Dunkler Hintergrund, leuchtende Linien einer Platine, im Vordergrund ist ein Hauptprozessor (CPU)
KI-Technologien finden sich bereits in vielen digitalen Anwendungen des Alltags. ©putilov_denis - stock.adobe.com
Schulen berichten zunehmend von der Herausforderung festzustellen bzw. zu kontrollieren, ob und welche Anwendungen mit Künstliche Intelligenz als unerlaubtes Hilfsmittel von Schülerinnen und Schülern in schriftlichen Prüfungen genutzt werden. Die technischen Entwicklungen bieten dabei immer vielfältigere Möglichkeiten für KI-gestützten Unterschleif.

Damit sind weitere Fragen verbunden:

  • Welche technischen Möglichkeiten gibt es aktuell?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass diese unerlaubten Hilfsmittel nicht eingesetzt werden?
  • Wie kann einem Verdacht auf einen Täuschungsversuch nachgegangen werden?
  • Wie sind Täuschungsversuche zu ahnden?

Auf dieser Webseite finden Sie aktuelle Informationen sowie Handlungsempfehlungen zum Thema KI und Unterschleif bei schriftlichen Leistungsnachweisen.

Hintergrundinformationen

Überblick über die technischen Möglichkeiten KI-gestützten Unterschleifs

In schriftlichen Leistungsnachweisen unter Aufsicht scheint die Nutzung von KI-Anwendungen auf den ersten Blick schwierig. Doch durch Miniaturisierung und geschickte Vorbereitung ergeben sich neue Szenarien, die herkömmliche Aufsichtskonzepte herausfordern.

Der Unterschleif, d.h. wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe bedient oder den Versuch dazu macht, findet hier meist durch die unzulässige Kommunikation zwischen dem Prüfling und einem KI-Modell über ein verstecktes Endgerät statt. Zu nennen sind hier:

Erläuterung : Das Smartphone verfügt über eine integrierte Kamera, ein Mikrofon und Lautsprecher und zeichnet sich technisch durch permanente Konnektivitätsmöglichkeiten via Mobilfunk oder WLAN sowie eine Vielzahl integrierter Sensorik (z. B. GPS, Beschleunigungssensoren) aus. Zubehör (z.B. Kopfhörer) wird oftmals drahtlos per Bluetooth verbunden.

Unterschleifmöglichkeiten : Smartphones ermöglichen einen schnellen Abruf umfangreicher Lösungen mit KI-Apps. Schülerinnen und Schüler können in Echtzeit nach Lösungen suchen oder komplexe Aufgaben berechnen lassen Auch die Nutzung der Kamera zum Abfotografieren der Themenstellung und das anschließende Hochladen in eine KI-Anwendung ist eine einfache Möglichkeit zur schnellen Lösungsfindung v.a. bei komplexen Aufgabenformaten. Oft werden die Geräte dabei unter dem Tisch, in Kleidungsstücken oder hinter erlaubten Hilfsmitteln wie Wörterbüchern versteckt.

Hinweise für Lehrkräfte: Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler ihre Mobiltelefone abgegeben haben und über keine Zweithandys verfügen, die zum Unterschleif genutzt werden können. Während der Prüfung sollte auf untypische Körperhaltungen (z. B. aktives nach unten schauen oder eine besonders nach vorne gebeugte Haltung) bei Schülerinnen und Schülern geachtet werden, um das versteckte Geräte unter dem Tisch oder in der Kleidung frühzeitig zu erkennen.

Erläuterung: Eine Smartwatch ist im Grunde ein Mini-Computer für das Handgelenk, der weit über die bloße Zeitanzeige hinausgeht und im Vergleich zu analogen Uhren weitere Funktionen (z. B. Notizen, Spracherkennung, Kommunikationsdienste) bietet. Sie verfügt i.d.R. über eine eigene WLAN-Zugangsmöglichkeit bis hin zu Zugängen zum Mobilfunknetz. Zudem hat sie eine Bluetooth-Schnittstelle integriert, die für weiteres Zubehör (z. B. In-Ear-Kopfhörer) genutzt werden kann.

