Meldung zur Ersten Staatsprüfung
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Zur Onlineanmeldung bitte hier öffnen!
Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt für Kandidaten, welche die Prüfung nach der (neuen) Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008 (LPO I) ablegen, unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Hierbei wird das zu unterschreibende und bei der Außenstelle einzureichende Anmeldeformular mit Hilfe von Web-Assistenten generiert (siehe Links unten).
Nach Eingabe der notwendigen Informationen werden diese digital an das Prüfungsamt weitergeleitet und zusätzlich in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Dieses Dokument muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Nur wenn dieses Dokument unterschrieben an der Außenstelle vorgelegt wird, wird die Meldung zur Prüfung tatsächlich bearbeitet. Es reicht nicht aus, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks bei der Außenstelle des Prüfungsamts gültig! Der Zugang zum Anmeldeassistenten ist ab dem 1. Juni bis zum 1. August des Vorjahres der Prüfung (Frühjahrstermin) bzw. ab dem 1. Dezember des Vorjahres der Prüfung bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres (Herbsttermin) möglich. Die Abgabe der Anmeldedokumente (inkl. der unten genannten Unterlagen und Nachweise) bei der Außenstelle ist nur während dieser Zeiträume möglich (Ausschlussfrist).
Hinweise zum Datenschutz
Die im Online-Verfahren abgefragten Daten werden nach Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i. V. m. der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) nur zum Zwecke der Prüfungsanmeldung über eine verschlüsselte Verbindung (https) erhoben und gemäß Art. 17 Abs. 1 BayDSG verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Vorlage des Anmeldedokumentes bei der Außenstelle werden die Daten aus dem Online-Verfahren in das Prüfungsverwaltungssystem überführt, andernfalls werden sie spätestens zu Beginn des nächsten Meldezeitraums gelöscht.
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt an Grundschulen
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt an Mittelschulen
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt an Realschulen
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt an Gymnasien
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt an beruflichen Schulen
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt für Sonderpädagogik
- Onlineanmeldung für eine Erweiterungsprüfung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
Wichtiger Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Frühjahr 2016 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung ablegen wollen
Wichtiger Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Herbst 2021 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung ablegen wollen (erstellt am 09.12.2020)
- Gültig ab Prüfungstermin Herbst 2021: Antragsformular zur sog. 30-LP-Regelung pdf, 281 KB
- Gültig ab Prüfungstermin Herbst 2021: Informationsblatt zur sog. 30-LP-Regelung pdf, 238 KB
Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie die rechtlichen Grundlagen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen.