Diese Lernmittel sind zugelassen

Nachstehend wird das Verzeichnis aller für bayerische Schulen schulaufsichtlich allgemein zugelassenen Lernmittel veröffentlicht.
Die Aufnahme eines Werkes in dieses Verzeichnis gilt als Nachweis seiner Zulassung für den Gebrauch an den im Einzelnen bezeichneten Schularten.
Es ist zu beachten, dass die bei den einzelnen Lernmitteln angegebenen Ladenverkaufspreise dem letzten Stand entsprechen, wie er sich aufgrund der jährlichen Mitteilungen der Verlage ergeben hat. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass zwischenzeitlich eingetretene Preisänderungen dem Staatsministerium nicht gemeldet wurden. Daher empfiehlt es sich, vor der Entscheidung über die Beschaffung neuer Lernmittel vom jeweiligen Verlag ein Preisverzeichnis anzufordern.
Lernmittel – Alter Lehrplan
- Mittelschulen pdf, 620 KB
- Förderschulen pdf, 517 KB
- Realschulen pdf, 767 KB
- Gymnasien pdf, 1.9 MB
- Schulen besonderer Art pdf, 110 KB
- Berufliche Schulen pdf, 475 KB
- Zweiter Bildungsweg pdf, 133 KB
- Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 lernmittelfrei sind (Atlanten, Formelsammlungen etc.) pdf, 317 KB
Lernmittel – Neuer LehrplanPLUS
- LehrplanPLUS Grundschule pdf, 1.2 MB
- LehrplanPLUS Mittelschule pdf, 843 KB
- LehrplanPLUS Förderschule pdf, 447 KB
- LehrplanPLUS Realschule pdf, 1.1 MB
- LehrplanPLUS Gymnasium pdf, 1.3 MB
- LehrplanPLUS Berufliche Schulen pdf, 649 KB
- LehrplanPLUS Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 lernmittelfrei sind (Atlanten, Formelsammlungen etc.) pdf, 149 KB
Kriterienkataloge zur Beurteilung von Lernmitteln
- Allgemeiner Kriterienkatalog pdf, 153 KB
- Grundschule pdf, 341 KB
- Mittelschule - Lehrplan seit 2004/2005 pdf, 76 KB
- Mittelschule - LehrplanPLUS pdf, 131 KB
- Realschule - Lehrplan seit 2001/2002 pdf, 81 KB
- Realschule - LehrplanPLUS pdf, 342 KB
- Gymnasium - Lehrplan seit 2004/2005 pdf, 83 KB
- Gymnasium - LehrplanPLUS pdf, 1.1 MB
- Förderschule - Grundschulstufe pdf, 264 KB
- Förderschule - Mittelschulstufe pdf, 136 KB
- Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung pdf, 11 KB
Rechtsgrundlagen und weitere Details
Es ist zu beachten, dass sich die Zulassung eines Lernmittels jeweils nur auf die im Lernmittelverzeichnis genannte Auflage bzw. auf den dort aufgeführten Druck und die dazugehörige ISBN bezieht. Nachfolgende Auflagen bzw. Drucke dürfen im Unterricht nur verwendet werden, wenn im Impressum des Werkes unmissverständlich festgestellt wird, dass es sich um einen unveränderten Nachdruck einer Auflage handelt, deren Zulassung vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht worden ist. Es genügt also nicht, dass eine Auflage gegenüber der Vorauflage unverändert ist, wenn letztere nicht als noch zugelassen veröffentlicht ist.
Soweit im Gesamtverzeichnis nicht mehr aufgeführte, früher jedoch zugelassene Lernmittel an den Schulen zum Zeitpunkt des Erscheinens des Gesamtverzeichnisses noch vorhanden sind, dürfen sie aufgebraucht werden, sofern bei der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung nichts anderes bestimmt war.
Rechtsgrundlagen für die Zulassung und Verwendung von Lernmitteln an Schulen sind Art. 51 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2010 (GVBl. S. 334) und die auf Basis von Art. 51 Abs. 2 Satz 2 BayEUG erlassene Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln vom 17. November 2008 (GVBl. S. 902, KWMBl. S. 549), die zuletzt durch Verordnung vom 11. März 2016 (GVBl. S. 65) geändert worden ist. Wichtige Hinweise enthält zudem die Bekanntmachung zum Vollzug der Vorschriften des BayEUG und des BaySchFG über die Lernmittelfreiheit vom 1. September 2009 (KWMBl. S. 301).