Förderprogramme

Verschiedene Würfel - Aufschrift Fördermittel
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Unterricht in einer zunehmend von der Digitalisierung geprägten Welt erfordert insbesondere eine dem Zeitgeist entsprechende Hard- und Softwareausstattung der Schulen. Bei der Planung der IT-Systeme und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht stehen dabei immer pädagogische und didaktische Ziele im Mittelpunkt. Daher leiten die Schulen ihre individuellen Ausstattungsbedarfe im Rahmen der Medienkonzeptarbeit im engen Austausch mit dem jeweiligen Schulaufwandsträger aus dem Mediencurriculum ab.

Der Freistaat unterstützt die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II und mit den Mitteln des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 und dessen Zusatzvereinbarungen. Dazu zählen auch die landesseitigen Aufstockungen. So wird in gemeinsamer Zusammenarbeit flächendeckend eine zeitgemäße digitale Bildungsinfrastruktur aufgebaut.

Die einzelnen Förderprogramme finden Sie hier:

Masterplan BAYERN DIGITAL II

Bayern ist in der komfortablen Situation, im Gegensatz zu anderen Ländern bereits sehr früh in die Digitalisierung investiert zu haben. In den Förderprogrammen im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II werden die Schulaufwandsträger bereits seit 2018 darin unterstützt, die schulische IT-Ausstattung zu optimieren. Hierfür wurden noch vor Einsetzen der Bundesförderung insgesamt 166,5 Mio. Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Mit den Landesfördermitteln wird insbesondere der Ausbau digitaler Klassenzimmer (mit Großbilddarstellung, Dokumentenkamera, Lehrer-Arbeitsplatz) und die Ausstattung mit schuleigenen mobilen Endgeräten wie Tablets oder Laptops zur Verwendung durch Schülerinnen und Schüler gefördert. Dies legt den Grundstein für das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von 50.000 digitalen Klassenzimmer bis zum Ende der Legislaturperiode.

Wichtige Hinweise und Unterlagen zum Vollzug des „Digitalbudgets für das digitale Klassenzimmer“ sowie des „Budgets für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ für Schulaufwandsträger finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6054/.html

DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Basis-DigitalPakt)

Die Förderung der IT-Infrastrukturen an und für die bayerischen Schulen wird neben dem Masterplan BAYERN DIGITAL II über die Finanzhilfen des Bundes aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024  weiter kraftvoll vorangetrieben. Grundlage des Basis-DigitalPakts ist die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 17.05.2019. Dem Freistaat stehen hiernach Mittel i. H. v. rund 778 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden damit insbesondere die digitale Schulgebäudevernetzung, Anzeige- und Interaktionsgeräte (wie Dokumentenkameras, Beamer und interaktive Whiteboards) sowie digitale Arbeitsgeräte.

Wichtige Hinweise und Unterlagen zum Vollzug des DigitalPakts Schule für Schulaufwandsträger finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6585/digitalpakt-schule.html

Sonderbudget Leihgeräte

Die Corona-bedingten Unterrichtseinschränkungen und die digitalen Formate im Distanz- oder Wechselunterricht haben den Bedarf an digitalen Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler sprunghaft steigen lassen. Unter dem Dach des DigitalPakts Schule wurde daher rasch ein zusätzliches Sonderbudget Leihgeräte im Umfang von 77,8 Mio. Euro für Bayern eingerichtet, mit dem die Schulaufwandsträger bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten zum Verleih an Schülerinnen und Schüler unterstützt werden. Die Bundesmittel wurden in einer Erhöhungsrunde nach den Beschlüssen des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23.07.2020 aus dem Landeshaushalt um weitere 30 Mio. Euro (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgestockt. Die insgesamt 107,8 Mio. Euro an Fördermitteln sind vollständig bewilligt und an die Schulaufwandsträger ausbezahlt.

