Schule muss die Kompetenzen vermitteln und prüfen, die Kinder und Jugendliche für Ausbildung, Studium und Beruf brauchen.
Mit Blick auf rasante gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und den Einfluss von KI ist klar, dass auch die Prüfungskultur an unseren Schulen mit der Zeit gehen muss. Gemeinsam mit der Schulfamilie sowie der Expertise aus Wissenschaft und Wirtschaft wollen wir die bayerische Prüfungskultur an unseren Schulen weiterentwickeln.
Schulisches Prüfen erfüllt zwei zentrale Funktionen:
Als pädagogisches Diagnoseinstrument einerseits zeigt es aktuelle Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf und bildet den Ausgangspunkt für das weitere Lernen.
Schule hat andererseits auch die Aufgabe, Leistungen vergleichbar zu machen, z. B. bei den erreichten Abschlüssen. Kinder und Jugendliche werden auf ihrem individuellen Bildungsweg begleitet und finden ihren Platz in der Gesellschaft.
Vergleichsstudien belegen regelmäßig die hohe Qualität des bayerischen Schulsystems. Bei der Weiterentwicklung der Prüfungskultur halten wir an dieser Qualitätsorientierung fest. Bewährte Formen der Leistungserhebung werden durch neue Methoden ergänzt. Bei der Bewertung von Schulleistungen haben sich Ziffernnoten etabliert. Sie werden von Schülerinnen und Schülern wie auch Eltern als leicht verständliche Rückmeldung geschätzt. Auch in einer modernen Prüfungskultur dienen sie deshalb weiterhin als grundlegendes Bewertungsinstrument, werden jedoch ergänzt durch verschiedene Formen von lernförderlichem, transparentem Feedback.
Oberstes Ziel ist es, Schule als Ort des Lernens zu gestalten und junge Menschen als Persönlichkeit mit Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten heranzubilden.
Der Ausgangspunkt: Kompetenzorientiertes Prüfen
Bereits seit Einführung des LehrplanPLUS und dem damit eingeschlagenen Weg der Kompetenzorientierung hat sich die Unterrichts- und Prüfungskultur in den vergangenen Jahren maßgeblich weiterentwickelt.
Die Förderung selbstgesteuerten Lernens, die Entwicklung von Problemlösungsfähigkeiten und die Anwendung des Gelernten in realitätsnahen Kontexten sind heute selbstverständliche Bestandteile in schulischen Prüfungen.
Innerhalb der jeweiligen Rechtsgrundlagen bestanden schon in der Vergangenheit pädagogische Freiräume für alternative Formate von Leistungsnachweisen. So bildeten etwa vereinzelte, bisher in Anlage 1 der Bayerischen Schulordnung festgelegten Modus-Maßnahmen, wie z. B. Projektprüfungen, Debatten oder Präsentationen, einen Pool an Möglichkeiten, aus dem Schulen schöpfen und die schulinterne Prüfungskultur ausgestalten konnten. Diese Gestaltungspielräume und die daraus resultierenden Erfahrungen bilden die Basis für die Weiterentwicklung der Prüfungskultur.
Die Erprobung neuer Wege
In verschiedenen Schulversuchen (durchgeführt in Kooperation mit derStiftung Bildungspakt Bayern) werden neue Wege im Bereich der Prüfungskultur erprobt.
Im Rahmen von „Prüfungskultur innovativ“ und „KI@school“ haben sich Schulen mit neuen Formaten von Leistungsnachweisen und der Anwendung von KI befasst. Darauf aufbauend untersucht der neue Schulversuch „proof“ die Themen Prozessorientierung und Selbstreflexion in der Leistungsfeststellung. Auch diese Erkenntnisse aus der Praxis fließen in die Weiterentwicklung der Prüfungskultur ein.
Im Schulversuch Prüfungskultur innovativ ging es darum, Formate von Leistungsnachweisen zu erproben, die das Spektrum an Leistungsnachweisen erweitern können. Es wurden insbesondere Aufgabenformate in den Blick genommen, bei denen digitale Lernprodukte entstehen.
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der maßgeblichen Zukunftstechnologien. Ihre Verwendung im Bildungsbereich ist insbesondere mit der Erwartung verbunden, der wachsenden Heterogenität in Lerngruppen besser gerecht zu werden. Erste Erfahrungen hierzu wurden im Rahmen des Schulversuches KI@school gesammelt.
KI-gestützte Anwendungen erweitern die Möglichkeiten, den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern datengestützt zu analysieren, anhand von Feedback zu intervenieren und die Qualität von Lern- und Leistungsaufgaben zu analysieren. Im aktuellen Schulversuch proof geht es darum, sowohl für die Formate von Leistungsnachweisen als auch für den Prozess der Leistungsfeststellung die Potenziale von digitalen Werkzeugen, vor allem von KI-gestützten Anwendungen, zu nutzen.
