Die Collage zeigt fünf bayerische Orte: eine historische Stadt am Fluss, eine Altstadt mit Fachwerkhäusern, eine Berglandschaft bei Sonnenuntergang, den Blick durch Säulen auf imposante Häuser und ein gotisches Rathaus.
Mögliche Einsatzorte für das Lehramt an Realschulen ©iStock; Adobe Stock

Im Folgenden finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung geben und mehr Klarheit über die Zuteilung zu einem Einsatzort im Bereich der Realschulen schaffen sollen.
Die Ortszuweisung von Lehrkräften an Realschulen erfolgt über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemäß der schulischen Bedarfssituation und der Sozialkriterien.
Dabei wird versucht, die Ortswünsche der Lehrkräfte nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Details zum jeweiligen Verfahren werden über den Dienstweg bekannt gegeben. Wichtige weitere Hinweise können den allgemeinen Informationen zur Ortszuweisung von Lehrkräften an staatlichen bayerischen Schulen entnommen werden.

Ob ein Einsatz in der Wunschregion gelingt, hängt von den nachfolgenden Kriterien (in der gegebenen Reihenfolge) ab:

  1. Bedarf am Wunschort
  2. Sozialkriterien (Anzahl der Kinder, Familienstand verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft)
  3. weitere Kriterien wie Leistung (z.B. Gesamtprüfungsnote beim Einstellungsverfahren), Erweiterungsfach bzw. zusätzliche Lehrerlaubnis oder Anzahl der bereits gestellten Versetzungsanträge

Weitere persönliche Faktoren wie beispielsweise Immobilieneigentum, eine Vereinsmitgliedschaft oder der Besitz bzw. die Pflege von Tieren stellen keine relevanten Kriterien für die Ortszuweisung dar.

Generell gilt folgende Priorisierung: Versetzung vor Neueinstellung.
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden gesondert zugeteilt.


Tipps:

  • Wunschregion deutlich herausarbeiten und so groß wie möglich wählen
  • Bedarf in der Wunschregion berücksichtigen
  • Planstellenangebote auch außerhalb der Wunschregion annehmen: Die Chancen für den Einsatz am Wunschort sind im Versetzungsverfahren höher als im Einstellungsverfahren!
  • Leistung lohnt sich! Bei Neueinstellungen beeinflusst eine gute Gesamtprüfungsnote die Wahrscheinlichkeit für einen Einsatz in der Wunschregion.

Versetzungsverfahren

Anträge auf Versetzung bzw. Wiederverwendung werden jeweils online gestellt. Die nötigen Formulare und genauen Fristen sind unter BRN: Versetzung/Wiederverwendung zu finden.

Ein Antrag auf Versetzung ist an der Realschule bei Lehrkräften, die aktiv im Dienst sind, nur zum Schuljahresbeginn möglich (Frist für die Antragstellung: Februar vor Schuljahresbeginn). Ein Antrag auf Wiederverwendung nach einer Beurlaubung oder Elternzeit ohne Dienstleistung bzw. nach einer Abordnung an eine außerschulische Stelle kann auch zum Halbjahr gestellt werden (Frist für die Antragstellung: Oktober des vorherigen Kalenderjahres).

Im Realschulbereich gibt es ein Offenes und anschließend ein Zentrales Versetzungsverfahren. Weiterhin besteht die Möglichkeit des Ringtauschs. Voraussetzung für die Teilnahme am Versetzungsverfahren ist jeweils der fristgerecht vorliegende Antrag auf Versetzung der Lehrkraft im Online-Portal.

Im März und April (genaue Fristen unter BRN: Versetzung/Wiederverwendung zu finden) können die Schulleitungen konkrete Profile im Bayerischen Realschulnetz ausschreiben, sofern an ihrer Schule ein Bedarf in der Fächerverbindung besteht. Jede Stellenausschreibung wird für mindestens vier Tage veröffentlicht. Die Bewerbung wird zusammen mit einer Kopie des Antrags auf Versetzung bei der Schulleitung der Zielschule abgegeben. Dann kann ein Termin für ein Bewerbungsgespräch vereinbart werden.

