Erteilter und vertretener Unterricht

Erhebung zum Unterrichtsausfall im Schuljahr 2021/2022

Grundsätzliche Informationen

Welches Konzept liegt der Erhebung zum Unterrichtsausfall zugrunde?

  • erste empirische Untersuchung im Schuljahr 1999/2000 (Stichprobenkonzept im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags fraktionsübergreifend gebilligt)
  • jährliche Fortführung seit dem Schuljahr 2005/2006 als zeitlich begrenzte Erhebung im Herbst und Frühjahr eines Schuljahres
  • seit dem Schuljahr 2010/2011 Erhebung wichtiger Kenngrößen über das gesamte Schuljahr hinweg („Verlaufserhebung“) sowie detaillierte und vertiefte Erfassung der Ausfallgründe und Arten der Vertretung in einem Zeitraum von je zwei Wochen im Herbst und im Frühjahr („Ergänzungserhebung“)
  • zum Kalenderjahr 2012 Ausweitung der Erhebung wichtiger Kenngrößen auf alle staatlichen Realschulen und Gymnasien
  • Abbruch der Erhebung im Schuljahr 2019/2020 aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Sondersituation
  • Wiederaufnahme der Erhebung im Schuljahr 2020/2021 unter Verwendung eines angepassten Konzepts, das die von der COVID-19-Pandemie verursachten Änderungen des Schulbetriebs berücksichtigt
  • zum Kalenderjahr 2022 Überführung der Vollerhebung an staatlichen Realschulen und Gymnasien in eine Stichprobe
  • teilnehmende Schulen im Schuljahr 2021/2022: insgesamt 163 zufällig ausgewählte Schulen aus zehn Schularten (repräsentative Stichprobe nach Schulgröße und regionaler Lage)

Welche Unterrichtsstunden werden erfasst?

Es werden alle bezüglich des aktuell gültigen Stundenplans nicht regulär erteilten Unterrichtsstunden erfasst. Dabei werden unterschieden:

  • Ersatzloser Unterrichtsausfall umfasst diejenigen Stunden, in denen Schüler lediglich beaufsichtigt werden oder die überhaupt nicht stattfinden, also insbesondere nicht vertreten oder anderweitig kompensiert werden.
  • Nicht planmäßig erteilte Lehrerstunden schließen neben dem ersatzlosen Unterrichtsausfall auch solche Unterrichtsstunden ein, in denen durch organisatorische Maßnahmen ersatzloser Unterrichtsausfall abgewendet werden kann (hierunter fällt neben der Vertretung und Zusammenlegung von Klassen bzw. Lerngruppen auch die Einrichtung von Unterricht in Distanzform bei angeordneten Sondermaßnahmen).

Welche Maßnahmen wurden an den staatlichen Schulen ergriffen und wie erfolgreich waren diese?

Getroffene Auffangmaßnahmen zur Abwendung von Unterrichtsausfall:

  • längerfristige Vertretungen durch Lehrkräfte aus der Mobilen Reserve, integrierte Lehrerreserve und Vertretungskräfte aus dem Vertretungspool
  • kurzfristige Vertretungen durch schuleigene Lehrkräfte (klasseneigene bzw. klassenfremde Lehrkräfte)
  • Mitführung von Klassen bzw. Aufhebung von Klassenteilungen
  • im Falle angeordneter Sondermaßnahmen: Einrichtung von Unterricht in Distanzform

Nachfolgende Tabelle zeigt, dass in hohem Maße Unterricht planmäßig erteilt (blau hinterlegte Werte) bzw. Unterrichtsausfall abgewendet (grau hinterlegte Werte) werden konnte. Lediglich gewisse Restmengen an Stunden verbleiben, die nicht zu kompensieren waren und daher ersatzlos entfallen mussten (rot hinterlegte Werte).

Übersicht zum Unterrichtsausfall (Schuljahr 2021/2022)

Welcher Anteil der vorgesehenen Unterrichtsstunden fiel ersatzlos aus?

Erteilter Unterricht und Unterrichtsausfall (Schuljahr 2021/2022)

Ersatzlos ausgefallener Unterricht (rot), ersatzweise eingerichteter Unterricht (grau) und planmäßig erteilter Unterricht (blau) als Anteile an den im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden (Gesamtsäule)

Der Anteil des ersatzlosen Unterrichtsausfalls lag im Schuljahr 2021/2022 zwischen 1,4 % an den Grundschulen und 4,6 % an den Fachober- und Berufsoberschulen (vgl. Diagramm). Am Gymnasium werden lediglich die Jahrgangsstufen 5 bis 10 erfasst, da sich die pädagogische Situation in der Qualifikationsphase nur bedingt mit anderen Schularten vergleichen lässt (fehlende Klassenstruktur, selbstständige Bibliotheksarbeit der Oberstufenschülerinnen und -schüler bei Unterrichtsausfall usw.).

Wie gestalten sich die Gesamtverhältnisse in einer schulartübergreifenden Betrachtung?

In einer schulartübergreifenden Gesamtbetrachtung kristallisiert sich folgendes Bild heraus: Von den im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden konnten 90,1 % planmäßig erteilt werden, lediglich 2,2 % der Stunden entfielen ersatzlos. Eine detaillierte Aufgliederung der ersatzweise eingerichteten Unterrichtsstunden (zusammen 7,7 %) kann der folgenden Abbildung entnommen werden.