Unterschleifmöglichkeit: Schülerinnen und Schüler haben über Smartwatches in Prüfungssituationen Zugriff auf KI-Anwendungen. Anfragen können per Spracherkennung gestellt werden. Die Antworten werden auf dem Display der Smartwatch angezeigt oder laut vorgelesen. Hierfür werden eine WLAN- oder Mobilfunkverbindung und eventuell ein verbundenes Smartphone benötigt.

Hinweise für Lehrkräfte: Während der Prüfung sollte auf auffälliges Verhalten wie z.B. leises Flüstern in einen Ärmel geachtet werden.

Erläuterung: Besonders unauffällige In-Ear-Kopfhörer („Spy-Earbuds“ oder „Mini-Ohrhörer“) sind durch ihre extrem geringe Größe (teils nur wenige Millimeter) und hautfreundlichen Farben (z. B. beige) darauf ausgelegt, tief im Gehörgang zu verschwinden. Viele dieser Geräte benötigen eine Halskette aus Draht als Induktionsschleife unter der Kleidung, um das Tonsignal an das Ohr zu übertragen.

Unterschleifmöglichkeiten: Schülerinnen und Schüler können Kopfhörer nutzen, um per Sprachbefehl mit einem KI-Sprachassistenten des verbundenen Smartphones zu sprechen.

Hinweise für Lehrkräfte: Lehrkräfte sollten auf ungewöhnliche Halsschmuck-Kabel, transparente Rückholfäden aus den Ohren oder auffälliges Nesteln an der Kleidung achten. Ebenso sollte darauf geachtet werden, ob Schülerinnen und Schüler ein unnatürliches Verhalten (z. B. kurzes Flüstern in einen Ärmel oder in den Kragen, häufiges zurechtstreichen der Haare oder wiederholtes Verdecken eines Ohres mit einer Hand) zeigen und starr dasitzen.

Erläuterung: Smart Glasses sind Computer in Form einer herkömmlichen Brille, die über den Einsatz als Sehhilfe, Sonnenschutz oder modisches Accessoire hinaus zusätzliche Funktionen wie Medienwiedergabe, Videoaufzeichnung, Telefonie, bieten. Sie sind oft mit Kameras, Mikrofonen und Lautsprechern ausgestattet, um Fotos aufzunehmen, zu telefonieren oder KI-Assistenten per Sprachbefehl zu steuern. Technisch sind sie meist per Bluetooth mit einem Smartphone gekoppelt, um dessen Internetverbindung und Rechenleistung für Echtzeit-Anwendungen wie beispielsweise Übersetzungen zu nutzen. Aktuell sind Smart Glasses noch sehr wenig verbreitet und verfügen über zu wenig Rechenleistung und keine Mobilfunkverbindung, um derartige Aufgaben ohne Smartphone zu bearbeiten.

Unterschleifmöglichkeiten: Smart Glasses können genutzt werden, um während Prüfungen unerlaubt auf Informationen zuzugreifen. Dies könnte geschehen, indem Informationen entweder auf der Brille angezeigt oder akustisch übermittelt werden. Solche Geräte könnten auch verwendet werden, um Fragen zur externen Bearbeitung durch einen Dritten zu senden.

Empfehlungen für Lehrkräfte: Smart Glasses sind kaum bis gar nicht von normalen Brillen zu unterscheiden. Die komplette Elektronik samt Sensoren und Bedienelementen steckt hier unauffällig im Rahmen und in den Bügeln. Es sollte deswegen darauf geachtet werden, ob die Schülerinnen und Schüler normalerweise eine Brille tragen und ob die Bügel und der Rahmen der Brille dicker, voluminöser und ggf. eine ungewöhnliche Form haben, über Bedienknöpfe, Linsenbuchsen oder Ladebuschen verfügen. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass vorhandene Smartphones ausgeschaltet sind und nicht nur lautlos in der Schultasche verbleiben. In Prüfungssituationen sollte besonders auf auffälliges Verhalten, wie z. B. leise Selbstgespräche, häufiges Tippen auf den Rahmen der Brille oder auffällige Augenbewegungen geachtet werden.

