Vier Schülerinnen und Schüler betreten ein Gebäude
Im modularen bayerischen Schulsystem stehen viele Wege offen ©serg – stock.adobe.com

Letzter und damit aktueller Überarbeitungsstand: 1. November 2025

Das bayerische Schulsystem ist so flexibel, dass die Schullaufbahn an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden kann. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der häufigsten Übertrittskombinationen der weiterführenden Schularten.

Übertritt nach der Grundschule

Für den Übertritt nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule gibt es eine Zeitschiene:

Übertritt Grundschule
Zeitstrahl Übertritt Grundschule

Individuelle Beratung zum differenzierten bayerischen Schulsystem
Neben der Einzelberatung durch die Klassenlehrkraft bieten die Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Grundschulen sowie an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen eine individuelle Beratung zur Schullaufbahn an.

Informationsveranstaltung
In einer ersten Informationsveranstaltung erhalten die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines zusätzlichen Elternabends im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 an der Grundschule Informationen über das differenzierte Bildungssystem. Auf Wunsch können auch Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 2 daran teilnehmen.

Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen und die vorherige Ansage von Terminen für schriftliche Leistungsnachweise vor. Außerdem sind prüfungsfreie Lernphasen vorgesehen. Zum Schuljahr 2020/2021 wurde die Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise in Jahrgangsstufe 4 von 22 auf 18 gesenkt.

Informationsveranstaltung

In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschulen und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zum Übertritt durch.

Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4

Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand, die Schülerinnern und Schüler der Jahrgangsstufe 4 im Januar erhalten, verschafft den Eltern frühzeitig einen Überblick, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können.

Individuelle Beratung
Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart (Übertrittscoach).

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.

Es beinhaltet

  • die Jahresfortgangsnoten sowie die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird, sowie
  • für den Besuch eines musischen Gymnasiums zusätzlich den Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musik im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise).

Das Übertrittszeugnis stellt sicher, dass alle Erziehungsberechtigten über den derzeit geeigneten Bildungsweg ihres Kindes informiert sind.

Fristen und Termine zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule finden sich hier:


So geht die Schullaufbahn weiter

Durchlässigkeit des Schulsystems

Alle weiterführenden Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, Schulabschlüsse zu erreichen. Den mittleren Schulabschluss ermöglicht dabei jede weiterführende Schule. Es gilt der Grundsatz: „Jeder Abschluss mit Anschluss“. Nach einem erreichten Abschluss können Schülerinnen und Schüler das nächsthöhere schulische Bildungsziel anstreben.

Das bedeutet: Eine einmal getroffene Entscheidung für eine Schulart muss nicht endgültig sein. Im Laufe des Schulbesuchs können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Unser bayerisches Schulsystem ist so flexibel, dass der Schulweg an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden kann. Der Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schule ist somit eine wichtige Phase in der Schullaufbahn jedes Kindes – aber keineswegs allein entscheidend für den späteren schulischen und beruflichen Weg.

Eltern und Erziehungsberechtigte wollen das Beste für ihr Kind. Dabei soll das Kind weder über- noch unterfordert werden. Eine Hilfestellung zur individuellen Schulartwahl bietet das Portal „Mein Bildungsweg“.

Auch die Beratungslehrkräfte und die Schulberatung unterstützen als Ansprechpersonen der Staatlichen Schulberatung Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte bei Entscheidungen über die Schullaufbahn. Die Schulberatung ist neutral, vertraulich, freiwillig und kostenlos.


Mittelschule

Die Mittelschule kann ab Jahrgangsstufe 5 besucht werden und ist eine sog. Pflichtschule, an der nach Art. 36 BayEUG die Schulpflicht erfüllt wird, insofern keine andere Schule besucht wird.

Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche Ausbildung vor, die eine tragfähige Ausgangsbasis für den weiteren beruflichen Aufstieg, z. B. über eine Weiterqualifizierung durch eine Meister- oder Technikerprüfung, bildet. Im Unterricht wird dabei auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler besonderer Wert gelegt. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. M10 sowie Vorbereitungsklassen 1 und 2 (VK) und eröffnet leistungsstarken Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.

