Praktikumsamt

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Wegweiser

Wichtiger Hinweis:

Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken

Gymnasiumsplatz 4-6
95028 Hof

Telefon:
(09281) 7286-43
(09281) 7286-47 (Sekretariat)

Fax:              (09281) 7286-49
E-Mail:         praktikumsamt@mb-gym-ofr.de

Leiterin des Praktikumsamtes
Tanja Engelbrecht, Studiendirektorin

Sekretariat
Monika Hofmann, Verwaltungsangestellte

Das Praktikumsamt ist zuständig:

  • für die Praktika der Studierenden des Lehramts an Gymnasien an den Universitäten Bamberg und Bayreuth
  • für die Praktika im Rahmen des Studiums der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (alle Schularten)
  • für die Praktika im Rahmen des Studiums für die Qualifikation zur Beratungslehrkraft (alle Schularten).

Zur schnelleren Bearbeitung von Anfragen, die per Mail an das Praktikumsamt gerichtet werden, bitten wir um folgende Angaben: Universität, Fächerverbindung, Kontaktdaten (Postadresse, Telefonnummer).

Praktika Lehramt Gymnasien

Allgemeine Informationen

Abzuleistende Praktika für Studierende des Lehramtes an Gymnasien

Folgende Praktika sind nach den Bestimmungen gemäß § 34 Abs. 1 der Lehramtsprüfungsordnung LPO I verpflichtend abzuleisten:

  • Orientierungspraktikum
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  • Betriebspraktikum
  • Kaufmännisches Praktikum für alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaften im Rahmen eines Lehramtes für das Gymnasium (gem. § 84 Abs. 1 Nr. 2 LPO I) als Ersatz für das Betriebspraktikum


Informationen zum Versicherungsschutz während der Praktika finden Sie in den jeweiligen Praktikumsrichtlinien.

Nachweis des Masernimmunstatus von Studierenden vor der Ableistung schulischer Praktika

Das Masernschutzgesetz ist seit 01.03.2020 bundesweit in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem nachfolgenden Link des Bundesgesundheitsministeriums:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Praktikumsantritt eines der verpflichtend vorgeschriebenen Schulpraktika (Orientierungspraktikum, pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, alternativ schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum im Modellstudiengang Naturwissenschaften der Universität Bayreuth und studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum) einen Nachweis bzgl. Ihres Masernimmunstatus erbringen müssen. Die Kontrolle des Nachweises obliegt der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter Ihrer jeweiligen Praktikumsschule. 

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis über zwei Masernimpfungen (i.d.R. Impfausweis)
  • ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist
  • ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf
  • Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde

Falls kein ausreichender Nachweis erbracht wird, können Sie das Praktikum nicht antreten. Bitte kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die nötigen Dokumente und legen diese im Original (kein Scan vorab) zum Praktikumsbeginn vor.

Informationen zum Orientierungspraktikum

Zeitpunkt

  • nach dem Abitur
  • in der vorlesungsfreien Zeit, möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums, da Orientierungspraktikum Zulassungsvoraussetzung
     

Dauer und Einrichtungen

  • drei bis vier Wochen, ca. 20 (Vollzeit-)Stunden pro Woche;
    tägliche Anwesenheit mindestens drei Unterrichtsstunden, dabei
  • alle Schularten möglich
  • verpflichtend: mindestens an zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten, davon mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder an einer staatlich anerkannten privaten Schule
  • verpflichtend: mindestens eine Woche muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden
    (Wirksamkeit mit Immatrikulation ab Sommersemester 2023)

 

In Ergänzung zu der Änderung über die Organisation des Orientierungspraktikums (Wirksamkeit mit Immatrikulation ab Wintersemester 2021/22) empfehlen die Praktikumsämter für Lehramtsstudiengänge in Oberfranken:

  • mindestens eine Woche in der angestrebten Schulart des jeweiligen studierten Lehramts im Zeitverlauf des Orientierungspraktikums zu verweilen
  • nach Möglichkeit Ganztagsangebote an Einzelschulen im Praktikum wahrzunehmen.
  • nach Möglichkeit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (für Lehramt Mittelschule, Realschule und Gymnasien) im Zuge des Orientierungspraktikums kennenzulernen.
     