Der bayerische Weg zur Weiterentwicklung der Prüfungskultur
Die zentralen Aspekte einer zeitgemäßen Prüfungskultur
Die Weiterentwicklung der Prüfungskultur ist ein offener, kontinuierlicher Prozess auf der Grundlage von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis, an dem alle bayerischen Schulen mitwirken.
Die folgenden gleichberechtigten, sich wechselseitig beeinflussenden Leitmotive guter Prüfungskultur befinden sich im Spannungsfeld der Dimensionen Qualitätssicherung, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Fachlichkeit, Pädagogik und Didaktik. Die Leitmotive dienen als Kompass auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Prüfungskultur.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Der rechtliche Rahmen für Leistungserhebungen ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ( BayEUG ), in der Bayerischen Schulordnung ( BaySchO ) sowie den Schulordnungen der verschiedenen Schularten festgelegt.
Als allgemeine Prüfungsgrundsätze gelten dabei Chancengleichheit und Fairness, Nachvollziehbarkeit von Bewertungen und Transparenz sowie Verbot der Willkür oder Diskriminierung.
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Prüfungskultur sind ab dem 1. August 2026 einige Rechtsänderungen vorgesehen, die auch die Rahmenbedingungen von Leistungserhebungen betreffen:
Derzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf mit Anpassungen im BayEUG in Bezug auf digitale Leistungsnachweise und die Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen, etwa zur Erstellung von Podcasts, Erklärvideos oder Hörspielen, in der parlamentarischen Behandlung, welcher zum 1. August 2026 in Kraft treten soll. Der Beschluss des Bayerischen Landtags bleibt abzuwarten.
Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter LT-Drs. 19/11642 .
Es sind (u. a. ) folgende Änderungen vorgesehen:
Einfügung eines neuen Art. 52 Abs. 1 Satz 3:
„3Für Leistungsnachweise kann vorgesehen werden, dass diese ganz oder teilweise unter Verwendung digitaler Endgeräte erbracht werden.“
Einfügung eines neuen Art. 85 Abs. 1b:
„(1b) 1Bild- und Tonaufzeichnungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und sonstigen an Schulen tätigen Personen dürfen im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit an Schulen verarbeitet werden. 2Abs. 1a Satz 2* gilt entsprechend. 3Die Aufzeichnungen sind unverzüglich nach der Aufgabenerfüllung zu löschen, soweit keine andere Rechtsgrundlage für eine weitere Verarbeitung vorliegt.“
* „ (1a) 2 Die Schülerunterlagen sind vertraulich zu behandeln und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff zu sichern.“
Detaillierte Hinweise zur sicheren digitalen Speicherung und Aufbewahrung von Leistungsnachweisen finden Sie hier.
Zu beachten ist, dass es sich bei Audio- oder Videoaufnahmen insbesondere von Kindern und Jugendlichen um besonders schützenswerte personenbezogene Daten handelt.
Dass die Schule diese Daten ausnahmsweise ohne Einwilligung der Betroffenen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten verarbeiten (anfertigen, aufbewahren etc.) darf, gilt nur, soweit dies zur Erfüllung der pädagogischen Aufgaben der Schule erforderlich ist (Art. 85 Abs. 1 Satz 1 BaySchO). Dies gilt für die Verarbeitung von Daten von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften sowie sonstigen an der Schule tätigen Personen, die an Schulveranstaltungen teilnehmen (wie etwa Schulbegleitungen).
Die Anfertigung muss im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit der Schule erfolgen, einen pädagogischen Mehrwert für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler bieten und möglichst datensparsam erfolgen. Bei der Erstellung eines Erklärvideos ist es etwa nicht immer nötig, dass Schülerinnen und Schüler darauf mit Gesicht und dem ganzen Körper zu sehen sind. Oftmals kann der pädagogische Zweck auch erreicht werden, wenn beispielweise zu animierten Figuren oder Legebildern gesprochen wird. Aufnahmen, die nicht mehr benötigt werden, sind unverzüglich zu löschen.
Aufnahmen und deren Verwendung für andere Zwecke (z. B. in Jahresberichten oder für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit) bedürfen selbstverständlich weiterhin der Einwilligungder Betroffenen.
Einwilligungserklärungen aller Betroffenen sind auch dann einzuholen, wenn die Aufnahme (z. B. ein Podcast oder ein Hörspiel) an die Lernenden herausgegeben werden soll und darauf andere Personen als die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler selbst zu sehen oder hören sind.
In der BaySchO wird die Definition von Leistungsnachweisen in § 37 Satz 2 angepasst. Auch Leistungsnachweise, die digital gespeichert werden, sind somit zwei Jahre lang aufzubewahren, ebenso wie schriftliche und praktische Leistungsnachweise.
