Drei Schülerinnen und Schüler lächeln vor einem Bücherregal in der Schulbibliothek in die Kamera.
Individueller Förderung und Persönlichkeitsentwicklung kommt am Gymnasien besondere Bedeutung zu ©Racle Fotodesign - stock.adobe.com

Individuelle Förderung

Jeder, der für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet ist, erhält die individuelle Förderung, die seinen Begabungen entspricht. So können vorübergehende Defizite aufgearbeitet oder besondere Talente herausgefordert werden.

  • Intensivierungsstunden in den Kernfächern unterstützen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen.
  • Die Individuelle Lernzeit (ILZ) bietet zusätzliche Coachingangebote in der Unter-, Mittel- und Oberstufe.
  • Leistungsbereite Schülerinnen und Schüler können auf der „Überholspur“ der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) die Lernzeit bis zum Abitur individuell auf acht Schuljahre verkürzen.
  • Inklusiver Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ist am Gymnasium gelebte Realität, Inklusion ist selbstverständlicher Bestandteil des Schullebens.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit Flucht- oder Migrationsgeschichte gibt es an vielen Schulen besondere Unterstützungsangebote, um Sprachbarrieren abzubauen und die Integration zu erleichtern.

Vier Schülerinnen und Schüler bearbeiten im Rahmen der Begabtenförderung kreativ-produktive Aufgabenstellungen.
Die Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Aufgabenfeld des bayerischen Gymnasiums ©Racle Fotodesign - stock.adobe.com

Begabten- und Talentförderung

An bayerischen Gymnasien erhält jede Schülerin, jeder Schüler die Förderung, die ihren bzw. seinen individuellen Begabungen entspricht. Dabei stellt die Förderung besonders Begabter eine ebenso wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Das bayerische Gymnasium nimmt diesen Auftrag durch eine Vielzahl von Förderangeboten wahr, die auf die Bedürfnisse hochbegabter und besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind.

In der Begabungsforschung werden grundsätzlich zwei Arten von Förderangeboten unterschieden:

  • Akzelerierende Maßnahmen, d. h. das Lerntempo beschleunigende Maßnahmen – hierzu zählt etwa das Überspringen einer Jahrgangsstufe.
  • Enrichment, bei dem die Schülerinnen und Schüler zwar den regulären Unterricht im Klassenverband besuchen, aber durch „anreichernde“, d. h. über den normalen Lehrplan hinausgehende Lernangebote zusätzliche Anreize und Impulse für ihre kognitive und soziale Entwicklung erhalten.
  • Eine Mischung aus akzelerierenden und anreichernden Förderangeboten bieten die bayerischen Hochbegabtenklassen.

Zusatzangebote in der Begabtenförderung

Für besonders begabte Gymnasiastinnen und Gymnasiasten gibt es ein breites Zusatzangebot, wie z. B.:

  • Pluskurse mit besonders anspruchsvollen Problemstellungen
  • Ferienseminare und Schülerakademien
  • Förderklassen für Hochbegabte (an ausgewählten Schulen)
  • Frühstudium und Unitag (parallel zur Oberstufe)

Die Schulen werden dabei von regionalen Kompetenzzentren für Begabtenförderung und den Dienststellen der Ministerialbeauftragten unterstützt.

Für die besten Abiturientinnen und Abiturienten besteht nach einer Zusatzprüfung die Möglichkeit zur Aufnahme in das Max Weber-Programm – ein studienbegleitendes Exzellenzproramm im Rahmen des Elitenetzwerkes Bayern – oder in die Stiftung Maximilianeum.


Schülerinnen und Schüler in Labormänteln nehmen Proben.
Die Kompetenzzentren für Begabtenförderung fördern besonders begabte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler an allen Gymnasien ©WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com

Kompetenzzentren für Begabtenförderung

Die Kompetenzzentren, die an den acht bayerischen Gymnasien mit Hochbegabtenklassen angesiedelt sind, unterstützen alle Gymnasien im Regierungs- bzw. Schulaufsichtsbezirk/MB-Bezirk in der Begabtenförderung. Sie bündeln und vernetzen zusammen mit dem bzw. der Ministerialbeauftragten bereits vorhandene Angebote sowie Strukturen der Begabtenförderung in der Region und geben Impulse zu deren Weiterentwicklung.

Aufgaben der Kompetenzzentren
Hauptaufgabe der Kompetenzzentren für Begabtenförderung ist es, die Förderung besonders begabter und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler an allen Gymnasien zu einem Thema der Schulentwicklung zu machen und geeignete Konzepte hierfür aufzuzeigen.

Hierzu widmen sie sich folgenden drei Aufgabenbereichen:

  • Information und Beratung
    Die Kompetenzzentren verfügen über eine vielfältige Expertise im Bereich der Begabtenförderung. Sie geben ihre Erfahrung vorrangig an interessierte Schulen sowie Lehrkräfte und Lehrerkollegien weiter.
  • Fortbildung
    Die Kompetenzzentren knüpfen an bereits eingerichtete Angebote und Strukturen an und bieten weiterführende Fortbildungen zum Thema Begabtenförderung. Das Thema, wie besonders begabte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht und darüber hinaus angemessen gefördert werden können, steht dabei im Zentrum ihrer Fortbildungstätigkeit.
  • Hospitation
    Nicht nur im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen sind Hospitationen von Schulen bzw. Lehrkräften an den Kompetenzzentren möglich. Besonderer Wert wird hierbei auf praxisorientierte Erfahrungen gelegt.
MittelfrankenNiederbayernOberfrankenOberpfalzSchwabenUnterfrankenOberbayern WestOberbayern Ost

Häufige Fragen von Schulleitungen und Lehrkräften

Die Kompetenzzentren sollen weitere Schulen über das Thema Begabtenförderung informieren, in Fragen der unterrichtlichen Praxis beraten und unterstützen sowie weitere Impulse für die Begabtenförderung geben.

In jedem Bezirk steht ihnen ein abgestimmtes Netzwerk zur Verfügung, das Ihnen auf allen Ebenen (Regierung, Schulamt, Schulberatung, …) Ansprechpartner benennt.

Mittelfranken

Niederbayern

Oberbayern-Ost

Oberbayern-West

München

Oberfranken

Oberpfalz

Schwaben

Unterfranken

Die acht Kompetenzzentren bieten schulspezifische Fortbildungen in Form von Hospitationen, Informationsveranstaltungen, Vorträgen, Workshops etc. an.

Im Rahmen von pädagogischen Tagen/Konferenzen kann das Thema Begabtenförderung sehr gut kommuniziert werden. Die Einbeziehung von Experten schafft Gelegenheit, aus der Praxis für die Praxis zu berichten und eine gezielte Begabtenförderung an der Schule bzw. im Unterricht der einzelnen Lehrkraft zu initiieren bzw. zu intensivieren.

Die Schulordnung (GSO) mit den bereits freigegebenen Modus-Maßnahmen gibt ausreichend Spielraum, um eine gezielte Begabtenförderung umzusetzen.

An den Kompetenzzentren wurden Kolleginnen und Kollegen zu Kompetenzteams fortgebildet, um Sie bei dieser Fragestellung zu unterstützen. Konkrete Fortbildungen geben einen praxisbezogenen, kompetenz- und prozessorientierten Einblick in das differenzierte Unterrichten.

Kontaktieren Sie die Ansprechpartner des Kompetenzzentrums Ihres Regierungsbezirks.

Für Seminarschulen wird ein spezielles Angebot entwickelt, mit dem Studienreferendare kompakt in das Thema Begabtenförderung eingeführt werden können. Kontaktieren Sie die Ansprechpartner des Kompetenzzentrums Ihres Regierungsbezirks.

Die geschulten Mitglieder des Kompetenzteams stellen Ihnen gern im Rahmen einer Fortbildung verschiedene Ansätze vor.

Suchen Sie das Gespräch mit den Schulpsychologen vor Ort. Gerne steht Ihnen auch die regionale Staatliche Schulberatungsstelle unterstützend zur Seite.

