Die Gewerkschaft Verdi hat ab Mittwoch (18. März 2026) umfassende Streikmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr angekündigt. Diese Maßnahmen könnten sich auch auf den Schülertransport auswirken.
Trotz der angekündigten Streikmaßnahmen findet an den Schulen in Bayern regulärer Unterricht statt. Schülerinnen und Schüler, denen der Schulweg wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht möglich ist und die über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. In diesem Fall muss die Schule – ähnlich wie bei einer Krankmeldung – umgehend informiert werden; die Schülerinnen bzw. Schüler gelten in diesem Fall als entschuldigt (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Schulordnung). Entsprechendes gilt, wenn ein Kind infolge der Streikmaßnahmen oder Einschränkungen im Schulbusverkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen von Streikmaßnahmen und Behinderungen im Straßenverkehr auf den regulären Schulbetrieb erhalten Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten bei Bedarf direkt von den Schulen. Je nach Situation vor Ort sind unter Umständen im Einzelfall auch weitergehende Maßnahmen (wie z. B. Verlegung von angekündigten Leistungsnachweisen, Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen) möglich. Eine landesweite Regelung besteht nicht.
Stand: 20. März 2026