Deutschförderung an bayerischen Grund- und Mittelschulen

Deutschförderung an bayerischen Grund- und Mittelschulen

Ein Schwerpunkt der Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern liegt zweifellos im Bildungsbereich. Dort bestehen die unmittelbarsten Einwirkungsmöglichkeiten der Landespolitik. Entsprechend dem Föderalismusprinzip gibt es dabei in den Bundesländern unterschiedliche Bildungsangebote zur Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Schule ist dabei der Ort in der Gesellschaft, in dem Integration in besonderer Weise geleistet werden kann. Mit dem Ansatz der individuellen Förderung sollen die Fähigkeiten und Potentiale aller Kinder und Jugendlichen bestmöglich ausgeschöpft werden. Der Freistaat Bayern hat dabei Schwerpunkte gesetzt:

Hauptziel der Förderung von ausländischen Schülerinnen und Schüler in den bayerischen Grund- und Mittelschulen ist der schnelle und gründliche Erwerb der deutschen Sprache und damit die möglichst reibungslose Integration in Schule, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, mithin in die Gesellschaft. Der Schwerpunkt liegt auf einer möglichst frühzeitigen und intensiven Sprachförderung, die die schulischen Erfolgschancen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund nachhaltig verbessert. Die Deutschfördermaßnahmen tragen wesentlich dazu bei.

Die Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund umfassen

  • den Vorkurs Deutsch 240,
  • die Deutschklassen,
  • die DeutschPLUS-Differenzierung,
  • die DeutschPLUS-Kurse.

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründe, Religionen und Sprachen bereichern den Unterricht und beleben den Schulalltag. Die Vielfalt pädagogisch zu nutzen und ausgehend von dieser Verständnis und Toleranz aufzubauen, ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Hier setzt die kulturelle und interkulturelle Erziehung, für die im Rahmen der Deutschklassen ein eigenes Fach Kulturelle Bildung und Werteerziehung eingerichtet wurde, an, die das Kennenlernen der unterschiedlichen Kulturen, gegenseitige Toleranz und Akzeptanz sowie weitergehendes Verständnis im Umgang der Schülerinnen und Schüler miteinander beinhaltet.

Neben den Deutschfördermaßnahmen, die das Erlernen der deutschen Sprache zum Ziel haben, wird seit dem Schuljahr 2009/10 in allen Jahrgangsstufen der Grund- und Mittelschule die Höchstzahl 25 eingehalten, wenn der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mehr als 50% beträgt.

Vorkurs Deutsch 240:

Grundlagen:
Eine wirksame frühe Sprachförderung gehört zu den zentralen Aufgaben des Elementarbereichs, die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine Schlüsselqualifikation für schulisches Lernen und Bildungserfolg. Nicht zuletzt deswegen kooperieren Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte im Vorkurs Deutsch 240 und unterstützen Kinder mit und ohne Migrationshintergrund bei bestehendem Sprachförderbedarf durch eine gezielte sprachliche Förderung.

In der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres erheben die Erzieherinnen den Sprachstand der Kinder in der deutschen Sprache. Ergibt sich aus der Auswertung des Beobachtungsbogens (Sismik, Seldak) ein Sprachförderbedarf, erhalten die Eltern die Empfehlung zur Teilnahme ihres Kindes am Vorkurs Deutsch 240.

Vorkurs Deutsch 240 ist ein qualitätsvolles Sprachförderangebot, das Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte im Zeitraum von eineinhalb Jahren vor der Einschulung und im Umfang von 240 Wochenstunden in gemeinsamer Verantwortung für das Kind umsetzen.

Der Sprachförderung durch die Erzieherin erfolgt im vorletzten Halbjahr vor der Einschulung des Kindes in den Räumlichkeiten des Kindergartens. Die Grundschullehrkraft setzt die Sprachförderung im letzten Kindergartenjahr fort, je nach örtlichen Gegebenheiten in den Räumen der Schule oder des Kindergartens.

Der Besuch des Vorkurs Deutsch 240 ist freiwillig; eine Verpflichtung zum Besuch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, bisher kein Vorkurs besucht wurde und eine Zurückstellung vom Schulbesuch aufgrund eines bestehenden Sprachförderbedarfs als notwendig erachtet wird.

Weitere Informationen zum Vorkurs Deutsch erhalten Sie unter

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/4586/neues-kompendium-unterstuetzt-lehrkraefte.html

Deutschklassen

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen i. d. R. zunächst für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre, eine Deutschklasse. Die Stundentafel für die Deutschklasse sieht in allen Jahrgangsstufen zehn Wochenstunden Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) auf der Basis des LehrplanPLUS Grundschule bzw. Mittelschule vor, in denen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv und systematisch mit dem Erlernen der deutschen Sprache beschäftigen.

