Im Folgenden finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung geben und mehr Klarheit über die Zuteilung zu einem Einsatzort im Bereich der Gymnasien schaffen sollen.
Die Ortszuweisung von Lehrkräften an Gymnasien erfolgt über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemäß der schulischen Bedarfssituation und der Sozialkriterien. Dabei wird versucht, die Ortswünsche der Lehrkräfte nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Details zum jeweiligen Verfahren werden über den Dienstweg bekannt gegeben. Wichtige weitere Hinweise können den allgemeinen Informationen zur Ortszuweisung von Lehrkräften an staatlichen bayerischen Schulen entnommen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Ob ein Einsatz in der Wunschregion gelingt, hängt von den nachfolgenden Kriterien (in der gegebenen Reihenfolge) ab:
- Bedarf am Wunschort
- Sozialkriterien (Anzahl der Kinder, Familienstand verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft)
- weitere Kriterien wie Leistung (Gesamtprüfungsnote beim Einstellungsverfahren) oder Anzahl der bereits gestellten Versetzungsanträge
Weitere persönliche Faktoren wie beispielsweise Immobilieneigentum, eine Vereinsmitgliedschaft oder der Besitz bzw. die Pflege von Tieren stellen keine relevanten Kriterien für die Ortszuweisung dar.
Generell gilt folgende Priorisierung: Versetzung vor Neueinstellung.
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden gesondert zugeteilt.
Tipps:
- Wunschregion deutlich herausarbeiten und so groß wie möglich wählen
- Bedarf in der Wunschregion berücksichtigen
- Planstellenangebote auch außerhalb der Wunschregion annehmen: Die Chancen für den Einsatz am Wunschort sind im Versetzungsverfahren höher als im Einstellungsverfahren!
- Leistung lohnt sich! Bei Neueinstellungen beeinflusst eine gute Gesamtprüfungsnote die Wahrscheinlichkeit für einen Einsatz in der Wunschregion.
Bereits verbeamtete oder unbefristet angestellte Lehrkräfte, die eine Versetzung oder Wiederverwendung anstreben, geben den ausgefüllten Versetzungsantrag bei ihrer Schulleitung ab.
Der Abgabetermin beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist jeweils der 30.04. jedes Jahres.
Anträge auf Wiederverwendung nach einer Beurlaubungsphase können auch zum Halbjahr gestellt werden. Hier ist der Abgabetermin beim Staatsministerium jeweils der 30.04. (Wiederverwendung ab Schuljahresbeginn) bzw. 25.10. (Wiederverwendung ab Halbjahr) jedes Jahres.
Achtung: Schulinterne Fristen für die Abgabe von Anträgen auf Versetzung bzw. Wiederverwendung können ggf. abweichen!
Einstellungsbewerberinnen und Einstellungsbewerber aus dem aktuellen Jahrgang übermitteln die benötigten Formulare über ihre Seminarschule an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Freie Bewerberinnen und Freie Bewerber sowie Wartelistenbewerberinnen und Wartelistenbewerber reichen ihre Unterlagen beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus online ein.
Die Abgabefrist ist jeweils der 30.04. bzw. 31.10. jedes Jahres.
Viele weitere Informationen rund um das Thema Neueinstellung finden sich auch unter Gymnasium | Bewerbung und Einstellung.
Einsatzort im Vorbereitungsdienst
Der zweijährige Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich in eine Phase an der Seminarschule (erstes und letztes Halbjahr des Vorbereitungsdienstes) und in eine Phase an der Einsatzschule (zweites und drittes Halbjahr des Vorbereitungsdienstes). Sowohl für die Seminarschule als auch für die Einsatzschule können Ortswünsche angegeben werden. Es ist auch möglich, dass sich die Einsatzschule nach einem Halbjahr ändert.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgt online.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare im ersten Ausbildungsabschnitt leiten die entsprechenden Formulare für die Zuweisung an eine Einsatzschule über die Seminarschule an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiter.
Die Abgabefrist hierfür ist jeweils der 30.04. bzw. 31.10. jedes Jahres.
Viele weitere Informationen finden sich auch unter Gymnasium | Studium und Vorbereitungsdienst.
Welche Regionen sind eher vielversprechend, welche nicht?
Generelle Aussagen für alle Regionen in Bayern sind schwierig zu treffen. Die Prognose für eine bedarfsgerechte Versorgung fußt auf der Schüler- und Absolventenprognose und damit auf den bisherigen statistischen Daten der Schülerzahlentwicklung. Sie liefert somit eine Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten und keine explizite Vorhersage des genauen Bedarfs an Lehrkräften mit einer bestimmten Fächerkombination in der jeweiligen Region.