Häufige Fragen von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten

An den acht Kompetenzzentren ist neben den Regelklassen ein spezieller Zug eingerichtet. Lehrplan und Prüfungsanforderungen für diese Klassen weisen gegenüber den Regel­klassen keine Unterschiede auf. Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal werden fortlaufend speziell für die Arbeit mit hochbegabten Schülerinnen und Schülern fortgebildet. Für detaillier­tere Fragen wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum in Ihrem Regierungsbezirk.

In den Regierungsbezirken besteht eine Vielzahl von zusätzlichen Förderangeboten, die von schulübergreifenden Pluskursen über Schülerakademien, Ferienseminare und fachliche Vertiefungsangebote bis hin zu Unitag und Schülerstudium an Hochschulen reicht.

Die zuständige MB-Dienststelle und das Kompetenzzentrum Ihres Regierungsbezirks können Ihnen hierzu weitere Auskünfte erteilen.

Informationen zu Diagnostik und Testverfahren erhalten Sie bei den regionalen Staatlichen Schulberatungsstellen.


Junge Schülerinnen und Schüler lösen gemeinsam an einem Tisch unter Zuhilfenahme eines Tablets Aufgaben.
In Hochbegabtenklassen am Gymnasium gelingt es begabten Schülerinnnen und Schülern, ihr Potential besonders zu entfalten ©JenkoAtaman - stock.adobe.com

Hochbegabtenklassen

In den Förderklassen werden Schülerinnen und Schüler mit Spitzenbegabungen ergänzend zu dem an der Stundentafel und an den Lehrplänen orientierten Unterricht durch besondere Unterrichts- und Betreuungsangebote in ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung gefördert.

Das Förderangebot richtet sich nicht nur an Kinder, deren herausragende Begabung durch entsprechende schulische Leistungen dokumentiert wird, sondern kommt auch in Fällen in Betracht, in denen zwar nur mäßige Schulleistungen vorliegen, in denen jedoch besondere Kreativität und Originalität beim Umgang mit Problemen oder Befunde der Begabungsdiagnostik das Vorliegen einer weit überdurchschnittlichen Intelligenz vermuten lassen.

Aufnahme
Anträge von Eltern auf Aufnahme ihres Kindes in eine Förderklasse sind über die bisherige Schule möglichst frühzeitig (Anmeldeschluss in der Regel Mitte März) an das in Frage kommende Gymnasium zu richten.

Die Anträge sollen eine kurze Begründung der Bewerbung enthalten. Darüber hinaus sind mindestens folgende Unterlagen beizufügen:

  • Jahreszeugnis der 3. Klasse, Information der Grundschule über den Leistungsstand Ende Januar, Übertrittszeugnis (Anfang Mai nachzureichen),
  • Hinweise auf zusätzliche Qualifikationen musikalischer, künstlerisch-gestalterischer, sportlicher und sozialer Art aus dem außerschulischen Bereich,
  • ggf. weitere vorhandene Unterlagen.

Bei einer Bewerbung um Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe ist darüber hinaus ein Gutachten des Gymnasiums, das die Schülerin bzw. der Schüler bisher besucht, beizufügen. Dieses Gutachten sollte insbesondere auf folgende Gesichtspunkte eingehen: Arbeitsverhalten, Motivation, Lernfähigkeit, Kreativität, emotionale Stabilität und Sozialverhalten.

Interessierten Eltern wird empfohlen, sich frühzeitig bei den in Frage kommenden Schulen über besondere Bewerbungsvoraussetzungen zu informieren. Die Schulen entscheiden auch darüber, ob Bewerberinnen und Bewerber zu dem mehrstufigen Aufnahmeverfahren eingeladen werden, bei dem mittels einer Begabungstestung und eines Testunterrichts ein Urteil über die Eignung für den Besuch einer Förderklasse gewonnen werden soll. Auf der Basis der einzureichenden Unterlagen und des Aufnahmeverfahrens treffen die Schulen die endgültige Entscheidung über die Aufnahme. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Studie zu Hochbegabtenklassen
In einer gemeinsamen Kabinettssitzung des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Bayern haben die Landesregierungen beschlossen, ihre Erfahrungen auf pädagogischem Gebiet sowie entsprechende konzeptionelle Überlegungen auszutauschen und gegenseitige Hospitationen durchzuführen. So wurden von 2008 bis 2012 Hochbegabtenzüge der beiden Länder unter Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Schneider (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) wissenschaftlich begleitet („Projekt zur Untersuchung des Lernens in der Sekundarstufe“, kurz: PULSS). Dabei wurde die Effizienz der heute schon verwirklichten Maßnahmen an den Schulen mit dem Ziel der Optimierung überprüft. Erwartungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften wurden in den Erfahrungsaustausch einbezogen und durch die Studie bewertet. Das Projekt wurde von der Karg-Stiftung großzügig unterstützt.

