Integration

Herausforderung und Chance: Bayern engagiert sich für die Integration von jungen Flüchtlingen und Asylbewerbern. Die Mittel des Kultusministeriums sind dabei Bildung und Erziehung. An den Schulen werden vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die neu angekommenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern. 

Schulbesuch für ukrainische Kinder und Jugendliche

Ukrainische Kinder und Jugendliche werden im Freistaat altersspezifisch an das bayerische Schulsystem herangeführt. Oberstes Ziel ist es, den aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen so rasch wie möglich nach ihrer Ankunft in Bayern die Möglichkeit zum Schulbesuch zu eröffnen. Auch wenn die gesetzliche Schulpflicht erst nach drei Monaten einsetzt, gibt es für die Kinder und Jugendlichen bereits vorher die Möglichkeit, ein schulisches Angebot zu besuchen. In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 nehmen die Kinder (entsprechend der Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) am regulären Unterricht der Grundschulen teil. Die Teilnahme wird ergänzt durch zusätzliche Angebote zur Sprachförderung im Rahmen des bewährten Konzepts DeutschPLUS. In den Jahrgangsstufen 5 mit 9 stehen für ukrainische Schülerinnen und Schüler – je nach Bildungsstand und bereits vorhandenen Deutschkenntnissen – verschiedene Wege der schulischen Integration offen. In der Sekundarstufe I besuchen ukrainische Schülerinnen und Schüler meist zunächst schulartunabhängige Brückenklassen. Diese sind auf die besondere Situation der aus der Ukraine stammenden Schülerinnen und Schüler zugeschnitten: Sie bereiten diese einerseits auf den Übergang in eine bayerische Regelklasse vor, lassen ihnen andererseits aber auch Zeit für die Teilnahme am ukrainischen Fernunterricht. So bieten wir alle Flexibilität hinsichtlich einer möglichen baldigen Rückkehr dieser Kinder und Jugendlichen in ihr Heimatland.  

Aktuelle Informationen sind unter: https://www.km.bayern.de/informationen-ukraine-krieg zu finden. Neben diesem passgenauen Angebot besteht die Möglichkeit der Aufnahme in reguläre schulische Bildungsgänge. Zu den geltenden Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren können die jeweiligen Schulen oder die Staatliche Schulberatung in Bayern Auskunft geben. Für die reguläre Aufnahme an einer sog. Wahlschule (Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule, Fach- und Berufsoberschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachakademie) sind in der Regel Deutschkenntnisse erforderlich.

Allgemeine Integrationsangebote der Schulen in Bayern

Grund- und Mittelschule

Mit dem Vorkurs Deutsch beginnt die Deutschförderung für alle Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Erst- oder Zweitsprache bereits vor Eintritt in die Grundschule. In insgesamt 240 Stunden wird die deutsche Sprach- und Literacyentwicklung der Kinder eineinhalb Jahre vor dem Start in die Grundschule zu gleichen Teilen von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und von Grundschullehrkräften unterstützt. Ziel ist es, dass die Kinder bei Schuleintritt dem Unterricht der Jahrgangsstufe 1 folgen können. Über die vergangenen Jahre wurde der Vorkurs Deutsch 240 bedarfsorientiert ausgebaut.

Kinder und Jugendliche (die auf Grund ihres Alters der allgemeinen Schulpflicht unterliegen) mit nichtdeutscher Erstsprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen i. d. R. zunächst für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre, eine Deutschklasse an einer Grund- bzw. Mittelschule. Deutschklassen eröffnen eine intensive Deutschförderung in allen Fächern mit der Möglichkeit der zeitweisen Differenzierung für nicht alphabetisierte Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Deutschklassen haben in Jahrgangsstufe 9 die Möglichkeit, sowohl den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule als auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule abzulegen.

Darüber hinaus bieten sie kulturelle Bildung und Werteerziehung sowie eine weiterführende Sprach- und Lernpraxis im Rahmen einer deutlich erweiterten Stundentafel. Die Aufnahme in eine Deutschklasse sowie der Wechsel von einer Deutschklasse in eine Regelklasse sind auch während des Schuljahres möglich. Der Wechsel der Schülerinnen und Schüler erfolgt in enger Absprache und Begleitung durch die Lehrkräfte der abgebenden Deutschklasse und der aufnehmenden Regelklasse an der zuständigen Grund- oder Mittelschule.

An der Grund- oder Mittelschule können im Anschluss an die Deutschklassen im Rahmen der DeutschPLUS Angebote ein DeutschPLUS-Kurs (bis zu vier zusätzliche Wochenstunden) oder eine DeutschPLUS-Differenzierung (bis zu 12 Wochenstunden) angeboten werden. Ziel ist der weitere Kompetenzerwerb und die Aneignung einer Fach- und Bildungssprache. Diese Fördermaßnahmen finden ergänzend oder parallel zum Pflichtunterricht und angepasst an den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler statt. Schülerinnen und Schüler mit fehlenden oder sehr geringen Deutschkenntnissen sind grundsätzlich verpflichtet, geeignete Deutsch-PLUS-Maßnahmen zu besuchen, wenn sie eingerichtet werden können.

Weiterhin können – ergänzend oder alternativ zu DeutschPLUS – Schülerinnen und Schüler in Regelklassen bei Bedarf nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden. Außerdem unterstützt ein sprachsensibler Unterricht in allen Fächern den Kompetenzerwerb in der deutschen Sprache. Dies bedeutet, dass der Unterricht so gestaltet ist, dass neben dem Erwerb fachbezogener Kompetenzen immer auch das Deutschlernen durch gezielte Fördermaßnahmen unterstützt wird.

