Private Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch
Hinweise zur dienstlichen Nutzung von privaten Endgeräten
Für die Organisation dienstlicher Abläufe und damit auch die Ausgestaltung von IT-gestützten Prozessen, die für dienstliche Zwecke genutzt werden, ist die Schule verantwortlich. Dies gilt ggf. auch für die Entscheidung, private Geräte zur dienstlichen Nutzung zuzulassen.
Daher muss die Schulleitung durch angemessene Kontrolle sicherstellen und nachweisen können, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO gewährleistet sind, wenn eine Lehrkraft bzw. das sonstige an der Schule tätige Personal ein privates Endgerät für dienstliche Zwecke einsetzt und dabei personenbezogene Daten verarbeitet.
Die Musternutzungshinweise, die Mindestsicherheitsstandards und die Checklisten sollen bei der Umsetzung der Verpflichtungen unterstützen.
Zielgruppe: Schulleitung
Adressat: Lehrkraft bzw. das sonstige an der Schule tätige Personal
Vorgehensweise bei der Anzeige privater Endgeräte zur dienstlichen Nutzung, vgl. Zi. 3.2.4. Satz 4 VollzBek DS - Schulen:
siehe Anlage 5 der Datenschutz-Geschäftsordnung (einzusehen im bayerischen Schulportal)
Hinweise und Mindestsicherheitsstandards
- Hinweise zur dienstlichen Nutzung von privaten Endgeräten pdf, 92 KB
- Mindestsicherheitsstandards bei der dienstlichen Nutzung von privaten Endgeräte pdf, 201 KB
Checkliste
Die Lehrkraft bzw. das sonstige an der Schule tätige Personal überprüft anhand der Checkliste unter Berücksichtigung der Mindestsicherheitsstandards ihr Endgerät und passt es gegebenenfalls an.
Beim Ausfüllen der Checkliste kann sich die Lehrkraft bzw. das sonstige an der Schule tätige Personal an den folgenden Empfehlungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus orientieren:
Prüfschablone für Schulen (Empfehlung des StMUK)
Zur Überprüfung der Checklisten erstellt die Schulleitung eine Prüfschablone. Die Festlegung der Konformitätskriterien liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Hierbei kann die Schule auf die untenstehende Empfehlung des Staatsministeriums zurückgreifen.