Begabtenförderung - wie funktioniert das eigentlich?

Begabtenförderung gehört ebenso wie die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit schwierigeren Startbedingungen zum Kern von Bildungsgerechtigkeit. Dabei stehen im bayerischen Konzept und der schulischen Praxis die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler im Mittelpunkt der Begabtenförderung.
Vielfältige Instrumente stehen in Bayern für eine individuell möglichst passgenaue Begabtenförderung zur Verfügung – von der Flexiblen Grundschule, dem Mittleren-Reife-Zug an der Mittelschule über die Einrichtung von Talentklassen an Realschulen sowie den Hochbegabtenklassen und Kompetenzzentren für Begabtenförderung an Gymnasien bis hin zum Angebot von Spitzenwettbewerben und Programmen wie „Talent im Land Bayern“ oder der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“.

Bayern setzt dabei auf eine möglichst frühe Erkennung der Begabungen, eine intensive Beratung und die kontinuierliche Förderung. Vielfältige Informationen zur Begabtenförderung im Freistaat sowie weiterführende Links erhalten Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen sowie Hochbegabte und deren Eltern auf folgenden Seiten.

Genauere Informationen zum Thema "Hochbegabung"

Was ist (Hoch-)Begabung?

Aufgrund einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Beschreibungsformen in der Fachliteratur gibt es keine einheitliche Definition des Begriffs „(Hoch-)Begabung“. Als ein grundlegendes Kriterium für (Hoch-)Begabung wird jedoch eine weit überdurchschnittliche Intelligenz angesehen: In der psychologischen Diagnostik gelten dabei diejenigen Personen als hochbegabt, die einen IQ von mindestens 130 erzielen – das sind ca. 2 % der Bevölkerung. Ergänzend müssen noch weitere Faktoren berücksichtigt werden.

Eine Erstinformation zum Thema bieten die Broschüre „Begabte Kinder finden und fördern“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.). (2015). Begabte Kinder finden und fördern: Ein Wegweiser für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Berlin. Begabte Kinder finden und fördern (hamburg.de)), die sich v. a. an betroffene Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte wendet, sowie der Leitfaden „Besondere Begabungen an weiterführenden Schulen finden und fördern“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB).

Das Münchner Hochbegabungsmodell von Heller u.a. (Heller, K. A. (Hrsg): Lehrbuch Begabungsdiagnostik in der Schul- und Erziehungsberatung, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Bern 2000) beschreibt Begabung beispielsweise als mehrdimensionales Konzept in seinem Gesamtzusammenhang. Das Modell grenzt dabei personale Leistungsvoraussetzungen von gezeigter Leistung in unterschiedlichen Gebieten ab. Nach Heller bestimmen nicht nur personale Begabungsfaktoren (wie intellektuelle und kreative Fähigkeiten) die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person eine Begabung in einem bestimmten Leistungsbereich zeigt, sondern auch weitere Persönlichkeitsmerkmale (wie Stressbewältigung und Leistungsmotivation) sowie äußere Umweltmerkmale (wie die familiäre Lernumwelt oder das Klassenklima) beeinflussen diese. Im Beratungskontext kann das Modell dabei hilfreich sein, die Beteiligten auf Entwicklungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, über Interventions- und Veränderungsmöglichkeiten zu diskutieren und vorschnell gefasste, monokausale Ursachenzuschreibungen etwa bei Underachievement zu hinterfragen.

Das Münchner (Hoch-)Begabtenmodell (pdf)

Begabung und Diagnostik

Die Beratung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten erfolgt an der Schule über die Klassenleitung und die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte. Weitere Ansprechpartner sind im Rahmen der Staatlichen Schulberatung die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen an den Schulen vor Ort. Darüber hinaus verfügt jeder Regierungsbezirk über eine Staatliche Schulberatungsstelle (Staatliche Schulberatung in Bayern), an der besonders erfahrene Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen auch für Fragen rund um Begabung und Diagnostik zur Verfügung stehen.