Zu den Untersuchungsbereichen zählten das Aufnahmeverfahren, die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler, die Qualifikation der Lehrkräfte, die Unterrichtsdidaktik sowie die Umsetzung der Förderprinzipien der „Akzeleration“ und des „Enrichment“, wobei sich die Evaluation nicht auf die Unterrichtssituation und Leistungsentwicklung beschränkte, sondern auch Aspekte der sozialen Integration und des Arbeitsverhaltens mit einbezog. An jedem Standort wurden Hochbegabtenklassen von zwei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen in die Evaluation einbezogen und zum Vergleich die Entwicklung in den Parallelklassen untersucht. Strukturierte Interviews mit Lehrkräften, Unterrichtstagebücher und Fragebögen kamen als Erhebungsmethoden für die Klärung pädagogischer und fachdidaktischer Fragestellungen zum Einsatz.

Die Auswertung der erhobenen Daten erbrachte eine eindrucksvolle Bestätigung für die hohe Qualität dieses Förderangebots. So wiesen die Schülerinnen und Schüler der Hochbegabtenklassen beispielsweise einen deutlichen Leistungsvorsprung auf – und dies auch dann, wenn man die überdurchschnittlich begabten Schülerinnen und Schüler der Regelklassen zum Vergleich heranzog. Die Schüler- bzw. Elternbefragungen erbrachten zudem auch im Bereich der sozio-emotionalen Entwicklung der Geförderten erfreuliche Befunde. So wurde allgemein angegeben, dass die Kinder durch den Besuch der Förderklassen deutlich lieber zur Schule gingen als zuvor.


Zwei Dozentinnen erörtern in einem Hörsaal mathematische Formeln vor eine Gruppe junger Zuhörender.
Das bayerische Gymnasium bietet attraktive Förderangebote für begabte Schülerinnen und Schüler an der Schnittstelle zwischen Gymnasium und Universität ©luckybusiness - stock.adobe.com

Förderangebote

Förderangebote an der Schnittstelle zwischen Gymnasium und Universität

Schülerinnen und Schüler mit einer speziellen fachlichen Begabung können ohne förmliche Zulassung als Studierende Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte an Hochschulen erwerben und Module absolvieren.
Der Frühstudierendenstatus ist in Bayern im Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 42 Abs. 3 BayHSchG ) festgelegt. Ist eine eindeutige fachliche Zuordnung der im Frühstudium an der Universität erbrachten Leistungen möglich, so können diese auf Antrag in der Jahresfortgangsnote bzw. bei der Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase im entsprechenden Fach bzw. im entsprechenden Seminar angemessen berücksichtigt werden (GSO-G8: § 28 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 29 Abs. 2 Satz 5; GSO-G9: § 28 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 5 und 29 Abs. 2 Satz 6).

Die Berücksichtigung von Leistungsbewertungen der Hochschule im schulischen Rahmen ist dabei nur dann möglich, wenn sie von einer entsprechend qualifizierten Lehrkraft bewertet wurden.

Die „Schülerstudenten“ nehmen an regulären Lehrveranstaltungen teil und haben die Möglichkeit, entsprechende Leistungsnachweise zu erwerben, die unter bestimmten Voraussetzungen auf ein späteres Studium angerechnet werden können. Sollte es zu einer terminlichen Überschneidung von Unterrichts- und Hochschulveranstaltungen kommen, entscheidet die Schulleitung über die Teilnahme (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO ).