Erläuterung : An der Spitze des Stifts befindet sich ein kleiner optischer Sensor (eine Kamera). Wenn man den Stift wie einen Textmarker über eine Textzeile führt, erkennt das Gerät die Buchstaben. Gescannter Text kann direkt im Stift gespeichert oder an ein Smartphone übertragen werden. Die Qualität der Erkennung hängt stark von der Schriftart und der Papierbeschaffenheit ab. Handschriftliche Notizen können von den meisten aktuellen Modellen noch nicht zuverlässig erkannt werden.

Unterschleifmöglichkeiten: Unterstützt durch Künstliche Intelligenz können die Texte in Echtzeit übersetzt oder grammatikalische Strukturen analysiert und über einen Kopfhörer vorgelesen werden. Beim Scannen einzelner Wörter können Stifte beispielsweise auch Definitionen oder Synonyme ausgegeben werden.

Hinweise für Lehrkräfte: Täuschungsversuche sind durch Scanbewegungen zu erkennen. Zudem können die Stifte auf Auffälligkeiten (wie z.B. Anschlüsse, Tasten) überprüft werden.

Erläuterung: Bei KI-Pins handelt es sich um kleine, tragbare Geräte (sogenannte Wearables). Befestigt werden sie wie eine Brosche oder Anstecknadel magnetisch an der Kleidung. In den kleinen Gehäusen sind in der Regel eine Kamera, Mikrofone und teilweise Lautsprecher verbaut. Diese Geräte werden meist per Sprachsteuerung oder Gestik aktiviert und bedient. Aktuelle Geräte verfügen gewöhnlich über zu wenig Rechenleistung, weswegen für die Nutzung von KI-Funktionen ein gekoppeltes Smartphone oder eine eigene Mobilfunkverbindung notwendig ist.

Unterschleifmöglichkeiten: Ein KI-Pin kann über die integrierte Kamera Aufgabenstellungen auf dem Papier erfassen und an ein Smartphone senden, um sie per KI-App bearbeiten zu lassen. Die Antwort kann z. B. über winzige im Gehörgang verborgene In-Ear-Kopfhörer oder kleine in den Pin integrierte Lautsprecher direkt an den Prüfling übermittelt werden.

Hinweise für Lehrkräfte: Es sollte auf auffällige Schmuckstücke geachtet werden, die oftmals prominent an der Revers- oder Brustpartie getragen werden. Kleine, dunkle Öffnungen können auf eine Kameralinse hindeuten. Ebenso kann das Aufleuchten einer Leuchtfläche an dem Gerät als Hinweis gedeutet werden.

Ebenso sollte auf unnatürliches Verhalten des Prüflings, wie z. B. Tipp- oder Wischbewegungen an der Vorderseite eines scheinbar dekorativen Ansteckers oder leises Murmeln, geachtet werden. Auch das gezielte Ausrichten des Oberkörpers des Prüflings auf das Aufgabenblatt kann ein Hinweis sein, dass die Angabe fotografiert wird.

Erläuterung: Optisch kaum von herkömmlichem Ringschmuck zu unterscheiden, verfügen diese „Wearables“ über integrierte Sensoren, um Körperdaten zu erfassen. Für die Verbindung zu einem Smartphone und der dort installierten KI-Anwendung ist oftmals eine Bluetooth-Schnittstelle integriert. Über ein ggf. integriertes Mikrofon wird die Interaktion mit der Anwendung auf dem Smartphone erleichtert.

