Das Gymnasium führt seine Schülerinnen und Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife auf Basis einer breiten, vertieften Allgemeinbildung und bereitet sie so auf herausfordernde Aufgaben in Gesellschaft und Arbeitswelt vor. Egal, ob Studium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung: Mit dem Abitur haben die Absolventinnen und Absolventen beste Voraussetzungen für ihren weiteren Lebensweg.
Die Prüfungskultur im Gymnasium
Dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife entsprechend, ist das Gymnasium eine Schulart mit einem klar definierten Qualitäts- und Leistungsanspruch.
Auf dem Weg zum Abitur sind Leistungserhebungen wesentliche Instrumente zur Sicherung des Lernfortschritts: Schülerinnen und Schüler erhalten so wichtige Rückmeldung zu ihrem aktuellen Stand und ihrer weiteren Lernentwicklung. Dabei sind neben bewährte Prüfungsformen wie Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten oder schriftliche Schulaufgaben in den Kernfächern längst auch mündliche Schulaufgabenformate (wie z. B. Debatte) und andere innovative Formate getreten, etwa digitale Leistungserhebungen in Informatik oder Laborexperimente in den Naturwissenschaften.
Was ist neu im Gymnasium?
Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf Studium und Beruf vorbereiten zu können, befindet sich die Prüfungskultur am Gymnasium in Abstimmung mit der gymnasialen Schulfamilie in einem Prozess der kontinuierlichen Weiterentwicklung.
Mehr und mehr treten innovative Prüfungsformen neben die bislang üblichen Formate , um die aktuellen und künftigen Herausforderungen aufzugreifen. Wo fach- und jahrgangsstufenspezifisch sinnvoll, wird die Zahl der großen Leistungsnachweise reduziert, um Prüfungszeiten zu entzerren.
Im ersten Schritt liegt der Fokus der Neuerungen auf den zentralen Kernfächern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen:
- Im Fach Mathematik stehen die Förderung von Grundkompetenzen sowie eine fachlich fundierte und reflektierte Nutzung digitaler Medien im Vordergrund der Weiterentwicklung der Prüfungskultur.
- Für die Jahrgangstufe 11 wird ab dem Schuljahr 2026/27 ein zentraler digitaler Test zur Prüfung von Grundkompetenzen bereitgestellt. Dieser ergänzt das bewährte Format der Jahrgangsstufentests, die im Fach Mathematik weiterhin in den Jahrgangsstufen 8 und 10 in gewohnter Weise durchgeführt werden. Der neue Test zählt als kleiner Leistungsnachweis und ist für das zweite Schulhalbjahr vorgesehen. Er wird von den Schülerinnen und Schülern in einer digitalen Prüfungsumgebung bearbeitet. Im ersten Schritt wird den Schulen die Teilnahme freigestellt.
- Bei Leistungsnachweisen ab Jahrgangsstufe 8 können künftig modulare Mathematiksysteme (MMS) als digitales Hilfsmittel verwendet werden. Diese bieten einen hohen Funktionsumfang (z. B. Darstellung von Funktionsgraphen) und unterstützen eine vertiefte Auseinandersetzung mit mathematischen Sachverhalten.
- Die Mindestzahl an Schulaufgaben in Jahrgangsstufe 9 wird künftig von vier auf drei reduziert, sodass in der Mittelstufe im Fach Mathematik einheitlich (mindestens) drei Schulaufgaben pro Schuljahr stattfinden.
- Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird in den Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 8 die Mindestzahl schriftlicher Schulaufgaben pro Schuljahr von vier auf drei reduziert. Dies erfolgt unter der Maßgabe, dass die verbleibenden drei Schulaufgaben in Form von Aufsatzschulaufgaben durchgeführt werden und von der Substitutionsmöglichkeit in § 22 Abs. 2 Satz 1 GSO kein Gebrauch gemacht wird.
- Bislang in den genannten Jahrgangsstufen praktizierte Ersatzformen können als (ggf. doppelt gewichtete) kleine schriftliche Leistungsnachweise weitergeführt werden. Es steht den Schulen zudem frei, in einzelnen der genannten Jahrgangsstufen weiterhin vier Schulaufgaben zu halten und eine davon durch einen gleichwertigen Leistungsnachweis zu ersetzen, etwa den zentralen Jahrgangsstufentest in den Jahrgangsstufen 6 und 8 in Kombination mit einem schulinternen Test.
- Die Neuregelung sorgt für Flexibilität und ermöglicht eine gezieltere Trennung von Lern- und Prüfungsphasen als bisher. Zugleich unterstreicht sie die zentrale Bedeutung, die der Erwerb von Schreibkompetenzen im Deutschunterricht auch weiterhin hat. So schafft die durch die Reduktion von einer Schulaufgabe gewonnene Unterrichtszeit Raum für ausgedehntere Übungsphasen (insbesondere bei neu einzuführenden Schreibformaten) oder für kreative Schreibanlässe etwa im Rahmen des Literaturunterrichts.