Staatliche Schulberatungsstellen
Das Beratungsangebot der staatlichen Schulberatungsstellen umfasst:

  • Identifikation und Diagnose des Begabungspotenzials
  • Möglichkeiten der Förderung an der Schule
  • Beratung zur Schullaufbahn (wie z.B. Überspringen / Wechsel der Schule)
  • Beratung von betroffenen Lehrkräften
  • Beratung für die Kinder
  • Mögliche außerschulische Förderung

Begabungspsychologische Beratungsstellen
Das Angebot der Begabungspsychologischen Beratungsstelle der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Begabungspsychologischen Beratungsstelle der Julius-Maximilians-Universität Würzburg sowie der landesweiten Beratungsstelle für Hochbegabung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg reicht von der eingehenden Beratung von Eltern und Lehrkräften bis hin zur Identifikation und Diagnose des Begabungspotenzials.

Ludwig-Maximilians-Universität München
Begabungspsychologische Beratungsstelle
Edmund-Rumpler-Str. 13
80939 München
Tel.: 089/ 2180 72500
E-Mail: beratung-hb@psy.lmu.de
Website: www.psy.lmu.de/begabung

Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Begabungspsychologische Beratungsstelle
Röntgenring 10
97070 Würzburg
Tel.: 0931/ 31 86023
E-Mail: begabungsberatungsstelle@uni-wuerzburg.de
Website: www.uni-wuerzburg.de/begabungsberatungsstelle

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
LBFH - Landesweite Beratungs- und Forschungsstelle für Hochbegabung
Dutzendteichstraße 24
90478 Nürnberg
Tel. 0911/ 5302 96509
E-Mail: lbfh@fau.de
Website: www.lbfh.uni-erlangen.de

Maßnahmen zur Begabtenförderung

Das bayerische Bildungswesen bietet grundsätzlich allen Schülern günstige Voraussetzungen für ihre individuelle Förderung und Entfaltung. Das differenzierte Schulwesen ermöglicht eine individuell passende begabungsgerechte Förderung in relativ homogenen Leistungsgruppen.
Zudem ist eine breite Palette an Maßnahmen speziell auf die Förderung von hochbegabten Schülern ausgerichtet und umfasst Schullaufbahn verkürzende Maßnahmen (Akzeleration) sowie zusätzliche, über den Unterricht hinausgehende Angebote (Enrichment). Weitere wichtige Bausteine in der Hochbegabtenförderung stellen die Beratung hochbegabter Kinder und Jugendlicher und deren Eltern durch entsprechendes Fachpersonal dar und die Verankerung des Themas Hochbegabung in der Lehreraus- und -fortbildung.

1. Schulartübergreifende Maßnahmen
Die Möglichkeit des Überspringens einer Jahrgangsstufe synchronisiert die Schullaufbahn von hochbegabten Kindern und Jugendlichen mit ihrer beschleunigten geistigen Entwicklung. Besonders befähigten Schülerinnen und Schülern kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Überspringen einer Jahrgangsstufe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nach ihrer Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen gewachsen sind. Die Entscheidung treffen je nach Schulart die Schulleitung bzw. die Lehrerkonferenz.

In Form von Wahlunterricht oder freiwilligen Arbeitsgruppen mit natur- oder geisteswissenschaftlichen, musischen oder künstlerischen Schwerpunkten bieten Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien (z.B. durch Experimentiergruppen, Literaturangebote, Projektgruppen, Arbeitsgruppen zu Fragen aus Politik und Zeitgeschichte, Fremdsprachen, Informatik, Astronomie etc.) die Möglichkeit, sich über das altersgemäße Lernpensum hinaus in weitere Wissensgebiete zu vertiefen.

Wettbewerbe, wie z.B. Landeswettbewerb Alte Sprachen, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Landeswettbewerb bzw. Bundeswettbewerb Mathematik, Jugend forscht, Chemie- / Physikolympiade, Ostkundewettbewerb etc., stellen eine beliebte intellektuelle Herausforderung für besonders interessierte Kinder und Jugendliche dar, durch die sie sich beweisen können und Bestätigung erfahren.