Darüber hinaus ist der Spracherwerb wesentliche Aufgabe aller Fächer. In einem sprachsensiblen Unterricht werden anhand der jeweils fachspezifischen Inhalte die erworbenen Sprachkompetenzen aufgegriffen und weiter ausgebaut.

Im Bereich der „Sprach- und Lernpraxis“ werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlunssituationen angewandt.

Ziel der Deutschklasse ist es, die Schülerinnen und Schüler zügig auf den Besuch einer Regelklasse vorzubereiten und so eine möglichst rasche Integration der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden begleitende Fördermaßnahmen angeboten.

DeutschPLUS-Kurs

Ergänzend zum Pflichtunterricht kann ein zusätzlicher Kurs zur Sprachförderung im Umfang von bis zu vier Wochenstunden eingerichtet werden.

DeutschPLUS-Differenzierung

DeutschPLUS-Maßnahmen können auch als Differenzierungsangebote im Rahmen des Pflichtunterrichts mit bis zu zwölf Wochenstunden durchgeführt werden.

Im Rahmen von DeutschPLUS können Gruppen von ca. zwölf Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden, die in ausgewählten Fächern bis zu 12 Wochenstunden Unterricht getrennt von ihrer Stammklasse erhalten. In den übrigen Fächern nehmen sie am Unterricht ihrer Stammklasse teil.

Weitere Maßnahmen

Tätigkeit von Beraterinnen und Beratern Migration

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Optimierung des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund - und damit ihrer Integration - stellen im Freistaat Bayern die Beraterinnen und Berater Migration dar, die die Lehrkräfte bei den Aufgaben der Vermittlung des Faches 'Deutsch als Zweitsprache' und der interkulturellen Erziehung unterstützen.

Die Beratung Migration trägt dazu bei, die Qualität des Unterrichts zu steigern, die Abschlussprofile und das Anforderungsniveau des Unterrichts zu verbessern und damit die schnellere Integration der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu fördern.

Deutsch als Zweitsprache

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache werden auf breiter Basis in der deutschen Sprache gefördert. Alle Maßnahmen basieren auf dem seit 01.08.2017 gültigen LehrplanPLUS für das Fach Deutsch als Zweitsprache, der für alle weiterführenden Schulenarten gilt und  neueste didaktisch-methodische Erkenntnisse aus dem Zweitsprachenerwerb berücksichtigt. Für die Grundschule ist der LehrplanPLUS für das Fach Deutsch als Zweitsprache seit dem Schuljahr 2014/2015 im Einsatz.

LehrplanPLUS Grundschule

LehrplanPLUS Mittelchule

 

Grenzen der Förderung

Herausforderungen und Lösungsversuche

Zahlreiche Zu- und Wegzüge von ausländischen Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter in den Freistaat Bayern wirken sich ungünstig auf den Schulerfolg dieser Schülergruppe aus. Schule ist auf einen regelmäßigen und dauerhaften Unterricht hin ausgerichtet. Aus dem hohen Anteil der Quer- und Seiteneinsteiger erwächst trotz intensiver Fördermaßnahmen das Problem, dass bei einer Verweildauer von nur wenigen Schuljahren die Ziele der bayerischen Mittelschule nicht voll erreicht werden können und die staatlichen Eingliederungsbemühungen an den Schulen an Grenzen stoßen.

Zudem ist die Schule allein nicht in der Lage, eine vollständige Integration und Förderung von Kinder und Jugendlicher mit Migrationshintergrund zu gewährleisten, wenn diese Bemühungen von den Familien - aus welchen Gründen auch immer - nicht mitgetragen werden. Eine regelmäßige und enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe, Sozialbehörden, Arbeitsverwaltung, Ausländerbehörden, Polizei und Justiz, die zu konkreten Lösungen für das einzelne Kind führen muss, erscheint unerlässlich. Eine besonders wichtige Rolle spielt an Schulen in sozialen Brennpunkten mit hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund die präventive Zusammenarbeit zwischen sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe und den Lehrkräften. Rasche Krisenintervention bereits in der Schule sowie kind- und familienbezogene therapeutische Hilfen dürfen nicht nur vereinzelt zur Verfügung stehen. Deshalb ist die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe durch vielfältige Maßnahmen intensiviert worden.

Vorhandene Potenziale können so besser vernetzt und ausgebaut werden. Damit wird noch mehr zur Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen beigetragen und der Schulerfolg dieser Gruppe gesteigert.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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