Im Rahmen der Oberstufe besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer An- bzw. Einbindung des Frühstudiums im Bereich des wissenschaftspropädeutischen Seminars (W-Seminar) oder des Profilbereichs.
Die Möglichkeit des Frühstudiums führt zu einer engeren Zusammenarbeit an der Schnittstelle Schule-Hochschule mit Vorteilen für beide Seiten, zu einer intensiven Betreuung der besonders Leistungsfähigen und Leistungsbereiten und damit auch zu einer Beschleunigung von Studienzeiten. Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich an den bayerischen Universitäten über für Frühstudierende geeignete Lehrveranstaltungen informieren.

Seit dem Sommersemester 2011 bietet das Kultusministerium in Zusammenarbeit mit bayerischen Universitäten den Unitag an. Besonders begabte Gymnasiastinnen und Gymnasiasten werden dabei für einen Tag in der Woche (meist Freitag) vom Unterricht freigestellt und besuchen an einer Universität i.d.R. ihres Regierungsbezirks ein speziell für sie zusammengestelltes Seminarprogramm. Angeboten werden Veranstaltungen aus allen universitären Bereichen. Derzeit beteiligen sich folgende bayerischen Universitäten am Unitag:

Universität Bayreuth, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt in Kooperation mit der Technischen Hochschule Ingolstadt, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Ludwig-Maximilians-Universität München, Technische Universität München, Universität Passau und Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Die Bewerbung für die Teilnahme am Unitag erfolgt ausschließlich über die Schulleitung, eine Direktbewerbung über die Universität ist nicht möglich. Durch die Komprimierung auf einen Tag und eine Übernahme der Fahrtkosten durch das Staatsministerium können auch Schülerinnen und Schüler aus ländlichen Regionen außerhalb der Metropolregionen teilnehmen. Mit dem Unitag werden in der Begabtenförderung an der Schnittstelle zwischen Schule und Hochschule neue Wege beschritten. Während beim Frühstudium eine Festlegung auf ein bestimmtes Fach erforderlich ist, bietet der Unitag eine breite Propädeutik im Sinne eines einführenden studium generale . Da es gerade Hochbegabten oft nicht leicht fällt, sich wegen ihrer vielfältigen Interessen und Talente auf ein Fachgebiet festzulegen, erhalten sie so wertvolle Hilfe bei der Studien- und Berufsorientierung.

Seit Herbst 2011 wird es ausgewählten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der zwölften Jahrgangsstufe, die sich hauptsächlich aus den Hochbegabtenklassen rekrutieren, ermöglicht, an einem dreitägigen Seminar teilzunehmen, bei dem neben der Fähigkeit zur Selbstbeobachtung und -reflexion vor allem die sogenannten „Softskills“ gezielt geübt werden. Hierfür konnten professionelle Trainerinnen und Trainer gewonnen werden, mit denen das Elitenetzwerk Bayern kooperiert.
Eine besondere Bedeutung besitzt bei diesem Seminar auch die Netzwerkbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Durch die Öffnung des Elitenetzwerks wird eine Kontinuität der bayerischen Eliteförderung von Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bis ggf. zur Promotions- oder Postdoc-Förderung hergestellt.

Die jährlich in der ersten Woche der Sommerferien stattfindenden Ferienseminare bieten besonders interessierten und begabten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der elften Jahrgangsstufe anregende und bereichernde Erlebnisse in der Gemeinschaft mit Gleichgesinnten.

Wissenschaftliche Vorträge und Exkursionen sprechen die kognitive Seite der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, daneben kommt bei den gemeinsamen Aktivitäten aber auch die ästhetisch-musische und soziale Komponente nicht zu kurz. Die Ferienseminare bieten zudem die Gelegenheit, mit bekannten Persönlichkeiten aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Verwaltung ins Gespräch zu kommen. Seit August 2010 werden die Ferienseminare Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in allen MB-Bezirken angeboten. Die Seminare wurden durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg in den Jahren 2011 bis 2013 wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse der Evaluation belegen eindrucksvoll die Wirksamkeit dieser Maßnahme der Begabtenförderung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schätzen insbesondere den hohen intellektuellen Anspruch der Programme, die Möglichkeiten gemeinsamer Freizeitgestaltung und das „Zusammensein mit Gleichgesinnten“.

