Als öffentlicher Auftraggeber führt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Vergabeverfahren gemäß den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen durch.
Es wird darauf hingewiesen, dass nationale und europaweite Vergabeverfahren grundsätzlich über www.auftraege.bayern.de abgewickelt werden. Dies umfasst u. a. die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die elektronische Angebotsabgabe.
Hierzu ist eine Registrierung durch den Bieter erforderlich. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an www.deutsche-evergabe.de/home/contact.
Zentrale Vergabestelledes Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
EMFA – European Media Freedom Act
Beauftragungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im Sinne von Art. 25 Abs. 1 EMFA erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
Stand: 09. Dezember 2025