Vom Staatsministerium organisierte Ferienseminare für besonders interessierte und begabte Schüler der Mittelschule (nach Jahrgangsstufe 8), Realschule (Jahrgangsstufe 9), des Gymnasiums (Jahrgangsstufe 11 und 12), der Wirtschaftsschule (Jahrgangsstufe 9) und Berufsfachschule sowie Berufsschule, Fachoberschule und Berufsoberschule (jeweils in unterschiedlichen Jahrgangsstufen) vermitteln über den Unterricht hinaus anregende und bereichernde Kenntnisse in Vorträgen und Exkursionen und bieten Gelegenheit zu Gesprächen mit bekannten Persönlichkeiten aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Maßstab für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Ministerialbeauftragten und das Staatsministerium sind schulische Leistungen und Einsatz für die Gemeinschaft.

Darüber hinaus bezuschusst das Kultusministerium aus Mitteln des Kulturfonds Bayern die Bayerische Schülerakademie, die vom Verein Jugend und Wissenschaft e.V. organisiert und durchgeführt wird. Das Angebot richtet sich an besonders begabte Schüler der bayerischen Realschulen und Gymnasien der Jahrgangsstufen 7 bis 10 und findet in den Ferien statt. Anhand von Vorträgen, eigener Recherche, Diskussionen und Exkursionen setzen sich die Teilnehmer intensiv mit anspruchsvollen ethischen Fragen auseinander. Wichtige Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind neben der Empfehlung der Schule soziales Engagement und Teamfähigkeit.

Zudem organisiert der Verein für Bildung und Begabung e. V. in den Sommerferien die SchülerAkademien (für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die in der Regel ein Gymnasium besuchen) und die JuniorAkademien (Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen), die ein vielseitiges und ein für Hochbegabte sehr ansprechendes Programm anbieten. Weitere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite www.deutsche-schuelerakademie.de.


2. Schulartspezifische Maßnahmen
In allen Schularten gibt es darüber hinaus spezifische Maßnahmen zur Förderung von besonderen Begabungen.

2.1 Grundschule

Die Einrichtung von eigenen Klassen oder Schulen für hochbegabte Kinder im Bereich der Grundschule wird nicht befürwortet. Die Bildung eigener Klassen und Schulen würde vor allem der Ausprägung von Sozialkompetenz entgegen wirken, der im Grundschulalter aus Sicht der Entwicklungs- und Lernpsychologie eine tragende Bedeutung für die Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit zukommt. Stattdessen setzt Bayern auf individualisierende und differenzierende Maßnahmen innerhalb des Klassenverbandes. Hier werden Schüler entsprechend ihren Begabungen, z.B. durch Freiarbeitsphasen, projektbezogenen Unterricht, oder Stationentraining individuell gefördert.
In jahrgangskombinierten Eingangsklassen können begabte Kinder in besonderer Weise gefördert werden, da sie die jahrgangskombinierte Eingangsklasse in einem Jahr durchlaufen können.
Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit der partiellen Teilnahme am Unterricht einer höheren Jahrgangsstufe bzw. im Einzelfall nach Absprache mit den betroffenen Schulen auch eine zeitlich befristete oder gelegentliche Teilnahme z.B. am Unterricht eines Gymnasiums.
Außerdem ist aufgrund der Flexibilisierung des Einschulungsalters unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschulung ohne Altersgrenze nach unten auch für Kinder möglich, die erst in ein oder zwei Jahren regulär schulpflichtig würden (vgl. Art. 37 Abs. 1 BayEUG).

2.2 Mittelschule

In der Mittelschule besteht die Möglichkeit, durch differenzierende Maßnahmen innerhalb des Unterrichts und zusätzliche Angebote auch mit Unterstützung von Förderlehrern besondere Begabungen von Schülerinnen und Schülern zu fördern (z.B. Gruppenarbeit, Freiarbeit, Helfersysteme). Darüber hinaus wird für besonders leistungsfähige Mittelschüler der vierjährige Bildungsgang "Mittlere-Reife-Zug" zum mittleren Schulabschluss (siehe hier unter "Weitere Informationen" Schulversuch und Faltblatt zum Mittlere-Reife-Zug -pdfs-) angeboten, der Unterrichtsstoff auf erhöhtem Anforderungsniveau mit mittelschulspezifischen Methoden vermittelt (vgl. auch unten 2.3 Realschule).



Die Mittelschule ermöglicht mit dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, dem Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und dem Mittleren Schulabschluss eine große Bandbreite an Abschlüssen, um so einen gezielten, sehr individuellen Übergang in das Berufs-/Arbeitsleben oder in eine weitere Schulkarriere zu ermöglichen.
Dabei steht die individuelle Förderung aller Anlagen und Talente und die Steigerung der Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt.
Besonders die Maßnahme der Modularen Förderung ermöglicht es – auch außerhalb der Mittlere-Reife-Klasse – leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern. Dazu werden die Lehrplaninhalte in abgeschlossene Einheiten auf den drei unterschiedlichen Niveaustufen
1. grundlegendes Niveau
2. qualifizierendes Niveau
3. weiterführendes Niveau
eingeteilt.

2.3 Realschule

An den Realschulen haben besonders leistungsfähige und begabte Schülerinnen und Schüler durch den Modellversuch „Bestenförderung an der Realschule“ (Teil der Initiative Realschule 21) die Möglichkeit, ein breiteres Bildungsangebot in Anspruch zu nehmen, durch das sie in besonderem Maße gefördert und gefordert werden können. Die Schülerinnen und Schüler der Projektschulen können hierzu ein zusätzliches Abschlussprüfungsfach belegen (vgl. dazu den Punkt "Förderung von begabten Schülern an bayerischen Realschulen").

Darüber hinaus existieren Programme unterschiedlicher Träger zur Förderung von begabten Realschülerinnen und Realschülern in Form von Akademien während der Ferien (vgl. dazu den Punkt "1. Schulartübergreifende Maßnahmen").

Für sehr gute Schüler der Realschule ist nach dem Erwerb der Mittleren Reife der direkte Übertritt in Jahrgangsstufe 10 oder 11 des Gymnasiums möglich: Beim Eintritt in Jahrgangsstufe 11 des achtjährigen Gymnasiums werden die dafür erforderlichen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache bereits vorausgesetzt, da mit der Jahrgangsstufe 11 im achtjährigen Gymnasium bereits die Qualifikationsphase beginnt.
Als Alternative zum direkten Eintritt ins Gymnasium werden an vielen Gymnasien besondere Klassen eingerichtet , die dieser Schülergruppe den Übergang erleichtern (Einführungsklasse).
Sie entsprechen einer 10. Jahrgangsstufe; im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase. Die Einführungsklassen haben zweierlei Zielsetzung: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen die ehemaligen Realschüler u. U. keine oder geringe Vorkenntnisse haben (z. B. 2. Fremdsprache) und/oder die ein verbindliches schriftliches Abiturprüfungsfach darstellen (M, D, FS). Die Einzelheiten sind in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) geregelt.

2.4 Gymnasium

Zur Begabtenförderung auf dem Gymnasium

Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien organisieren in ihren Bezirken zudem schulübergreifende Anreicherungsprogramme (Pluskurse) für besonders begabte Kinder und Jugendliche. Die Kurse bieten diesen Schülern ein über den jeweiligen Lehrplan hinausgehendes, anspruchsvolles Ergänzungsprogramm, z.B. mit weiteren Fremdsprachen und Fächern wie Psychologie, Philosophie, Marketing oder Informatik. Damit soll u.a. einem oft durch schulische Unterforderung ausgelösten Leistungsabfall vorgebeugt werden. Methodisch kommt dabei beispielsweise dem fächerübergreifenden Unterricht, der Projektarbeit, dem bilingualen Unterricht oder auch der Einbeziehung von Mentoren aus Wirtschaft und Universität besondere Bedeutung zu.
Darüber hinaus existieren Programme unterschiedlicher Träger zur Förderung von begabten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in Form von Akademien während der Ferien (vgl. dazu den Punkt "1. Schulartübergreifende Maßnahmen").

