Im Folgenden finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung geben und mehr Klarheit über die Zuteilung zu einem Einsatzort im Bereich der Förderschulen schaffen sollen.
Die Ortszuteilung von Lehrkräften an Förderschulen erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden die Lehrkräfte vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus einem Regierungsbezirk zugeteilt. Die Bezirksregierung nimmt anschließend die Zuteilung zu einer konkreten Schule vor. Wesentlich sind dabei immer die schulische Bedarfssituation und die Sozialkriterien. Dabei wird versucht, die Ortswünsche der Lehrkräfte nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Details zum jeweiligen Verfahren werden über den Dienstweg bekannt gegeben. Wichtige weitere Hinweise können den allgemeinen Informationen zur Ortszuweisung von Lehrkräften an staatlichen bayerischen Schulen entnommen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Ob ein Einsatz in der Wunschregion gelingt, hängt von den nachfolgenden Kriterien (in der gegebenen Reihenfolge) ab:
- Bedarf am Wunschort
- Sozialkriterien (Anzahl der Kinder, Familienstand verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft)
- weitere Kriterien wie Leistung (Einstellungsnote beim Einstellungsverfahren) oder Anzahl der bereits gestellten Versetzungsanträge
Weitere persönliche Faktoren wie beispielsweise Immobilieneigentum, eine Vereinsmitgliedschaft oder der Besitz bzw. die Pflege von Tieren stellen keine relevanten Kriterien für die Ortszuweisung dar.
Generell gilt folgende Priorisierung: Versetzung vor Neueinstellung.
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden gesondert zugeteilt.
Tipps:
- Wunschregion deutlich herausarbeiten und so groß wie möglich wählen
- Bedarf in der Wunschregion sowie ggf. in der abgebenden Region berücksichtigen
- Planstellenangebote auch außerhalb der Wunschregion annehmen: Die Chancen für den Einsatz am Wunschort sind im Versetzungsverfahren höher als im Einstellungsverfahren!
- Leistung lohnt sich! In jeder sonderpädagogischen Fachrichtung wird die beste Bewerberin bzw. der beste Bewerber in ihrem bzw. seinem Wunschregierungsbezirk eingesetzt. Zugrunde gelegt wird die Einstellungsnote.
Lehrkräfte, die beim Freistaat unbefristet angestellt bzw. verbeamtet sind, können jährlich eine Versetzung beantragen. Hierfür zuständig sind im Bereich der Förderschulen die Bezirksregierungen.
Eine Versetzung kann erfolgen
- innerhalb eines Regierungsbezirks: In diesem Fall ist ein Versetzungsantrag an die jeweilige Regierung zu stellen.
- in einen anderen Regierungsbezirk: Das Versetzungsgesuch muss bei der Regierung des aktuellen Bezirks eingereicht werden.
Die jeweiligen Formulare und Antragsfristen sind auf den Website der Regierungen zu finden und werden regelmäßig im Schulanzeiger ausgeschrieben.
Fristen für Versetzungsgesuche
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen für die Abgabe von Versetzungsgesuchen. Entsprechende Hinweise finden Sie bei den Bezirksregierungen (siehe nachfolgende Bildlinks) sowie in den örtlichen Schulanzeigern.
Bei der Bewerbung können Studienreferendarinnen und Studienreferendare zunächst drei Regierungsbezirke angeben. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilt dann die Bewerberinnen und Bewerber den Regierungsbezirken so zu, dass eine gleichmäßige Versorgung der Förderschulen gewährleistet ist. Kriterien für die Verteilung sind die schulischen Bedarfe sowie die Sozialkriterien der Bewerberinnen und Bewerber.
Das Staatsministerium geht bei der Prüfung der Zuweisungsmöglichkeiten grundsätzlich zuerst vom Erstwunsch, dann vom Zweitwunsch und abschließend vom Drittwunsch aus. Wird nur ein einziger Regierungsbezirk angegeben, werden alle anderen Regierungsbezirke als Zweitwunsch gewertet. Bitte geben Sie deshalb drei verschiedene Regierungsbezirke an.