Die Mittelschule zeichnet sich aus

  • durch eine früh ansetzende berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Expertenbefragungen,
    berufsorientierenden Wahlpflichtfächern (Technik, Ernährung und Soziales, Wirtschaft und Kommunikation), im Lehrplan verpflichtend verankerten Praktika, Berufsorientierungsmaßnahmen in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und Kooperationen mit externen Partnern, wie z. B. regionaler Wirtschaft oder Berufsschulen,
  • durch das aus der Grundschule bekannte Klassenlehrerprinzip, das es an weiterführenden Schulen so nur an der Mittelschule gibt und bei dem die Klassenlehrkraft als Vertrauensperson die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen begleitet und fördert,
  • durch ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot.
Grafik: M-Zug Mittelschule

Eine stärkenorientierte Förderung bereitet leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zielgerichtet auf den Übertritt in den Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) ab Jahrgangsstufe 7 vor und führt sie damit zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule.

Grafik: Abschluss Mittelschule

Die bayerische Mittelschule ist das Gütesiegel für ein umfassendes Bildungsangebot, das es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, einen ihren Fähigkeiten, Neigungen und Interessen entsprechenden Schulabschluss zu erwerben.


Förderschulen

Förderschulen sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zur allgemeinen Schule, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es in Bayern ein breit gefächertes Angebot in folgenden Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und geistige Entwicklung.

Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum werden - entsprechend der individuellen Voraussetzungen - an allen Schularten unterrichtet.

Grundsätzlich entscheiden die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten bei der Wahl des bestmöglichen Förderorts (vgl. Art. 41 BayEUG). Der einmal gewählte Förderort ist nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von einer Förderschule an eine allgemeine Schule und umgekehrt ist jederzeit möglich. Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter meldet der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach eingehender Erörterung mit den Erziehungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die für eine Überweisung an eine Förderschule bzw. allgemeine Schule in Frage kommen (vgl. VSO-F §§ 33 und 34). Bei entsprechender Eignung können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf alle weiterführenden Schularten wie Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule oder entsprechende Förderschulen besuchen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Übertrittsverfahren in die weiterführende Schule. Auch Förderschulen können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Übertrittszeugnis ausstellen.

Förderschulen bieten abhängig vom Förderschwerpunkt eine Vielzahl von Abschlüssen an.

Förderzentren, die nach dem Lehrplan der Mittelschule unterrichten

  • Abschluss der Mittelschule nach § 19 MSO
  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali) nach § 23 MSO
  • Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule (MSA) nach § 29 MSO

Sonderpädagogische Förderzentren und Förderzentren Lernen

  • Abschluss mit individuellen Leistungen nach VSO-F § 57 Abs. 1
  • Abschluss im Bildungsgang Lernen (Abschlussprüfung) nach VSO-F § 57a Abs. 3
  • Abschluss der Mittelschule (Abschlussprüfung) VSO-F § 57a Abs. 1

Förderzentren geistige Entwicklung

  • Abschlusszeugnis mit individuellen Leistungen und Kompetenzen nach VSO-F § 57 Abs. 3

Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Förderschwerpunkt Sehen, Förderschwerpunkt Hören, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

  • Abschluss der Realschule

Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Förderschwerpunkt Hören und Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

  • Allgemeine Fachhochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife

Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

  • Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BvJ) mit der Möglichkeit des Erwerbs des Mittelschulabschlusses
  • Ausbildung in einem regulären oder vereinfachten Ausbildungsberuf

Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Schulisch vermittelter Berufsabschluss, beispielsweise in den Fachrichtungen:

  • Bürowirtschaft
  • Physiotherapie
  • ...

Schule für Kranke

Die Schule für Kranke ist eine eigene Schulart (Art. 23 BayEUG) und gewährt das Recht auf schulische Bildung und Erziehung auch während einer krankheitsbedingten stationären Behandlung. Sie versteht sich hier als Brücke zwischen kranken Schülerinnen und Schülern, Elternhaus, Klinik und Stammschule. Die Kooperation zwischen den Lehrkräften sowie Beratungssystemen der Stammschule und der Schule für Kranke ist von besonderer Bedeutung, um Anbindung und Übergänge für und mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern bestmöglich zu gestalten.

In allen Schularten und Schulformen gibt es erkrankte Schülerinnen und Schüler. Sie bedürfen besonderer Rücksichtnahme, Unterstützung und Förderung.

Gesundheit und Krankheit sind Teil menschlichen Lebens. Deshalb ist es eine durchgängige Aufgabe bei schulischer Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten Schülerinnen und Schülern, neben ihren spezifischen Bedürfnissen auch ihre Stärken und Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.