Im Sommer 2004 hat die Kultusministerkonferenz empfohlen, Schülern, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, ohne förmliche Zulassung als Studierende den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen, das Absolvieren von Modulen und den Erwerb entsprechender Leistungspunkte an Hochschulen zu ermöglichen. Nach Schaffung einer Übergangsbestimmung ist der Frühstudierendenstatus in Bayern seit Juni 2006 im Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 42 Abs.3 BayHG) festgelegt. Ist eine eindeutige fachliche Zuordnung der im Frühstudium an der Universität erbrachten Leistungen möglich, so können diese auf Antrag in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden (§ 28 GSO (n.F.)).
Die "Schülerstudenten" nehmen an regulären Lehrveranstaltungen teil und und haben die Möglichkeit, Leistungsnachweise zu erwerben, die unter bestimmten Voraussetzungen auf ein späteres Studium angerechnet werden können. Solche Leistungen werden nach Vorlage des Abiturzeugnisses im Rahmen der regulären Einschreibung im entsprechenden Fach anerkannt. Dies führt zu einer engeren Zusammenarbeit an der Schnittstelle Schule – Hochschule mit Vorteilen für beide Seiten, zu einer intensiven Betreuung der besonders Leistungsfähigen und Leistungsbereiten und damit auch zu einer Beschleunigung von Studienzeiten.

2.5 Berufliche Schulen

Für besonders leistungsfähige und motivierte Jugendliche, die bereits über einen Mittleren Schulabschluss verfügen und höhere schulische Abschlüsse anstreben, führen drei doppelqualifizierende Angebote parallel zu einer Berufsausbildung in drei Jahren auch zu einer Fachhochschulreife:
Der Bildungsgang "Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife" (DBFH) wendet sich an Jugendliche, die eine betriebliche Berufsausbildung durchlaufen. Im Rahmen von DBFH werden in einem integrativen Ansatz zwei sonst aufeinander folgende Bildungsgänge - Berufsausbildung mit Berufsschule und anschließend Besuch der Berufsoberschule - miteinander verzahnt und in enger Kooperation mit den beteiligten Ausbildungsbetrieben angeboten. Mit DBFH verbunden ist eine Ausweitung des Berufsschulunterrichts auf zwei Tage pro Woche, im letzten Halbjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Vollzeitunterricht an der Fachoberschule und nehmen auch an der Fachabiturprüfung der Fachoberschule teil. Die Absolventen dieses sehr anspruchsvollen Bildungsgangs haben gute Chancen, über den anschließenden einjährigen Besuch der Berufsoberschule auch das Abitur (die Berechtigung zum Universitätsstudium) zu erlangen.
An ausgewählten Berufsfachschulen des Gesundheitswesens gibt es seit dem Schuljahr 2005/06 im Rahmen eines Schulversuchs "Berufsausbildung und Fachhochschulreife" die Möglichkeit zur Doppelqualifizierung. Am Schulversuch nehmen Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege und Hebammen teil. Die Schülerinnen und Schüler besuchen neben ihrer Ausbildung einen Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, der sie auf die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Da dieser zusätzliche Unterricht aber nicht zu Lasten der praktischen Ausbildung gehen darf, werden die erforderlichen Stunden z. B. am Abend, an Samstagen oder an anderen arbeits- bzw. dienstfreien Tagen angeboten.
Im Schuljahr 2008/09 hat der Schulversuch "Berufsschule Plus - BS+" begonnen. Auch im Rahmen von „BS+“ wird Zusatzunterricht außerhalb des regulären Berufsschulunterrichts und im Unterschied zu DBFH außerhalb der Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb angeboten. Dieser Unterricht findet in der Regel ebenfalls samstags oder abends statt. Neben dem Abschluss einer beruflichen Erstausbildung soll dann nach drei Jahren mit dem Ablegen der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Fachhochschulreife erlangt werden. Das Projekt ist vorerst auf vier Jahre befristet und wird zunächst an insgesamt zehn Standorten in ganz Bayern beginnen. Realisiert wird der Schulversuch vom Staatsministerium gemeinsam mit der Stiftung Bildungspakt.
Besonders befähigte Berufstätige, die mindestens 25 Jahre alt sind, ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, und mindestens fünf Jahre danach berufstätig waren, haben seit 1986 die Möglichkeit, eine Prüfung für den Hochschulzugang ("Begabtenprüfung") zu absolvieren. Für Interessenten besteht das Angebot, sich in vorbereitenden Abend-Lehrgängen, sog. Oberstufenlehrgängen, an den Abendschulen der Städte München und Augsburg vorzubereiten.
Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule steht überdurchschnittlich erfolgreichen Absolventen der Fachoberschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,8 im Zeugnis der Fachhochschulreife offen. Die Schülerinnen und Schüler werden weitgehend nach dem Lehrplan der 13. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule (BOS) unterrichtet und legen eine mit der BOS identische Abiturprüfung zur Erlangung der fachgebundenen Hochschulreife ab. Bei Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erhalten sie sogar die allgemeine Hochschulreife. Die Jahrgangsstufe 13 wird in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft/Verwaltung/Rechtspflege, Sozialwesen, Gestaltung und Agrarwirtschaft angeboten.