Um einen raschen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten und v. a. sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern ohne Zugang zu einem geeigneten Gerät die Teilnahme am häuslichen digitalen Unterricht zu ermöglichen, wurde mit den schulischen Leihgeräten ein Beschaffungs- und Verleihmodell gewählt, mit dem keine finanziellen Belastungen der Familien verbunden sind. Die Auswahl, die Beschaffung sowie der Verleih digitaler Endgeräte an Schülerinnen und Schüler erfolgt bedarfsbezogen in Verantwortung der Schulaufwandsträger bzw. Schulen vor Ort, da hier die Bedarfe am besten eingeschätzt werden können. Formale Anspruchsvoraussetzungen und Prüfungen der Bedürftigkeit werden nicht gefordert.

Wichtige Hinweise und Unterlagen zum Vollzug des Sonderbudgets Leihgeräte für Schulaufwandsträger finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6976/sonderbudget-leihgeraete.html

Sonderbudget Lehrerdienstgeräte

Die Ausstattung der bayerischen Lehrerinnen und Lehrern mit schulischen digitalen Endgeräten leistet einen wichtigen Beitrag zur weiteren Professionalisierung des schulischen Arbeitens in Zeiten der Digitalisierung. Angesichts der Corona-bedingten Unterrichtsbeeinträchtigungen und des daraus resultierenden Digitalisierungsschubs an den bayerischen Schulen hat diese Frage nochmals an Bedeutung gewonnen. Ziel ist die Ausstattung aller Lehrkräfte mit einem Lehrerdienstgerät unter Verzicht auf Einsatz von Privatgeräten zur Erledigung der Dienstaufgaben. Vor diesem Hintergrund haben der Freistaat Bayern auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel der bayerischen Staatsregierung vom 23. Juli 2020 und später der Bund über eine weitere Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule Fördergelder im Gesamtumfang von rund 92,8 Mio. Euro bereitgestellt.

Nach der Verständigung zwischen Staatsregierung und Kommunalen Spitzenverbänden über eine pragmatische Umsetzung und Finanzierung konnte die bayerische „Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten –Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD) am 12. Januar 2021 in Kraft treten. Die insgesamt 92,8 Mio. Euro an Fördermitteln sind vollständig bewilligt und an die Schulaufwandsträger ausbezahlt. Um den bereits hohen Anteil an Lehrerinnen und Lehrer, die auf dieser Grundlage bereits mit einem Lehrerdienstgerät ausgestattet werden können, weiter zu steigern, stellt der Bayerische Landtag über den Staatshaushalt 2022 über das Corona-Investitionsprogramm zusätzliche Mittel im Volumen von 30,0 Mio. € für eine Forstsetzung des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte zur Verfügung.

Wichtige Hinweise und Unterlagen zum Vollzug des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte für Schulaufwandsträger finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete

Bayerische IT-Administrationsförderung

Der Aufbau professioneller Strukturen zur IT-Administration gewinnt im Zuge des voranschreitenden Ausbaus der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zunehmend an Bedeutung. Die dafür zuständigen Schulaufwandsträger sollen in der Aufgabe der technischen Wartung und Pflege der lokalen und regionalen IT-Infrastrukturen unterstützt werden. In einem viereinhalbjährigen Förderzeitraum stehen zur Unterstützung der technischen IT-Administration an Schulen insgesamt 156,2 Mio. € zur Verfügung, davon 77,8 Mio. € Finanzhilfen des Bundes aus der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie weitere 78,4 Mio. € Fördermittel des Landes.

Durch die beiden Förderschienen des Bundes und Landes werden die Ausbildung und Finanzierung von angestellten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die Beauftragung von Dienstleistern über Administrationsverträge sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Die Bundesförderung betrifft Administrationsmaßnahmen für IT-Infrastrukturen aus dem DigitalPakt Schule einschl. der weiteren Zusatzvereinbarungen (Lehrerdienstgeräte, Schülerleihgeräte), die ergänzende Landesförderung greift auch für weitere, nicht über den DigitalPakt Schule förderfähige oder geförderte Ausgaben für die IT-Administration an Schulen.

Die Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) sind am 4. August 2021 in Kraft getreten.

Wichtige Hinweise und Unterlagen zum Vollzug des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte für Schulaufwandsträger finden Sie unter: www.km.bayern.de/administration

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen

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