Erkrankung ist ein Prozess, der akut, chronisch, fortschreitend bzw. lebensbedrohlich verlaufen und mit der Unterbrechung bzw. Infragestellung von Lebensentwürfen einhergehen kann. Sie hat nicht nur Auswirkungen auf erkrankte Schülerinnen und Schüler selbst, sondern auch auf ihr gesamtes Umfeld. Ebenso kann das Umfeld (auch Schule) zur Entstehung von Erkrankungen beitragen.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen nicht die Schule besuchen können, erhalten nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben während dieser Zeit Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Diese Angebote sind für erkrankte Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung. Unterricht im häuslichen Umfeld, in einer Klinik, Tagesklinik oder vergleichbaren stationären Einrichtungen trägt dazu bei, Schülerinnen und Schülern in der Zeit ihrer Erkrankung ein Stück Normalität erleben zu lassen und ihnen damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Schulische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote können erkrankten Schülerinnen und Schülern Erfolgserlebnisse beim Lernen vermitteln und ihre Befürchtungen mildern, in Bezug auf ihre schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten. Darüber hinaus geben sie Struktur und rhythmisieren den Tag. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, erkrankte Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, mit ihrer Erkrankung umzugehen und psychisch und physisch stabilisiert oder sogar gestärkt zu werden. Dabei hat das Zusammenwirken der Lehrkräfte mit den beteiligten medizinischen und therapeutischen Fachkräften, weiteren Fachkräften sowie den Personensorgeberechtigten große Bedeutung.“ (KMK, 2025, S. 2)

Schulische Konzepte, die sich nach Art der Klinken deutlich unterscheiden können, basieren auf der Schulordnung der Schulen für Kranke Bayern (KraSO).

Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel nach den für ihre Schulart geltenden Lehrplänen unterrichtet. Dabei werden die Krankheiten und die besonderen Bedingungen, die sich aus dem Krankenhausaufenthalt ergeben, berücksichtigt.

Die Schule für Kranke bereitet in enger Kooperation mit der Stammschule die Schülerinnen und Schüler während ihres Krankenhausaufenthaltes auch auf Abschlussprüfungen vor. Es gelten die Bestimmungen über Abschlussprüfungen der für die Stammschule maßgeblichen Schulordnung. Müssen die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung im Krankenhaus sein, können sie die Prüfung an der Schule für Kranke ablegen.

Realschule

Die Realschule bietet – neben der Vermittlung von Theorie und Praxis und einem konkreten Lebensweltbezug beim Lernen – ein umfassendes und vielfältiges Bildungsangebot. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft wesentliche Grundlagen für vielfältige berufliche Karrierewege sowie für die schulische Weiterqualifizierung.

Grafik: Wahlpflichtfächergruppen Realschule

Die Realschule bietet drei Ausbildungsrichtungen an. Diese sogenannten Wahlpflichtfächergruppen setzen ab der 7. Jahrgangsstufe verschiedene Bildungsschwerpunkte. Dabei können die Schülerinnen und Schüler entsprechend der eigenen Interessens- und Begabungsbereiche wählen. Die Wahl eines Profilfachs kann anhand der gewünschten beruflichen Zielrichtung getroffen werden, stellt aber keine endgültige Entscheidung über den späteren Karriereweg dar.

Realschulabschluss

Der Realschulabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss. Er wird durch eine bayernweit zentral gestellte Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben und bietet den Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Anschlussmöglichkeiten. Hier einige Beispiele:

  • Der Realschulabschluss ermöglicht den Zugang zu einer dualen Berufsausbildung, also einer Ausbildung im Betrieb und an der Berufsschule.
  • Auch der Übertritt an eine Fachoberschule ist mit dem Realschulabschluss möglich. Hierfür ist ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nötig. Nach zwei Jahren kann dort das Fachabitur und nach erfolgreichem Besuch der 13. Jahrgangsstufe das Abitur (fachgebunden/allgemein) abgelegt werden. Durch die „Kooperation Realschule – FOS“ werden Kombi-Kurse angeboten, um Realschülerinnen und Realschüler auf den Besuch der Fachoberschule vorzubereiten.
  • Der Übertritt an ein Gymnasium ist insbesondere nach dem Besuch einer Einführungsklasse möglich. Bis zum Abitur sind ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen.

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 der Realschule wird automatisch der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule erworben. Das Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe enthält dann die Bemerkung, dass es die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule mit einschließt (§ 31 RSO, §§ 19 f MSO). Dies ist auch dann der Fall, wenn diese Jahrgangsstufe nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, jedoch die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde (die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5).

Wenn der mittlere Abschluss an der Realschule gefährdet ist, können Realschülerinnen und -schüler als externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Mittelschule den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben.