Bei gleichen Ausgangsbedingungen der Bewerberinnen und Bewerber wird die Einstellungsnote als weiteres Kriterium herangezogen.
Weiterhin erhält in jeder sonderpädagogischen Fachrichtung die beste Bewerberin bzw. der beste Bewerber seinen bzw. ihren Wunschregierungsbezirk. Zugrunde gelegt wird die Einstellungsnote.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nimmt lediglich die Zuweisung zu einem Regierungsbezirk vor, nicht jedoch die Festlegung der einzelnen Schule, welcher die Bewerberin bzw. der Bewerber zugeteilt wird. Dies entscheidet die Regierung in eigener Zuständigkeit primär nach dienstlichen Erfordernissen.
Informationen (bestimmte Schulen, bestimmte Förderschulform etc.) über mögliche Einsatzwünsche können auf einem Beiblatt zur Bewerbung formuliert werden.
Viele Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren finden sich auch unter Förderschulen | Bewerbung und Einstellung.
Die Bewerbungsfrist für das Einstellungsverfahren endet am 15.05. des jeweiligen Jahres.
Einsatzort im Vorbereitungsdienst
Für das zweijährige Referendariat werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare jeweils einer Einsatz- und einer Seminarschule zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt für den gesamten Vorbereitungsdienst. In den meisten Fällen sind Einsatz- und Seminarschule nicht identisch. Die Seminartage finden in der Regel an der Seminarschule statt oder bei Unterrichtsmitschauen an den (verschiedenen) Einsatzschulen der Studienreferendarinnen und Studienreferendare des Studienseminars.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgt online. Bei der Meldung zum Vorbereitungsdienst können Ortswünsche angegeben und begründet werden (drei Regierungsbezirke und gegebenenfalls Einsatzschulen oder Regionen).
Bei der Ortszuweisung von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren spielen neben den persönlichen Wünschen dienstliche und seminarorganisatorische Gründe eine wichtige Rolle. So ist eine gleichmäßige Verteilung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare über die verschiedenen Regierungsbezirke zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ebenso relevant wie die Gewährleistung von vergleichbaren Ausbildungschancen innerhalb einer sonderpädagogischen Fachrichtung durch vergleichbare Größen der Studienseminare.
Bei gleichen Ausgangsbedingungen der angehenden Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden die Sozialkriterien für die notwendige Entscheidung herangezogen.
Weitere Informationen zum Thema Vorbereitungsdienst finden sich unter
Welche Regionen sind eher vielversprechend, welche nicht?
Die Prognose für eine bedarfsgerechte Versorgung fußt auf der Schüler- und Absolventenprognose und damit auf den bisherigen statistischen Daten der Schülerzahlentwicklung. Sie liefert somit eine Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten und keine explizite Vorhersage des genauen Bedarfs an Lehrkräften in einer bestimmten Region. Bei der Angabe von Regionen, in denen grundsätzlich Bedarf besteht, sind die Chancen auf eine wunschgemäße Zuteilung erhöht. Informationen zu den Bedarfsregionen können über die Regierungen erfragt werden.
Die dienstlichen Bedarfe der abgebenden Regierung beeinflussen maßgeblich die Wahrscheinlichkeit einer Versetzung weg von der bisherigen Schule. Diese Abwägungen werden in allen Regierungsbezirken getroffen.
Bei den Neueinstellungen und ebenso bei der Verteilung zum Vorbereitungsdienst ist festzustellen, dass bei einem sehr hohen prozentualen Anteil der Erstwunsch für den Regierungsbezirk berücksichtigt werden kann.
Dienstliche Ansprechpersonen
Fragen zum Vorbereitungsdienst sowie zum Einstellungs- oder Versetzungsverfahren sollten stets im Vorfeld und mit genügend zeitlichem Vorlauf geklärt werden. Folgende Ansprechpersonen können vor der Antragstellung Auskunft erteilen:
- Studierende und Freie Bewerberinnen und Bewerber können sich bei Bedarf an die zuständige Bezirksregierung wenden.
- An allen drei bayerischen Studienstandorten bietet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus für Studierende im Wintersemester eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst an, in der auch grundlegende Fragen zur Zuteilung besprochen werden.