Aktuelle KI-Ringe besitzen regelmäßig kein eigenes Display zum Ablesen von Informationen oder Lautsprecher zur direkten Audioausgabe. Sie verwenden stattdessen häufig haptisches (z. B. durch Vibrationen) Feedback an den Nutzenden. Akustische Rückmeldungen können über verbundene Kopfhörer oder in selten Fällen auch per Knochenschall-Technologie direkt am Ohr erfolgen. Teilweise verfügen die Ringe über LED-Anzeigen, um über verschiedene Farben z. B. eine Verbindung zu einem Smartphone oder einen niedrigen Batteriestatus anzeigen zu können.

Unterschleifmöglichkeiten: KI‑Ringe können aufgrund ihrer unauffälligen Gestaltung und integrierten Mikrofone für verdeckte Kommunikation genutzt werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler könnte Aufgabenstellungen beispielsweise leise einsprechen, die über eine gekoppelte Verbindung an ein verbundenes Smartphone übertragen werden. Die generierten Lösungen können anschließend z. B. über haptische Signale (z. B. Vibrationen) oder akustisch z. B. über Kopfhörer oder Knochenschall-Technologie an den Träger zurückgegeben werden.

Hinweise für Lehrkräfte: Lehrkräfte sollten bei Schülerinnen und Schüler aufmerksam auf ungewöhnliche oder wiederkehrende Handbewegungen achten, etwa beispielsweise häufiges Tippen mit dem Daumen auf einen Ring oder wenn die Hand mit dem Ring ungewöhnlich lange in einer festen Position am Ohr gehalten wird. Ebenso ist darauf zu achten, ob Schülerinnen und Schüler ungewöhnlich oft an einem Ring oder anderen Schmuckstücken nesteln, oder diese wiederholt zum Gesicht führen. Auffällig ist auch, wenn ein Ring im Vergleich zu normalem Schmuck besonders massiv, technisch anmutend oder eine ungewöhnliche Form hat. Eingebaute kleine Leuchtdioden können ein Hinweis auf einen KI-Ring sein.

Erläuterung: Wissenschaftliche Taschenrechner werden im Unterricht und z. T. auch bei Leistungsnachweisen verwendet. Sie können komplexe mathematische Funktionen berechnen und deren Grafen zeichnen. Ergebnisse werden auf einem ein- oder mehrzeiligen Display angezeigt.
Inzwischen gibt es auch sehr vereinzelt Modelle, die über eine WLAN- und/oder Mobilfunkschnittstelle verfügen, um eine drahtlose Verbindung zu einem Netzwerk aufzubauen. Dadurch kann das Gerät mit anderen Geräten kommunizieren oder Dienste im Internet (z. B. Sprachmodelle) nutzen. Momentan verfügen diese Geräte über keine integrierten KI-Funktionen. Eine Datenverbindung ist für die Verwendung von KI-Anwendungen somit nötig. Teilweise sind auch kleine Kameras und Mini-Festplatten in die Taschenrechner eingebaut.

Unterschleifmöglichkeiten: Die Schülerinnen und Schüler können bei bestehender Verbindung zum Internet auf zugängliche KI-Anwendungen zugreifen und diese für die Lösung von Aufgaben nutzen. Mit der ggf. integrierten Kamera können Aufgabenstellung fotografiert und an ein KI-Modell zur Bearbeitung schicken. Die Lösung wird anschließend auf dem Display angezeigt. Zudem können sich Schülerinnen und Schüler bei bestehender Verbindung zum Internet untereinander über eine ggf. integrierte Chatfunktion austauschen. Sofern das Gerät über einen integrierten Datenspeicher verfügt, können dort beispielsweise Notizen oder Lösungen hinterlegt werden.

Hinweise für Lehrkräfte: Äußerlich ähneln die Taschenrechner mit Internetzugang sehr stark den in Prüfungen zugelassenen Standardgeräten. Bei manchen Geräten kann mittels einer Tastenkombination zwischen KI-Modus und normalen Arbeitsmodus gewechselt werden. Eine Öffnung auf der Rückseite des Taschenrechners ist ein deutlicher Hinweis für eine integrierte Kamera.

