Praktikumsamt
Kontakt
Praktikumsamt für die Gymnasien in Schwaben
Leitung:
StD Michael Tanzer (Sprechzeiten jeweils nach telefonischer Absprache)
Postadresse:
Hallstraße10
86150 Augsburg
Dienstgebäude:
Hallstraße 9
86150 Augsburg
Telefon: 0821-324-1621
Fax: 0821-324-1634
E-Mail: michael.tanzer@augsburg.de
Informationen für Studierende
Praktika nach den Bestimmungen der LPO I vom 13. März 2008, zuletzt geändert durch die Verordnungen vom 03. Juni 2014, vom 14. April 2015 sowie vom 09. Mai 2022
- Richtlinien zu den Praktika für das Lehramt an Gymnasien pdf, 241 KB
- Orientierung Praktika Lehrämter Broschüre pdf, 314 KB
Diese Regelung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2008/2009 oder danach aufgenommen haben.
Folgende Praktika sind nach den Bestimmungen der LPO I von 2008 verpflichtend:
Betriebspraktikum
Beim Betriebspraktikum ist entscheidend, dass nur Tätigkeiten nach Erreichen der Hochschulreife (Abitur) anerkannt werden. Praktika und Tätigkeiten während der Schulzeit und vor dem Abitur können nicht berücksichtigt werden.
Das Praktikum versteht sich bewusst als Einblick in Berufe und Tätigkeiten außerhalb des Lehramtsstudiums und muss in einem Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen zu je 40 Stunden pro Woche abgeleistet werden. Das Praktikum kann auch in einzelne Abschnitte von mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden. Ein Praktikum im Ausland ist möglich. Das Praktikum erfolgt stets in den Ferien und darf auch finanziell entlohnt werden.
Anerkannt wird in diesem Zusammenhang auch eine Berufsausbildung oder eine längerfristige Tätigkeit, die nach Erreichen der allgemeinen Hochschulreife aufgenommen wurde. Ähnliches gilt für den Freiwilligendienst bei der Bundeswehr. Hier muss jeweils ein Antrag auf Anerkennung durch das Praktikumsamt erfolgen.
Für die fachpraktische Ausbildung an Fachoberschulen (FOS) können bis zu vier Wochen auf das Betriebspraktikum angerechnet werden. Die restliche Zeit muss jedoch zwingend nach dem Abitur in einem Betrieb abgeleistet werden.
Beschäftigungen im pädagogischen Umfeld, z.B. an Universitäten, werden nur dann anerkannt, wenn sie im Verwaltungs- und Organisationsbereich (z.B. in Sekretariaten usw.) und nicht im Bereich von Forschung und Lehre erfolgen.
Wichtig:
Die Bescheinigung über das Betriebspraktikum ist eine Voraussetzung für die Erste Staatsprüfung und wird bei der Anmeldung dem Prüfungsamt vorgelegt. Dabei werden Bestätigungen, die auf dem offiziellen Formular des Kultusministeriums (siehe Bescheinigung unten) ausgestellt worden sind, problemlos anerkannt.
Manche Firmen ziehen es jedoch vor, eigene Formulare mit ihrem Betriebslogo zu verwenden. In diesem Fall ist die zusätzliche Anerkennung durch das Praktikumsamt notwendig. Dazu muss die Bestätigung immer in Kopie vorgelegt werden, die Zustellung erfolgt auf dem Postweg oder über Email.
Orientierungspraktikum
Das Orientierungspraktikum muss vor dem pädagogisch-didaktischen Praktikum abgelegt werden.
Die Studierenden suchen sich selbständig einen entsprechenden Praktikumsplatz an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule. Es erfolgt hierbei keine Zuweisung durch das Praktikumsamt.
Die Dauer beträgt drei bis vier Wochen während der vorlesungsfreien Zeit. Das Praktikum an den Schulen soll ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.
