Die 3D-Karte zeigt Bayern mit Landkreisen und kreisfreien Städten, abgegrenzt durch feine blaue Linien. Die Flächen sind hellblau, der Hintergrund verläuft von Blau zu Hellblau, mit Schatteneffekt zur Hervorhebung der Grenzen.
Bayern bietet eine große Vielfalt an Einsatzorten ©Adobe Stock

Hier finden Sie grundlegende Informationen, wie die Zuteilung zu einem Einsatzort funktioniert, welche schulartübergreifenden Prinzipien und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.

Einsatzorte in der Lehrerlaufbahn

Einsatzorte in der Lehrerlaufbahn
Einsatzorte im Lauf der Lehrertätigkeit

Lehrkräfte durchlaufen sowohl während der Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst als auch im späteren Berufsleben mehrere Stationen. Dabei können Ortswechsel eine Rolle spielen.

  • Die erste Phase der Lehrerbildung erfolgt an einer Hochschule. Den entsprechenden Standort wählen die Studierenden selbst. Für die verschiedenen Lehrämter und Studienfächer besteht in Bayern eine große Auswahl an Universitäten. Studierende können sich beispielsweise für eine Universität im Herzen der Landeshauptstadt oder auch eine kleinere Hochschule (z. B. in Bamberg, Passau oder Regensburg) entscheiden. Welcher Universitätsstandort welches Lehramt im Angebot hat, ist im Dokument „Lehrämter und wo sie zu studieren sind“ (siehe unten) nachzulesen.
  • Im Fall von Fachlehrkräften und Förderlehrkräften erfolgt die Ausbildung an einem der Staatsinstitute. Ausbildungsstandorte mit den jeweiligen Fachrichtungen
  • Der Vorbereitungsdienst stellt die zweite Phase der Lehrerbildung dar. Die angehenden Lehrkräfte werden hierfür Schulen zugewiesen, an denen eine besondere Betreuung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter bzw. Studienreferendarinnen und -referendaren möglich ist („Seminar(schule)“). Während dieser zwei Jahre erweitern die Junglehrkräfte ihre Fähigkeiten. In manchen Schularten sind sie dabei auch an einer oder zwei weiteren Schulen („Einsatzschulen“) tätig.
  • Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Bewerbung für eine feste Stelle. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens werden dabei auch die Ortswünsche der Bewerberinnen und Bewerber für den staatlichen Schuldienst bestmöglich berücksichtigt.
  • Sobald eine Lehrkraft eine feste Stelle an einer Schule erhalten hat („Stammschule“), erfolgt eine Versetzung in der Regel nur noch, wenn hierfür ein Antrag durch die Lehrkraft gestellt wird. Denkbar sind Ortswechsel auch dann, wenn sich Lehrkräfte im Laufe ihrer Karriere eigeninitiativ auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle bewerben.

Faktoren für den zukünftigen Einsatzort

Die personalverwaltenden Stellen setzen sich bestmöglich dafür ein, die persönliche Situation und die Ortswünsche der einzelnen Lehrkraft bei der Zuweisung zu einer Schule zu berücksichtigen. Die Kriterien, die bei der Zuteilung der Lehrkräfte eine Rolle spielen, sind nachfolgend zusammengefasst. Dadurch können alle Anträge nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie im Sinne rechtlicher Grundlagen behandelt werden.

Innerhalb der jeweiligen Gruppe (Versetzungsbewerber/-innen, Einstellungsbewerber/-innen, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) werden die Einsatzorte unter Beachtung von drei Hauptkriterien zugeteilt:

  • Bedarf
  • individuelle Ortswünsche
  • Sozialkriterien
Faktoren für den Einsatzort
Faktoren für den Einsatzort

Bedarfsgerechte Versorgung

Bedarfsgerechte Versorgung

Die Zuteilung bzw. Versetzung von staatlichen Lehrkräften zu bzw. an eine Schule erfolgt in Bayern zentral durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Zusammenarbeit mit weiteren personalverwaltenden Stellen (insbesondere den Regierungen). Hintergrund hierfür ist, dass für alle Regionen in Bayern ein gleiches Bildungsangebot für die Kinder und Jugendlichen sichergestellt werden soll. Der Freistaat muss demnach das staatliche Lehrpersonal gleichmäßig verteilen.

