Eine Hand lehnt ein Kuvert ab, das eine andere Hand reicht
Durch Prävention wird Korruption erfolgreich verhindert. ©Atstock Productions - stock.adobe.com

Nach der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorruR vom 13. April 2004 ist die Bekämpfung der Korruption eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Auch wenn der öffentliche Dienst in Bayern seine Aufgaben generell unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit erfüllt, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Korruption verhindern, ggf. aufdecken und ahnden. Dies dient dazu, das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen zu erhalten und Schaden abzuwenden.

Der Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge nimmt seine Aufgabe weisungsfrei wahr und ist direkt der Dienststellenleitung unterstellt. Er kann ohne Einhaltung des Dienstweges um Rat und Unterstützung gebeten werden, erteilt Auskünfte in Fällen von versuchter Manipulation und Einflussnahme oder bei aufkommenden Verdachtsmomenten und steht auch für externe Hinweisgeber zur Verfügung.

Stand: 11. August 2025

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    Korruptionsvorsorge