Aktuelle Informationen der lokalen Koordinierungsgruppen zum Ausfall des Präsenzunterrichts an Bayerns Schulen finden Sie unter folgendem Link:
Zusätzlich informieren die Internetseiten folgender Radiosender über witterungsbedingte Einschränkungen:
Zudem kann telefonische Auskunft eingeholt werden:
- Antenne Bayern
0800-994 1000 (Hörerservice, gebührenfrei) - BAYERN 3
0800-800 3 800 (kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline)
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Entscheidung darüber, ob es bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen zu Einschränkungen des Präsenzunterrichts öffentlicher Schulen kommt, liegt bei den „lokalen Koordinierungsgruppen Witterung“: Diese setzen sich aus der fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts, stellvertretend für die Grund-, Mittel- und Förderschulen und aus je einer Schulleiterin oder einem Schulleiter als Vertretung für die übrigen Schularten zusammen.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen kann die „regionale Koordinierungsgruppe Witterung“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke darüber entscheiden, ob es zum Ausfall von Präsenzunterricht kommt.
Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.
Genauere Informationen dazu sind in der folgenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu finden:
Im Falle einer witterungsbedingten Einschränkung des Präsenzunterrichts soll im Rahmen der personellen und organisatorischen Kapazitäten vor Ort Distanzunterricht stattfinden, um einen kompletten Unterrichtsausfall zu vermeiden (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a BaySchO). Die Entscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt Distanzunterricht stattfindet, trifft die Schulleitung. Die Schulen sind vor Ort bemüht – soweit organisatorisch und personell möglich – eine Notbetreuung einzurichten. Die Informationen hierzu sind auf der Homepage der entsprechenden Schule einzusehen.
Um bei unerwarteten Schulschließungen jederzeit handlungsfähig zu bleiben, sollten Lehrkräfte einige einfache Vorkehrungen treffen, damit digitale Werkzeuge für den Distanzunterricht samt der benötigten Zugangsdaten jederzeit bereitstehen und zuverlässig genutzt werden können.
Zusätzlich empfehlen wir einen regelmäßigen „Digitalen Übungstag“ bzw. „Distanzunterricht-Probelauf“, an dem schulweit das Unterrichten unter digitalen Bedingungen simuliert und eingeübt wird. So lassen sich Abläufe festigen und mögliche Herausforderungen frühzeitig erkennen.
Weitere Informationen sowie Schritt-für-Schritt-Hinweise zum Videokonferenzdienst ViKo und zum Messengerdienst der BayernCloud Schule finden Sie unter dem folgenden Link:
ByCS-Support
Montag - Freitag 6:00 - 22:00 Uhr, Samstag 10:00 - 18:00 Uhr
Stand: 27. Januar 2026