Die Schülerinnen und Schüler können aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule eintreten, wenn sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis
  • Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote kann die Eignung für die Realschule auch über den Probeunterricht ermittelt werden. Der Probeunterricht ist auch dann abzulegen, wenn von der Jahrgangsstufe 4 oder 5 einer staatlich genehmigten Schule in Jahrgangsstufe 5 der Realschule gewechselt werden soll.

Die Schülerinnen und Schüler können aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,5 oder besser aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis

Die Schülerinnen und Schüler können aus Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums in Jahrgangsstufe 5 der Realschule (in der Regel zu Beginn des Schuljahres) eintreten, wenn sie keinem Wiederholungsverbot unterliegen.

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache , die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.

Übertritt Realschule

Schülerinnen und Schüler können in die jeweils höhere Jahrgangsstufe an die Realschule nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit übertreten.

Die Aufnahmeprüfung entfällt bei Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter

  • Mittelschulen, die in die Jahrgangsstufen 6 bis 9 eintreten wollen, wenn deren Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,00 aufweist, die Vorrückungserlaubnis erteilt wurde und die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen.
  • Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen (sog. M-Klassen) der Mittelschulen, denen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde, oder deren Jahreszeugnis in solchen Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.

Die Probezeit entfällt beim Übertritt von einem öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasium, wenn die Schülerin oder der Schüler am Gymnasium die Vorrückungserlaubnis für die nächsthöhere Jahrgangsstufe erhalten hat.


Wirtschaftsschule

Die Wirtschaftsschule vermittelt eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung. Sie befähigt die Schülerinnen und Schüler zu einer erfolgreichen Berufstätigkeit in Wirtschaft und Verwaltung und vermittelt darüber hinaus nützliche Alltagskompetenzen. Als berufliche Schule eröffnet sie ihren Absolventinnen und Absolventen durch mathematisch-naturwissenschaftliche Lehrplaninhalte aber ebenso den Zugang zu technischen Berufen in Industrie und Handwerk.

Mit dem Konzept LehrplanPLUS an der Wirtschaftsschule erwerben die Schülerinnen und Schüler neben der fachlichen Qualifikation auch Kompetenzen, die sie befähigen, bereits in der Schule selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, wie es auch im Rahmen einer Berufsausbildung und einer späteren beruflichen Tätigkeit gefordert wird.

Die Profilfächer Informationsverarbeitung, Übungsunternehmen sowie Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle bilden den Kern der anwendungsorientierten und praxisnahen kaufmännischen Ausbildung an der Wirtschaftsschule und bereitet Schülerinnen und Schüler effektiv und zielgerichtet auf das zukünftige Arbeitsleben vor. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit komplexen betrieblichen Problemstellungen auseinander. Sie nutzen dabei bewährte Softwarepakete aus der Unternehmenspraxis. Das schult den ganzheitlichen Blick und fördert unternehmerisches Denken.

Der Übertritt in die Wirtschaftsschule hat je nach Jahrgangsstufe sowie Art der Wirtschaftsschule bestimmte Voraussetzungen:

Grafik: Übertritt in die Vorklasse (Jgst. 6) der Wirtschaftsschule

Vierstufige Wirtschaftsschulen, die eine 6. Jahrgangsstufe als Vorklasse eingeführt haben, können im Rahmen des Schulversuchs über eine Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule eine 5. Jahrgangsstufe einrichten (Aufnahmevoraussetzung: 2,66 oder besser in Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4).

Grafik: Übertritt aus der Mittelschule in die Wirtschaftsschule

Grafik: Übertritt aus der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, Realschule oder dem Gymnasium in die Wirtschaftsschule

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 der dreistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • bei einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis
  • durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule
  • bei der oben genannten erzielten Gesamtdurchschnittsnote im Jahreszeugnis
  • erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule und dem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 8 der dreistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 8 der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums
  • höchstens einmal die Note 5 in Vorrückungsfächern (geltend für Unterricht in der Jahrgangsstufe 8 der Wirtschaftsschule) im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7, oder mindestens die Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in die Jahrgangsstufen 8 oder 9 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
  • bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe
  • erfolgreiche Teilnahme der Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis mit oben genannter Gesamtdurchschnittsnote

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
  • bei erfolgreichem qualifizierendem Abschluss der Mittelschule mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss
  • durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule mit oben genannter Gesamtdurchschnittsnote

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder dem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
  • bei Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
  • Unterricht im Fach Englisch und höchstens einmal die Note 5 im Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern (geltend für Unterricht in der dementsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule)