- Darüber hinaus bietet die Reduktion die Möglichkeit, neue Prüfungsformate zu erproben, die den Schreibprozess stärker als bisher berücksichtigen. Die Fähigkeit, Feedback aufzugreifen und eigene Texte kriteriengeleitet zu überarbeiten, wird auch vor dem Hintergrund der Zunahme KI-generierter Texte zunehmend wichtiger. Ein entsprechendes Format für die Jahrgangsstufe 5 für den Bereich Erzählen wird derzeit noch entwickelt und kann ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt werden.
- Als mündliche Alternativformen für große Leistungsnachweise stehen den Deutschlehrkräften neben der etablierten Debattenschulaufgabe in Jahrgangsstufe 9 insbesondere die in den vergangenen beiden Jahren entwickelten mündlichen Formate zum „Materialgestützten Informieren“ für die Jahrgangsstufe 11 zur weiteren Erprobung zur Verfügung (Epochengespräch, Literarisches Quartett, Präsentationsprüfung, Literarische Debatte).
Bei den Modernen Fremdsprachen steht die Stärkung von Mündlichkeit im Fokus der Weiterentwicklung. Um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die aktive Teilhabe an einer von Globalisierung und Digitalisierung geprägten Welt vorzubereiten, wird zum einen die Anzahl großer mündlicher Leistungsnachweise erhöht. Zum anderen können künftig Tonaufnahmen mündlicher Einzelleistungen angefertigt werden, um authentische mündliche Sprachanwendungen, wie etwa eine Sprachnachricht in der Fremdsprache, zu integrieren.
- In den Fächern Latein und Griechisch wurde mit dem neunjährigen Gymnasium in den Jahrgangsstufen 11 und Q 13 die sog. „Interpretationsschulaufgabe“ eingeführt, die gezielt auf die Interpretationsaufgabe in der schriftlichen Abiturprüfung („Teil B“) vorbereitet. Als weiteres innovatives Format kann im altsprachlichen Unterricht die sog. „Dialogschulaufgabe“ als mündliches Prüfungsformat durchgeführt werden und insbesondere im Lektüreunterricht bis einschließlich der Jgst. 11 gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 GSO eine zweigeteilte Schulaufgabe ersetzen.
- Wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, führt die Dialogschulaufgabe nicht nur frühzeitig an die mündliche Abiturprüfung in den Alten Sprachen heran und sichert wichtige Kompetenzen wie Kommunikation, Eigenverantwortung oder kritisches Denken. Sie eröffnet aufgrund des Dialogcharakters auch weitere Wege der Texterschließung bis hin zu kreativ-produktiven Zugängen zum jeweiligen Text. Bei Vorbereitung und Prüfungsdurchführung bietet sich dabei auch eine Einbeziehung digitaler Hilfsmittel – einschl. KI - oder digitaler Lernaufgaben – im Sinne einer vertieften Auseinandersetzung mit den zugrundliegenden antiken Werken an.
- Mit den Formaten zweigeteilte Schulaufgabe, Interpretationsschulaufgabe und Dialogschulaufgabe (als Ersatzform) stehen den Fachschaften somit verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung einer vielfältigen und zeitgemäßen Prüfungskultur in den Alten Sprachen offen. Für die Dialogschulaufgabe sind auf dem u. g. Themenportal Beispiele guter Praxis eingestellt.
Zur Förderung von Lern- und Prüfungskompetenzen sowie zur Stärkung der persönlichen Resilienz stehen neu entwickelte Praxis-Module für die Sekundarstufe I zur Verfügung, die auf Modulen für die Grundschule aufbauen und als kurze Bausteine in verschiedenen Fächern eingesetzt werden können. Schülerinnen und Schüler lernen so, sich effektiv auf Leistungserhebungen vorzubereiten, in der Leistungssituation einen kühlen Kopf zu bewahren und sinnvoll mit Prüfungsergebnissen weiterzuarbeiten.
Um über den individuellen Lernfortschritt in geeigneter Weise reflektieren zu können, ist die regelmäßige Durchführung von Feedbackmaßnahmen auch am Gymnasium Teil einer zeitgemäßen Prüfungs- und Leistungskultur. Solche Rückmeldungen finden kontinuierlich während des Lernprozesses statt und sind richtungsweisend für das weitere Lernen.
Die GSO-Anpassungen im Bereich der Leistungserhebungen treten ab dem 1. August 2026 in Kraft. Alle vorgesehenen Änderungen können bereits hier in der Lesefassung des Verordnungsentwurfs eingesehen werden.
Stand: 19. Juni 2026