Organisation

siehe Bestimmungen zum Orientierungspraktikum im Download-Bereich

  • Studierende suchen sich selbstständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamtes, einen oder mehrere Praktikumsplätze.
  • Verwendung von nur einem amtlichen Bescheinigungsvordruck (siehe Download-Bereich), auch bei mehreren Praktikumsstellen
  • Vorlage der Bescheinigung bei einem bayerischen Gymnasium zusammen mit der Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum
  • abschließend:
    Universität Bayreuth: Vorlage der amtlichen Bescheinigung im Original beim Prüfungsamt der Universität
    Universität Bamberg: keine Vorlage beim Prüfungsamt erforderlich

 

Ziele

  • Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Kennenlernen der Schule aus der Sicht einer Lehrkraft sowie erste Überprüfung der Eignung für den Lehrberuf.

 

Ersatz durch andere Praktika

  • Anträge auf Anerkennung von anderen Tätigkeiten sind mit den entsprechenden Nachweisen an das Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken zu richten
    (Beispiel: mindestens einjährige Tätigkeit in einer Einrichtung von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe)

Informationen zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum

Dauer

  • 150 bis 160 Unterrichtsstunden, in der Regel in zwei Blöcken im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren oder zusammenhängend in einem Block

 

Zeitpunkt

  • nach Beginn des Studiums
  • nach erfolgreichem Abschluss des Orientierungspraktikums

 

Schulart

  • Ableistung an einem öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasium oder einem staatlich anerkannten Gymnasium in Bayern
  • Eine Aufteilung auf zwei Zeiträume ist erwünscht (siehe Meldeformular), eine Ableistung an zwei Gymnasien nicht intendiert.

 

Organisation

siehe Bestimmungen zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum im Download-Bereich

  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Anmeldung mit der gewünschten Schule durch die Studierenden, um mögliche Zeiträume für die Ableistung des Praktikums in den vorlesungsfreien Zeiten zu erfragen
  • Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars ausschließlich durch die Praktikumsschule per Mail an das Praktikumsamt Oberfranken (praktikumsamt@mb-gym-ofr.de) bis spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums an einem oberfränkischen Gymnasium
  • Eingangsbestätigung vom Praktikumsamt per Mail an die Studierenden mit Bestätigung der gemeldeten Zeiträume und Zuweisung zur Praktikumsschule
  • Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum ausgerichteten, Begleitveranstaltung ist verpflichtend.

 

  • Ausnahme: Ableistung des Praktikums in einem anderen Aufsichtsbezirk:

Die Anmeldung ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt.

Bitte beachten Sie die teilweise abweichenden Meldetermine bei anderen Praktikumsämtern!

  • Vorlage des Nachweises über die erfolgreiche Ableistung des Orientierungspraktikums zur Anmeldung oder spätestens zu Beginn des Praktikums bei der Schule

 

Ziele

  • Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer
  • Zuteilung der Studierenden zu bestimmten Lehrkräften, Teilnahme als Hörer am Unterricht, Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen, Einführung in pädagogisch-didaktische Aufgaben und Probleme der Schule

 

Ersatz durch andere Praktika

  • Anträge auf Anerkennung von anderen Tätigkeiten sind mit den entsprechenden Nachweisen an das Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken zu richten
    (Beispiel: Fremdsprachenassistenz über den Pädagogischen Austauschdienst PAD).

Informationen zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum

Dauer

  • wöchentlich in der Regel am Dienstag oder am Mittwoch während der Vorlesungszeit im Winter- oder im Sommersemester
    Ausnahme: für das Fach Englisch an der Universität Bayreuth i. d. R. am Donnerstag
  • umfasst vier Stunden Unterricht einschließlich einer Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen.

 

Zeitpunkt

  • möglichst nicht vor dem dritten und nicht später als zwei Semester vor Erreichen der Regelstudienzeit

 

Schulart

  • Gymnasien mit vom Praktikumsamt ernannten Praktikumslehrkräften
  • Praktikumsschule wird zugewiesen

 

Organisation

siehe Bestimmungen zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum im Download-Bereich

  • Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum beim zuständigen Praktikumsamt bis spätestens 15. April für das folgende Schuljahr (also für das folgende Winter- und Sommersemester) online über den unten angegebenen Link
  • automatische Meldebestätigung sowie zusätzliche personalisierte Eingangsbestätigung per Mail vom Praktikumsamt Oberfranken;
    falls nicht: Bitte um Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsamt Oberfranken
  • Einrichtung der Praktika entsprechend den Anmeldungen; kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule
  • Ableistung des Praktikums in einem der beiden für das Studium gewählten vertieft studierten Fächer der Fächerverbindung
    (Ausnahme Modellstudiengang Naturwissenschaft an der Universität Bayreuth:
    Ableistung eines studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums in beiden vertieft studierten Fächern der Fächerverbindung unter Umständen möglich)
  • keine Ableistung des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums in Erweiterungsfächern sowie im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt möglich
  • An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg können die Fächer Latein, Geographie, Sozialkunde und Katholische Religion nur im Wintersemester belegt werden.
  • An der Universität Bayreuth kann das Fach Sport nur im Wintersemester belegt werden (ab Wintersemester 2024/2025). 