Die Frist beginnt dabei mit Ablauf des Schuljahres, in dem der Leistungsnachweis durchgeführt wurde. Nach Ende der Aufbewahrungsfrist sind die entsprechenden Daten an der Schule zu löschen.
§ 37 Schülerunterlagen
„1 Die Schülerunterlagen umfassen die für das Schulverhältnis jeder Schülerin und jedes Schülers wesentlichen Unterlagen einschließlich der Unterlagen, die die Schulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben vor Beginn der Schulpflicht führen. 2Zu den Schülerunterlagen gehören
1. […]
2. die Leistungsnachweise, welche sich zusammensetzen aus
a) den schriftlichen Leistungsnachweisen einschließlich der Abschlussprüfungen, der besonderen Leistungsfeststellung an der Mittelschule, Orientierungsarbeiten, Vergleichsarbeiten, Seminararbeiten, Praktikumsberichte und Grundwissens- und Jahrgangsstufentests,
b) den praktischen Leistungsnachweisen insbesondere Werkstücken und Zeichnungen und
c) den Leistungsnachweisen nach den Buchst. a und b, soweit sie digital gespeichert werden.“
§ 40 Aufbewahrung
„1 Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Schülerunterlagen nach
1. […]
2. […]
3. § 37 Satz 2 Nr. 2 zwei Jahre.“
Hinweise zur sicheren digitalen Speicherung und Aufbewahrung von Leistungsnachweisen finden Sie hier.
Die bisherige Anlage 1 der Bayerischen Schulordnung mit den Modus-Maßnahmen wird aufgehoben. Sofern erforderlich werden einzelne Modus-Maßnahmen in die Einzelschulordnungen der verschiedenen Schularten integriert.
Die schulartspezifischen Neuerungen im Bereich der Leistungserhebungen finden Sie im folgenden Abschnitt: Die Prüfungskultur an den verschiedenen Schularten
Die Prüfungskultur an den verschiedenen Schularten
Bayern setzt auf ein differenziertes Schulsystem, das den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise entspricht und Kinder und Jugendliche begabungsgerecht fördert.
Die Anforderungen an die schulartspezifische Prüfungskultur unterscheiden sich gemäß dem jeweiligen Profil bzw. dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der jeweiligen Schulart. Auch aus entwicklungspsychologischen Gründen muss die Prüfungspraxis an der Grundschule eine andere sein als beispielsweise am Gymnasium. Zentral sind – neben dem jeweiligen Schulartprofil – auch die erreichbaren Abschlüsse in den weiterführenden Schularten. Sie verleihen den Schülerinnen und Schülern diejenigen Qualifikationen, die sie für eine aktive Mitgestaltung unserer Gesellschaft brauchen.
Die Weiterentwicklung der Prüfungskultur beinhaltet an allen Schularten drei Säulen:
Die Weiterentwicklung moderner Prüfungskultur wurde in enger Absprache mit der jeweiligen Schulfamilie und auf Grundlage von Impulsen aus Praxis und Bildungsforschung erarbeitet. Die konkrete Ausgestaltung ist daher passgenau auf die Gegebenheiten der einzelnen Schularten zugeschnitten.
Umfangreiches schulartspezifisches Material sowie Praxisbeispiele finden sich auf einem neu eingerichteten ISB-Themenportal zur Weiterentwicklung der Prüfungskultur:
Material zur Erstellung, Durchführung und Bewertung innovativer Formate:
Vergleichbarkeit, Fairness und ein angemessenes Anspruchsniveau auch bei der Bewertung innovativer Formate müssen weiterhin gewährleistet sein. Klare, an KMK-Bildungsstandards und Kompetenzerwartungen des Lehrplans ausgerichtete Kriterienraster ermöglichen eine solche Bewertung. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Leistungsanspruch innovativer Leistungserhebungen dem bewährter Formate gleichwertig ist. Das ISB-Themenportal bietet praktisches Unterstützungsmaterial.
Module zur Förderung von Lern- und Prüfungskompetenzen:
Mit kurzen Praxis-Bausteinen für den Einsatz in verschiedensten Fächern für Grundschule und Sekundarstufe I lernen Schülerinnen und Schüler, sich effektiv auf Prüfungen vorzubereiten, in Leistungssituationen einen kühlen Kopf zu bewahren und mit Ergebnissen konstruktiv umzugehen.
Praxisimpulse für lernförderliches Feedback:
Das Portal stellt niederschwellige, auch mit wenig Aufwand einsetzbare Feedbackmöglichkeiten sowie theoretische Hintergründe und Gelingensfaktoren bereit.
Eine Übersicht über Fortbildungsangebote zu innovativen Formaten, Feedback und der Förderung von Lern- und Prüfungskompetenzen liefert die neue FIBS-Themenseite „Prüfungskultur“, die stetig aktualisiert und erweitert wird.
Stand: 08. Juli 2026