Die Berufsfachschule in Bayern

Video: Berufsfachschule konkret

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Gezielte Ausbildung

In Bayern gibt es Berufsfachschulen für technisch, gewerbliche und gestalterische Berufe (z.B. Schreiner, Elektroniker), für IT-Berufe (z.B. Fachinformatiker, Informatikkaufmann), für kaufmännische Berufe (z.B. Arzthelferin, Kaufmännische Assistenten), für Ernährung und Versorgung, gastgewerbliche Berufe und Sozial- und Kinderpflege, für Berufe im Bereich Hotel- und Tourismus (z.B. Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement),  für Berufe des Gesundheitswesens (z.B. Altenpflege, Ergotherapie), für Fremdsprachenberufe und für Musik.
Die Berufsfachschulen unterscheiden sich erheblich in den Aufnahmebedingungen, der Ausbildungsdauer, den Abschlüssen etc. von der Berufsschulen.
Abschlüsse: Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Berufsfachschule

Was sind die Aufnahmebedingungen?

Diese unterscheiden sich von Schule zu Schule. Weitere Informationen dazu bekommen Sie direkt vor Ort bei der Schulleitung.

Stimmt es, dass Berufsfachschulen sehr vielseitig sind?

Ja, durchaus. Vor allem hinsichtlich

  • Ausbildungsrichtungen
  • Aufnahmebedingungen
  • Ausbildungsdauer
  • Praktika
  • Abschlüsse
  • weiterführender Bildungswege

Genauere Auskunft geben die jeweiligen Schulen und die Bezirksregierungen.

Welche Bildungsschwerpunkte werden an der Berufsfachschule gesetzt?

Die Berufsfachschulen gibt es in zwei Formen:

  • Berufsfachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vermitteln
  • Berufsfachschulen, die in einem oder mehreren Jahren auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereiten

Berufsfachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vermitteln, dauern in der Regel zwei bis drei Jahre. Der Unterricht umfasst sowohl die allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächer als auch die praktische Berufsausbildung.
Schließt sich an Berufsfachschulen, die in einem oder mehreren Jahren auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereiten, eine einschlägige Berufsausbildung an, so wird die Ausbildung an der Berufsfachschule in der Regel mit einem Jahr auf diese Berufsausbildung angerechnet.

Welche Abschlüsse erhalte ich?

Berufsfachschulen vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung oder bereiten auf eine Berufsausbildung vor. Siehe auch im "Überblick über die verschiedenen Berufsfachschulen in Bayern"
Der Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt, kann einen mittleren Schulabschluss ermöglichen.

Die besten Links zur Berufsfachschule

Aktuelles aus den Berufsfachschulen für Kinderpflege

Standorte von Berufsfachschulen in Bayern

Abschlüsse als staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent, Euro-Korrespondent, Übersetzer

Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondent/zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin kann man in zwei Schuljahren im Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe absolvieren.

Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss.

Weiterqualifizierung:

In einem Aufbau-Ausbildungsgang von einem Schuljahr kann die Ausbildung zum staatlich geprüften Euro-Korrespondenten/zur staatlich geprüften Euro-Korrespondentin absolviert werden.

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch einer Fachakademie für Fremdsprachenberufe, an der man sich zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin bzw. zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin ausbilden lassen kann.

Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Euro-Korrespondent/zur staatlich geprüften Euro-Korrespondentin kann man in drei Schuljahren im Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe absolvieren.
Bereits nach zwei Schuljahren legt man die zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten/zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin ab.

Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss.

Weiterqualifizierung:

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch einer Fachakademie für Fremdsprachenberufe, an der man sich zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin bzw. zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin ausbilden lassen kann.

Staatlich geprüfter Übersetzer/staatlich geprüfte Übersetzerin sowie Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher/staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin oder zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin kann man an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in drei Studienjahren im Vollzeitunterricht absolvieren.

Aufnahmevoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife oder ein mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit dem Abschluss der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe.

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung – in Verbindung mit einer Ergänzungsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife – berechtigt zum Besuch einschlägiger Fachhochschulstudiengänge oder – in Verbindung mit einem Beratungsgespräch – zum Besuch von Hochschulstudiengängen. Auf diesem Weg besteht die Möglichkeit einen Bachelor- oder Master-Abschluss zu erwerben.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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