Lehrerin bedient vor einer Tafel ein Tablet
Standards garantieren einen sicheren Einsatz von digitalen Endgeräten ©Andrey Popov - stock.adobe.com

Ein digitales Endgerät stellt im Schulalltag heutzutage ein zentrales Werkzeug dar, um sowohl die pädagogischen Aufgaben als auch die Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Anliegende Informationen sollen einen sicheren Umgang damit gewährleisten.

Die Funktionsfähigkeit des Endgeräts oder die Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen sind verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt, z. B.:

  • Schadsoftware
  • Unberechtigte Nutzung
  • Fehlerhafte Administration
  • Fehlerhafte Nutzung

Daher ist es notwendig, die Endgeräte durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen angemessen zu schützen und die Benutzer auf Risiken hinzuweisen.

Dies soll durch Nutzungsbedingungen der Schule und Mindestsicherheitsstandards erfolgen.

Nutzungsbedingungen für Lehrerdienstgeräte

Zielgruppe: Schulaufwandsträger, Schulleiter

Adressat: Lehrkraft bzw. sonstige an der Schule tätige Personal (Im folgenden: Nutzer)

Die Musternutzungsbedingungen werden von der Schulleitung ggf. in Zusammenarbeit mit dem Schulaufwandsträger finalisiert (d.h. Ausfüllen der grau hinterlegten Platzhalter, Auswahl der für die konkrete Schule gewählten Alternative). Es wird empfohlen, bei der Finalisierung den Rahmen des Mustertexts und der darin vorgesehenen Optionen beizubehalten.

Die Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer bei Ausgabe des Geräts vorgelegt. Die Kenntnisnahme wird durch die Unterschrift der Nutzer dokumentiert. Das unterschriebene Dokument wird zu Dokumentationszwecken in der Schule veraktet.

Mindestsicherheitsstandards

Zielgruppe: Nutzer, Systemadministrator/-in, Sachaufwandsträger

Mindestsicherheitsstandards stellen einen Sicherheitsrahmen dar, um die Endgeräte vor Angriffen von außen zu schützen.

Checklisten

Zielgruppe: Schulleitung, Schulaufwandsträger

Die ausgefüllte Checkliste spiegelt die von der Schule umgesetzten technisch- organisatorischen Maßnahmen wider. Sie muss für jeden Endgerätetyp, der bei der Schule als Dienstgerät ausgegeben wird, von der Schule ausgefüllt und veraktet werden.

Die Checkliste dient den Schulen dadurch als Nachweis, dass sie ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 i.V.m. Art. 32 DSGVO nachgekommen sind.

Beim Ausfüllen der Checkliste kann sich die Schulleitung an den folgenden Empfehlungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus orientieren:

Beim Ausfüllen der Checkliste kann sich die Schulleitung am nachfolgenden Beispiel orientieren:

Stand: 24. April 2024

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