Bis 2030 wird in Oberbayern ein höherer Schülerzuwachs und folglich ein höherer Lehrkräftebedarf prognostiziert als in Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken und der Oberpfalz zusammen. Die geringen Schülerzuwächse in Verbindung mit relativ wenig Fluktuation in den Stammkollegien der Gymnasien in den vier genannten Regierungsbezirken im Norden und Osten Bayerns hat zur Folge, dass Ortswünsche von Einstellungsbewerberinnen und Einstellungsbewerbern mit Einsatzwunsch in diesen Bezirken oftmals mangels Bedarfs nicht erfüllt werden können (vor allem die Städte Würzburg, Regensburg, Bamberg und Passau sind stark von Bewerberseite nachgefragt). Die Wünsche von Versetzungswilligen können aufgrund des zeitlich vor dem Einstellungsverfahren stattfindenden Versetzungsverfahrens häufiger berücksichtigt werden. Aber auch im Versetzungsverfahren gibt es wesentlich mehr Wünsche nach einer Versetzung in den Norden und Osten Bayerns, als es der Bedarf erfordert oder als es für eine bayernweit gleichmäßige Personalversorgung zur Sicherstellung gleichwertiger Verhältnisse möglich ist.
Im Gegensatz dazu können Einsatzwünsche in Oberbayern, insbesondere im Großraum München, meist unmittelbar bei Einstellung oder nach kurzer Wartezeit erfüllt werden. Auch für die Metropolregion Nürnberg gibt es derzeit keinen wesentlichen „Versetzungsstau“.
Dienstliche Ansprechpersonen
Fragen zum Einstellungs- oder Versetzungsverfahren sollten stets im Vorfeld und mit genügend zeitlichem Vorlauf geklärt werden. Folgende Ansprechpersonen können vor der Antragstellung Auskunft erteilen:
- Studierende können sich an das Beratungsnetzwerk "Lehrerberuf in Bayern" wenden.
- Freie Bewerberinnen und Bewerber sowie Wartelistenbewerberinnen und -bewerber können sich bei Bedarf an das zuständige Personalreferat im Staatsministerium für Unterricht und Kultus wenden.
- Studienreferendarinnen und Studienreferendare erhalten weitere Informationen an ihrer jeweiligen Seminarschule.
- Lehrkräfte, die bereits in den bayerischen Staatsdienst übernommen wurden, klären weitere Fragen zum Versetzungsverfahren über den Dienstweg mit ihrer Schulleitung.
Bitte stellen Sie Fragen nach der Antragsabgabe ausschließlich über den Dienstweg.
Um die Bearbeitung der Anträge nicht zusätzlich zu verlängern, sollte von einer Nachfrage zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrags abgesehen werden. Hierzu können im laufenden Verfahren keine Angaben erfolgen.
Vertrauenspersonen
Generell können sich Lehrkräfte mit Fragen zum Thema Ortseinsatz an die jeweilige Personalvertretung wenden.
Folgende Ansprechpersonen stehen für schwerbehinderte Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Behinderung zur Verfügung:
Hier werden außerdem Informationen und Beauftragte zum Thema Gleichstellung aufgeführt.
- Versetzungswillige: Ob einem Versetzungswunsch (ggf. auch nach einer Beurlaubung) entsprochen werden kann, erfährt die Lehrkraft Anfang Juli bzw. Anfang/Mitte Dezember.
- Mobile Reserven: Die Einsatzschule des nächsten Schul(halb)jahres wird den Mobilen Reserven im Regelfall ab ca. Mitte Juli bzw. Anfang Januar auf dem Dienstweg bekannt gegeben.
- Neueinstellungen: Dienstorte werden Mitte Juli bzw. kurz vor/kurz nach den Weihnachtsferien über die Seminarschule (aktueller Jahrgang) mitgeteilt. Freie Bewerberinnen und Bewerber und Wartelistenbewerberinnen und -bewerber (Einstellung nur zum Schuljahresanfang) werden Mitte Juli per Mail über die beabsichtigte Einstellung und den Einsatzort informiert.
- Studienreferendarinnen und Studienreferendare: Einsatzschulen werden Ende Juli bzw. Ende Januar über die Seminarschule mitgeteilt.
Bei gleichen Sozialkriterien wird im Einstellungsverfahren die Gesamtprüfungsnote herangezogen und beeinflusst somit die Chancen für einen Einsatz am Wunschort.
Auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen (z. B. Beratungslehrkraft oder Studium eines Erweiterungsfachs) kann in manchen Fällen hilfreich sein.