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 9 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
  • bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe
  • durch eine vorhergehende Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule
  • bei der oben genannten erzielten Gesamtdurchschnittsnote im Jahreszeugnis

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
  • bei erfolgreichem qualifizierendem Abschluss der Mittelschule mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss
  • durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule mit oben genannter Gesamtdurchschnittsnote

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder dem Gymnasium in die Jahrgangsstufen 9 oder 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
  • bei Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
  • Unterricht im Fach Englisch und höchstens einmal die Note 5 im Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern (geltend für Unterricht in der dementsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule)

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • bei erfolgreichem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
  • bei erfolgreichem Abschluss der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit

Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder dem Gymnasium in Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • bei erfolgreichem Durchlaufen der Jahrgangsstufe 9
  • wenn kein erfolgreiches Durchlaufen der Jahrgangsstufe 9: mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch

Ein Übertritt in Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich.

Allgemeiner Hinweis zur Zulassung zum Probeunterricht:

Bisheriger Besuch der Mittelschule:

Zulassung bei Erlaubnis zum Vorrücken, aber Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 nicht erreicht und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden; zusätzliche Bedingung: höchstens einmal die Note 5

Bisheriger Besuch der Realschule oder des Gymnasiums:

Zulassung zum Probeunterricht, wenn Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern gegeben ist, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden; zusätzliche Bedingung: höchstens einmal die Note 5


Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt eine breite, vertiefte Allgemeinbildung und führt auf direktem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Damit legt das Gymnasium die Grundlage für ein Hochschulstudium oder den Eintritt in das Berufsleben.

Jede Schülerin und jeder Schüler erlernt mindestens zwei Fremdsprachen und hat je nach örtlichem Angebot innerhalb einer Ausbildungsrichtung die Wahl aus Englisch (E), Latein (L), Französisch (F) und ab der Jahrgangsstufe 8 Griechisch (Gr), Spanisch (S), Russisch (R), Italienisch (I) oder Chinesisch (Chi). Die erste Pflichtfremdsprache setzt in der Jahrgangsstufe 5 ein, die zweite in der Jahrgangsstufe 6 und die dritte (nur am Sprachlichen bzw. Humanistischen Gymnasium) in der Jahrgangsstufe 8. Im neunjährigen Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 anstelle der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache eine weitere spät beginnende Fremdsprache wählen.

Grafik: Ausbildungsrichtungen am Gymnasium
Ausbildungsrichtungen am Gymnasium

Das Gymnasium bietet ein breites, für alle Ausbildungsrichtungen verbindliches Fächerprogramm, das gleichmäßige Anteile aus dem sprachlich-künstlerischen, dem mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerkanon und Sport enthält.

  • Die allgemeine Hochschulreife erhält die Schülerin bzw. der Schüler mit Bestehen der Abiturprüfung.
  • Der mittlere Schulabschluss wird mit Bestehen der Jahrgangsstufe 10 erreicht. Er kann auch in der Besonderen Prüfung in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache erworben werden.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums wird automatisch der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule erworben.

Wenn der mittlere Schulabschluss am Gymnasium gefährdet ist, können Gymnasiastinnen und Gymnasiasten als externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Mittelschule den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben.

Eintritt und Übertritt in das Gymnasium haben je nach Jahrgangsstufe bestimmte Voraussetzungen:

Grafik: Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums
Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mit Eignungsvermerk für den Besuch eines Gymnasiums im Übertrittszeugnis
  • Bei Wahl eines musischen Gymnasiums: zusätzlich Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise)
  • Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde kann die Eignung für das Gymnasium auch über den Probeunterricht ermittelt werden.
    Der Probeunterricht ist auch bei Übertritt von einer staatlich genehmigten Schule abzulegen.
Grafik: Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums
Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,00 oder besser aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
  • In Härtefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eignung für den Besuch eines Gymnasiums durch die Lehrerkonferenz der Mittelschule festgestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.
Grafik: Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums
Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule
  • In Härtefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eignung durch die Lehrerkonferenz der Realschule festgestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.
Grafik: Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums
Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule können in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • erteilte Vorrückungserlaubnis
  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung sowie einer Probezeit
Grafik: Übertritt an Jahrgangsstufe 6 Gymnasium
Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums

Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule
  • erteilte Vorrückungserlaubnis
  • Bei einem schlechteren Gesamtnotendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie mit erteilter Vorrückungserlaubnis ist ein Übertritt durch Bestehen einer Aufnahmeprüfung sowie Probezeit möglich.

