Eine Lehrkraft hält eine abwehrende Hand in die Kamera
In Bayern gilt "Null-Toleranz" bei Gewalt gegen Lehrkräften ©ajr_images – stock.adobe.com

Lehrerinnen und Lehrer in Bayern leisten jeden Tag hervorragende Arbeit, die eine hohe ge­sellschaftliche Bedeutung hat. Sie verdienen Wertschätzung und Anerkennung. Jede Form von Gewalt gegenüber Lehrkräften verurteilt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf das Schärfste. Jeder einzelne Vorfall egal ob es sich um physische Gewalt oder psychische Gewalt wie verbale Beleidigungen in Chats handelt wird ernstgenommen und verfolgt!

Ansicht der Handreichung des ISB zum Thema "Keine Gewalt gegen Lehrkräfte"
Die Handreichung gibt Hilfestellungen zu Prävention, Intervention und Nachsorge

Die im Juni 2023 veröffentlichte Handreichung „Keine Gewalt gegen Lehrkräfte: Ein Leitfaden zu Prävention, Intervention und Nachsorge“ bietet eine speziell auf die Situation der Lehrkräfte und Schulleitungen an Bayerns Schulen zugeschnittene Hilfestellung bei Gewaltvorfällen gegen Lehrkräfte.

Die Handreichung bietet:

  • eine erste schnelle Hilfe, wenn es eilt,
  • einen Überblick zum möglichen Gewaltspektrum im Lebensraum Schule sowie eine Zusammenstellung der einschlägigen Vorschriften und rechtlichen Hinweise,
  • eine Übersicht schulinterner, schulübergreifender und schulexterner Ansprechpersonen, die bei Gewaltvorfällen beratend und unterstützend zur Seite stehen,
  • Hilfestellungen zum Vorgehen in der Akutsituation sowie in der Zeit nach einem Gewaltvorfall,
  • Anregungen zur präventiven Arbeit von Schulgemeinschaften sowie
  • konkrete Vorlagen zur Dokumentation, zur Gesprächsführung und Checklisten, die im Akutfall für einen Überblick sorgen.

Die Veröffentlichung ergänzt damit spezifisch für den Schulbereich das bereits allgemein erarbeitete Gewaltschutzprogramm für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, das vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit weiteren Beteiligten entwickelt worden ist.


Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst

Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Beamtenbund und weiteren Arbeitsgruppenteilnehmern bereits ein Gewaltschutzprogramm für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern entwickelt. Die entsprechenden Unterlagen und Hilfestellungen finden Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums unter Mitarbeiterschutz vor Gewalt:

  • Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst in Bayern
  • Interventionsmöglichkeiten bei Gewaltvorfällen nach dem Aachener Modell
  • gemeinsame Grundsatzerklärung gegen Gewalt des Bayerischen Beamtenbundes und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
  • Informationen zu Präventionsmaßnahmen (aktives Risikomanagement, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen)
  • Maßnahmen der Nachsorge (Strafanzeige mit Musterformblatt zur Stellung einer Strafanzeige bzw. eines Strafantrags
  • Leitfaden für Vorgesetzte
  • Handbuch für kollegiale Soforthelfer (inklusive Hinweisen zu einer adäquaten Gesprächsführung)
  • Flyer für Beschäftigte
  • aktuelle Pressemitteilungen

Ansprechpersonen bei Gewalt gegen Lehrkräfte

Betroffenen Lehrkräften steht ein Netzwerk an Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Generell ist es entscheidend, dass sich betroffene Personen vertrauensvoll an schulinterne, schulübergreifende und schulexterne Ansprechpersonen wenden können. Die jeweiligen Kontaktdaten werden von den Schulen, Schulaufsichten, Regierungen und Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung gestellt.

An den Schulen vor Ort stehen – ggf. abhängig von der genauen Art des Gewaltvorfalls – als erste Kontaktpersonen zur Verfügung:

  • Schulleitung und erweiterte Schulleitung
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
  • Beratungslehrkräfte
  • Verbindungslehrkräfte
  • Kollegium
  • ggf. auch der örtliche Personalrat

Schulübergreifend stehen verschiedene Expertengruppen ggf. beratend zur Verfügung – häufig nicht im Akutfall, aber für Präventions- und Beratungsangebote, um bereits frühzeitig möglichen Gewaltvorfällen entgegenzuwirken.

Dazu gehören z. B.

  • Zentrale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Zentrale Beratungslehrkräfte an den Staatlichen Schulberatungsstellen
  • Regionalbeauftragte für Lehrergesundheit
  • Arbeitsmedizinisches Institut für Schulen
  • Regionale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Landesprojekts „Mit Mut gegen Mobbing“ an den Staatlichen Schulberatungsstellen
  • Medienpädagogische Beraterin oder Medienpädagogischer Berater für digitale Bildung (mBdB)
  • Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
  • Gleichstellungsbeauftrage oder Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen der Gleichstellung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des Kriseninterventions- und -bewältigungsteams Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ( KIBBS )
  • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst ( MSD )
  • Hauptpersonalrat

Wichtige Anlaufstellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sind bei schulinternen Gewaltvorfällen auch die Schulaufsichten bzw. das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

  • Polizei
  • Schulverbindungsbeamte
  • Jugendkontaktbeamte
  • Hilfsangebote, die ggf. aber kostenpflichtig sein können, werden auch über die folgenden Institutionen vermittelt:
  • Rechtsabteilungen der Interessensverbände und Lehrergewerkschaften
  • Krankenkassen
  • Angebote zur Beratung der Stiftung Weißer Ring

Weiterführende Informationen

Stand: 27. März 2024

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