Schülerinnen und Schüler auf Schulfahrt
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Raus aus dem Klassenzimmer!

Schulfahrten sind zentraler Bestandteil des Schullebens und tragen in besonderer Weise zur Erfüllung des ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags bei. Sie bereichern den Schulalltag und ermöglichen nachhaltige Erfahrungen, die junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken. Schülerinnen und Schüler lernen bei Schulfahrten Schule als einen Lebensraum kennen, in dem sie intensiv Natur und Kultur erfahren, sich unmittelbar mit Umwelt und Geschichte befassen, Musik spielen und Sport betreiben und dabei Gemeinschaft außerhalb des Schulgebäudes erleben können.

Jede Schule gestaltet deshalb ein jährliches Fahrtenprogramm, bei dem alle ein- oder mehrtägigen Schulfahrten gemäß Art. 30 BayEUG zusammengestellt werden. Schulfahrten sind unter anderem Schullandheimaufenthalte (gegebenenfalls mit sportlichem Schwerpunkt), Studienfahrten, Fachexkursionen, Wanderungen und Schulskikurse. Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustauschs sowie Unterrichtsgänge werden nicht als Schulfahrten bezeichnet.

In der KMBek Durchführungshinweise zu Schülerfahrten vom 9. Juli 2010, Az. II.1-5 S 4432-6.61 208 finden sich dazu wichtige rechtliche Grundlagen.

Schullandheimaufenthalte

Für Schullandheimaufenthalte eignen sich vor allem die Häuser der Schullandheimvereine, kommunale, kirchliche und schuleigene Schullandheime, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten und andere vergleichbare Unterkünfte.

Viele dieser Häuser bieten Schulen ein breites pädagogisches Angebot (zum Beispiel auch zum Themenfeld der Alltagskompetenzen ), das Schulfahrten sinnvoll ergänzt und auf die Lehrpläne abgestimmt ist.

Stand: 24. Oktober 2024

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