Private Handynutzung an Schulen

Handys vor Tafel
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Das Smartphone ist ein täglicher und selbstverständlicher Begleiter unserer Schülerinnen und Schüler. Schule von heute kann und soll kein abgeschotteter Raum sein, in dem die private Nutzung digitaler Geräte grundsätzlich untersagt ist. Gleichzeitig muss bei allen Schulen der organisatorische Rahmen gegeben sein, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag im Kontext der Gerätenutzung effektiv wahrnehmen zu können.

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Art. 56 Abs. 5 BayEUG) führt diese beiden Pole zusammen und bildet ein zukunftsfestes Fundament für die Regelung der privaten Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten: Weiterführende und berufliche Schulen können selbst im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft vor Ort entscheiden, ob und wie sie Regelungen zur privaten Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ausgestalten und damit auf die konkrete pädagogische Situation vor Ort eingehen.

Für die Entwicklung dieser schuleigenen Regelungen steht ein umfassendes Informations- und Unterstützungsportfolio bereit. Hier finden sich auch konkrete Beispiele, die im Rahmen des Schulversuchs „Private Handynutzung an Schulen“ entwickelt und erfolgreich erprobt wurden.

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