Im Folgenden finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung geben und mehr Klarheit über die Zuteilung zu einem Einsatzort im Bereich der Grund- und Mittelschulen schaffen sollen.
Die Ortszuweisung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen erfolgt vorrangig über die Bezirksregierungen gemäß der schulischen Bedarfssituation und der Sozialkriterien. Dabei wird versucht, die Ortswünsche der Lehrkräfte nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Details zum jeweiligen Verfahren werden über den Dienstweg bekannt gegeben. Wichtige weitere Hinweise können den allgemeinen Informationen zur Ortszuweisung von Lehrkräften an staatlichen bayerischen Schulen entnommen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Ob ein Einsatz in der Wunschregion gelingt, hängt von den nachfolgenden Kriterien (in der gegebenen Reihenfolge) ab:
- Bedarf am Wunschort
- Sozialkriterien (Anzahl der Kinder, Familienstand verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft)
- weitere Kriterien wie Leistung (Prüfungsnote beim Einstellungsverfahren) oder Anzahl der Dienstjahre im nicht wunschgemäßen Regierungsbezirk
Weitere persönliche Faktoren wie beispielsweise Immobilieneigentum, eine Vereinsmitgliedschaft oder der Besitz bzw. die Pflege von Tieren stellen keine relevanten Kriterien für die Ortszuweisung dar.
Generell gilt folgende Priorisierung: Versetzung vor Neueinstellung.
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden gesondert zugeteilt.
Tipps:
- Wunschregion deutlich herausarbeiten und so groß wie möglich wählen
- Planstellenangebote auch außerhalb der Wunschregion annehmen: Die Chancen für den Einsatz am Wunschort sind im Versetzungsverfahren höher als im Einstellungsverfahren!
- Direktbewerbungsverfahren nutzen
- Leistung lohnt sich! Die drei (Grundschule) bzw. zwei (Mittelschule) besten Bewerberinnen und Bewerber je Regierungsbezirk werden im Einstellungsverfahren gemäß ihrem Erstwunsch eingesetzt. Zugrunde gelegt wird die Gesamtprüfungsnote.
Lehrkräfte, die beim Freistaat unbefristet angestellt bzw. verbeamtet sind, können jährlich eine Versetzung beantragen. Hierfür zuständig sind im Bereich der Grund- und Mittelschulen die Bezirksregierungen. Die Bezirksregierungen weisen dabei die Lehrkräfte zunächst einem Schulamtsbezirk zu. Die Zuteilung zu den Einzelschulen erfolgt anschließend über das zuständige Schulamt.
Eine Versetzung kann erfolgen
- innerhalb des Schulamtsbezirks: Hier entscheidet das jeweilige Schulamt in der eigenen Zuständigkeit.
- innerhalb eines Regierungsbezirks (in einen anderen Schulamtsbezirk): In diesem Fall ist ein Versetzungsantrag an die jeweilige Regierung zu stellen.
- in einen anderen Regierungsbezirk: Das Versetzungsgesuch muss bei der Regierung des aktuellen Bezirks eingereicht werden.
Die jeweiligen Formulare und Antragsfristen sind auf den Webseiten der Regierungen zu finden und werden regelmäßig im Schulanzeiger ausgeschrieben.
Fristen für Versetzungsgesuche
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen für die Abgabe von Versetzungsgesuchen. Entsprechende Hinweise finden Sie bei den Bezirksregierungen (siehe nachfolgende Bildlinks) sowie in den örtlichen Schulanzeigern.
Da die Personalplanungsprozesse sehr frühzeitig beginnen, muss ein Versetzungsgesuch für das jeweils nächste Schuljahr bereits zu Beginn eines Kalenderjahres abgegeben werden.
Tipp: Wunschregion abstecken
Im Rahmen des Versetzungsgesuchs können Lehrkräfte mehrere Regierungsbezirke (nach Priorität) angeben. Darüber hinaus kann die Wunschregion durch die Angabe des gesamten Regierungsbezirks oder ausgewählter Schulamtsbezirke hinterlegt werden.
Die Chancen auf eine erfolgreiche Versetzung erhöhen sich durch die Angabe eines möglichst großen Zielgebiets.
Direktbewerbungsverfahren
Die Regierungen haben die Möglichkeit, im Rahmen eines regierungsbezirksübergreifenden Direktbewerbungsverfahrens Stellen für Grund- und Mittelschullehrkräfte, die ein besonderes Anforderungsprofil aufweisen, schulscharf auszuschreiben.
Das Direktbewerbungsverfahren ist damit eine Ergänzung zum allgemeinen Versetzungsverfahren und bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, sich direkt auf eine zu besetzende Stelle an einer bestimmten Schule zu bewerben. Direktbewerbungen auf diese ausgeschriebenen Stellen sind auch regierungsbezirksübergreifend möglich.
Die genauen Angaben zum Verfahren werden in den jeweiligen Schulanzeigern veröffentlicht.