Dieses Prinzip der „bedarfsgerechten Versorgung“ betrifft alle Schularten gleichermaßen. Der Staat handelt hier nach dem Grundsatz der bayerischen Verfassung, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern zu fördern und zu sichern.

Im Bereich der Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen spielen bei der bedarfsgerechten Versorgung auch die an den Schulen benötigten Fächerverbindungen eine Rolle.

Die konkreten Lehrkräftebedarfe in einer Region richten sich maßgeblich nach den Schülerzahlen. Auskunft über die Entwicklung der Schülerzahlen gibt die jährliche Schüler- und Absolventenprognose.

Für viele Schularten lassen sich derzeit dabei folgende Tendenzen erkennen:

  • Im südbayerischen Raum, speziell im Großraum München, steigen die Schülerzahlen stärker an als in anderen Regionen Bayerns.
  • Schülerzahlzuwächse in weiteren städtischen Regionen (z. B. Nürnberg, Augsburg) sind größer als im ländlichen Raum (hier gibt es oftmals eine Stagnation oder gar einen Rückgang der Schülerzahlen).

Regionalspezifische Veränderungen der Schülerzahlen ziehen auch einen unterschiedlich starken Lehrkräftebedarf nach sich.


Individuelle Ortswünsche

Persönlicher Ortswunsch

Lehrkräfte können im Versetzungs- und Einstellungsverfahren sowie für den Vorbereitungsdienst ihre individuellen Ortswünsche angeben. Diese werden bei der Personalplanung anhand einer Einzelfallbetrachtung geprüft und bestmöglich in Einklang mit der zuvor beschriebenen bedarfsgerechten Versorgung gebracht.

Häufig sind bestimmte Regionen stärker nachgefragt als Lehrkräfte gemäß der Bedarfssituation dort eingesetzt werden können. Deshalb muss bei der Zuteilung anhand weiterer Kriterien entschieden werden, wer zum Zug kommt (siehe Sozialkriterien ).

Um die Chance für eine Zuweisung in der Wunschregion zu steigern, ist es darüber hinaus sinnvoll, wenn Lehrkräfte möglichst viele Zielschulen bzw. Schulamtsbezirke mit der gewünschten Priorisierung angeben.


Sozialkriterien

Sozialkriterien

Wenn sich für eine Region bzw. einen Standort mehr Lehrkräfte beworben haben, als dort benötigt werden, werden diejenigen mit sog. „Sozialkriterien“ besonders berücksichtigt. Diese Kriterien wurden in mehreren Beschlüssen des Bayerischen Landtags festgelegt. Sie dienen in erster Linie der Familienzusammenführung und erfüllen damit den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Ehe und Familie besonders zu schützen.

Nachfolgende Kriterien fallen unter die „Sozialkriterien“ und werden grundsätzlich in der angegebenen Reihenfolge priorisiert betrachtet:

1. Lehrkräfte, die minderjährige Kinder betreuen

Einsatz- bzw. Versetzungswünsche von Lehrkräften, die (eigene) minderjährige Kinder betreuen und die Familienzusammenführung geltend machen können, sowie Ortswünsche von alleinerziehenden Lehrkräften haben Vorrang.

2. Verheiratete Lehrkräfte

Die Ortswünsche verheirateter Lehrkräfte werden vorrangig vor ledigen Lehrkräften (sofern diese keine Kinder haben) berücksichtigt. Lehrkräfte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden verheirateten Lehrkräften gleichgestellt.