Sofern an einer Schule Bedarf besteht, wird nach Berücksichtigung der Sozialkriterien auch die Anzahl der vorherigen Versetzungsanträge herangezogen.
Eine Versetzung innerhalb der Beurlaubungsphase der Elternzeit oder während einer familienpolitischen Beurlaubung ist nicht möglich.
Beim Wiedereintritt in den Dienst sind die Chancen für einen Einsatz in der Wunschregion vergleichsweise gut. Sollte ein Einsatz in der Wunschregion dennoch nicht möglich sein, kann im Antrag auf Wiederverwendung vorab angegeben werden, dass in diesem Fall eine Verlängerung der Beurlaubungsphase in Elternzeit gewünscht wird.
Schwerbehinderte bzw. mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen werden sowohl im Einstellungs- als auch im Versetzungsverfahren bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
So wird eine Schwerbehinderung als ein weiteres Sozialkriterium in einem begründeten Antrag immer geprüft und kann als Härtefall gelten. Es ist ein zentrales Anliegen, dass keine behinderungsbedingte Benachteiligung entsteht.
Zusätzlich wird die Schwerbehindertenvertretung bei der Antragsbearbeitung eingebunden, um die Belange dieses besonders schutzwürdigen Personenkreises sicherzustellen. Neben der Personalvertretung wird dadurch zusätzliche Sicherheit für schwerbehinderte Lehrkräfte geschaffen (für weitere Anlaufstellen siehe Ansprechpersonen ).
Grundlage für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind die Bayerischen Inklusionsrichtlinien und (als Vorbild für alle Schularten) die Inklusionsvereinbarung.
Es wird an beiden Schulen eine Bedarfsprüfung durchgeführt, so dass die Gesamtsituation betrachtet und über eine Versetzung entschieden werden kann.
Der wesentliche Vorteil einer namentlichen Anforderung liegt darin, herauszufinden, ob an der Wunschschule überhaupt Bedarf für die eigene Fächerkombination vorliegt, und ob es sich daher lohnt, diese Schule im Versetzungsantrag anzugeben. Eine namentliche Anforderung kann nur innerhalb der Gruppe der Lehrkräfte herangezogen werden, die dieselben Sozialkriterien erfüllen.
Nach Ende des Vorbereitungsdienstes besteht die Möglichkeit der Einstellung innerhalb der Mobilen Reserve.
Lehrkräfte der Mobilen Reserve werden einer Schule („Stammschule“), die Dienstsitz einer bzw. eines Ministerialbeauftragten ist, zugewiesen und innerhalb des MB-Bezirks an Schulen mit längerfristigem Ausfall einer Stammlehrkraft eingesetzt („Einsatzschule“). Die Dauer des Einsatzes in der Mobilen Reserve beträgt maximal 12 Monate.
Die Vergabe der bei der Einstellung verfügbaren Orte erfolgt unabhängig von der Frage, ob es sich dabei an der jeweiligen Schule um einen dauerhaften Bedarf (ortsfeste Einstellung an diesem Gymnasium) oder um einen vorübergehenden Bedarf (Einstellung im Rahmen der Mobilen Reserve) handelt. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber mit hohen Sozialkriterien bzw. mit einem sehr guten Abschluss bessere Chancen haben, ihrem Wunsch entsprechend eingesetzt zu werden, wenngleich ggf. zunächst im Rahmen der Mobilen Reserve.
Bei Beendigung der Mobilen Reserve nach Ablauf der 12 Monate werden die Ortswünsche der Lehrkräfte im zeitlich vor dem Einstellungsverfahren vollzogenen Versetzungsverfahren bearbeitet.
Auch während der zwölfmonatigen Einsatzphase in der Mobilen Reserve haben die Lehrkräfte die Möglichkeit, einen Versetzungsantrag zu stellen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten der Versetzung:
a) Versetzung in einen anderen MB-Bezirk
Bei einer nur zu Schuljahresbeginn möglichen Versetzung in einen anderen MB-Bezirk bleibt der Status als Mobile Reserve erhalten. Daher ist als Wunschschule die MB-Schule des anderen MB-Bezirks anzugeben.
b) Ortsfester Einsatz an der bisherigen Einsatzschule
In Einzelfällen kann bei dienstlichem Interesse an der dauerhaften Beschäftigung einer bisher als Mobile Reserve eingesetzten Lehrkraft auch eine Versetzung an die bisherige Einsatzschule erfolgen. Dies setzt eine namentliche Planstellenanforderung von Seiten der Schule voraus, der Status als Mobile Reserve endet in diesem Fall vorzeitig (zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahr).
Stand: 24. Februar 2026