Eine Frau öffnet das Mitarbeiterportal
Der Mitarbeiterservice Bayern digitalisiert nicht nur den Beihilfeantrag ©sodawhiskey – stock.adobe.com

Die Digitalisierung schreitet auch in Bezug auf Ihr Beschäftigungsverhältnis immer weiter voran. Ein wichtiger Schritt hierbei war die Etablierung des „Mitarbeiterservice Bayern“, über den Sie beispielsweise unkompliziert Ihren Beihilfeanspruch geltend machen können oder für sich ein „Jobbike“ beantragen können.

Der „Mitarbeiterservice Bayern“ ist ein vom Landesamt für Finanzen entwickeltes Portal, das einen datenschutzsicheren Austausch von personenbezogenen Daten von Beschäftigten des Freistaats Bayern mit dem Landesamt für Finanzen gewährleistet. Mithilfe des Portals können bislang in Papier übersandte Dokumente (bspw. die Bezügemitteilung bzw. Beihilfebescheide) rechtswirksam elektronisch zugestellt werden. Umgekehrt ist auch die elektronische Einreichung Ihres Beihilfeantrags einschließlich der dazugehörigen Belege möglich. Darüber hinaus steht allen Beschäftigten die kostenfreie App „Beihilfe Freistaat Bayern“ zur Verfügung, mit welcher Sie Belege für die Beantragung Ihrer Beihilfe auch einfach mithilfe Ihres Smartphones übermitteln können.

Ferner benötigen Sie das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“, um das im Jahr 2023 eingeführte Arbeitgeberangebot „Jobbike“ zu beantragen:

Stand: 27. März 2024

Seiteninhalt

    Unsere Social-Media-Kanäle



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Bild von

    Mitarbeiterservice Bayern