
100 Euro für die Abikasse: Das Kultusministerium unterstützt bayerische Abizeitungen an Gymnasien und FOSBOS bei den Druckkosten, wenn diese eine ganzseitige Werbeanzeige einbinden. Jetzt informieren und beantragen!
Abizeitungen erinnern den gesamten Abschlussjahrgang ein Leben lang an die Schulzeit sowie insbesondere an die gemeinsamen Erfahrungen während der Qualifikationsphase.
Um die Finanzierung der Abizeitung des Abschlussjahrgangs 2023/2025 zu unterstützen, stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in diesem Jahr erneut einen Druckkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro (brutto) bereit, wenn auf einer Seite der Abizeitung eine vollformatige Werbeanzeige platziert wird, vorzugsweise auf einer der Cover-Innenseiten. Die Anzeige wirbt für das Lehramtsstudium und will insbesondere Absolventinnen und Absolventen auf die Werbekampagne „Lehrkraft in Bayern – gestalte die Zukunft!“ aufmerksam machen.
Bei Interesse am Druckkostenzuschuss, ist dies bitte zeitnah und formlos per E-Mail dem Kultusministerium (Frau Jutta Neumair, jutta.neumair@stmuk.bayern.de ) mitzuteilen. In der E-Mail müssen der Name der Schule, der Name der Ansprechperson sowie das gewählte Motiv (1 oder 2, farbig oder s/w, siehe Schritt 2) genannt sein. Da die Mittel begrenzt sind, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Der Druckkostenzuschuss kann nur auf Grundlage der Rechnung der Druckerei ausgezahlt werden, aus der der Name der Schule sowie der Begriff „Abizeitung“ oder ein vergleichbarer Terminus hervorgehen. Darüber hinaus muss seitens der Druckerei in die Rechnung folgender Satz aufgenommen werden: „100,00 Euro (brutto) des Rechnungsbetrages werden direkt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beglichen.“ Für entsprechende Vorbereitungen können die unten stehenden Hinweise zum Druckkostenzuschuss der Druckerei zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag auf Druckkostenzuschuss muss von der Redaktion der Abizeitung ausgefüllt, von der Schulleitung unterschrieben und mit dem Schulstempel versehen werden. Bitte leiten Sie den Antrag per E-Mail gemeinsam mit der digitalen Rechnung der Druckerei an das Kultusministerium (Frau Jutta Neumair, jutta.neumair@stmuk.bayern.de ) zurück. Daraufhin erfolgt die Auszahlung des Druckkostenzuschusses direkt an die Druckerei, die Abizeitungsredaktion zieht bei ihrer Überweisung an die Druckerei selbstständig 100 Euro (brutto) vom Gesamtbetrag ab.
Bei Fragen steht Frau Jutta Neumair ( jutta.neumair@stmuk.bayern.de ) gerne zur Verfügung.
Förderfähig sind nur Abizeitungen!
Druckkosten von Jahresberichten können leider nicht bezuschusst werden.
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Stand: 28. März 2025