Gruppenbild Lehrerin und Schüler
Die rechtlichen Grundlagen sichern qualitätsvolle Bildungs- und Betreuungsangebote ©Kzenon – stock.adobe.com

Rechtliche Grundlagen

Die jeweiligen Rahmenbedingungen und Genehmigungs- bzw. Fördervoraussetzungen für Ganztagsangebote unter Schulaufsicht sind geregelt in der jeweiligen Kultusministeriellen Bekanntmachung (KMBek):

Über ausgewählte Einzelaspekte wird zudem in Kultusministeriellen Schreiben (KMS) informiert:


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Gute Nachrichten für unsere Familien.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter kommt.

Und zwar Schritt für Schritt.

Los geht es im Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder, die in die erste Klasse kommen.

In den darauffolgenden Jahren weitet sich der Anspruch um je eine weitere Jahrgangsstufe aus.

Ab dem Schuljahr 2029/2030 besteht dieser dann für alle Kinder der Grund- und Förderschulen.

Von der ersten bis zur vierten Klasse.

Doch was bedeutet das konkret?

Der Anspruch gilt von Montag bis Freitag für jeweils acht Stunden täglich.

Das gilt während der Unterrichtszeit, aber auch in den Ferien.

Es ist lediglich eine Unterbrechung von bis zu 20 Tagen während der Ferienzeit pro Jahr vorgesehen.

Um diesen Anspruch während der Unterrichtszeit zu erfüllen, stehen verschiedene Angebotsformen zur Verfügung abhängig von Bedarf und Standort.

Die ganztägigen Angebote während der Unterrichtszeit stehen entweder unter Schulaufsicht oder werden durch die Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt.

Zu den Angeboten unter Schulaufsicht gehören die OGTS, die GGTS und die Mittagsbetreuung.

Zur Kinder- und Jugendhilfe gehören insbesondere Horte, Häuser für Kinder und die Kombi-Einrichtungen.

Zum Schluss möchten wir Ihnen noch drei wichtige Hinweise mitgeben.

Der Anspruch ist ein Recht, aber keine Pflicht.

Eltern und Kinder entscheiden selbst über die Teilnahme.

Kinder haben einen Anspruch auf einen Platz, dieser muss jedoch nicht kostenfrei sein.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Angebotsform.

Ganz gleich, welche Bausteine vor Ort zum Einsatz kommen.

Gemeinsam schaffen wir eine starke Basis für die Bildung und Betreuung unserer Kinder.


Antragsunterlagen

Staatliche Mittelschulen

Mittelschulen in freier Trägerschaft

Staatliche Grundschulen

Grundschulen in freier Trägerschaft

Staatliche Förderschulen

Förderschulen in freier Trägerschaft

Staatliche Realschulen

Realschulen in kommunaler/ freier Trägerschaft

Staatliche Gymnasien

Gymnasien in kommunaler/ freier Trägerschaft

Staatliche Wirtschaftsschulen

Wirtschaftsschulen in kommunaler/ freier Trägerschaft

Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum 1. Juli für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung - bei Grundschulen zusätzlich über das zuständige Staatliche Schulamt - bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Die staatliche Förderung wird dann nach Erlass des Zuwendungsbescheides in zwei Raten an den Träger überwiesen.

Antragsunterlagen für die Mittagsbetreuung


Staatliche Förderung im Schuljahr 2026/2027


Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Die bestehenden Ganztagsschulen haben sich dieser Aufgabe schon bisher mit großem Engagement angenommen.

Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden im Auftrag des Staatsministeriums Qualitätsrahmen für gebundene und offene Ganztagsschulen entwickelt:

Die darin beschriebenen Basisstandards fassen die Qualitätskriterien zusammen, die für jede gebundene und offene Ganztagsschule maßgeblich sind, und sollen den Schulen einen Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung und Durchführung ihrer Ganztagskonzeption geben.

Die in den "Möglichkeiten zur Weiterentwicklung" formulierten Anregungen sollen zur Anregung und Unterstützung dienen, wie Ganztagsschulen in den einzelnen Qualitätsbereichen ihr Konzept weiterentwickeln können.

Die Realisierung der in den Qualitätsrahmen als Basisstandards verbindlich festgelegten Qualitätsstandards wird an staatlichen Ganztagsschulen in regelmäßigen Abständen von der jeweils zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörde begleitet. Hierzu wurden Bilanzberichte für offene und gebundene Ganztagsangebote entwickelt, die die Ganztagsschulen dabei unterstützen sollen, ihren jeweiligen Entwicklungsstand zu dokumentieren. Ferner dienen sie als Grundlage für die Begleitung durch die Schulaufsicht im Rahmen ihrer Aufgaben zur Qualitätssicherung und Beratung .

Näheres zum weiterentwickelten Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für offene und gebundene Ganztagsschulen sowie zum Ablauf des Aufsichts- und Qualitätsmanagements ist in der Kultusministeriellen Bekanntmachung vom 9. August 2012 geregelt.


Qualifizierungsmöglichkeiten

Personal mit beruflichen oder vertieften ehrenamtlichen Vorerfahrungen im Bereich der Schulkindbetreuung, das keine pädagogische Fachqualifikation vorweisen kann, kann sich über die Teilnahme an einer vom Staatsministerium zertifizierten Qualifizierungsmaßnahme zum OGTS-Koordinator qualifizieren.

Mit dem Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ soll überprüft werden, inwieweit eine neue Fachschul-Fachrichtung mit eigenem Berufsabschluss zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld beitragen kann.


Stand: 30. Juli 2026

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