- erste empirische Untersuchung im Schuljahr 1999/2000 (Stichprobenkonzept im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags fraktionsübergreifend gebilligt)
- jährliche Fortführung seit dem Schuljahr 2005/2006 als zeitlich begrenzte Erhebung im Herbst und Frühjahr eines Schuljahres
- seit dem Schuljahr 2010/2011 Erhebung wichtiger Kenngrößen über das gesamte Schuljahr hinweg („Verlaufserhebung“) sowie detaillierte und vertiefte Erfassung der Ausfallgründe und Arten der Vertretung in einem Zeitraum von je zwei Wochen im Herbst und im Frühjahr („Ergänzungserhebung“)
- zum Kalenderjahr 2012 Ausweitung der Erhebung wichtiger Kenngrößen auf alle staatlichen Realschulen und Gymnasien
- Abbruch der Erhebung im Schuljahr 2019/2020 aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Sondersituation
- Wiederaufnahme der Erhebung im Schuljahr 2020/2021 unter Verwendung eines angepassten Konzepts, das die von der COVID-19-Pandemie verursachten Änderungen des Schulbetriebs berücksichtigt
- zum Kalenderjahr 2022 Überführung der Vollerhebung an staatlichen Realschulen und Gymnasien in eine Stichprobe
- teilnehmende Schulen im Schuljahr 2024/2025: insgesamt 163 zufällig ausgewählte Schulen aus zehn Schularten (repräsentative Stichprobe nach Schulgröße und regionaler Lage)
Es wurden alle bezüglich des aktuell gültigen Stundenplans nicht regulär erteilten Unterrichtsstunden erfasst. Dabei wurden unterschieden:
- Ersatzloser Unterrichtsausfall umfasst diejenigen Stunden, in denen Schüler lediglich beaufsichtigt werden oder die überhaupt nicht stattfinden, also insbesondere nicht vertreten oder anderweitig kompensiert werden.
- Nicht planmäßig erteilte Lehrerstunden schließen neben dem ersatzlosen Unterrichtsausfall auch solche Unterrichtsstunden ein, in denen durch organisatorische Maßnahmen ersatzloser Unterrichtsausfall abgewendet werden kann (hierunter fällt neben der Vertretung und Zusammenlegung von Klassen bzw. Lerngruppen auch die Einrichtung von Unterricht in Distanzform bei angeordneten Sondermaßnahmen).
Getroffene Auffangmaßnahmen zur Abwendung von Unterrichtsausfall:
- längerfristige Vertretungen durch Lehrkräfte aus der Mobilen Reserve, integrierte Lehrerreserve und Vertretungskräfte aus dem Vertretungspool
- kurzfristige Vertretungen durch schuleigene Lehrkräfte (klasseneigene bzw. klassenfremde Lehrkräfte)
- Mitführung von Klassen bzw. Aufhebung von Klassenteilungen
- im Falle angeordneter Sondermaßnahmen: Einrichtung von Unterricht in Distanzform
Nachfolgende Tabelle zeigt, dass in hohem Maße Unterricht planmäßig erteilt (blau hinterlegte Werte) bzw. Unterrichtsausfall abgewendet (grau hinterlegte Werte) werden konnte. Lediglich gewisse Restmengen an Stunden verbleiben, die nicht zu kompensieren waren und daher ersatzlos entfallen mussten (rot hinterlegte Werte).
Ersatzlos ausgefallener Unterricht (rot), ersatzweise eingerichteter Unterricht (grau) und planmäßig erteilter Unterricht (blau) als Anteile an den im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden (Gesamtsäule)
Der Anteil des ersatzlosen Unterrichtsausfalls lag im Schuljahr 2024/2025 zwischen ca. 0,7 % am Förderzentrum und ca. 4,1 % an den Beruflichen Oberschulen und der Berufsschule (vgl. Diagramm). Am Gymnasium werden lediglich die Jahrgangsstufen 5 bis 11 erfasst, da sich die pädagogische Situation in der Qualifikationsphase nur bedingt mit anderen Schularten vergleichen lässt (fehlende Klassenstruktur, selbstständige Bibliotheksarbeit der Oberstufenschülerinnen und -schüler bei Unterrichtsausfall usw.).
In einer schulartübergreifenden Gesamtbetrachtung kristallisiert sich folgendes Bild heraus: Von den im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden konnten ca. 90,5 % planmäßig erteilt werden, lediglich ca. 2,2 % der Stunden entfielen ersatzlos. Eine detaillierte Aufgliederung der ersatzweise eingerichteten Unterrichtsstunden (zusammen ca. 7,3 %) kann der folgenden Abbildung entnommen werden.
Der nachfolgenden Abbildung kann die Entwicklung der Quoten des ersatzlosen Unterrichtsausfalls an den Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien sowie beruflichen Schulen seit dem Schuljahr 2021/2022 entnommen werden.
An den Grund- und Mittelschulen lag der Anteil ersatzlosen Unterrichtsausfalls in den letzten Schuljahren auf konstant niedrigem Niveau. Diese erfreuliche Tatsache ist nicht zuletzt mit dem bewährten, kontinuierlichen Aufbau eines Kontingents an Mobilen Reserven in einem 4-Stufen-Modell zu begründen – dabei wird über das Jahr verteilt bedarfsgerecht eine immer weiter steigende Zahl von Vertretungskräften bereitgestellt.
Auch an den Realschulen konnte der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden zuletzt auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.
An den Gymnasien lag der Anteil ersatzlosen Unterrichtsausfalls im Schuljahr 2024/2025 bei ca. 3,5 %. Bei der Interpretation der Zeitreihe ist zu berücksichtigen, dass an den Gymnasien in den von der Pandemie beeinflussten Schuljahren ein besonders hoher Anteil der geplanten Unterrichtsstunden infolge von Sondermaßnahmen in Distanzform eingerichtet wurde.
Die moderaten Quoten der ersatzlos entfallenen Unterrichtsstunden an Realschulen und Gymnasien sind u. a. dem großen Engagement der Schulleitungen und Lehrkräfte vor Ort, aber auch den durch das Staatsministerium zugewiesenen Aushilfsmitteln und Mitteln zur eigenen Bewirtschaftung sowie der integrierten Lehrerreserve an allen staatlichen Realschulen und Gymnasien zu verdanken. Die Schulen können mithilfe der vor Ort zur Verfügung stehenden integrierten Lehrerreserve beim Ausfall einer Lehrkraft schnell und flexibel reagieren und müssen nicht erst eine Aushilfskraft auf dem freien Markt akquirieren. Mit dieser zusätzlichen Personalausstattung der Schulen kann insbesondere eine höhere Qualität bei den Vertretungsstunden sichergestellt werden, da bei absehbaren Ausfällen die Vertretungsstunden durch eigene Stammlehrkräfte der Schule abgehalten werden können.
Im beruflichen Bereich änderte sich der Anteil ersatzlosen Unterrichtsausfalls in den vergangenen Schuljahren nur geringfügig, ging zuletzt aber um 0,2 Prozentpunkte zurück. Beim Blick auf die einzelnen beruflichen Schularten zeigt sich, dass der Anteil an den Berufsschulen unverändert blieb und an allen anderen Schularten zurückging - an der Berufsfachschule sogar um 1,3 Prozentpunkte.
Auch im Schuljahr 2025/2026 wird der Unterrichtsausfall auf Stichprobenbasis erhoben.
Stand: 01. Dezember 2025