Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird sukzessive der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter eingeführt.
In diesem Zusammenhang wird es folgende Möglichkeiten eines Angebots in Ferienzeiten geben:
- Kinder- und Jugendhilfeangebote mit Betriebserlaubnis (rechtsanspruchserfüllend)
- Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen oder anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe (rechtsanspruchserfüllend)
- Weitere bedarfsdeckende, aber nicht rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote
- Ferienangebote unter Schulaufsicht (rechtsanspruchserfüllend)
Ferienangebote von kommunalen und freien Trägern können auf Antrag unter Schulaufsicht gestellt werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayEUG i.d.F ab 1. Oktober 2026 und der Bekanntmachung des Staatsministeriums Ferienangebote unter Schulaufsicht für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter erfüllt sind.
Der Antrag auf Übernahme der Schulaufsicht ist vom Träger des Ferienangebots über ein vom Staatsministerium bereitgestelltes Verfahren bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zu stellen, welche die Prüfung und Bescheidung des Antrags übernimmt.
Das entsprechende Antragsverfahren, an dessen Digitalisierung derzeit noch gearbeitet wird, wird auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 10. Juni 2026