Muss bei der Zuweisung zwischen mehreren Lehrkräften innerhalb einer Gruppe (also mit gleichen Sozialkriterien) ausgewählt werden, so kommen weitere Kriterien zum Tragen:

  • Anzahl der vorherigen Versetzungsanträge bzw. Dienstjahre im nicht wunschgemäßen Regierungsbezirk (“Wartezeit“)
  • erreichte Einstellungsnote bzw. Beurteilung (“Leistung“)

Das Staatsministerium prüft jeden Fall sehr genau, um die Ortswünsche nach Möglichkeit erfüllen zu können. Härtefälle werden dabei besonders intensiv geprüft. Hierzu gehören beispielsweise Fälle, bei denen ein Wechsel des Dienstortes zwingend erscheint, Lehrkräfte mit einer Schwerbehinderung sowie Lehrkräfte mit einer hohen Anzahl an negativ beschiedenen Versetzungsanträgen.

Landtagsbeschlüsse zum Thema Sozialkriterien


Häufige Fragen

Ein abgelehnter Versetzungsantrag bzw. ein Einstellungsangebot außerhalb der Wunschregion sind verständlicherweise mit Frustration und Enttäuschung verbunden. Im Einzelfall kann dies verschiedene Gründe haben:

  • An den Schulen in Ihrer Wunschregion bestand kein Bedarf (in Ihrer Fächerverbindung).
  • Andere Bewerber/-innen hatten höhere Sozialkriterien, so dass diese zuerst zum Zug kamen (z. B. wurde eine Lehrkraft mit zwei Kindern versetzt).
  • Mehrere Lehrkräfte mit vergleichbaren Sozialkriterien haben diese Region/Schule angegeben; es kam eine andere Lehrkraft mit einer besseren Einstellungsnote oder mehr vorherigen Versetzungsanträgen zum Zug.

Leider passen die Einsatzwünsche der Lehrkräfte in der bayernweiten Betrachtung nicht immer zur Bedarfslage in den einzelnen Regionen. Es kommt dadurch zu einem Staueffekt: Viele Lehrkräfte erhalten im Zuge der Einstellung zunächst nicht den Wunschort und streben dann durch Versetzungsanträge in bestimmte Zielregionen.

Am Beispiel der Situation an staatlichen Gymnasien lässt sich dies gut veranschaulichen: Wunschregionen wie Niederbayern oder Oberfranken verzeichnen in den nächsten Jahren nur geringe Schülerzahlzunahmen. Dadurch ist eine Priorisierung bei der Bearbeitung der Versetzungsgesuche notwendig. Die Chancen für einen Einsatz- bzw. Versetzungswunsch in Oberbayern sind hingegen hoch.

Staatliche Gymnasien: Schülerzahlveränderung und Versetzungswünsche
Staatliche Gymnasien: Schülerzahlveränderung und Versetzungswünsche

Tipp 1: große Wunschregion

Grundsätzlich gilt: Je mehr Wunschschulen Sie auf dem Versetzungsantrag bzw. bei der Bewerbung um Einstellung angeben bzw. je größer Sie den Radius um Ihre Wunschregion ziehen, desto höher sind Ihre Chancen auf ein Gelingen der Versetzung bzw. eine wunschgemäße Einstellung.

Tipp 2: Leistung lohnt sich!

Bei Neueinstellungen erhöht eine gute Gesamtprüfungsnote die Wahrscheinlichkeit für einen Einsatz in der Wunschregion.

Bei gleichen Sozialkriterien wird neben der Wartezeit (bisherige Versetzungsanträge) auch die Leistung für die Versetzungsentscheidung herangezogen.

Eine gute dienstliche Beurteilung kann eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle ermöglichen.

Tipp 3: Direktbewerbung

Für einige Schularten bestehen darüber hinaus gewisse Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden:

  • An der Grund- und Mittelschule sowie an Förderschulen werden bestimmte Stellen im Schulanzeiger schulscharf ausgeschrieben.
  • Auch an der Realschule bestehen für bereits dauerhaft eingestellte Lehrkräfte Möglichkeiten einer schulscharfen Bewerbung im Offenen Versetzungsverfahren.
  • Im Bereich der beruflichen Schulen sowie beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung gibt es für Einstellungs- und Versetzungsbewerber ein Direktbewerbungsverfahren.
  • An Gymnasien können Schulleitungen Lehrkräfte namentlich beim Staatsministerium anfordern. Eine solche namentliche Anforderung erhöht die Chance auf einen Einsatz an dieser Schule.