Grenzen der technischen Möglichkeiten zur Unterbindung von Unterschleif

Vordergründig erscheint es sinnvoll, technische Lösungen für die technischen Möglichkeiten zu finden. Allerdings gibt es hier klare Grenzen, u. a. weil Störsender rechtlich nicht zulässig sind. Frequenzdetektoren oder -scanner sind nur einsetzbar, wenn keine eindeutigen Identifikationsmerkmale der mobilen Endgeräte erfasst werden.

Alternativ stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, das schulische W-LAN für den Zeitpunkt der Leistungsfeststellung bzw. der Abschlussprüfungen abzuschalten. Ein Abschalten des schulischen W-LAN bedeutet in den meisten Fällen einen unverhältnismäßig hohen organisatorischen Aufwand und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des umliegenden Unterrichtsbetriebs dar. Zudem lässt sich die Maßnahme durch Verwendung mobiler Daten leicht umgehen und ist somit weitgehend wirkungslos.

Weiterführende Informationen:

Der Einsatz von Frequenzstörern, die das Mobilfunksignal, WLAN oder GPS blockieren, ist in Schulen in Deutschland rechtlich unzulässig und strafbar. Der Betrieb von derartigen Geräten ist laut Telekommunikationsgesetz nur der Bundesnetzagentur oder speziellen Sicherheitsbehörden vorenthalten. Störsender führen an Schulen außerdem zu einem Sicherheitsrisiko, da auch das Absenden von Notrufen im Notfall unterbunden wird. Ebenso bergen Störsender für Menschen mit medizinischen Geräten (z. B. Diabetesgeräte, Hörgeräte oder Herzschrittmacher) ein erhebliches Gesundheitsrisiko.

Alternativ zu aktiven Frequenzstörern könnten an Schulen passive Frequenzdetektoren oder -scannern zur Erkennung des Vorhandenseins von aktiven Handysignalen eingesetzt werden. Dabei wird nicht das Signal blockiert, sondern sie scannen die Umgebung nach typischen Mobilfunk-Frequenzen (z. B. 5G, LTE oder WLAN). Das Gerät sendet keine eigenen Signale aus, sondern empfängt nur die von anderen Geräten ausgesendeten Frequenzen. Der Einsatz eines solchen Detektors setzt einiges an Fachwissen bei der Bedienung voraus, um die verschiedenen Frequenzspektren sicher verschiedenen mobilen Geräteklassen (z. B. Smartphone, Kopfhörer) zuzuordnen. Der Einsatz ist rechtlich unzulässig, sofern eindeutige Identifikationsmerkmale, wie z. B. die International Mobile Equipment Identity Nummer (IMEI), die eine eindeutige Kennung für mobile Geräte darstellt, erfasst werden.

Rechtliche Aspekte

Rechtlich ist es nicht relevant, ob mit analogen oder digitalen Methoden Unterschleif begangen wird; d.h. die bereits bestehenden Regelungen in den jeweiligen Schulordnungen haben auch mit Blick auf KI-gestützte unzulässige Hilfsmittel Bestand.

Die gesetzliche Grundlage für die Nutzung digitaler Endgeräte an bayerischen Schulen definiert Art 56 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) . Hier ist geregelt, dass die Verwendung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler nur zulässig ist, wenn die Aufsicht führende Person dies gestattet. Das gilt auch im Rahmen der Leistungserhebung. Ohne Erlaubnis durch die Lehrkraft sind digitale Endgeräte im Rahmen der Leistungserhebung grundsätzlich nicht zugelassene Hilfsmittel.

Die bereits seit Langem bestehenden jeweiligen (z. T. schulartspezifisch angepassten) Regelungen zum Unterschleif, wie etwa § 26 Abs. 1 und §57 GSO , § 45 RSO , §34 FOBOSO , § 39 WSO oder §13 MSO haben auch mit Blick auf KI-gestützte unzulässige Hilfsmittel Bestand. Insbesondere ist geregelt, dass bei Unterschleif sowie teilweise bereits bei dessen Versuch die jeweilige Prüfungsleistung mit der Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet wird. Zusätzlich kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.