Von der 7. und höheren Jahrgangsstufen der Mittelschule bzw. R6:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 7 oder höher der Mittelschule bzw. der sechsstufigen Realschule können in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung sowie einer Probezeit

Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10:
Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erworben haben, können direkt in die Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung und Probezeiteintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:

  • Abschlusszeugnis mit Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser in den Vorrückungsfächern
  • Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr.

Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11:
Die Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erworben haben, können direkt in die Jahrgangsstufe 11 ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:

  • Abschlusszeugnis mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 1,50 oder besser in den Vorrückungsfächern

Ansonsten gilt für Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erworben haben, bei direktem Einstieg in die Jahrgangsstufe 11:

  • Bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser Beschränkung der Aufnahmeprüfung auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache
  • Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt zwölf Wochenstunden belegt wird.

Für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss anderer Schularten ist der Wechsel ans Gymnasium auch über sogenannte „Einführungsklassen“ möglich.

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Einführungsklasse gem. § 7 Abs. 2, insb. Satz 1, 4 und 5 GSO:

  • Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Erwerb des mittleren Schulabschlusses
  • Pädagogisches Gutachtender in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Das Gutachten entfällt bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,00 oder besser aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis.

Berufliche Aus- und Weiterbildung

An Berufsschulen und Berufsfachschulen wird durch die Berufsausbildung eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit für eine qualifizierte Berufstätigkeit erworben.

Auszubildende können die Berufsausbildung im Rahmen doppelqualifizierender Bildungsangebote mit dem Erwerb der Fachhochschulreife verbinden.

An Fachschulen und Fachakademien kann durch berufliche Weiterbildung ein Abschluss erworben werden, der dem Niveau 6 im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR), also dem Niveau eines Bachelors entspricht. Über das Ablegen der Ergänzungsprüfung kann zusätzlich die Fachhochschulreife erlangt werden.

Berufsschule

Die Berufsschule ist ein essenzieller Bestandteil des weltweit geschätzten dualen Berufsausbildungssystems, das betriebliche und schulische Ausbildung miteinander verbindet und dadurch optimal geeignet ist, berufliche Handlungskompetenz zu vermitteln. Sie dient der Ausbildung in über 300 Berufen und richtet sich an Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag (Zugangsvoraussetzung). Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen sowie zusätzliche Qualifikationen wie der mittlere Schulabschluss oder die Fachhochschulreife sind möglich.
Neben ihrer Rolle in der dualen Berufsausbildung, dient die Berufsschule auch der Erfüllung der Schulpflicht sowie der Berufsvorbereitung und Berufsintegration.

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule bietet eine umfassende, vollschulische Ausbildung in spezialisierten Berufsfeldern und ist ideal für Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Qualifikation ohne begleitende betriebliche Ausbildung anstreben. Abhängig vom angestrebten Abschluss existieren unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Die Ausbildung an einer Berufsfachschule ermöglicht in der Regel den Erwerb eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses und unter bestimmten Umständen ist auch der Erwerb des mittleren Schulabschlusses oder der Fachhochschulreife möglich.

Fachschule

Die Fachschule richten sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung, die sich auf mittlere Führungspositionen oder die unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten wollen. Fachschulen bieten vertiefte berufliche Weiterbildung in einer Vielzahl von berufsbezogenen Fachrichtungen. Abschlüsse an Fachschulen umfassen meistens eine staatliche Prüfung, mit der Möglichkeit, nachträglich einen mittleren Schulabschluss oder über Ergänzungsprüfungen die Fachhochschulreife zu erwerben.
Da der Abschluss an Fachschulen dem EQR/DQR Niveau 6 zugeordnet ist, erwerben Absolventinnen und Absolventen in der Regel den Zusatz „Bachelor Professional“.

Fachakademie

Die Fachakademien zielen auf eine gehobene berufliche Laufbahn ab, indem sie vertiefte berufliche und allgemeine Bildung in verschiedenen Fachrichtungen anbieten. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein mittlerer Schulabschluss und eine entsprechende berufliche Vorbildung. Das Studium dauert je nach Fachrichtung zwei bis drei Jahre und endet mit einem Abschluss, der die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung umfasst. Zusätzlich kann über die Ergänzungsprüfung die Fachhochschulreife erlangt werden.

Da der Abschluss an Fachschulen dem EQR/DQR Niveau 6 zugeordnet ist, erwerben Absolventinnen und Absolventen in der Regel den Zusatz „Bachelor Professional “.