Dabei ist es keine Bedingung, dass die Schule, bei der man sich im Offenen Versetzungsverfahren bewirbt, vorher auch im Versetzungsantrag angegeben wurde. Nicht berücksichtigt werden jedoch Initiativbewerbungen sowie solche, die das Anforderungsprofil nicht erfüllen. Um herauszufinden, ob überhaupt ein Bedarf in der eigenen Fächerverbindung besteht, kann es sinnvoll sein, mit den Wunschschulen vorab Kontakt aufzunehmen.

Die Überprüfung und Genehmigung der Versetzung erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Auch im Offenen Versetzungsverfahren sind die Sozialkriterien wesentlich.

Da in manchen Fächern nur sehr begrenzt Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind und zum Teil Stellen nicht angetreten werden, können nicht alle Fächerkombinationen am Offenen Versetzungsverfahren teilnehmen. Lücken, die im Rahmen des Offenen Versetzungsverfahrens entstehen, könnten in manchen Regionen dann in den anschließenden zentralen Personalzuweisungsverfahren nicht mehr mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften geschlossen werden. Die Chancen auf eine Versetzung verringern sich dadurch nicht. Lediglich die Nachbesetzung an der alten Schule erfordert eine zentrale Planung bzw. Prüfung durch das Personalreferat.

Aus den genannten Gründen sind vom Offenen Versetzungsverfahren ausgeschlossen:

  • Lehrkräfte mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (auch als Erweiterungsfach)
  • Lehrkräfte in einer grundständigen Fächerverbindung mit einem der Fächer Biologie, Französisch, Ernährung und Gesundheit, Informatik (ausgenommen Lehrkräfte mit Erweiterungsfach Informatik oder Lehrerlaubnis IT), Kunst
  • Fachlehrkräfte mit dem Fach Informationstechnologie oder dem Fach Ernährung und Gesundheit

Hier werden alle Anträge berücksichtigt, die im Offenen Versetzungsverfahren noch nicht erfüllt werden konnten. Beim Zentralen Versetzungsverfahren ist entscheidend, an welcher Schule (aufgrund von Schülerzuwachs und/oder Fluktuation) ein dauerhafter Bedarf für eine bestimmte Fächerkombination vorliegt. Ist der Bedarf gegeben, werden die Versetzungs- und Wiederverwendungsanträge unter Berücksichtigung der Sozialkriterien und - falls notwendig - weiterer Kriterien durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus geprüft.

Ein Ringtausch ist möglich, wenn zwei Lehrkräfte identischer Fächerverbindung (inkl. Erweiterungsfach/ Lehrerlaubnis) und identischem geplanten Stundenmaß zum kommenden Schuljahr ihre Schule tauschen wollen. Dies ist auch bei Fächerverbindungen möglich, die vom Offenen Versetzungsverfahren ausgeschlossen sind. Voraussetzung für den Tausch ist, dass beide Lehrkräfte sowie beide Schulleitungen zustimmen. Die letztliche Entscheidung über den Tausch trifft das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach entsprechender Prüfung. Ein Tausch ist nur zum Schuljahresbeginn möglich.

Einstellungsverfahren

Bayerische Absolventinnen und Absolventen für das Lehramt an Realschulen, die direkt nach dem Zweiten Staatsexamen eine Übernahme in den bayerischen Staatsdienst anstreben, richten ihre Bewerbung mittels des an der Seminarschule erhältlichen Bewerbungsformblatts für den Realschuldienst über ihre Seminarschule an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Nähere Informationen sowie den Bewerbungsschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen zeitnah (etwa Anfang Februar des Jahres, in dem sie ihre Ausbildung beenden) über ihre Seminarschule.

Viele weitere Informationen zum Einstellungsverfahren an bayerischen Realschulen finden sich unter BRN: Berufseinstieg und Realschule | Bewerbung und Einstellung.

Die Collage zeigt zwei Fotos bayerischer Orte: ein Schloss auf einem Hügel und eine Statue im Vordergrund sowie ein Fachwerkhaus mit spitzem Türmchen und einem Brunnen auf einem Marktplatz.
Weitere mögliche Einsatzorte für das Lehramt an Realschulen ©Adobe Stock

Einsatzort im Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen findet im ersten Jahr an der Seminarschule statt. Hier können ebenso Ortswünsche angegeben werden wie für die Zuteilung zur Einsatzschule im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes.