Handlungsempfehlungen

Vorgehen bei Verdacht auf unerlaubte KI-Nutzung während der Prüfung

Sofern ein konkretes Indiz für KI-Nutzung vorliegt, sind Beweismittel zu sichern, der Vorfall entsprechend zu dokumentieren und die Prüfungsleistung nach den jeweiligen Vorgaben der Schulordnungen zu Unterschleif zu bewerten.

Vorgehen bei Verdacht nach Abgabe der Prüfung

Sofern erst während der Korrektur Auffälligkeiten festgestellt werden und ein zuverlässiger, rechtlich haltbarer Nachweis des Einsatzes unerlaubter Hilfsmittel im Rahmen der Prüfung nicht möglich ist, kann Unterschleif im Einzelfall bei ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit auch im Nachhinein festgestellt und können die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Dafür kann ein sog. Anscheinsbeweis genügen.

Es müssen Tatsachen festgestellt werden, die aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens den Schluss rechtfertigen, dass zur Leistungserbringung ein unerlaubtes Hilfsmittel verwendet wurde. Dies ist im Endergebnis eine wertende Entscheidung der Lehrkraft, u. a. in Kenntnis der Persönlichkeit und des Leistungsstands des jeweiligen Prüflings vor der Prüfung und in Anbetracht des Ergebnisses in der Prüfung (z. B. deutliche Leistungssteigerung, unerklärliche Erweiterung des Wortschatzes und Steigerung im Niveau).

Wenn wegen der Tatsachenfeststellung also angenommen werden muss, dass die Leistung durch Unterschleif erreicht wurde, muss die Schülerin oder der Schüler damit konfrontiert werden. Danach kann die Schülerin oder der Schüler z. B. zu einem nachträglichen Gespräch mit vertiefenden Rückfragen zum Prüfungsthema gebeten werden und so unter Beweis stellen, dass er oder sie über die gezeigten Kompetenzen tatsächlich verfügt. Sollte die Lehrkraft auf der Basis verschiedener Anhaltspunkte mit hinreichend großer Überzeugung zum Ergebnis kommen, dass während der Prüfung Unterschleif erfolgte, kann die Prüfung entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Schulordnungen mit Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet werden. Für etwaige Rückfragen stehen hier die Schulaufsichtsbehörden für eine Beratung zur Verfügung.

Kontrollmöglichkeiten

Rein äußerliche Kontrollen, etwa die Aufforderung zum Zeigen der Hände und Armgelenke oder zum Freimachen der Ohren, sind als geringfügige Maßnahmen zur Sicherstellung eines geordneten Prüfungsablaufs im Rahmen der Aufsichtspflicht grundsätzlich zulässig, sofern sie die Intimsphäre und die körperliche Integrität der Schülerin oder des Schülers nicht verletzen. Dabei ist die körperliche Distanz zu wahren. Die Durchführung muss angemessen sein und darf nicht entwürdigen. Körperliche Durchsuchungen und Kontrollen von Schultaschen und Rucksäcken durch die Lehrkraft zur Entdeckung von Gegenständen, die einen Unterschleif begründen, sind unzulässig.

Wenn Gegenstände mit bloßem Auge sichtbar sind (z. B. Smartwatch liegt im geöffneten Federmäppchen, Smartphone wird von außen sichtbar in der Hosentasche getragen, Kopfhörer sind im Ohr erkennbar etc.), stellt dies keine unzulässige Körper- oder Taschenkontrolle dar. Die Schülerin oder der Schüler ist zur Abgabe des Gegenstandes aufzufordern.