Der Nachweis über das abgeleistete Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für die spätere Zulassung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und muss der Schulleitung der entsprechenden Praktikumsschule bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eine zusätzliche Vorlage beim Praktikumsamt ist nicht notwendig.
Beachten Sie bitte: Je nachdem, wann Sie Ihr Studium aufgenommen haben, gelten drei unterschiedliche Regelungen:
a) Studienbeginn vor dem Wintersemester 2021/22:
Beim Orientierungspraktikum muss mindestens eine der 3-4 Wochen an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden. Es wird empfohlen mehrere Schularten kennenzulernen. Die Dokumentation erfolgt auf dem Formblatt a).
b) Studienbeginn zwischen dem Wintersemester 2021/22 und dem Sommersemester 2023:
Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden. Mindestens eine der 3-4 Wochen muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt b) von den Schulen zu dokumentieren.
c) Studienbeginn ab dem Sommersemester 2023:
Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden, dabei muss mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Weiterhin gilt, dass mindestens eine der 3-4 Wochen an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule abgeleistet werden muss. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt c) von den Schulen zu dokumentieren.
Die gesetzlichen Regelungen sowie die entsprechenden Formblätter finden sich am Ende der Bestimmungen zum „Orientierungspraktikum“ auf unserer Homepage.
Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) sowie längerfristige Tätigkeiten (meist mindestens 2 Jahre nach dem Abitur) in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder sozialen Organisationen können teilweise angerechnet werden. Ein entsprechender Antrag ist hier beim Praktikumsamt zu stellen. Eine Woche Praktikum an einer Schule ist jedoch zwingend erforderlich.
Im Zweifelsfall entscheidet die Leitung des Praktikumsamtes bezüglich der Anrechnung von Tätigkeiten.
- a) Bescheinigung Orientierungspraktikum vor WiSe 2021_22 pdf, 192 KB
- b) Bescheinigung Orientierungspraktikum zwischen WiSe 2021_22 und SoSe 2023 pdf, 590 KB
- c) Bescheinigung Orientierungspraktikum ab SoSe 2023 pdf, 140 KB
- Bestimmungen und Bescheinigungen Orientierungspraktikum Änderungen _3.Juni 2014 pdf, 83 KB
- Bestimmungen und Bescheinigungen Orientierungspraktikum Änderungen _5.Februar 2021 pdf, 448 KB
- Bestimmungen und Bescheinigungen Orientierungspraktikum Änderungen _9.Mai 2022 pdf, 332 KB
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (LPO I 2008)
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist erforderlich für alle Studierenden, die ihr modularisiertes Studium ab dem Wintersemester 2008/2009 aufgenommen haben und soll nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden.
Voraussetzung für das päd.-did. Schulpraktikum ist der erfolgreiche Abschluss des Orientierungspraktikums. Der Nachweis hierüber muss der Schule bei der Anmeldung zum Praktikum vorgelegt werden.
Das päd.-did. Praktikum kann an öffentlichen (d.h. staatlichen, kommunalen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden. Ausgenommen davon sind Bayernkolleg und Berufliche Oberschule (FOS/BOS). Im Ausland ist die Ableistung nur an einer „Deutschen Schule“ möglich.
Wird das Praktikum in einem anderen bayerischen Regierungsbezirk außerhalb Schwabens absolviert, so ist die Anmeldung an das Praktikumsamt an der Dienstelle des jeweiligen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeit die gewünschte Praktikumsschule fällt.
Die Anmeldung erfolgt in Eigenverantwortung der Studierenden direkt an der gewünschten Praktikumsschule. Sie werden dazu dort vorstellig und lassen die Einverständniserklärung auf dem Anmeldeformular ausfüllen. Die Schulen vereinbaren hierbei auch die Modalitäten vor Ort mit den Bewerbern selbst.
Die Studierenden verwenden zur Anmeldung an den Schulen das Download-Formular (s. unten). Dieses wird zusammen mit der Praktikumsschule ausgefüllt, von dieser beglaubigt und mit der Angabe des Praktikumszeitraums an das Praktikumsamt per Fax (0821-3241634) oder als Scan von der Schule per Mail an den Leiter des Praktikumsamtes an die Email-Adresse michael.tanzer@augsburg.de bis spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn weitergeleitet.