Die Anmeldung bzw. Bewerbung für die Teilnahme am Ferienseminar erfolgt auf Vorschlag der Schule über die Dienststelle der bzw. des zuständigen Ministerialbeauftragten.


Individuelle Schwerpunktsetzung

Auch in Profilklassen (z. B. „Sportklasse“, „Theaterklasse“, „Chorklasse“) werden besondere Talente eigens gefördert.

In Wahlkursen und zahlreichen Wettbewerben (z. B. Landeswettbewerb Alte Sprachen, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Bundeswettbewerb und Landeswettbewerb Mathematik, Geschichtswettbewerb „Erinnerungszeichen“ u. v. a.) können die Schülerinnen und Schüler ihre Begabungen unter Beweis stellen.


Individuelle Lernzeit

Die individuelle Förderung ist ein Leitziel des bayerischen Gymnasiums. Von den verschiedenen Ausbildungsrichtungen und Fremdsprachen bis hin zu Neigungsgruppen und Intensivierungsstunden: Es gibt bereits ein großes Angebot an individuellen Wahl- und Fördermöglichkeiten. Mit der Einführung der Individuellen Lernzeit im Schuljahr 2013/2014 wurden die bestehenden Förderangebote weiter ausgebaut.

Im neunjährigen Gymnasium bietet die Individuelle Lernzeitverkürzung zusätzliche Möglichkeiten der individuellen Förderung.


Individuelle Lernzeitverkürzung („Überholspur“)

Leistungsbereite und motivierte Schülerinnen und Schüler können im neunjährigen Gymnasium die Lernzeit bis zum Abitur individuell und pädagogisch begleitet um ein Jahr verkürzen. Dazu lassen sie die Jahrgangsstufe 11 aus und treten nach der Jahrgangstufe 10 direkt in die Qualifikationsphase der Oberstufe ein.

Ablauf
  • In der Jahrgangsstufe 8 werden die Schülerinnen und Schüler informiert und beraten, ob aus pädagogischer Sicht eine Lernzeitverkürzung für sie sinnvoll erscheint.
  • Wer sich daraufhin für die „Überholspur“ anmeldet, besucht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zusätzlich zum regulären Pflichtunterricht spezielle Förder- und Begleitmodule.
  • Während dieser Zeit werden die Schülerinnen und Schüler eng begleitet (z. B. durch einen Mentor). Gegen Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgt noch einmal eine intensive Beratung. Dabei wird geklärt, ob das Auslassen der Jahrgangsstufe 11 nach Leistungs- und Entwicklungsstand weiterhin empfehlenswert und nach wie vor gewünscht ist.
  • Anschließend rückt die Schülerin bzw. der Schüler auf Probe in die Jahrgangsstufe Q12 vor.

Die Module der ILV können auch zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in das bayerische Gymnasium nach einem (ganzjährigen) Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 11 genutzt werden, der auch im neunjährigen Gymnasium i. d. R. mittels des Vorrückens auf Probe in Jahrgangsstufe Q12 der Qualifikationsphase gemäß § 35 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) erfolgt.

Überblick über ILV
©StMUK

Module

  • Die Module finden in der Regel in Kernfächern (d. h. in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache; in Jahrgangsstufe 10 in einem weiteren Fach) am Nachmittag zusätzlich zum Pflichtunterricht statt, der weiterhin im regulären Klassenverband besucht wird.
  • Die Module bestehen aus „Seminaren“ in der Schule und „Studierzeiten“ zu Hause. Pro Woche ergeben sich so i. d. R. zwei zusätzliche Unterrichtsstunden, die in der Schule absolviert werden.
  • In den Modulen werden anhand geeigneter Inhalte die Kompetenzen erworben, die für den Start in die Qualifikationsphase von zentraler Bedeutung sind.

Anforderungen

  • Die Begleitmodule bereiten bestmöglich auf den Start in Q12 vor. Dennoch ist das Überspringen der Jahrgangsstufe 11 – der Einführungsphase der Oberstufe – mit einer gewissen Herausforderung verbunden.
  • Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten sind daher für die „Überholspur“ ebenso Grundvoraussetzung wie die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Begleitmodulen. Die Beratungsangebote der Schule sollten im Vorfeld auf jeden Fall in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich bietet jede Schule die Individuelle Lernzeitverkürzung an.

