Schulwechsel aus dem Ausland
Wenn bereits ein schulischer Bildungsabschluss im Ausland erworben wurde, ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern als Landesstelle für die Bewertung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen zuständig.
Wenn noch kein schulischer Bildungsabschluss erworben wurde, gibt es verschiedene Wege zur Eingliederung in das bayerische Schulsystem.
Grundsätzlich unterliegen alle Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht. Diese dauert zwölf Jahre und gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. Je nach Alter und bisheriger schulischer Ausbildung stehen verschiedene Schularten zur Auswahl. Über das Aufnahmeverfahren informieren die einzelnen Schulen selbst, zusätzlich stehen auch Ansprechpartner der einzelnen Staatlichen Schulberatungsstellen zur Seite.
Schülerinnen und Schülern, die sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben, dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht haben und sich dem Aufnahmeverfahren zunächst nicht unterziehen wollen, können als Gastschülerinnen und Gastschüler aufgenommen werden. Die reguläre Aufnahme erfolgt dann, wenn die Schülerin und der Schüler das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert haben.