bayerischen Schulen in äußerst seltenen Fällen erreicht. Im Schuljahr 2025/2026 beträgt der Prozentsatz der Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern an Grund-, Mittel- sowie Förderschulen 0 Prozent.

Rund 7 Prozent aller Realschul- und 5,6 Prozent aller Gymnasialklassen haben im Schuljahr 2025/2026 mehr als 30 Schülerinnen und Schüler.

Durchschnittliche Klassenstärken

Aussagekräftiger als Schülerhöchstzahlen sind daher die durchschnittlichen Klassenstärken. Diese bewegen sich im Schuljahr 2025/2026 weiterhin im Rahmen der Vorjahreswerte:

Durchschnittliche Klassenstärken an staatlichen Schulen im Schuljahr 2025/2026. Dargestellt ist ein Balkendiagramm, das die durchschnittlichen Klassenstärken für fünf allgemeinbildende Schularten ausweist. Diese liegen an der Grundschule bei 21,9, an der Mittelschule bei 20,3, am Förderzentrum bei 12,0 an der Realschule bei 25,3 und am Gymnasium bei 25,2 Schülern je Klasse.
Durchschnittliche Klassenstärken an staatlichen Schulen im Schuljahr 2025/2026

Unterrichtsausfall

Den Schulen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterrichtsausfall zu vermeiden (vgl. Frage 9). Auf diese Weise bewegt sich der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden seit vielen Jahren auf einem niedrigen Niveau.

So lag der Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts im Schuljahr 2024/2025 bei 2 Prozent.

Zahlen und Fakten zum Thema Unterrichtsausfall sowie Ausführungen zum Konzept der Erhebung finden Sie hier: Statistik zum Unterrichtsausfall: Unterrichtsversorgung in Bayern

Den Schulen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften vor Ort aufzufangen. Auch für längerfristige Ausfälle gibt es Verfahren.

Dazu gehören u. a. auch die Mobile Reserve sowie die Integrierte Lehrerreserve.

Mobile Reserve
Zur Unterrichtsvertretung an staatlichen Grund- und Mittelschulen stehen Lehrkräfte für die am Bedarf orientierte Mobile Reserve zur Verfügung. Lehrkräfte der Mobilen Reserve werden vor Schuljahresbeginn für anfallende Vertretungen bereitgestellt. Sobald an einer Schule Personal ausfällt, kann die Lehrkraft der Mobilen Reserve sofort übernehmen, der Mechanismus greift also umgehend.

Integrierte Lehrerreserve
Für die Integrierte Lehrerreserve werden Schulen zusätzliche Lehrerwochenstunden zugewiesen, die von den Schulleitungen bei einem Vertretungsfall sofort genutzt werden können. Anders als bei der Mobilen Reserve werden für die Integrierte Lehrerreserve Lehrkräfte an ihrer Stammschule zur Vertretung eingesetzt. Hintergrund sind zum einen die größeren Entfernungen von Schulen als auch das Fachlehrerprinzip in diesen Schularten.

Das System der Mobilen Reserve bzw. Integrierten Lehrerreserve in Bayern hat sich sehr bewährt, es trägt zu einer hohen Konstanz des Unterrichtsangebotes bei.

Stand: 26. Februar 2026

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