Die Berufliche Oberschule

Das bayerische Schulsystem wurde in den letzten Jahren mit dem Ziel, die Durchlässigkeit zu erhöhen, weiter ausgebaut. Dabei spielen die beruflichen Schulen eine besondere Rolle. Auch die Berufliche Oberschule dient einer höheren Durchlässigkeit. Sie fasst die eigenständigen Schularten Fachoberschule und Berufsoberschule unter einem Dach zusammen und führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und/oder abgeschlossener Berufsausbildung in ein, zwei oder drei Jahren zur Fachhochschulreife, fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule ist gekennzeichnet durch eine enge Verknüpfung von Fachpraxis, Fachtheorie und Allgemeinbildung und schafft so ein sicheres Fundament für ein eventuelles späteres Studium.

Grafik: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung können direkt in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung entsprechend der beruflichen Vorbildung) einsteigen. Verschiedene Brückenangebote und Fördermaßnahmen vor und während der Schulzeit an der Beruflichen Oberschule unterstützen individuell und helfen dabei, unterschiedliches Vorwissen anzugleichen.

Fachoberschule

Die Fachoberschule bietet jungen Menschen individuelle und passgenaue Wege, zum Fachabitur oder Abitur zu gelangen. Durch die Kombination aus Praxis, Fachtheorie und Allgemeinbildung ermöglicht die Fachoberschule somit die gezielte Vorbereitung auf Studium und Beruf.

Der Übertritt in die Fachoberschule hat bestimmte Voraussetzungen:

Die Schülerinnen und Schüler können nach Begabung und Neigung an der Fachoberschule eine von sieben Ausbildungsrichtungen (Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung, Internationale Wirtschaft, Gesundheit) mit entsprechenden fachtheoretischen Profilfächern wählen und erhalten in der Jahrgangsstufe 11 eine halbjährige fachpraktische Ausbildung.

Die Schülerinnen und Schüler können nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses in die Vorklasse der Fachoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss,
  • bei einem mittleren Schulabschluss ohne die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote: Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule zu den Gründen, die trotz grundsätzlich höherer Leistungsfähigkeit ein besseres als das erzielte Ergebnis verhindert haben.
  • Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen der Mittlere-Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule und der Wirtschaftsschule.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als 48 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem deutschsprachigen Land hatten, werden spezielle Integrationsvorklassen gebildet. Die Aufnahme setzt die erfolgreiche Absolvierung eines Eignungstags voraus.
  • Der Aufnahme geht regelmäßig ein Beratungsgespräch voraus.

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die zum Ende des ersten Halbjahres endet.

Bei einem Bewerberüberhang trifft die Fachoberschule unter den für die Vorklasse angemeldeten Schülerinnen und Schülern eine Auswahl.

Die Schülerinnen und Schüler können nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses in die Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 3,50 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse oder
  • bei fehlendem Notennachweis im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in Deutsch, Englisch oder Mathematik setzt die Aufnahme die erfolgreiche Absolvierung eines Eignungstags voraus.

In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist.

Für geeignete Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Mittelschule sowie der Wirtschaftsschule wird im 2. Halbjahr (nachmittags oder samstags) zur Vorbereitung auf die Fachoberschule ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.

Berufsoberschule

Die Berufsoberschule vermittelt vertiefte fachtheoretische und allgemeinbildende Kenntnisse und führt bereits Berufserfahrene zum Fachabitur oder Abitur. Damit bereitet sie gezielt auf ein Studium an Fachhochschulen oder Hochschulen vor.

Der Übertritt in die Berufsoberschule hat bestimmte Voraussetzungen:

Die Schülerinnen und Schüler können nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung in die Vorklasse der Berufsoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Erfolgreicher mittlerer Schulabschluss, der in Verbindung mit einer beruflichen Erstausbildung erworben wurde (mittlerer Schulabschluss der Berufsschule / Berufsfachschule, qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss – „Quabi“) oder
  • Vorliegen eines über den Besuch des M-Zugs der Mittelschule oder der Wirtschaftsschule erworbenen mittleren Schulabschlusses oder
  • erfolgreiche Absolvierung eines Eignungstags in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

Die Vorklasse bereitet in einem Jahr Vollzeitunterricht (33 Wochenstunden) auf den Besuch der Berufsoberschule vor.

Die Schülerinnen und Schüler können nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • erfolgreicher Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs oder
  • erfolgreiche Absolvierung eines Eignungstags in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

Notwendige berufliche Vorbildung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
  • mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit

Zur Vorbereitung auf die Berufsoberschule wird ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten (abends und/oder samstags), der berufsbegleitend bzw. im letzten Jahr der Berufsausbildung besucht werden kann.