Diese Anmeldung gilt als angenommen und verbindlich, wenn von Seiten des Praktikumsamtes keine andere Mitteilung an die Schule erfolgt. Bitte beachten Sie, dass keine separate Zuweisung mehr an die Schule/Studierenden verschickt wird. Die/der Studierende wird damit der unterzeichnenden Schule zugewiesen. Wir bitten die Studierenden nachfolgenden Passus zum Impfschutz sowie die weiteren Bestimmungen zum Praktikum zu beachten. Diese werden mit der Schule vor Antritt besprochen.
Wichtiger Hinweis:
Der Anmeldeschluss für die Anmeldung zum Schulpraktikum an Gymnasien im Regierungsbezirk Schwaben ist bei
Praktikumsbeginn im Frühjahr : 01. Dezember
Praktikumsbeginn im Herbst : 01. Juni
Der Anmeldeschluss gilt für die Anträge der Studierenden, um den Schulen genügend zeitlichen Vorlauf für ihre internen Planungen einzuräumen. Die Frist zur Weiterleitung des Antrags durch die Schulen an das Praktikumsamt ist auf dem Antragsformular gesondert geregelt und muss von der Schule erst drei Wochen vor Praktikumsbeginn an uns weitergeleitet werden.
Zu Beginn des päd.-did. Praktikums muss der Schule der Nachweis über das bereits abgeleistete Orientierungspraktikum vorgelegt werden. Zudem ist die Teilnahme an der von der jeweiligen Universität durchgeführten Begleitveranstaltung zum Praktikum verpflichtend. An der Universität Augsburg ist dies das Seminar „Planung und Analyse von Lehr- und Lernprozessen“. Nur bei erfolgreicher Teilnahme an der universitären Veranstaltung kann die Bescheinigung über das päd.-did. Praktikum ausgestellt werden. Maßgebend sind dabei immer die Bestimmungen der einzelnen Universitäten, die sich in den Modalitäten durchaus unterscheiden können. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden selbst, sich darüber zu informieren und diese zu beachten.
Das Praktikum umfasst den Zeitraum von etwa 150 bis 160 Unterrichtsstunden, jedoch höchstens 25 Stunden in der Woche. Diese werden meist im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren, in seltenen Fällen auch zusammenhängend im Block abgeleistet. Die Details über Termine, Ablauf und Ausgestaltung des Praktikums werden vor Ort mit der Schulleitung getroffen, nicht mit dem Praktikumsamt. Die Schulen machen hier ein individuelles Angebot. Falls dieses nicht passend erscheint, kann bei weiteren Schulen angefragt werden.
Während des Praktikums werden die Studierenden von den Schulleitungen bestimmten Lehrkräften zugeteilt, die sie als Hospitierende am Unterricht teilnehmen lassen, ihnen Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen geben, sie in pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Bereiche der Schule einführen und ihnen bei der Erreichung der beschriebenen Ziele behilflich sind. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich hier aktiv und eigeninitiativ einbringen und das Praktikum möglichst auch handelnd erleben. Reines Hospitieren und Beobachten des Unterrichts ist hier nicht im Sinne des päd.-did. Praktikums.
Hierbei kommt eine große Zahl an Tätigkeiten in Betracht:
- Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler in der Klasse,
- Beobachtung des Lehrerinnen- und Lehrerhandelns im Unterricht,
- Kennenlernen verschiedener Lehrerinnen- bzw. Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsmethoden,
- Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler,
- Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf,
- Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichtsversuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder Lerngruppen in angemessenem Umfang
- Erste Korrekturversuche, z.B. Übungen, Hausaufgaben
- Mitgestaltung von Übungseinheiten,
- Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft,
- Kennenlernen schulischer Ganztagsangebote nach Möglichkeit,
- Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben und nach Möglichkeit Teilnahme am Prozess der Schulentwicklung als Mitglied der Schulfamilie,
- Teilnahme an mehrtägigen, außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (z.B. Skilager, Orchestertage, Theatertage etc. In diesen Fällen erfolgt die Anrechnung auf die Gesamtzeit von ca. 150 - 160 Unterrichtsstunden individuell im angemessenen Umfang).