3. Fördermöglichkeiten bei besonderen Begabungen in einzelnen Bereichen
Schüler mit besonderen Begabungen in einzelnen Feldern finden in Landes- und Bundeswettbewerben zu ihren spezifischen Interessensgebieten motivierende Herausforderungen.

3.1 Sportliche Begabung

Das Angebot der Partnerschulen des Leistungssports richtet sich an sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler.

3.2 Begabungen im künstlerischen Bereich

Schüler, die über eine besondere Begabung im künstlerischen Bereich verfügen, erfahren am musischen Gymnasium eine besondere Förderung ihrer Fähigkeiten durch eine stärkere Betonung der Fächer Musik und Kunsterziehung. Darüber hinaus führt die Stiftung art 131 zahlreiche Projekte für Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen in den Bereichen Theater, Film, Bildende Kunst, Musik und Neue Medien durch.
Das musikpädagogische Projekt Schülerakademie "Oper erleben", das die Bayerische Staatsoper gemeinsam mit dem Kultusministerium durchführt, und das Projekt "Klasse Klassik" der Stiftung art 131 richten sich an musikalisch hochbegabte Schülerinnen und Schüler.
Filmbegeisterte und in diesem Bereich besonders begabte Schülerinnen und Schüler aller Schularten können ihre Filme bei den jährlich im Herbst stattfindenden Filmtagen bayerischer Schulen oder bei dem internationalen Festival "Filmgipfel" für Schülerfilmgruppen in Obersdorf einreichen.
Darüber hinaus bieten die Theatertage der bayerischen Gymnasien, der bayerischen Realschulen und der bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen Schultheatergruppen der entsprechenden Schulart ein Forum für ihre Theaterarbeit.

3.3. Sprachliche Begabung

Sprachlich begabte Schüler, die sich für mittel- und osteuropäische Länder sowie China und Indien interessieren, können sich für das Teilstipendium "Kulturfonds-Stipendium Botschafter Bayerns" bewerben. Mit dem Teilstipendium haben bis zu 15 bayerische Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein Schuljahr in Partnerländern Bayerns zu verbringen.
An neun Gymnasien in Bayern können sprachlich begabte Schüler neben der deutschen Allgemeinen Hochschulreife auch das französische Baccalauréat erwerben (AbiBac). In diesem Bildungsgang erhalten die Schüler zusätzlich intensiven französischsprachigen Sachfachunterricht. Sie müssen sich über die reguläre Abiturprüfung hinaus auch einem französischsprachigen Prüfungsteil unterziehen. AbiBac-Schüler verfügen nicht nur über die formale Berechtigung, ein Hochschulstudium, eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit sowohl im eigenen Land wie auch in Frankreich aufzunehmen; sie sind auch nach ihren geistigen Voraussetzungen, dem Niveau ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten bestmöglich auf die Anforderungen in diesen Bereichen vorbereitet. In Bayern nehmen derzeit das Karl-Theodor-von-Dalberg Gymnasium Aschaffenburg, das Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg, das Gymnasium Buchloe, das Ohm-Gymnasium Erlangen, das Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching, das Dante-Gymnasium München, das Oskar-von-Miller-Gymnasium München, das Neue Gymnasium Nürnberg sowie das Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg an diesem Modell teil.

Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist Teil des Begabtenförderungsprogramms der Bundesregierung und der entsprechenden Programme der Landesregierungen. Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft. Die Kultusminister der Länder unterstützen den Wettbewerb und rufen zur Teilnahme auf. Schirmherr des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen ist der Bundespräsident. Ausgerichtet wird der Wettbewerb vom Verein Bildung und Begabung e.V. in Bonn.