Sobald die vollständige Lehramtsqualifikation vorliegt, kann eine Bewerbung für den staatlichen Schuldienst im Bereich der Grund- und Mittelschule erfolgen. Im Rahmen dieser Erklärung zur Neueinstellung bzw. einer Freien Bewerbung werden Einsatzwünsche angegeben:
- Alle Regierungsbezirke werden nach einer persönlichen Priorisierung bewertet.
- optional: Innerhalb des Regierungsbezirks können beliebig viele Schulamtsbezirke nach Priorisierung angegeben werden.
Auf diese Weise können Bewerberinnen und Bewerber die Wunschregion auch über mehrere Regierungsbezirke hinweg angeben. Die Bezirksregierungen weisen die neu einzustellenden Lehrkräfte zunächst einem Schulamtsbezirk zu. Die Zuteilung zu den Einzelschulen erfolgt anschließend über das zuständige Schulamt.
Es wird empfohlen, Bewerbungen nicht zu regionalspezifisch anzulegen, sondern nach Möglichkeit einen bzw. mehrere Schulamtsbezirke je Regierungsbezirk anzugeben.
An der Grundschule erhalten die drei Prüfungsbesten eines Jahrgangs je Regierungsbezirk ihre Wunschregion, an der Mittelschule gilt dies für die zwei Besten eines Prüfungsjahrgangs.
Viele weitere Informationen zum Einstellungsverfahren an bayerischen Grund- und Mittelschulen finden sich unter Grundschule | Bewerbung und Einstellung bzw. Mittelschule | Bewerbung und Einstellung.
Einsatzort im Vorbereitungsdienst
Der zweijährige Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen gliedert sich in zwei Phasen, die jeweils ein Schuljahr umfassen. Der erste Abschnitt des Vorbereitungsdienstes beinhaltet eigenverantwortlichen Unterricht, Seminarveranstaltungen, Hospitationen (Grundschule) und ein Praktikum. In der zweiten Phase des Vorbereitungsdienstes ist der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht und Hospitationen höher als im ersten. Auch hier finden Seminarveranstaltungen statt.
Bezüglich der Ortswünsche werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zunächst durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Bezirksregierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung zu den jeweiligen Seminaren vor - unter der Maßgabe möglichst gleichmäßiger Seminarstärken und unter Berücksichtigung besonderer dienstlicher Notwendigkeiten (z. B. Bedarf an Schulpsychologinnen und Schulpsychologen). Auch hier sind die Sozialkriterien zu beachten.
Jede staatliche Grundschule bzw. Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein.
Die Festlegung der Dienstorte obliegt den Regierungen und den Staatlichen Schulämtern. Die Bezirksregierungen nehmen dabei die Zuteilung zu einem Schulamtsbezirk vor und anschließend erfolgt die Zuweisung zu einer Einzelschule über das zuständige Schulamt.
Ortswünsche können im Formular angegeben und begründet werden (ggf. sind entsprechende Nachweise beizufügen).
Die Festlegung eines Dienstortes gilt grundsätzlich für die gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes (dienstlich bedingte Änderungen bleiben vorbehalten). Versetzungen in andere Regierungsbezirke sind während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, eine Versetzung ist aus dienstlichen Gründen oder zur Vermeidung unzumutbarer Härten dringend erforderlich.
Formulare für den Vorbereitungsdienst
Formulare und weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen sind hier zu finden:
Welche Regionen sind eher vielversprechend, welche nicht?
Generelle Aussagen für alle Regionen in Bayern sind schwierig zu treffen. Die Prognose für eine bedarfsgerechte Versorgung fußt auf der Schüler- und Absolventenprognose und damit auf den bisherigen statistischen Daten der Schülerzahlentwicklung. Sie liefert somit eine Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten und keine explizite Vorhersage des genauen Bedarfs an Lehrkräften in einer bestimmten Region.
Die individuellen Chancen auf eine erfolgreiche Versetzung bzw. Einstellung in der Wunschregion oder im Wunschbezirk hängen im Einzelfall von der Bedarfslage des jeweiligen Jahres sowie den individuellen Sozialkriterien ab.
Gibt es beispielsweise viel Fluktuation oder steigt die Schülerzahl in einer Region deutlich, ergeben sich mehr Versetzungs- und ggf. auch Einstellungsmöglichkeiten. Konkurriert jedoch eine Vielzahl von Lehrkräften miteinander, muss eine Priorisierung anhand der Sozialkriterien erfolgen.
Die nachfolgende Grafik zeigt beispielhaft für das Schuljahr 2024/2025 auf, wie sich die Schülerzahlen anteilig auf die Regierungsbezirke verteilen bzw. zu welchen Anteilen Versetzungswünsche in die Regierungsbezirke bestanden. Die genannten Zahlen sind rein exemplarisch zu betrachten, es lassen sich hieraus keine definitiven Aussagen für die Zukunft ableiten.