Realschule

Die Sprachförderung intensiv, kurz SPRINT, ist ein wichtiger Beitrag der bayerischen Realschule für Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie geringen Sprachkenntnissen im Deutschen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt beim Projekt SPRINT auf Empfehlung der Lehrkräfte der Übergangsklassen in Zusammenarbeit mit den Schulämtern und Ministerialbeauftragten. Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst als Gastschüler in reguläre Klassen aufgenommen, wobei sie aber zunächst fast ausschließlich eine besondere Förderung in Deutsch erhalten, um die bildungs- und fachsprachlichen Fähigkeiten auszubauen, zu fördern und zu unterstützen. Sukzessive werden diese Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht integriert. Die Integration und Eingliederung in eine Regelklasse und der Kontakt zu den anderen Realschülern ist somit von Anfang an gegeben. Durch regelmäßige Kontakte zwischen den beteiligten Realschulen und Mittelschulen sowie regelmäßige Besprechungen und Fortbildungen wird dieses Projekt unterstützt und fortentwickelt. Zur grundsätzlichen, bayernweiten Koordinierung und Konzipierung von Sprachfördermaßnahen für realschulgeeignete jugendliche Asylbewerber bzw. für Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wurde an der MB-Dienststelle Mittelfranken ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Zum Halbjahr und zum Schuljahresende erfolgt eine eingehende Schullaufbahnberatung. Vorrangiges Ziel ist die Erlangung des Realschulabschlusses.

Im Bereich staatlicher Realschulen werden Budgetzuschläge für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bzw. für besondere pädagogische Projekte zur Sprachförderung im Rahmen der Deutschförderung vergeben.

Darüber hinaus besteht an allen staatlichen Realschulen das Angebot zum Ergänzungs- und Förderunterricht im Fach Deutsch. Im Schnitt sind dies ca. vier Lehrerwochenstunden pro Schule.

Wirtschaftsschule

Für Jugendliche, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, werden im Rahmen von Integrationsvorklassen an Wirtschaftsschulen (IVK-WS) die nötigen Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Sprache vermittelt. Die Förderung der Sprachkompetenz ist Gegenstand des Unterrichts in allen Fächern. Vorrangiges Ziel des Unterrichtsangebotes ist es, geeigneten und interessierten Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, bei entsprechendem Leistungspotential und schulischer Entwicklung in die reguläre Eingangsklasse der Wirtschaftsschule einzutreten.

Gymnasium

Die Projekte InGym und ReG_In_flex wenden sich an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die während der gymnasialen Schullaufbahn aus dem Ausland zuwandern. Im Projekt InGym (Integration Gymnasium) werden aus dem Ausland zugewanderte Schülerinnen und Schüler in eigenen Kursen ein halbes Schuljahr lang auf den Besuch des Regelunterrichts vorbereitet. Dabei erfolgt eine intensive Förderung in der deutschen Sprache und Unterricht in verschiedenen Fächern. Im Anschluss an den Besuch des InGym-Kurses erfolgt die Integration in Regelklassen am wohnortnahen Gymnasium, wo die Schülerinnen und Schüler weiter gefördert werden. Ebenfalls der Integration von Seiteneinsteigern dient das Förderprogramm ReG_In_flex (regionale flexible Integration am Gymnasium), das als flexible Form der Sprachförderung die Aufnahme von Seiteneinsteigern an staatlichen Gymnasien – vor allem im ländlichen Raum – sowie Übertritte aus Deutschklassen unterstützt.

Daneben fördert das Projekt Sprachbegleitung gezielt den Ausbau der bildungs- und fachsprachlichen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte. Die Förderung folgt den Prinzipien des sprachsensiblen Fachunterrichts.

Berufsschule

Im Vollzeit-Modell der Berufsintegration an Berufsschulen erwerben berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen einer i. d. R. zweijährigen Berufsvorbereitungsphase (Berufsintegrationsvorklasse und Berufsintegrationsklasse mit ggf. vorgeschaltetem Besuch einer sogenannten Deutschklasse an Berufsschulen) neben den Kenntnissen in der deutschen Sprache auch grundlegende Kompetenzen, die für eine anschließende erfolgreiche (Berufs-) Ausbildung erforderlich sind. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bei erfolgreichem Besuch der Berufsintegrationsklasse die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule erwerben. Das Modell der Berufsintegration sieht ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept vor und steht berufsschulpflichtigen jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund offen (Aufnahme zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr), die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen.

Berufsfachschulen/Fachschulen

Mit der einjährigen Maßnahme an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe wird eine erweiterte Heilerziehungspflegehilfeausbildung für Personen erprobt, welche zwar über einen Abschluss der Mittelschule, jedoch nicht über ausreichende Sprachkompetenz und berufliche Praxis zum direkten Einstieg in die einjährige Heilerziehungspflegehilfeausbildung verfügen. Neben der für die Heilerziehungspflegehilfeausbildung erwünschten Sprachkompetenz wird Allgemeinwissen und einschlägiges Fachwissen vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden befähigt, im Anschluss an die einjährige Maßnahme ein Jahr im Bereich der Behindertenhilfe tätig zu sein und anschließend eine einjährige Heilerziehungspflegehilfeausbildung zu absolvieren.

Berufliche Oberschule

In die Integrationsvorklasse an der Beruflichen Oberschule werden Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit beruflicher Vorbildung und/oder einem mittleren Schulabschluss aufgenommen. Hier wird durch die Vermittlung der erforderlichen Sprach- und Fachkenntnisse die Möglichkeit geschaffen, in die reguläre Vorklasse der Fachoberschule (FOS) bzw. in die Vorklasse der Berufsoberschule (BOS) einzutreten.

Weitere Informationen

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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