Melden sich nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler an, ist eine Kooperation mit einer Nachbarschule bei der Einrichtung der Zusatzmodule denkbar, wenn diese in zumutbarer Entfernung liegt und der Besuch der Module dort für die Schülerinnen und Schüler organisatorisch zu bewältigen ist.

Das Angebot der Individuellen Lernzeitverkürzung richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler,

  • denen aufgrund ihrer Begabung, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit von der Klassenkonferenz in Jahrgangsstufe 8 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen worden ist,
  • die in Jahrgangsstufe 11 ein Auslandsschuljahr planen und sich frühzeitig auf den Wiedereinstieg in das bayerische Gymnasium vorbereiten möchten.

Nach entsprechender Beratung können jedoch grundsätzlich auch andere Schülerinnen und Schüler, die ihre Lernzeit am Gymnasium verkürzen wollen, das Angebot wahrnehmen.

Die Entscheidung, ob die Lernzeit tatsächlich verkürzt wird, wird erst gegen Ende der Jahrgangsstufe 10 getroffen.

Schulische Leistungen in Form von Schulnoten sind ein wichtiger, wenn auch nicht der einzige Indikator für die Eignung einer Schülerin bzw. eines Schülers für die „Individuelle Lernzeitverkürzung“. Daneben sollen auch Faktoren wie Anstrengungsbereitschaft, Eigenständigkeit sowie Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.

Nach Notenstufen bewertete Leistungsnachweise sind nicht vorgesehen. Lernfortschritt und Kompetenzzuwachs werden stattdessen in einem (nicht benoteten) Portfolio dokumentiert, auf dessen Grundlage die Schülerinnen und Schüler Feedback erhalten.

Ein Auslandsaufenthalt ist unabhängig vom Besuch der Individuellen Lernzeitverkürzung möglich.

Schülerinnen und Schüler, die einen Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 11 planen, können sich für die Zusatzmodule in Jahrgangsstufe 9 und 10 anmelden, um den Wiedereinstieg nach dem Auslandsjahr frühzeitig vorzubereiten. Nach der Rückkehr ist ein Besuch des Repetitoriums am Ende von Jahrgangsstufe 10 möglich.

Da die Lernzeitverkürzung individuell (d. h. nicht im Klassenverband, s. u.) erfolgt, ist ein Klassenwechsel grundsätzlich nicht erforderlich.

Ein Zusatzmodul besteht aus Seminaren in der Schule und Studierzeiten zu Hause, in denen die Schülerin bzw. der Schüler sich Themenstellungen aus den Seminaren weitgehend selbständig erarbeitet. Während der Studierzeit steht der jeweilige Modulleiter als Lernbegleiter unterstützend zur Verfügung.

In Jahrgangstufe 9 besuchen die Schülerinnen und Schüler Zusatzmodule in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache (1. oder 2. FS nach Entscheidung der Schule). In Jahrgangsstufe 10 tritt ein weiteres Profilmodul zu diesem Basisangebot hinzu. Das Profilmodul umfasst, je nach Angebot der Schule, z. B. eine Naturwissenschaft (Physik; Chemie für Schülerinnen und Schüler des NTG) oder eine weitere fortgeführte Fremdsprache, ggf. auch unter Berücksichtigung der an der Schule angebotenen Ausbildungsrichtungen.

Nach Möglichkeit sollen die Wünsche der Schülerinnen und Schüler (ggf. auch mit Blick auf die beabsichtigte Kurswahl in der Qualifikationsphase) Berücksichtigung finden. Pro Woche ergeben sich so i. d. R. zwei zusätzliche Unterrichtsstunden, die in der Schule absolviert werden.

Die letztgültige Entscheidung darüber, ob die Jahrgangsstufe 11 im Rahmen der Individuellen Lernzeitverkürzung ausgelassen wird, liegt bei der Schülerin / dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten.