Quellen: Art. 56 Abs. 5 Satz 4 BayEUG ; § 23 Abs. 2 Satz 2 BaySchO

Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler

Die nachdrückliche Aufklärung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten zu den Konsequenzen, die sich aus Unterschleif bzw. dem Einsatz von KI-Anwendungen ergeben, ist wichtig, denn sie kann Täuschungsversuche reduzieren. Es empfiehlt sich sehr, das Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern zu suchen und dabei zu signalisieren, dass die aktuellen Möglichkeiten hinsichtlich Unterschleifs mit KI-Anwendungen bekannt sind. Es bietet sich auch an, Regelungen zum Unterschleif schriftlich bekannt zu machen.

Regelungen bei Unterschleif

In der Schule gibt es klare Regeln für Schulaufgaben und Abschlussprüfungen. Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe bedient oder den Versuch dazu macht, nennt man das „Unterschleif“.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim „Schummeln“ bzw. Unterschleif erwischt wird, [bitte je nach Schulordnung wählen: wird die entsprechende Prüfungsleistung mit der Note 6 oder mit 0 Punkten bewertet./bekommt für die Prüfung automatisch die Note 6bzw.0 Punkte.] Zusätzlich kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.

Man muss dabei das Hilfsmittel gar nicht aktiv benutzt haben. Es gilt bereits als „versuchter Unterschleif“, wenn man unerlaubte Hilfsmittel (wie einen Spickzettel, das Handy oder eine Smartwatch) dabeihat oder bereitlegt.

Beispiel: Wenn ein Handy oder ein Spickzettel bei einer Schulaufgabe bzw. in einer Abschlussprüfung mitgenommen wird, zählt das als Täuschungsversuch – ganz egal, ob das Gerät genutzt wurde bzw. der Spickzettel angeschaut wird oder nicht.

Hinweis an Schülerinnen und Schüler: Alle digitalen Endgeräte sowie Notizen bzw. Taschen müssen abgegeben werden bzw. dürfen nicht bereitgehalten werden.

Vorbereiten der Prüfungsumgebung

Durch die Gestaltung der Prüfungsumgebung können die Möglichkeiten des KI-gestützten Unterschleifs minimiert werden:

  • Konsequente Abgabe sämtlicher mobiler Endgeräte: Einforderung ausgeschalteter Smartphones, Smartwatches und Kopfhörer vor Prüfungsbeginn. Falls Schülerinnen und Schüler aus gesundheitlichen Gründen ein entsprechendes digitales Endgerät benötigen, ist das vorab und separat zu regeln.
  • Beschränkung der Arbeitsmaterialien am Platz: Verbleib lediglich zwingend erforderlicher Schreibutensilien und explizit zugelassener Hilfsmittel auf den Tischen.
  • Auslagerung persönlicher Gegenstände: Ablage von Taschen, Jacken und Federmäppchen sowie „Glücksbringern“ in Form von Plüschtieren u. ä. in einem separaten Bereich des Prüfungsraums.
  • Kontrolle und Austausch von Schreibgeräten: Überprüfung auffälliger Stifte sowie bedarfsweiser Ersatz durch schulisch bereitgestellte Schreibmittel.
  • Umsetzung raumorganisatorischer Standards: Sicherstellung ausreichender Sitzabstände oder Verwendung von Sichtschutzvorrichtungen.
  • Bereitstellung einer zentralen Zeitanzeige: Installation einer für alle Prüflinge gut sichtbaren Uhr zur eigenständigen Zeiteinteilung.
  • Protokollierung bei Raumverlassen: Abgabe der Prüfungsunterlagen sowie Dokumentation der exakten Abwesenheitszeiten während der Leistungsfeststellung.

Wahrnehmung der aktiven Aufsichtspflicht

Bei Leistungserhebungen und Abschlussprüfungen ist eine konsequente, aktive Aufsichtsführung durch die Lehrkräfte erforderlich. Die aktive Aufsichtsführung ist im Zusammenhang mit der Möglichkeit, technische Hilfsmittel für Unterschleif einzusetzen, von gestiegener Bedeutung.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch das einheitliche Vorgehen an der Schule durch verbindliche Absprachen im Kollegium.

Stand: 08. April 2026

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