Umgang mit Lehrerdienstgeräten
Ein digitales Endgerät stellt im Schulalltag heutzutage ein zentrales Werkzeug dar, um sowohl die pädagogischen Aufgaben als auch die Verwaltungsaufgaben zu erfüllen.
Jedoch gibt es verschiedene Gefährdungen, die die Funktionsfähigkeit des Endgeräts einschränken oder die Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen verletzten.
- Schadsoftware
- Unberechtigte Nutzung
- Fehlerhafte Administration
- Fehlerhafte Nutzung
Daher ist es notwendig, die Endgeräte durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen angemessen zu schützen und die Benutzer auf Risiken hinzuweisen.
Dies soll durch Nutzungsbedingungen der Schule und Mindestsicherheitsstandards erfolgen.
Nutzungsbedingungen für Lehrerdienstgeräte
Zielgruppe: Schulaufwandsträger, Schulleiter
Adressat: Lehrkraft bzw. sonstige an der Schule tätige Personal (Im folgenden: Nutzer)
Die Musternutzungsbedingungen werden von der Schulleitung ggf. in Zusammenarbeit mit dem Schulaufwandsträger finalisiert (d.h. Ausfüllen der grau hinterlegten Platzhalter, Auswahl der für die konkrete Schule gewählten Alternative). Es wird empfohlen, bei der Finalisierung den Rahmen des Mustertexts und der darin vorgesehenen Optionen beizubehalten.
Die Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer bei Ausgabe des Geräts vorgelegt. Die Kenntnisnahme wird durch die Unterschrift der Nutzer dokumentiert. Das unterschriebene Dokument wird zu Dokumentationszwecken in der Schule veraktet.
Mindestsicherheitsstandards
Zielgruppe: Nutzer, Systemadministrator/-in, Sachaufwandsträger
Mindestsicherheitsstandards stellen einen Sicherheitsrahmen dar, um die Endgeräte vor Angriffen von außen zu schützen.
Checklisten
Zielgruppe: Schulleitung, Schulaufwandsträger
Die ausgefüllte Checkliste spiegelt die von der Schule umgesetzten technisch- organisatorischen Maßnahmen wider. Sie muss für jeden Endgerätetyp, der bei der Schule als Dienstgerät ausgegeben wird, von der Schule ausgefüllt und veraktet werden
Die Checkliste dient den Schulen dadurch als Nachweis, dass sie ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 i.V.m. Art. 32 DSGVO nachgekommen sind.
Beim Ausfüllen der Checkliste kann sich die Schule an den folgenden Empfehlungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus orientieren:
Beim Ausfüllen der Checkliste kann sich die Schulleitung am nachfolgenden Beispiel orientieren: