Mitentscheidendes Gremium

3 Leute des Schulforums diskutieren

An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet.

Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Sachaufwandsträgers.

Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab, u. a. bei Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule. Darüber hinaus ist bei bestimmten Entscheidungen das Einvernehmen des Schulforums erforderlich. Beispiele hierfür sind der Erlass der Hausordnung sowie die Festlegung der Pausenordnung und der Pausenverpflegung.

Das Schulforum kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt.
Das Schulforum muss unverzüglich einberufen werden, wenn die Arbeitsgruppe Schülerzeitung dies nach einer ablehnenden Entscheidung des Schulleiters verlangt.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.