Die Schule schafft hierfür die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen. Am Ende des Praktikums ist mit den Praktikumsteilnehmerinnen und -teilnehmern ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrberuf zu führen.
Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums wird die Durchführung dieses Gesprächs, jedoch nicht dessen Ergebnis schriftlich festgehalten.
Wichtig: Die Teilnahmebescheinigung des Gymnasiums muss beim Prüfungsamt der Universität vorgelegt werden, nicht beim Praktikumsamt.
Für Studierende, die das Studium ab dem Wintersemester 2012/13 aufgenommen haben, erfolgt die Zuteilung der Leistungspunkte über eine Anmeldung in STUDIS.
Verantwortlich für die Punktvergabe sind die Fachdozenten der jeweiligen Seminare „Planung und Analyse von Lehr- und Lernprozessen“, die auch für Informationen bezüglich des Praktikumsberichts zuständig sind.
Die Universität kann unter Anwendung von § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f LPO I mehr als 6 Leistungspunkte mit der Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und auf den auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltungen verbinden; in diesem Fall vermerkt die Universität die Anzahl der Leistungspunkte auf dem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Das studienbegleitende Praktikum soll nach Möglichkeit nicht vor dem dritten Semester und nicht später als zwei Semester vor Erreichen der Regelstudienzeit abgeleistet werden und erfolgt in engem Kontakt mit dem Lehrstuhl der jeweiligen Fachdidaktik an der Universität Augsburg.
Es findet während des Semesters einmal in der Woche je nach Fach am Mittwoch (Englisch und Geschichte) oder am Donnerstag (alle anderen Fächer) für mindestens vier Unterrichtsstunden am Vormittag an der entsprechenden Praktikumsschule statt.
Für das studienbegleitende Praktikum werden bestimmte Praktikumsschulen und Praktikumslehrkräfte festgelegt. Die Liste dieser Praktikumsschulen ist von Fach zu Fach unterschiedlich und kann sich jährlich ändern. Es soll darum bei der Anmeldung gegebenenfalls eine Orts-, aber keine Schulpräferenz angegeben werden. Alle Schulen befinden sich zudem in der näheren Umgebung Augsburgs und können mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Ein Anspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule besteht nicht. Ortswünsche werden je nach Möglichkeit und Kapazität berücksichtigt.
Die Studierenden geben bei der Anmeldung an, in welchem Wunschfach ihrer beiden studierten Fächer sie dieses Praktikum ableisten möchten. Es besteht jedoch auch hier kein Anspruch auf die Zuweisung zum gewünschten Fach, da diese nach Kapazitäten der Praktikumsschulen, Praktikumslehrkräfte und Angebote der Lehrstühle erfolgen und gewissen Zwängen unterliegen. Es wird aber auch hier versucht, den Wünschen der Studierenden zu entsprechen.
Wichtige Hinweise:
Es wird dringend eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den für beide studierten Fächern zuständigen Dozenten oder Fachdidaktikern empfohlen, da die Lehrstühle ihre Veranstaltungen teilweise nur in einem bestimmten Semester anbieten. Dies wird an den Lehrstühlen durch Aushang transparent kommuniziert. Die Studierenden tragen hier eine Eigenverantwortung, sich rechtzeitig zu informieren. Anmeldungen in einem Semester, in dem das Fach nicht angeboten wird, können nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden, so dass sich die Neuanmeldung unter Umständen um ein weiteres Jahr verzögert. Genauso können Mehrfachanmeldungen im Portal mit Angabe unterschiedlicher Wunschsemester und Wunschfächer nicht eindeutig zugeordnet werden, so dass eine Einteilung problematisch ist.