- Studienreferendarinnen und Studienreferendare erhalten weitere Informationen von ihrer jeweiligen Seminarleitung. Zudem gibt es von Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus jährlich das Angebot einer Videokonferenz zum Einstellungsverfahren für Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Dienstjahr. Den Termin teilen die Seminarleitungen frühzeitig mit.
- Lehrkräfte, die bereits in den bayerischen Staatsdienst übernommen wurden, klären weitere Fragen zum Versetzungsverfahren über den Dienstweg mit ihrer Schulleitung.
Bitte stellen Sie Fragen nach der Antragsabgabe ausschließlich über den Dienstweg.
Um die Bearbeitung der Anträge nicht zusätzlich zu verlängern, sollte von einer Nachfrage zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrags abgesehen werden. Hierzu können im laufenden Verfahren keine Angaben erfolgen.
Vertrauenspersonen
Generell können sich Lehrkräfte mit Fragen zum Thema Ortseinsatz an die jeweilige Personalvertretung wenden.
Folgende Ansprechpersonen stehen für schwerbehinderte Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Behinderung zur Verfügung:
Hier werden außerdem Informationen und Beauftragte zum Thema Gleichstellung aufgeführt.
Versetzungen zwischen verschiedenen Regierungsbezirken werden bis etwa Ende Mai bearbeitet. Solche innerhalb des gleichen Regierungsbezirks werden im Rahmen des Einstellungsverfahrens behandelt.
Neu eingestellte Bewerberinnen und Bewerber können in etwa bis zum Beginn der Sommerferien, also Ende Juli / Anfang August mit einem Bescheid rechnen.
Referendarinnen und Referendare erfahren ihre Ortszuweisung bis circa Anfang Juli.
Im Einstellungsverfahren wird bei gleichen Sozialkriterien die Einstellungsnote herangezogen und beeinflusst somit die Chancen für einen Einsatz am Wunschort.
In jeder sonderpädagogischen Fachrichtung erhält die oder der Prüfungsbeste eines Jahrgangs den Wunschregierungsbezirk.
Sofern an einer Schule Bedarf besteht, wird nach Berücksichtigung der Sozialkriterien auch die Anzahl der vorherigen Versetzungsanträge herangezogen.
Eine Versetzung innerhalb der Beurlaubungsphase der Elternzeit oder während einer familienpolitischen Beurlaubung ist nicht möglich.
Beim Wiedereintritt in den Dienst sind die Chancen für einen Einsatz in der Wunschregion vergleichsweise gut. Sollte ein Einsatz in der Wunschregion dennoch nicht möglich sein, kann im Antrag auf Wiederverwendung vorab angegeben werden, dass in diesem Fall eine Verlängerung der Beurlaubungsphase in Elternzeit gewünscht wird.
Schwerbehinderte bzw. mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen werden sowohl im Einstellungs- als auch im Versetzungsverfahren bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
So wird eine Schwerbehinderung als ein weiteres Sozialkriterium in einem begründeten Antrag immer geprüft und kann als Härtefall gelten. Es ist ein zentrales Anliegen, dass keine behinderungsbedingte Benachteiligung entsteht.
Zusätzlich wird die Schwerbehindertenvertretung bei der Antragsbearbeitung eingebunden, um die Belange dieses besonders schutzwürdigen Personenkreises sicherzustellen. Neben der Personalvertretung wird dadurch zusätzliche Sicherheit für schwerbehinderte Lehrkräfte geschaffen (für weitere Anlaufstellen siehe Ansprechpersonen ).
Grundlage für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind die Bayerischen Inklusionsrichtlinien und (als Vorbild für alle Schularten) die Inklusionsvereinbarung.
Es wird an beiden Schulen eine Bedarfsprüfung durchgeführt, so dass die Gesamtsituation betrachtet und über eine Versetzung entschieden werden kann.
Stellen für staatliche Lehrkräfte an Förderzentren und Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung können auch im jeweiligen Schulanzeiger ausgeschrieben werden, wobei die Regierungen hiervon eher selten Gebrauch machen.
An beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung ist ein Direktbewerbungsverfahren wie an den übrigen beruflichen Schulen möglich:
Stand: 24. Februar 2026