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgt dabei online.

Die jeweiligen Zeiträume, in denen Schulwünsche abgegeben werden können, können den Unterlagen zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst bzw. dem entsprechenden KMS, das durch die Seminarleitung ausgehändigt wird, entnommen werden.

Weitere Informationen sind unter BRN: Wunschorte und Zuweisungen und Realschule | Studium und Vorbereitungsdienst zu finden.


Welche Regionen sind eher vielversprechend, welche nicht?

Generelle Aussagen für alle Regionen in Bayern sind schwierig zu treffen. Die Prognose für eine bedarfsgerechte Versorgung fußt auf der Schüler- und Absolventenprognose und damit auf den bisherigen statistischen Daten der Schülerzahlentwicklung. Sie liefert somit eine Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten und keine explizite Vorhersage des genauen Bedarfs an Lehrkräften in einer bestimmten Region.

Versetzungen in bestimmte ländliche Regionen gestalten sich an den Realschulen tendenziell schwieriger.

Es ist absehbar, dass in den kommenden Jahren ein Großteil der Einstellungsbedarfe im Süden Bayerns und dort insbesondere in der Metropolregion München liegen wird. Innerhalb Oberbayerns hängt die Versetzungschance von der konkreten Zielregion ab. Die Versetzungsquote für Lehrkräfte, deren Ortswünsche in der Metropolregion München liegen, ist z. B. sehr hoch.

Gibt es in einer Region eher wenige staatliche Realschulen, wie es z. B. im Raum Passau der Fall ist, erschwert dies aufgrund des mangelnden Bedarfs die Versetzung dorthin ebenfalls.

Ansprechpersonen

Dienstliche Ansprechpersonen

Fragen zum Einstellungs- oder Versetzungsverfahren sollten stets im Vorfeld und mit genügend zeitlichem Vorlauf geklärt werden. Folgende Ansprechpersonen können vor der Antragstellung Auskunft erteilen:

  • Studierende und Freie Bewerberinnen und Bewerber können sich bei Bedarf an das zuständige Personalreferat im Staatsministerium für Unterricht und Kultus wenden.
  • Studienreferendarinnen und Studienreferendare erhalten weitere Informationen an ihrer jeweiligen Seminarschule.
  • Lehrkräfte, die bereits in den bayerischen Staatsdienst übernommen wurden, klären weitere Fragen zum Versetzungsverfahren über den Dienstweg mit ihrer Schulleitung.

Bitte stellen Sie Fragen nach der Antragsabgabe ausschließlich über den Dienstweg.

Um die Bearbeitung der Anträge nicht zusätzlich zu verlängern, sollte von einer Nachfrage zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrags abgesehen werden. Hierzu können im laufenden Verfahren keine Angaben erfolgen.

Vertrauenspersonen

Generell können sich Lehrkräfte mit Fragen zum Thema Ortseinsatz an die jeweilige Personalvertretung wenden.

Folgende Ansprechpersonen stehen für schwerbehinderte Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit Behinderung zur Verfügung:

Hier werden außerdem Informationen und Beauftragte zum Thema Gleichstellung aufgeführt.

Die Aufnahme zeigt eine bayerische Stadt mit roten Dächern, historischen Gebäuden und zwei markanten Kirchtürmen unter blauem Himmel. Eine lange Straße zieht sich durch das Stadtzentrum.
Ein möglicher Einsatzort für das Lehramt an Realschulen ©Adobe Stock

Häufig gestellte Fragen

Lehrkräfte, die einen Versetzungsantrag gestellt und der Datenverarbeitung durch das BRN zugestimmt haben, werden etwa Anfang Juli im passwortgeschützten Bereich des BRN informiert.

Neu eingestellte Lehrkräfte erfahren in der Regel ab Mitte bis Ende Juli ihren zukünftigen Dienstort.

Studienreferendarinnen und Studienreferendare können ihre Seminarschule für den ersten Ausbildungsabschnitt in etwa Anfang August im BRN einsehen. Das offizielle Zulassungsschreiben wird etwas später durch das Prüfungsamt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verschickt.

Die Einsatzschule für den zweiten Abschnitt des Vorbereitungsdienstes ist ungefähr Mitte August im BRN einsehbar. Auch hier erfolgt etwas später die Information auf dem Postweg.

