Nichts verpassen!

Auf diesen Seiten finden sich die wichtigsten Termine rund um die Schule in Bayern. Welche Anmelde- und Einschreibdaten darf ich nicht verpassen? Wann findet welche Prüfung statt? Und - auch nicht ganz unwichtig - wann sind die nächsten Ferien?

Zeugnistermine an Schulen

Abgesehen von Sonderregelungen (z.B. bei Abschlussklassen) gelten im Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen folgende Zeugnistermine:

  • Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt. Für das Schuljahr 2023/24 bedeutet das: Das Zwischenzeugnis wird am 23. Februar 2024 ausgegeben.
  • Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt. Für das Schuljahr 2023/24 ist dies der 26. Juli 2024. Sollten in der 1. und/oder in der 3. Klasse dokumentierte Lernentwicklungsgespräche die Jahreszeugnisse ersetzen, werden die Gespräche vor dem Jahreszeugnistermin durchgeführt.
  • An Grundschulen wird das Zwischenzeugnis grundsätzlich ebenfalls am 23. Februar 2024 ausgegeben. Werden die Zwischenzeugnisse durch dokumentierte Lernentwicklungsgespräche ersetzt, finden die Gespräche - in Absprache mit den Eltern - im Zeitraum um den Zwischenzeugnistermin statt. In der 4. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern. Für das Schuljahr 2023/24 ist dies der 19. Januar 2024. Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Für das Schuljahr 2023/2024 ist dies der 2. Mai 2024.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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