KMK-Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler

Weitere Informationen zur gemeinsamen Bund-Länder-Initiative finden Sie unter https://www.leistung-macht-schule.de.

Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern an bayerischen Gymnasien

An bayerischen Gymnasien erhält jede Schülerin, jeder Schüler die Förderung, die ihren bzw. seinen individuellen Begabungen entspricht. Dabei stellt die Förderung besonders Begabter eine ebenso wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar wie die Förderung von weniger Begabten. Das bayerische Gymnasium nimmt diesen Auftrag durch eine Vielzahl von Förderangeboten wahr, die auf die Bedürfnisse hochbegabter und besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind.

In der Begabungsforschung werden grundsätzlich zwei Arten von Förderangeboten unterschieden:
- Einmal akzelerierende, d. h. das Lerntempo beschleunigende Maßnahmen – hierzu zählt etwa das Überspringen einer Jahrgangsstufe.
- Andererseits das sog. „Enrichment“, bei dem die Schülerinnen und Schüler zwar den regulären Unterricht im Klassenverband besuchen, aber durch „anreichernde“, d. h. über den normalen Lehrplan hinausgehende Lernangebote zusätzliche Anreize und Impulse für ihre kognitive und soziale Entwicklung erhalten.
- Eine Mischung aus akzelerierenden und anreichernden Förderangeboten bieten die bayerischen Hochbegabtenklassen.

Eine besondere Form der Begabtenförderung stellen auch die zahlreichen Wettbewerbsangebote dar (z. B. Landeswettbewerb Alte Sprachen, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Wettbewerb „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn“, Wettbewerb „Experimente antworten“, Bundes- und Landeswettbewerb Mathematik u. v. a.).

Darüber hinaus bestehen finanzielle, fachliche und persönlichkeitsbildende Fördermaßnahmen (Förderung gemäß Bayerischem Eliteförderungsgesetz, Stiftung Maximilianeum, Oskar-Karl-Forster-Stipendium).

Förderung von begabten Schülern an bayerischen Realschulen

Besonders leistungsfähige und begabte Realschülerinnen und Realschüler haben durch den Modellversuch „Bestenförderung an der Realschule“ (Teil der Initiative Realschule 21) die Möglichkeit, ein breiteres Bildungsangebot in Anspruch zu nehmen, durch das sie in besonderem Maße gefördert und gefordert werden können. Die Schülerinnen und Schüler der Projektschulen können hierzu ein zusätzliches Abschlussprüfungsfach belegen.

An größeren Realschulen des Modellversuchs werden hierfür die sogenannten Talentklassen gebildet, in denen die Schülerinnen und Schüler in eigenständigen Klassen unterrichtet werden. An kleineren Realschulen ermöglichen die Talentgruppen den besonders begabten Schülerinnen und Schülern aller Wahlpflichtfächergruppen am Unterricht im zusätzlichen Wahlpflichtfach teilzunehmen und so die individuelle Förderung zu erfahren.

 

 

Im Bereich der Fremdsprachen können die Schüler je nach Angebot der Schule die Fächer Französisch, Spanisch oder Tschechisch wählen.

Sie erwerben so zusätzliche sprachliche Qualifikationen, die hervorragende Voraussetzungen für die FOS 13, aber auch für den Übertritt an das Gymnasium oder für die berufliche Ausbildung bieten.

Ebenso bilden die zusätzlichen Abschlussprüfungsfächer Physik, BwR, Werken und Haushalt und Ernährung wesentliche Vorteile sowohl in der beruflichen als auch in der schulischen Weiterbildung.

 


Voraussetzung für den Eintritt in eine Talentklasse oder Talentgruppe sind überdurchschnittliche Leistungen am Ende der 6. Jahrgangsstufe. Bei den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik soll höchstens ein Fach die Note befriedigend aufweisen. Hinzu kommt ein Bericht über die Lern- und Leistungsentwicklung des Schülers.

Weitere Informationen zur Bestenförderung an der Realschule finden Sie im Bayerischen Realschulnetz.

Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte

Das Thema Hochbegabung ist in der Ausbildung der Lehrkräfte aller Schularten und insbesondere in der Ausbildung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verankert. Sowohl in der zentralen als auch in der regionalen und schulinternen Lehrerfortbildung spielt die gezielte Hochbegabtenförderung eine Rolle, um die Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte zu verbessern und um sinnvolle Fördermaßnahmen anzuregen. Ergänzt werden die Fortbildungsmaßnahmen durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, das z.B auch Handreichungen zu verschiedenen Aspekten der Hochbegabtenförderung herausgibt.

Das Projekt „Besondere Begabungen an bayerischen Grundschulen finden und fördern“ führt das Kultusministerium mit finanzieller Unterstützung der Karg-Stiftung durch. Ausgehend von den Ergebnissen einer von Prof. Heller (Ludwig-Maximilians-Universität München) durchgeführten wissenschaftlichen Studie an bayerischen Grundschulen über den Aus- und Fortbildungsstand der Grundschullehrerschaft zum Thema "Hochbegabung" wurden in einem Arbeitskreis am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung nicht nur umfassende Arbeitsmaterialien, sondern auch Fortbildungsmaßnahmen konzipiert. Die Fortbildungsmaßnahmen sehen vor, dass speziell ausgebildete Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulberatungsstellen und den Regierungen regionale Konzepte erarbeiten und auch Multiplikatoren vor Ort schulen. Das Ziel dieser Fortbildungsinitiative besteht darin, in der unmittelbaren Umgebung jeder bayerischen Grundschule eine Lehrkraft zu haben,

  • die speziell dafür ausgebildet ist, Kinder mit besonderen Begabungen zu finden und zu fördern und
  • die als Ansprechpartner für Schulleitung und Lehrkräfte und vor allem auch für Eltern fungieren kann.

Die Verbesserung der Diagnosefähigkeit der Lehrer soll dazu führen, besonders begabte Schülern, die weit hinter ihrem Leistungspotenzial zurück bleiben, rechtzeitig zu identifizieren und sie durch entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.
Die aktuellen Multiplikatoren für die einzelnen Regionen sind auf den Seiten der Staatlichen Schulberatungsstellen unter dem jeweiligen Regierungsbezirk zu finden oder bei den dort aufgeführten Ansprechpartnern zu erfragen.

Weitere Initiativen und Kontaktadressen

In Bayern besteht eine Reihe von Vereinigungen und Initiativen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und mit einem umfangreichen Beratungsangebot für Hochbegabte und deren Eltern.

  • Hochbegabtenförderung e. V. Beratungsstelle München: www.hbf-ev.de
  • Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind (DGhK): www.dghk.de
  • Regionalverein München/Bayern: www.dghkmuenchenbayern.de
  • Regionalverein Nordbayern: www.dghk-nordbayern.de
  • KleverKids.de: Elternvereinigung im Großraum Fürth/Nürnberg/Erlangen, die Elternstammtische und Veranstaltungen für besonders begabte Kinder organisiert
  • Besonders begabte Kinder e.V.: Verein mit Sitz in Fürth, der u. a. Elternseminare, Projekte für besonders begabte Kinder und Familienwochenenden für betroffene Familien organisiert
  • Hochbegabtenförderung e.V.: bundesweit agierender Verein, der u. a. in München, Penzberg bzw. Deggendorf, Kaufbeuren, Würzburg und Nürnberg für überdurchschnittlich intelligente Kinder kostenpflichtige Kursangebote bereithält
  • Mensa in Deutschland e.V. mit Angeboten für Kinder und Jugendliche im Rahmen von "Mensa Kids", z.B. in der Region Nürnberg
  • SmartKids: private Elterninitiative in Würzburg und Aschaffenburg
  • Kinderakademie des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschland e.V. (CDJ) Nürnberg mit Angeboten für hochbegabte Kinder in Nürnberg
  • Hochbegabtenförderung Bayerisch-Schwaben gGmbH mit Kursen für Kinder und Elternstammtischen
  • Forum Hochbegabung: www.forumhochbegabung.de

Die Kinderunis, die es in Bayern mittlerweile an zahlreichen Standorten gibt, bieten Kindern zwischen acht und zwölf Jahren die Möglichkeit, sich im Rahmen von Vorlesungen, Seminaren und Workshops in altersgerechter Weise mit spannenden Themen aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen auseinanderzusetzen.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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