Lehrerin hilft Schülern
Mit der Zweitqualifizierung die Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben ©contrastwerkstatt-stock.adobe.com

Bewährtes Erfolgsmodell wird zum kommenden Schuljahr 2024/2025 erneut angeboten: Realschul- und Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen der Zweitqualifizierung die Lehramtsbefähigung für die Grund- bzw. Mittelschule erwerben.

Im Rahmen der Zweitqualifizierung stehen an Grundschulen und Mittelschulen zum kommenden Schuljahr erneut Plätze für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien (mit allen Fächerkombinationen ) sowie für Studienreferendarinnen und Studienreferendare für Realschulen und Gymnasien (mit allen Fächerkombinationen ), die zum Ende des gegenwärtigen Schuljahres die Zweite Staatsprüfung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erfolgreich abschließen , zur Verfügung.

Die Zweitqualifizierung wird in allen Regierungsbezirken angeboten.

Die Zweitqualifizierung im Bereich der Grundschule wird ausschließlich im Angestelltenverhältnis angeboten, die Zweitqualifizierung im Bereich der Mittelschule kann auch im Beamtenverhältnis auf Probe absolviert werden.

Bewerbungen für einen Einsatz zum Schuljahr 2024/2025 sind ab Montag, den 13. Mai 2024 bis Sonntag, den 7. Juli 2024 möglich.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen der Zweitqualifizierung (Sondermaßnahme 2) sowie zur Online-Bewerbung finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

Grundschule: https://www.lehrer-werden.bayern/quereinstieg-und-sondermassnahmen/grundschule

Mittelschule: https://www.lehrer-werden.bayern/quereinstieg-und-sondermassnahmen/mittelschule

Hinweis: Sondermaßnahmen können nur angeboten werden, solange die Voraussetzungen des Art. 22 Abs. 5 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz vorliegen.“

Stand: 28. Mai 2024

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