Die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick

Umsetzung des Masernschutzgesetzes (MasernSchG)

Handbuch „Individuelle Unterstützung – Nachteilsausgleich - Notenschutz“

Handbuch „Individuelle Unterstützung – Nachteilsausgleich - Notenschutz“

Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden in §§ 31 ff BaySchO schulartübergreifend Möglichkeiten der Unterstützung in einem Dreiklang aus individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt. Für alle Anwender bietet das Handbuch „Individuelle Unterstützung – Nachteilsausgleich – Notenschutz“ eine Hilfestellung.

Einrichtung von staatlichen Konten nach § 25 BaySchO

Einrichtung von staatlichen Konten nach § 25 BaySchO

Mit KMS vom 19. Mai 2015 (Az. II.1-BO 4000-6a.61 836) wurden die Schulen über das Schulkonto zur finanziellen Abwicklung von Schülerfahrten informiert.

Soweit Schulleiterinnen und Schulleiter von den kontoführenden Banken zur Mitteilung der persönlichen Steuer-ID aufgefordert werden, kann der jeweiligen Bank folgende mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat abgestimmte Antwort zur Verfügung gestellt werden:

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG) wurde § 154 AO in der Weise ergänzt, dass Kreditinstitute neben der Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 AO zur Erhebung und Aufzeichnung der Identifikationsmerkmale des Kontoinhabers, jedes anderen Verfügungsberechtigten und jedes anderen wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind (vgl. § 154 Abs. 2a AO). Darüber hinaus wurde mit § 154 Abs. 2d AO geregelt, dass die Finanzbehörden für einzelne Fälle oder für bestimmte Fallgruppen Erleichterungen zulassen können, wenn die Einhaltung der Pflichten nach § 154 Absätze 2 bis 2c AO unverhältnismäßige Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird.

Hinsichtlich der Erleichterungen i.S.d. § 154 Abs. 2d AO enthält der Anwendungserlass zur AO in Tz. 11 (BStBl I 2017, 1604) einen Katalog an Fällen, in denen hinsichtlich der Verfügungsberechtigten oder der wirtschaftlich Berechtigten u.a. auf die Erhebung der Identifikationsnummer verzichtet werden kann. Demnach kann gemäß Tz. 11.1 Buchstabe h) im Fall einer Vertretung juristischer Personen des öffentlichen Rechts von der Erhebung der Identifikationsnummer des Verfügungsberechtigten abgesehen werden.

Nachdem es sich bei einem Schulkonto i.S.d. § 25 Abs. 1 BaySchO um ein staatliches Konto handelt, welches die Schulleiterin oder der Schulleiter im Namen des Freistaats Bayern eröffnet (Kontoinhaber ist der Freistaat Bayern), liegt hier der Fall einer „Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts“ vor, mit der Folge, dass das Kreditinstitut auf die Erhebung der Identifikationsnummer verzichten kann.

Finanzierung privater Realschulen und Gymnasien – Formulare

Beiblatt zum Jahreszeugnis "Ehrenamtliche Tätigkeiten"

Beiblatt zum Abschlusszeugnis "Ehrenamtliche Tätigkeiten"

Dateien für die Schulverwaltung beruflicher Schulen

Formulare zur Berechnung des Lehrerbedarfs

Berufs- und Fachklassengliederungsnummern

Formulare zum Religionsunterricht

Formular zum Distanzunterricht an beruflichen Schulen

Formulare und Berufsnummernverzeichnisse für WS, BFS, BFS Ges., FS und FAK

Gymnasiale Zeugnisformulare auf Englisch und Französisch

"europass-Zeugniserläuterungen" (Sprachen: Deutsch / Englisch / Französisch)

Arbeitsmappe zur vorläufigen Unterrichtsplanung für nichtstaatliche Berufliche Oberschulen (FOSBOS) für das Schuljahr 2023/24

Dateien und Formulare zur Begleitung von Absolventinnen und Absolventen der Mittelschulen an die Berufsschule - Verfahren "ms 23"

Übersetzungen der Formulare in gängige Migrantensprachen

Formulare für die Schulverwaltung staatlicher Gymnasien

Muster für Bescheide und Widerspruchsbescheide, KMS v. 30.09.2021, II.3-V2711.1/2/10

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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