Die jeweiligen Rahmenbedingungen und Genehmigungs- bzw. Fördervoraussetzungen für Ganztagsangebote unter Schulaufsicht sind geregelt in der jeweiligen Kultusministeriellen Bekanntmachung (KMBek):
- Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) zu gebundenen Ganztagsangeboten an Schulengesetze-bayern.de
- Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) OGTS an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4gesetze-bayern.de
- Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) OGTS an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4Bitte beachten Sie: Bis zur vollumfänglichen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter gilt die Kultusministerielle Bekanntmachung vom 30. März 2020 weiterhin für nicht vom Rechtsanspruch erfasste Jahrgangsstufen.
- Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) OGTS an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5gesetze-bayern.de
- Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulengesetze-bayern.de
- Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) Ferienangebote unter SchulaufsichtFerienangebote unter Schulaufsicht für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalterverkuendung-bayern.de
Über ausgewählte Einzelaspekte wird zudem in Kultusministeriellen Schreiben (KMS) informiert:
- KMS zur Bereitstellung und Nutzung von Räumlichkeiten
- KMS zur Durchführung von Ganztagsangeboten in Einrichtungen außerhalb des Schulgeländes
- KMS zur Beurlaubung von der Teilnahme an offenen Ganztagsangeboten
- KMS Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler zwischen Unterrichtsschluss und Beginn des Ganztagsangebots
- KMS zur Mittagsverpflegung im Rahmen offener und gebundener Ganztagsangebote
Rechtsanspruch
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung eingeführt.
Die Einführung erfolgt sukzessive und startet mit den Kindern der Jahrgangsstufe 1. Mit Wirkung zum Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch dann für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulstufe.
Im Zuge dessen werden die bestehenden Ganztagsangebote unter Schulaufsicht (gebundene Ganztagsangebote, offene Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen) unter Beibehaltung der jeweiligen Grundkonzeption so weiterentwickelt, dass sie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs beitragen.
Zentrales Merkmal dieser Erweiterung ist die strukturelle und konzeptionelle Ausweitung der bestehenden Angebotsformen von bisher vier auf zukünftig fünf Wochentage sowie der Ausdehnung der Bildungs- und Betreuungsangebote auf grundsätzlich 8 Stunden täglich.
Eltern steht es frei, ihre Kinder zum Besuch ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote anzumelden. Es besteht keine Pflicht, ein Ganztagsangebot zu nutzen. Bei Betreuungsbedarf wenden sich Eltern an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger vor Ort.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder muss beim örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich bis zum 30. April geltend gemacht werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema Ganztagsbetreuung.

Gute Nachrichten für unsere Familien.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter kommt.
Und zwar Schritt für Schritt.
Los geht es im Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder, die in die erste Klasse kommen.
In den darauffolgenden Jahren weitet sich der Anspruch um je eine weitere Jahrgangsstufe aus.
Ab dem Schuljahr 2029/2030 besteht dieser dann für alle Kinder der Grund- und Förderschulen.
Von der ersten bis zur vierten Klasse.
Doch was bedeutet das konkret?
Der Anspruch gilt von Montag bis Freitag für jeweils acht Stunden täglich.
Das gilt während der Unterrichtszeit, aber auch in den Ferien.
Es ist lediglich eine Unterbrechung von bis zu 20 Tagen während der Ferienzeit pro Jahr vorgesehen.
Um diesen Anspruch während der Unterrichtszeit zu erfüllen, stehen verschiedene Angebotsformen zur Verfügung abhängig von Bedarf und Standort.
Die ganztägigen Angebote während der Unterrichtszeit stehen entweder unter Schulaufsicht oder werden durch die Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt.
Zu den Angeboten unter Schulaufsicht gehören die OGTS, die GGTS und die Mittagsbetreuung.
Zur Kinder- und Jugendhilfe gehören insbesondere Horte, Häuser für Kinder und die Kombi-Einrichtungen.
Zum Schluss möchten wir Ihnen noch drei wichtige Hinweise mitgeben.
Der Anspruch ist ein Recht, aber keine Pflicht.
Eltern und Kinder entscheiden selbst über die Teilnahme.
Kinder haben einen Anspruch auf einen Platz, dieser muss jedoch nicht kostenfrei sein.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Angebotsform.
Ganz gleich, welche Bausteine vor Ort zum Einsatz kommen.
Gemeinsam schaffen wir eine starke Basis für die Bildung und Betreuung unserer Kinder.