Grundvoraussetzung ist die Bescheinigung der hinreichenden Teilnahme an den Zusatzmodulen in Jahrgangsstufe 9 und 10 sowie der erfolgreiche Besuch der Jahrgangsstufe 10. Beides wird jeweils durch das Jahreszeugnis dokumentiert und berechtigt dazu, auf Probe in die Q12 vorzurücken.

Zur Bescheinigung der hinreichenden Teilnahme im Jahreszeugnis tritt – nachdem die Klassenkonferenz eine Empfehlung ausgesprochen hat – eine eingehende Beratung der Erziehungsberechtigten zum Ende der Jahrgangsstufe 10.

Das „klassische“ Überspringen von Jahrgangsstufen gemäß § 34 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) ist weiterhin möglich; auch die Jahrgangsstufe 11 kann auf diese Weise ohne vorhergehenden Besuch der Zusatzmodule übersprungen werden. Die Entscheidung hinsichtlich des Überspringens trifft dabei – anders als bei der Individuellen Lernzeitverkürzung – die Schulleitung.

Die Anmeldung für die Zusatzmodule ist aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen grundsätzlich verbindlich.

Ein regelmäßiger Besuch der Zusatzmodule sowie die Erledigung der dort gestellten Aufgaben ist Voraussetzung für die Bescheinigung einer hinreichenden Teilnahme.

Durch den Besuch der Individuellen Lernzeitverkürzung entstehen hinsichtlich der Wahl des Kursprogramms in der Qualifikationsphase grundsätzlich keine Einschränkungen.

Innerhalb der Qualifikationsphase werden die „Überspringer“, ebenso wie alle anderen Schülerinnen und Schüler, durch die jeweiligen Fachlehrkräfte, Oberstufenkoordinatorinnen bzw. Oberstufenkoordinatoren, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen usw. begleitet und unterstützt .

Verkürzen Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs ihre Lernzeit, legen sie im Jahr 2025 das Abitur ab – und damit zwischen dem letzten regulären Abiturjahrgang des G8 (2024) und dem ersten des G9 (2026).

Auch diese Schülerinnen und Schüler des ersten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums können ihre Lernzeit verkürzen, da mit ihnen im Jahr 2025 weitere Schülergruppen aus dem achtjährigen Bildungsgang (z. B. Wiederholer im G8, geeignete Absolventinnen und Absolventen der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittelschule mit mittlerem Schulabschluss, die eine Einführungsklasse besuchen, Schülerinnen und Schüler der sog. Mittelstufe-Plus) das Abitur anstreben. Würden für die einzelnen Schülergruppen der unterschiedlichen Bildungsgänge parallel zwei unterschiedliche Qualifikationsphasen und Abiturprüfungen angeboten, würde es u. a. zu einer Fragmentierung der ohnehin schon kleineren Schülergruppen kommen. Die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Kursprogramm und der Abiturprüfung wären dadurch an einer Vielzahl von Schulen erheblich eingeschränkt. Unter anderem vor diesem Hintergrund sowie den damit verbundenen organisatorischen wie pädagogischen Überlegungen hat man sich nach Abwägung aller Aspekte für eine Qualifikationsphase und Abiturprüfung nach den Rahmenbedingungen des G8 in den Jahren 2023/2025 entschieden. Die notwendigen Regelungen wurden in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) bereits geschaffen. Dort hält § 68 GSO fest, dass das Staatsministerium an ausgewählten Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 eine Jahrgangsstufe 11 und im Schuljahr 2024/2025 eine Jahrgangsstufe Q12 entsprechend den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums einrichten kann.

Auch wenn die Schülerinnen und Schüler, die sich am Ende des Schuljahres 2022/2023 dafür entscheiden, ihre Lernzeit individuell zu verkürzen, dann die Qualifikationsphase nach den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums besuchen, dürfte gerade die aufgrund der Schülerzahlen dieses Abiturjahrgangs geringere Konkurrenzsituation insbesondere an den bayerischen Hochschulen eine besondere Einladung darstellen, diesen Weg zu gehen.

Bei Fragen zur Individuellen Lernzeitverkürzung im ersten Jahr stehen interessierten Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern an den Schulen auch die Lehrkraft zur Koordination der Individuellen Lernzeitverkürzung und die Schulleitung zur Verfügung.

Stand: 11. April 2024

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