Bei gleichen Sozialkriterien ist bei Neueinstellungen die Gesamtprüfungsnote relevant, da sie die Chancen für einen Einsatz am Wunschort beeinflusst, sobald in der Wunschregion Bedarf besteht.

Auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen (z. B. Beratungslehrkraft oder Studium eines Erweiterungsfachs) kann in manchen Fällen hilfreich sein, um das eigene Profil zu schärfen und sich z. B. im Offenen Versetzungsverfahren breiter aufzustellen.

Sofern an einer Schule Bedarf besteht, werden nach Berücksichtigung der Sozialkriterien weitere Kriterien (Anzahl der vorherigen Versetzungsanträge, Erweiterungsfach bzw. Lehrerlaubnis, Leistungskriterien) herangezogen.

Eine Versetzung innerhalb der Beurlaubungsphase der Elternzeit oder während einer familienpolitischen Beurlaubung ist nicht möglich.

Lehrkräfte, die jedoch wieder den aktiven Dienst beginnen möchten, können in ihrem Antrag auf Wiederverwendung einen Versetzungswunsch angeben. Im Versetzungsverfahren sind sie dabei regulären Versetzungsbewerberinnen und Versetzungsbewerbern gleichgestellt. Grundsätzlich kann – abhängig von der Wunschregion – ein großer Anteil der Anträge auf Wiederverwendung mit Versetzungswunsch positiv entschieden werden. Sollte ein Einsatz in der Wunschregion nicht möglich sein, kann im Antrag auf Wiederverwendung vorab angegeben werden, dass in diesem Fall eine Verlängerung der Beurlaubungsphase in Elternzeit bzw. der familienpolitischen Beurlaubung gewünscht wird.

Schwerbehinderte bzw. mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen werden sowohl im Einstellungs- als auch im Versetzungsverfahren bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

So wird eine Schwerbehinderung als ein weiteres Sozialkriterium in einem begründeten Antrag immer geprüft und kann als Härtefall gelten. Es ist ein zentrales Anliegen, dass keine behinderungsbedingte Benachteiligung entsteht.

Zusätzlich wird die Schwerbehindertenvertretung bei der Antragsbearbeitung eingebunden, um die Belange dieses besonders schutzwürdigen Personenkreises sicherzustellen. Neben der Personalvertretung wird dadurch zusätzliche Sicherheit für schwerbehinderte Lehrkräfte geschaffen (für weitere Anlaufstellen siehe Ansprechpersonen ).

Grundlage für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind die Bayerischen Inklusionsrichtlinien und (als Vorbild für alle Schularten) die Inklusionsvereinbarung.

Es wird an beiden Schulen eine Bedarfsprüfung durchgeführt, so dass die Gesamtsituation betrachtet und über eine Versetzung entschieden werden kann.

Sind alle offenen Stellen besetzt, jedoch noch Planstellen zu vergeben und auch entsprechend Bewerberinnen und Bewerber vorhanden, kann nach dem Vorbereitungsdienst eine Einstellung für ein Schuljahr als Mobile Reserve erfolgen.

Dabei wird die Lehrkraft einer Stammschule zugewiesen. Der Einsatz wird von der oder dem Ministerialbeauftragten, in deren bzw. dessen Zuständigkeit die Stammschule liegt, geregelt. Eine Unterrichtstätigkeit an verschiedenen Einsatzschulen innerhalb dieses MB-Bezirks ist möglich.

Alle Lehrkräfte, die bis zum Ablauf des aktuellen Schuljahres im Status der Mobilen Reserve sind, müssen einen Versetzungsantrag einreichen.

Diese Lehrkräfte müssen im Antrag mindestens 12 einzelne staatliche Realschulen als Wunschdienstorte angeben – im Anschluss können noch weitere staatliche Realschulen genannt werden. Eine Teilnahme am Offenen Versetzungsverfahren ist, sofern die Fächerverbindung nicht ausgeschlossen wurde, als sehr sinnvoll anzusehen.

Lehrkräfte der Mobilen Reserve sind Versetzungsbewerberinnen bzw. -bewerber und haben damit Vorrang vor Neueinstellungen.

Stand: 24. Februar 2026

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