 

Ziele

  • Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und in die Fachpraxis eines der gewählten Unterrichtsfächer

Ersatz durch andere Praktika

  • Anträge auf Anerkennung von anderen Tätigkeiten sind mit den entsprechenden Nachweisen an das Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken zu richten
    (Beispiel: Fremdsprachenassistenz über den Pädagogischen Austauschdienst PAD).

Informationen zum Betriebspraktikum

Dauer

  • acht Wochen: mögliche Aufteilung siehe Bestimmungen

 

Zeitpunkt

  • nach dem Abitur

Ausnahmen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • geeignete fachpraktische Ausbildung an Fachoberschulen
    (Wirksamkeit mit Immatrikulation ab Sommersemester 2023)
  • ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums

 

Praktikumsstellen

  • Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe
    mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in Verwaltung und Organisation

 

Organisation

siehe Bestimmungen zum Betriebspraktikum im Download-Bereich

  • Studierende suchen sich selbstständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamtes, einen oder mehrere Praktikumsplätze.
  • bei jeder Praktikumsstelle immer den amtlichen Bescheinigungsvordruck (siehe Download-Bereich) verwenden
  • nach vollständiger Ableistung: Vorlage der amtlichen Bescheinigung(en) im Original beim Prüfungsamt der Universität

 

Ziele

  • Vermittlung eines tieferen Einblicks in die Berufswelt
  • Kennenlernen von innerbetrieblichen Abläufen außerhalb der Schule

 

Ersatz durch andere Praktika

  • Anträge auf Anerkennung von anderen Tätigkeiten sind mit den entsprechenden Nachweisen an das Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken zu richten
    (Beispiel: abgeschlossene Berufsausbildung
    oder geeignete fachpraktische Ausbildung an einer Fachoberschule (ab SS 2023).

Informationen zum kaufmännischen Praktikum für alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaften im Rahmen eines Lehramtes für das Gymnasium (gem. § 84 Abs. 1 Nr. 2 LPO I)

Dauer

  • 4 Monate Vollzeit: mögliche Aufteilung siehe Bestimmungen

 

Zeitpunkt

  • nach dem Abitur

 

Betriebe

  • grundsätzlich Betriebe, die nach Art und Einrichtung gemäß Berufsbildungsgesetz für die Ableistung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet sind.

 

Organisation

siehe Bestimmungen zum kaufmännischen Praktikum im Download-Bereich

  • Studierende suchen sich selbstständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamtes, einen oder mehrere Praktikumsplätze.
  • Führen eines Berichtshefts während des Praktikums, in dem mindestens wöchentlich die ausgeführten Tätigkeiten aufgezeichnet werden.
  • Da kein amtlicher Vordruck verfügbar ist, müssen beim Prüfungsamt der Universität Bayreuth die Bescheinigungen der Firmen sowie das Berichtsheft vorgelegt werden.
  • Bzgl. der Bescheinigung des kaufmännischen Praktikums bzw. wegen coronabedingter Sonderregelungen setzen Sie sich bitte mit dem Prüfungsamt der Universität Bayreuth für Lehramtsstudiengänge in Verbindung:
     

Außenstelle des Prüfungsamtes
für die Lehrämter an öffentlichen Schulen
Universität Bayreuth (Referat I/3)
Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
Universitätsstraße 30
95440 Bayreuth

E-Mail: pruefungsamt.lehramt@uni-bayreuth.de

Ziele

  • Einblicke in die wirtschaftliche und rechtliche Praxis für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

 

Ersatz durch andere Tätigkeiten

  • Anträge auf Anerkennung von anderen beruflichen Tätigkeiten sind mit den entsprechenden Nachweisen an das Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken zu richten

Download kaufmännisches Praktikum für alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaften im Rahmen eines Lehramtes für das Gymnasium

Praktika Schulpsychologie

Informationen

Informationen zu Praktika im Rahmen des Studiums Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt für alle Schularten

Das Praktikumsamt Oberfranken ist zuständig - unabhängig von der Schulart - für Praktika im Zusammenhang mit dem Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt an der Universität Bamberg.
Wegen der Vielzahl der Praktika und der verschiedenen Lehrämter empfiehlt sich in jedem Fall vor Beginn eines Praktikums eine telefonische Rücksprache mit dem Praktikumsamt (09281/7286-43).
Am Ende der Seite Sie alle wichtigen Informationen über Art und Anzahl der Praktika.