Nähere Informationen sind auf den schulartspezifischen Seiten zu finden.


Zeitlicher Ablauf der Personalplanung

Jede der bayernweit über 4.400 staatlichen Schulen muss jedes Jahr passgenau mit Personal versorgt werden. Hierzu werden von Schuljahr zu Schuljahr die konkreten Schülerzahlen und benötigten Lehrkräfte am jeweiligen Schulstandort ermittelt.

Dieser komplexe Prozess, zu dem auch das Versetzungs- und das Einstellungsverfahren gehören, nimmt mehrere Monate in Anspruch.

Ablauf Personalplanung

Ermittlung des Bedarfs

Aus der Aufstellung des Staatshaushaltes geht zunächst hervor, wie viele Lehrerplanstellen und Personalmittel für das jeweilige Schuljahr zur Verfügung stehen. Anschließend werden in einem mehrschrittigen Verfahren die genauen Bedarfe in den einzelnen Regierungs- und Schulamtsbezirken bzw. an den einzelnen Schulen ermittelt.

Hierzu müssen die spezifischen Informationen für den Einzelstandort vorliegen, darunter insbesondere:

  • die zu erwartende Schülerzahl der einzelnen Schule im nächsten Schuljahr (z. B. durch Einschulung, Übertritt). Diese Daten liegen etwa im Frühjahr jedes Jahres vor.
  • Fluktuationen im Lehrerkollegium (z. B. durch Ruhestandseintritte, Beurlaubungen, Veränderungen im Stundenumfang der Lehrkräfte). Auch viele dieser Informationen liegen im Frühjahr jedes Jahres vor.

Dabei sind je nach Schulart auch die an der Einzelschule benötigten Fächerverbindungen bzw. Fachrichtungen ausschlaggebend.

Versetzungs- und Einstellungsverfahren

Erst nach diesen Planungsschritten kann das Versetzungs- und anschließend das Einstellungsverfahren beginnen:

  • Als erstes werden Versetzungsanliegen der fest beim Freistaat beschäftigten Lehrkräfte berücksichtigt. Hierzu gehören auch Lehrkräfte, die beispielsweise nach einer Elternzeit in den aktiven Dienst zurückkehren wollen, sei es an der bisherigen oder einer anderen Schule. Es kommen, wie oben dargestellt, die Sozialkriterien zum Tragen.
  • In einem zweiten Schritt erfolgt die Neueinstellung von Bewerberinnen und Bewerbern. Auch hier werden die Sozialkriterien berücksichtigt. Aufgrund des vorgeschalteten Versetzungsverfahrens kann es jedoch passieren, dass in einer bestimmten Region aufgrund der großen Anzahl an Versetzungsanträgen keine Neueinstellungen mehr möglich sind. Anderswo müssen infolge von Versetzungen frei gewordene Stellen über Neueinstellungen ausgeglichen werden.

Informationen zum konkreten Einsatzort liegen, je nach Personengruppe, somit etwa zwischen Juni und August vor, in manchen Fällen auch schon früher. Details hierzu sind auf den schulartspezifischen Seiten zu finden.


Ansprechpersonen

Fragen zum Einstellungs- und Versetzungsverfahren sowie zur Zuweisung im Vorbereitungsdienst sollten stets im Vorfeld und mit genügend zeitlichem Vorlauf geklärt werden. Für Fragen während des laufenden Verfahrens gilt der Dienstweg. Bitte sehen Sie von Nachfragen über den Bearbeitungsstand ab, da diese in Summe zu Verzögerungen führen.

Die Ansprechpersonen sind auf den schulartspezifischen Seiten zu finden.

Stand: 24. Februar 2026

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