Möglichkeiten für Vertretungskräfte

  • Jeder, der eine Lehrerlaubnis erhält, kann sich um einen befristeten Arbeitsvertrag bemühen. Die Bewerbung erfolgt formlos jederzeit direkt an der staatlichen Realschule, an der der Bewerber tätig werden möchte. Im bayerischen Realschulnetz können Bewerber ihre Daten eintragen bzw. angebotene Stellen einsehen. Die staatliche Realschule entscheidet über die Auswahl der Bewerber. Stehen der Realschule in ausreichendem Maße Mittel für befristete Verträge zur Verfügung, die vom Staatsministerium angefordert und vergeben werden, wird an der Schule eine Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vom ausgewählten Bewerber und der Schulleitung unterschrieben, der endgültige Vertrag wird vom Landesamt für Schule ausgestellt. Grundsätzlich werden die Verträge befristet geschlossen. Im Falle einer Krankheitsvertretung währt die Befristung bis zum Ende des Vertretungsfalles, längstens jedoch bis zum Ende des Halbjahres/Schuljahres. Bewerber, die sich für eine Aushilfstätigkeit an staatlichen Realschulen in Bayern interessieren, erhalten ausführliche Informationen hierzu auch auf den Seiten für Vertretungskräfte.
  • Es besteht grundsätzlich auch noch die Möglichkeit, zum kommenden Schuljahr einen befristeten Arbeitsvertrag im Bereich der Mittelschulen zu erhalten. Diese Stellen werden über ein Portal auf der Homepage der zuständigen Regierung angeboten. Vorrangig werden jedoch Bewerberinnen und Bewerber mit der entsprechenden Ausbildung für die Schulart herangezogen.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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