Staatliche Mittelschulen
Mittelschulen in freier Trägerschaft
Staatliche Grundschulen
Grundschulen in freier Trägerschaft
Staatliche Förderschulen
Förderschulen in freier Trägerschaft
Staatliche Realschulen
Realschulen in kommunaler/ freier Trägerschaft
Staatliche Gymnasien
Gymnasien in kommunaler/ freier Trägerschaft
Staatliche Wirtschaftsschulen
Wirtschaftsschulen in kommunaler/ freier Trägerschaft
- KMS: Antragsverfahren Einrichtung sowie Rückmeldung bereits dauerhaft genehmigter offener Ganztagsangebote 1-4 2026/27
- Anlage 1: Antragsformular OGTS Jahrgangsstufe 1-4
- Anlage 1a: Antragsformular OGTS Jahrgangsstufe 1-4 INKLUSION
- Anlage 2: Meldeblatt OGTS-Gruppen der Jahrgangsstufen 1-4
- Anlage 3A/B: Formblatt OGTS bis 14 Uhr und 16 Uhr
- Erläuterungen zum Umgang mit den Teilnehmerlisten (Anlage 3A/B)
- Anlage 4: Vorlage pädagogisches Konzept
- Anlage 4a: Vorlage pädagogisches Konzept INKLUSION
- Anlage 5: Muster Elternbrief
- Anlage 6a: Anmeldeformular für Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule
- Anlage 6b: Anmeldeformular für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen
- Anlage 7: Entbindung Schweigepflicht
- Anlage 8: KMBek OGTS 1-4 markiert
- Anlage 9: Merkblatt KMBek OGTS 1-4
- KMS: Antragsverfahren Einrichtung sowie Rückmeldung bereits dauerhaft genehmigter offener Ganztagsangebote ab 5 2026/27
- Anlage 1: Antragsformular OGTS ab Jahrgangsstufe 5
- Anlage 1a: Antragsformular OGTS ab Jahrgangsstufe 5 INKLUSION
- Anlage 2: Meldeblatt OGTS-Gruppen ab Jahrgangsstufe 5
- Anlage 3: Teilnehmerliste OGTS ab Jahrgangsstufe 5
- Anlage 4: Vorlage pädagogisches Konzept
- Anlage 4a: Vorlage pädagogisches Konzept INKLUSION
- Anlage 5: Muster Elternbrief
- Anlage 6a: Anmeldeformular für Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule
- Anlage 6b: Anmeldeformular für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen
- Anlage 7: Entbindung Schweigepflicht
Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum 1. Juli für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung - bei Grundschulen zusätzlich über das zuständige Staatliche Schulamt - bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Die staatliche Förderung wird dann nach Erlass des Zuwendungsbescheides in zwei Raten an den Träger überwiesen.
Antragsunterlagen für die Mittagsbetreuung
- KMS Antragsverfahren MiB und verlängerte MiB 2026/2027
- Anlage 1: Antragsformular Mittagsbetreuung
- Anlage 2: Meldelisten MiB 14.00 Uhr, 15.00 Uhr und 16.00 Uhr
- Anlage 3: Pädagogisches Konzept für MiB und verlängerte MiB
- Anlage 4: KMBek MiB Änderungen markiert
- Anlage 5: Merkblatt KMBek MiB
- Anlage 6: Erläuterungen zum Umgang mit den Meldelisten (vgl. Anlage 2)
Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Die bestehenden Ganztagsschulen haben sich dieser Aufgabe schon bisher mit großem Engagement angenommen.
Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden im Auftrag des Staatsministeriums Qualitätsrahmen für gebundene und offene Ganztagsschulen entwickelt:
Die darin beschriebenen Basisstandards fassen die Qualitätskriterien zusammen, die für jede gebundene und offene Ganztagsschule maßgeblich sind, und sollen den Schulen einen Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung und Durchführung ihrer Ganztagskonzeption geben.
Die in den "Möglichkeiten zur Weiterentwicklung" formulierten Anregungen sollen zur Anregung und Unterstützung dienen, wie Ganztagsschulen in den einzelnen Qualitätsbereichen ihr Konzept weiterentwickeln können.
Die Realisierung der in den Qualitätsrahmen als Basisstandards verbindlich festgelegten Qualitätsstandards wird an staatlichen Ganztagsschulen in regelmäßigen Abständen von der jeweils zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörde begleitet. Hierzu wurden Bilanzberichte für offene und gebundene Ganztagsangebote entwickelt, die die Ganztagsschulen dabei unterstützen sollen, ihren jeweiligen Entwicklungsstand zu dokumentieren. Ferner dienen sie als Grundlage für die Begleitung durch die Schulaufsicht im Rahmen ihrer Aufgaben zur Qualitätssicherung und Beratung .
Näheres zum weiterentwickelten Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für offene und gebundene Ganztagsschulen sowie zum Ablauf des Aufsichts- und Qualitätsmanagements ist in der Kultusministeriellen Bekanntmachung vom 9. August 2012 geregelt.
- 9-Monatsbericht für offene Ganztagsschulen/ neu eingerichtete AngeboteDieser Bericht ist einmalig nach Neueinrichtung eines offenen Ganztagsangebots nach 9 Monaten vorzulegen.
- 9-Monatsbericht für gebundene Ganztagsschulen/ neu eingerichtete AngeboteDieser Bericht ist einmalig nach Neueinrichtung eines gebundenen Ganztagsangebots nach 9 Monaten vorzulegen.
- Standardbericht für offene GanztagsschulenDieser Bericht ist im 2-jährigen Turnus vorzulegen.
- Standardbericht für gebundene GanztagsschulenDieser Bericht ist im 2-jährigen Turnus vorzulegen.
Personal mit beruflichen oder vertieften ehrenamtlichen Vorerfahrungen im Bereich der Schulkindbetreuung, das keine pädagogische Fachqualifikation vorweisen kann, kann sich über die Teilnahme an einer vom Staatsministerium zertifizierten Qualifizierungsmaßnahme zum OGTS-Koordinator qualifizieren.
Mit dem Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ soll überprüft werden, inwieweit eine neue Fachschul-Fachrichtung mit eigenem Berufsabschluss zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld beitragen kann.
Stand: 30. Juli 2026