Vor Beginn Ihrer Praktika senden Sie bitte das entsprechende Meldeformular (per Mail oder postalisch) ausgefüllt und unterschrieben an das Praktikumsamt.
Bei Unklarheiten bzgl. einer Praktikumsstelle empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsamt, damit Sie sinnvoll beraten werden können.
Nach Prüfung Ihrer Anmeldung durch das Praktikumsamt erhalten Sie postalisch eine Genehmigung in Form eines Zulassungsschreibens.

Nach Abschluss eines jeden Praktikums lassen Sie sich bitte von der Praktikumsstelle die entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Nach Ableistung aller Praktika senden Sie bitte die entsprechenden Original-Bescheinigungen zusammen mit den Praktikumsberichten an das Praktikumsamt. Nach Prüfung erhalten Sie Ihre Unterlagen zur Vorlage beim Prüfungsamt der Universität zurück.

Nachweis des Masernimmunstatus von Studierenden vor der Ableistung schulischer Praktika

Das Masernschutzgesetz ist seit 01.03.2020 bundesweit in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem nachfolgenden Link des Bundesgesundheitsministeriums:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Praktikumsantritt des verpflichtend vorgeschriebenen innerschulischen Praktikums einen Nachweis bzgl. Ihres Masernimmunstatus erbringen müssen. Die Kontrolle des Nachweises obliegt der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Behörde. 

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis über zwei Masernimpfungen (i.d.R. Impfausweis)
  • ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist
  • ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf
  • Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde

Falls kein ausreichender Nachweis erbracht wird, können Sie das Praktikum nicht antreten. Bitte kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die nötigen Dokumente und legen diese im Original (kein Scan vorab) zum Praktikumsbeginn vor.

Praktika Beratungslehrkraft

Informationen

Informationen zu Praktika im Rahmen des Studiums für die Qualifikation zur Beratungslehrkraft für alle Schularten

Das Praktikumsamt Oberfranken ist zuständig - unabhängig von der Schulart - für Praktika im Zusammenhang mit dem Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft an der Universität Bamberg.
Wegen der Vielzahl der Praktika und der verschiedenen Lehrämter empfiehlt sich in jedem Fall vor Beginn eines Praktikums eine telefonische Rücksprache mit dem Praktikumsamt (09281/7286-43).
Die einwöchigen Hospitationen müssen an den Schularten abgeleistet werden, deren Lehramt nicht studiert wird, da das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gem. § 34 Abs. 1 Nr. 3 LPO I für die jeweilige Schulart angerechnet wird. (vgl. § 111 Abs. 2 Nr. 3 LPO I)
Am Ende der Seite finden Sie alle wichtigen Informationen über Art und Anzahl der Praktika.

Vor Beginn Ihrer Praktika senden Sie bitte das Meldeformular (per Mail oder postalisch) ausgefüllt und unterschrieben an das Praktikumsamt.
Bei Unklarheiten bzgl. einer Praktikumsstelle empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsamt, damit Sie sinnvoll beraten werden können.
Erst nach positiver Rückmeldung durch das Praktikumsamt können die angemeldeten Praktika abgeleistet werden.

Nach Abschluss eines jeden Praktikums lassen Sie sich bitte von der Praktikumsstelle die entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Nach Ableistung aller Praktika senden Sie bitte die entsprechenden Original-Bescheinigungen an das Praktikumsamt. Nach Prüfung erhalten Sie Ihre Unterlagen zur Vorlage beim Prüfungsamt der Universität zurück.

Nachweis des Masernimmunstatus von Studierenden vor der Ableistung schulischer Praktika

Das Masernschutzgesetz ist seit 01.03.2020 bundesweit in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem nachfolgenden Link des Bundesgesundheitsministeriums:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Praktikumsantritt der verpflichtend vorgeschriebenen einwöchigen Hospitationen an verschiedenen Schularten sowie des Praktikums an der Schulberatungsstelle einen Nachweis bzgl. Ihres Masernimmunstatus erbringen müssen. Die Kontrolle des Nachweises obliegt der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter der jeweiligen Praktikumsschule oder der Leiterin bzw. dem Leiter der Schulberatungsstelle. 

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis über zwei Masernimpfungen (i.d.R. Impfausweis)
  • ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist
  • ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf
  • Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde

Falls kein ausreichender Nachweis erbracht wird, können Sie das Praktikum nicht antreten. Bitte kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die nötigen Dokumente und legen diese im Original (kein Scan vorab) zum Praktikumsbeginn vor.

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