Der mittlere Schulabschluss über die Berufsfachschule

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsfachschule (mindestens zweijährig) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule von 2,50 verliehen werden.) und
  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • Nachweis ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (= Note 3) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsfachschule.

Zum Nachweis der Englischkenntnisse siehe mittlerer Schulabschluss/Berufsschule.

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