Gesamtverteilung der erteilten und nicht erteilten Unterrichtsstunden (Schuljahr 2021/2022)

Prozentuale Verteilung der planmäßig erteilten, ersatzweise eingerichteten und ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden.

Welche zeitlichen Entwicklungen lassen sich erkennen?

Der nachfolgenden Abbildung kann die Entwicklung der Quoten des ersatzlosen Unterrichtsausfalls an den Grund- und Mittel-/Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien sowie beruflichen Schulen seit dem Schuljahr 2017/2018 entnommen werden.

Hinweise:

  • Für das Schuljahr 2019/2020 liegen keine vergleichbaren Daten vor, da die Erhebung aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Sondersituation abgebrochen werden musste.
  • Hinsichtlich der teilweise deutlichen Abweichungen der Quoten in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 gegenüber den entsprechenden Werten der Vorjahre sind die außergewöhnlichen Bedingungen des Schulbetriebs seit dem Schuljahr 2020/2021 zu berücksichtigen, der von großen Herausforderungen infolge der COVID-19-Pandemie geprägt war.

Ersatzlos ausgefallener Unterricht im zeitlichen Vergleich (Schuljahre 2017/2018 bis 2021/2022)

Detaillierte Informationen aus einzelnen Schularten

An den Grund- und Mittelschulen lag der Anteil ersatzlosen Unterrichtsausfalls vor der COVID-19-Pandemie auf konstant niedrigem Niveau (im Schuljahr 2018/2019: 1,3 %). Diese erfreuliche Tatsache ist nicht zuletzt mit dem bewährten, kontinuierlichen Aufbau eines Kontingents an Mobilen Reserven in einem 4-Stufen-Modell zu begründen – dabei wird über das Jahr verteilt bedarfsgerecht eine immer weiter steigende Zahl von Vertretungskräften bereitgestellt. Nach einem deutlichen Anstieg auf 2,5 % zum Schuljahr 2020/2021, hervorgerufen durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, konnte die Quote zum Schuljahr 2021/2022 wieder auf 1,8 % gesenkt werden.

Der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an den Realschulen lag bis zum Schuljahr 2018/2019 auf sehr niedrigem Niveau (im Schuljahr 2018/2019: 1,0 %). Infolge der COVID-19-Pandemie nimmt die Quote seitdem zu und erreichte im Schuljahr 2021/2022 einen Wert von 1,6 % (im Schuljahr 2020/2021: 1,3 %).

An den Gymnasien stieg der Anteil ersatzlosen Unterrichtsausfalls zum Schuljahr 2021/2022 auf 2,5 % und liegt damit ebenfalls über dem Niveau der Jahre vor der COVID-19-Pandemie (im Schuljahr 2018/2019: 2,1 %). Bei der Interpretation der vergleichsweise geringen Quote von 1,7 % im Schuljahr 2020/2021 ist zu berücksichtigen, dass an den Gymnasien im betreffenden Schuljahr ein besonders hoher Anteil der geplanten Unterrichtsstunden infolge von Sondermaßnahmen in Distanzform eingerichtet wurde.

Die trotz der massiven Herausforderungen infolge der COVID-19-Pandemie noch immer moderaten Quoten der ersatzlos entfallenen Unterrichtsstunden an Realschulen und Gymnasien sind u. a. dem großen Engagement der Schulleitungen und Lehrkräfte vor Ort, aber auch den durch das Staatsministerium zugewiesenen Aushilfsmitteln und Mitteln zur eigenen Bewirtschaftung sowie der integrierten Lehrerreserve an allen staatlichen Realschulen und Gymnasien zu verdanken. Die Schulen können mithilfe der vor Ort zur Verfügung stehenden integrierten Lehrerreserve beim Ausfall einer Lehrkraft schnell und flexibel reagieren und müssen nicht erst eine Aushilfskraft auf dem freien Markt akquirieren. Mit dieser zusätzlichen Personalausstattung der Schulen kann insbesondere eine höhere Qualität bei den Vertretungsstunden sichergestellt werden, da bei absehbaren Ausfällen die Vertretungsstunden durch eigene Stammlehrkräfte der Schule abgehalten werden können.

Im beruflichen Bereich ist zum Schuljahr 2021/2022 schulartübergreifend ein deutlicher Anstieg des Anteils ersatzlosen Unterrichtsausfalls auf 4,0 % festzustellen (im Schuljahr 2020/2021: 3,0 %). Diese Zunahme ist auf die Berufsschulen und Beruflichen Oberschulen zurückzuführen, an denen die entsprechende Quote auf 3,8 % bzw. 4,6 % stieg (im Schuljahr 2020/2021: 3,2 % bzw. 2,5 %). An den Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen blieb die Quote hingegen konstant bei 2,4 % bzw. sank sogar auf 3,9 % (im Schuljahr 2020/2021: 4,1 %).

Wird die Erhebung zum Unterrichtsausfall im Schuljahr 2022/2023 fortgesetzt?

Das gegenwärtige Konzept der Erhebung zum Unterrichtsausfall, welches für alle beteiligten Schularten die Verwendung einer Stichprobe vorsieht, hat sich bewährt und dient deshalb auch als Grundlage für die Erhebung zum Unterrichtsausfall im Schuljahr 2022/2023.

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