Datenschutz

Computertastatur mit Taste

Der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört seit jeher selbstverständlich zum Schulalltag. Von der Schulanmeldung bis zum Abschlusszeugnis gibt es kaum einen Vorgang in der Schule, bei dem es nicht um einzelne Menschen geht. Schule ist nicht anonym und soll es auch nicht sein.

Aber nicht alle Informationen sind für jeden bestimmt. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in Unterricht und Schulverwaltung verlangt einen verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten.

Der verlässliche Umgang mit personenbezogenen Daten gehört zu den Grundlagen eines vertrauensvollen Miteinander der Schulfamilie.

- Informationen zum Distanzunterricht -

Beachten Sie bitte die - Informationen zum Distanzunterricht - in der Handreichung für den Datenschutz an Schulen.

Handreichung für den Datenschutz an Schulen

Zur Erleichterung des Umgangs mit Datenschutzfragen an der Schule und zum sicheren Umgang mit praxisrelevanten Fragestellungen stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Schulen in Bayern eine Online-Handreichung für den Datenschutz an Schulen zur Verfügung. Diese kann unter www.schuldatenschutz.bayern.de abgerufen werden.

Informationen zum Datenschutzrecht:

Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz

Weitere datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Schulen finden Sie im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung - BaySchO) und den Schulordnungen der einzelnen Schularten. 

Bekanntmachungen, Broschüren und Muster

*NEU* Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen

Die KMBek "Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen)" ist unter folgendem Link  abrufbar: BayMBl. 2022 Nr. 435 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

*NEU* Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen

Muster-Datenschutzhinweise für Schulen (Neu: Stand: 22.09.2023)

Wie alle anderen "Verantwortlichen" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen auch die Schulen darüber informieren, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Das hier als Download bereitgestellte Muster für Online-Datenschutzhinweise staatlicher Schulen ist mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Es weist auf die wesentlichen Datenverarbeitungen im Schulbetrieb hin und hilft den Schulen, rechtssicher ihrer Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen. Die beigefügten Anwendungsvorgaben sind zu beachten. Die Datenschutzhinweise ersetzen nicht das Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG).

Den kommunalen und den staatlich anerkannten Schulen gemäß Art. 100 BayEUG wird empfohlen, sich an dem Muster für staatliche Schulen zu orientieren.

Musterimpressum für die Schulen

Schulhomepages sind Telemedien im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) (externer Link). 

Um den staatlichen Schulen die rechtssichere Gestaltung des Impressums Ihrer Schulhomepage entsprechend den Vorgaben des Telemediengesetzes (siehe § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 13 Abs. 1 Satz 3 TMG) zu erleichtern, werden den Schulen Muster für ein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 TMG zur Verfügung gestellt.

Die Übernahme der Musterformulierungen wird empfohlen. Dabei sind nur die Textpassagen/ Varianten zu übernehmen, die den tatsächlichen Gegebenheiten an der jeweiligen Schule entsprechen.

Broschüre "Datenschutz in der Schule" des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Die nachfolgende Broschüre des  Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz geht auf datenschutzrechtliche Fragestellungen aus dem Schulalltag ein.

Links zum Datenschutz

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

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