Der Zweite Bildungsweg

Der Zweite Bildungsweg bietet Bildungschancen für Menschen, die nach ihrer Schulzeit weiterführende schulische Abschlüsse erwerben wollen oder die den angestrebten Schulabschluss nicht im Regeldurchlauf erwerben konnten.

Die Abendrealschule führt Berufstätige in drei bis vier Jahren zum Realschulabschluss. Der Unterricht entspricht dem Lehrplan der Realschule, die Anzahl der Fächer ist jedoch geringer. Bereits im ersten Schuljahr entscheidet man sich für eine Wahlpflichtfächergruppe.

Der Unterricht findet in der Regel am Abend statt. Er umfasst 17 bis 20 Wochenstunden. In der Abschlussklasse kann auch tagsüber Unterricht erteilt werden.

Um die Abendrealschule besuchen zu können, gelten folgende Bedingungen:

  • Mindestalter von 17 Jahren
  • erfolgreicher Abschluss der Mittelschule oder Erfüllung der Vollzeitschulpflicht durch den Besuch einer anderen Schule
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens sechs Monaten
  • berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs
Übertritt Tabelle

Das Abendgymnasium führt berufstätige Erwachsene im zwei-, drei- oder vierjährigen Abendunterricht zur Allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht findet in der Regel an fünf Abenden pro Woche statt. In den Jahrgangsstufen I und II kann er auch auf vier Abende verteilt werden. Die Ferienzeiten sind identisch mit den Schulferien.

Die Führung eines Familienhaushalts ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt und ermöglicht ebenfalls den Besuch des Abendgymnasiums.

Die bayerischen Kollegs richten sich an junge bildungswillige Erwachsene, die nach einer Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit die Chance zur beruflichen und persönlichen Neuorientierung wahrnehmen möchten oder eine akademische Qualifikation anstreben. Schülerinnen und Schüler des Kollegs dürfen während des Kollegbesuchs keine vollberufliche Tätigkeit ausüben.

Das Ziel der bayerischen Kollegs ist es, einerseits die allgemeine Studierfähigkeit auf der Basis einer breiten und vertieften Allgemeinbildung zu vermitteln und so die Voraussetzung zu einem erfolgreichen Studium an allen Universitäten und Hochschulen zu schaffen, andererseits aber auch den Grundstein zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu legen.

Öffentliche und private Schulen

Die Erziehungsberechtigten können in eigener Verantwortung die Wahl zwischen öffentlichen und privaten Schulen treffen.

Öffentliche Schulen unterteilen sich in staatliche und kommunale Schulen. Die Zeugnisse der staatlichen und kommunalen Schulen verleihen die gleichen Berechtigungen.

Die privaten Schulen sind im Rahmen der Gesetze frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Unterrichtsorganisation. Man unterscheidet zwischen

Ersatzschulen (staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Schulen) und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen und dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden (Art. 91 und 92 BayEUG). Ergänzungsschulen sind mit öffentlichen Schulen nicht vergleichbar.

Ersatzschulen sind unterteilt in:

  • Staatlich genehmigte Ersatzschulen

Staatlich genehmigte Ersatzschulen unterliegen nicht den allgemeinen Aufnahme-, Vorrückungs-, Übertritts- und Abschlussprüfungsbestimmungen und können somit bei der Aufnahme ihrer Schülerinnen und Schüler eigene Entscheidungskriterien festlegen. Die Schulen streben häufig auf Grund ihres besonderen pädagogischen Konzepts keine staatliche Anerkennung an, weil ihnen gerade dieser pädagogische Freiraum wichtig ist.

Staatliche genehmigte Ersatzschulen haben nicht das Recht, Zeugnisse zu erteilen, die die gleiche Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen Schulen. Schulabschlüsse werden i. d. R. extern an staatlichen Schulen abgelegt.

  • Staatlich anerkannte Ersatzschulen

Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind staatliche genehmigte Ersatzschulen, die gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 BayEUG verpflichtet sind, bei der Aufnahme, beim Vorrücken und beim Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern sowie bei der Durchführung von Prüfungen die für öffentliche Schulen geltenden Regelungen anzuwenden (z. B. Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums mit einer im Übertrittszeugnis der Grundschule genannten gymnasialen Eignung) und unterliegen den Vorgaben der jeweiligen staatlichen Lehrpläne.

Staatlich anerkannte Ersatzschulen haben das Recht, Zeugnisse zu erteilen, die die gleiche Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen Schulen.

Stand: 05. Dezember 2025

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