Die Grafik für das Schuljahr 2024/2025 zeigt auf, dass auf Oberbayern anteilig die meisten Schülerinnen und Schüler an staatlichen Grund- und Mittelschulen entfallen. Der Lehrkräftebedarf ist dort deshalb ebenfalls hoch. Lehrkräfte streben über Versetzungen jedoch häufig in Bezirke wie Niederbayern, die Oberpfalz oder nach Mittelfranken.
Versetzungsanträge nach Oberbayern konnten demnach in allen Fällen genehmigt werden. Nach Mittelfranken, Schwaben und Unterfranken gelang eine Versetzung in rund 3/4 der Fälle. Nach Niederbayern, Oberfranken und in die Oberpfalz konnten im Durchschnitt immerhin noch rund 41 % erfolgreich versetzt werden.
Dienstliche Ansprechpersonen
Fragen zum Einstellungs- oder Versetzungsverfahren sollten stets im Vorfeld und mit genügend zeitlichem Vorlauf geklärt werden. Folgende Ansprechpersonen können vor der Antragstellung Auskunft erteilen:
- Studierende und Freie Bewerberinnen und Bewerber können sich bei Bedarf an die zuständige Bezirksregierung wenden.
- Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten weitere Informationen über die Seminarrektorin bzw. den Seminarrektor.
- Lehrkräfte, die bereits in den bayerischen Staatsdienst übernommen wurden, klären weitere Fragen zum Versetzungsverfahren über den Dienstweg mit ihrer Schulleitung.
Bitte stellen Sie Fragen nach der Antragsabgabe ausschließlich über den Dienstweg.
Um die Bearbeitung der Anträge nicht zusätzlich zu verlängern, sollte von einer Nachfrage zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrags abgesehen werden. Hierzu können im laufenden Verfahren keine Angaben erfolgen.
Vertrauenspersonen
Generell können sich Lehrkräfte mit Fragen zum Thema Ortseinsatz an die jeweilige Personalvertretung wenden.
Folgende Ansprechpersonen stehen für schwerbehinderte Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Behinderung zur Verfügung:
Hier werden außerdem Informationen und Beauftragte zum Thema Gleichstellung aufgeführt.
- Lehrkräfte, die einen Versetzungsantrag gestellt haben, können frühestens ab Ende Juli mit Informationen rechnen.
- Lehrkräfte, die neu auf eine Planstelle eingestellt werden, werden zunächst ab Ende Juli einem Regierungsbezirk zugeteilt. Anschließend erfolgt die Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk bzw. einer Schule.
- Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes werden angehende Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zunächst Anfang Juli einem Regierungsbezirk zugeteilt. Ab Ende Juli erfolgt dann die Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk bzw. einer Schule.
Im Einstellungsverfahren wird bei gleichen Sozialkriterien die Prüfungsnote herangezogen und beeinflusst somit die Chancen für einen Einsatz am Wunschort.
Die Prüfungsbesten eines Jahrgangs je Regierungsbezirk (an der Grundschule die drei Besten, an der Mittelschule die zwei Besten) erhalten ihre Wunschregion.
Sofern an einer Schule Bedarf besteht, werden nach Berücksichtigung der Sozialkriterien auch die Dienstjahre im nicht wunschgemäßen Regierungsbezirk herangezogen.
Eine Versetzung innerhalb der Beurlaubungsphase der Elternzeit oder während einer familienpolitischen Beurlaubung ist nicht möglich.
Beim Wiedereintritt in den Dienst sind die Chancen für einen Einsatz in der Wunschregion vergleichsweise gut. Sollte ein Einsatz in der Wunschregion dennoch nicht möglich sein, kann im Antrag auf Wiederverwendung vorab angegeben werden, dass in diesem Fall eine Verlängerung der Beurlaubungsphase in Elternzeit gewünscht wird.
Schwerbehinderte bzw. mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen werden sowohl im Einstellungs- als auch im Versetzungsverfahren bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
So wird eine Schwerbehinderung als ein weiteres Sozialkriterium in einem begründeten Antrag immer geprüft und kann als Härtefall gelten. Es ist ein zentrales Anliegen, dass keine behinderungsbedingte Benachteiligung entsteht.
Zusätzlich wird die Schwerbehindertenvertretung bei der Antragsbearbeitung eingebunden, um die Belange dieses besonders schutzwürdigen Personenkreises sicherzustellen. Neben der Personalvertretung wird dadurch zusätzliche Sicherheit für schwerbehinderte Lehrkräfte geschaffen (für weitere Anlaufstellen siehe Ansprechpersonen ).
Grundlage für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind die Bayerischen Inklusionsrichtlinien und (als Vorbild für alle Schularten) die Inklusionsvereinbarung.
Wegen der eingeschränkten Studienmöglichkeiten im Fach Psychologie gibt es für einzelne Regierungsbezirke kaum Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst mit dem Fach Schulpsychologie. Um in allen Regierungsbezirken eine gleichmäßige Versorgung zu gewährleisten, kann es daher insbesondere im Fach Schulpsychologie notwendig werden, einen Teil der Bewerberinnen und Bewerber einem anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk zuzuweisen.
Stand: 25. Februar 2026