Ohne Aufnahme in die begleitende Lehrveranstaltung an der Universität kann das studienbegleitende Praktikum nicht abgelegt werden. Es liegt ebenfalls in der Eigenverantwortung der Studierenden, sich im Vorfeld bei den jeweiligen Lehrstühlen der Fachdidaktik über die Voraussetzungen zu informieren, da das Praktikum ansonsten verwehrt werden kann.
Die Anmeldung zum studienbegleitenden Praktikum gilt generell als verbindlich. Etwaige Veränderungen müssen dem Lehrstuhl sowie dem Praktikumsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Mehrfachanmeldungen sowie Falschanmeldungen können später nicht berücksichtig werden.
Der Anmeldeschluss ist jeweils der 15. April, falls beabsichtigt ist, das Praktikum im folgenden Schuljahr abzuleisten. Der Link zum Online-Formular über das Anmeldeportal des Kultusministerium lautet: https://www.km.bayern.de/studienbegleitendes-praktikum.
Falls Sie sich im Portal erfolgreich angemeldet haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bestätigungs-E-Mail. Falls Sie diese nicht erhalten, sind Sie in der Anmeldung noch nicht erfasst und können damit auch später nicht zugeteilt werden. In diesem Fall wenden sich umgehend innerhalb von 2 Tagen nach Ihrer Anmeldung an das Praktikumsamt.
Bitte bewahren Sie die Bestätigungs-E-Mail sorgfältig auf, sodass Sie diese ggf. vorlegen können. Ohne diese Bestätigung haben Sie im Nachgang keinen Anspruch auf eine Zuweisung durch das Praktikumsamt.
Nach diesem Termin kann eine Zuteilung nur erfolgen, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz für diesen Zeitraum besteht jedoch nicht mehr.
Bitte beachten Sie im Besonderen:
Die Studierenden melden sich jährlich zum 15. April für den Gesamtzeitrum des darauffolgenden Wintersemesters UND des sich danach anschließenden Sommersemesters an. Dies sollte von den Studierenden für ihre individuelle Studienplanung berücksichtig werden, z.B. bei Auslandsaufenthalten oder der geplanten Examensprüfungen.
Da auch die zeitliche Zuweisung nach Möglichkeiten und Kapazitäten erfolgt, besteht auch hier kein Anspruch auf die Zuteilung im gewünschten Sommer- oder Wintersemester. Es wird versucht, den Wünschen der Studierenden möglichst zu entsprechen, kann jedoch nicht garantiert werden und muss in die individuelle Studienplanung einbezogen werden.
Sollten Sie trotz Bestätigungs-E-Mail nach der Anmeldung bis Anfang Juni noch keine schriftliche Zuweisung zum studienbegleitenden Praktikum erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bis zum 10. Juni im Praktikumsamt. Spätere Rückmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sonstige Bestimmungen
Die Schule stellt dem Praktikumsteilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Praktikums eine Bescheinigung aus, die Voraussetzung für die Anmeldung zum Staatsexamen ist.
Orientierungspraktikum, Schulpraktikum und studienbegleitendes Praktikum können ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahres umfassende Tätigkeit als Fremdsprachenassistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des PAD oder einer ähnlichen Organisation.
Praktika, die außerhalb von Bayern abgeleistet worden sind, können ebenfalls anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung sind immer an das Praktikumsamt zu richten.
Während der Ableistung der Praktika unterstehen die Studierenden den Weisungen der Schulleiter und der Praktikumslehrkräfte.
Die Teilnehmer werden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren haben. Die Praktikumsteilnehmer sind über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten, die sich aus § 36 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) ergeben, zu belehren. Während der Ableistung des Schulpraktikums und des studienbegleitenden Praktikums ist die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Praktikanten müsen dafür Sorge tragen, dass sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz in Form einer privaten Haftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten zufügt werden, besitzen.
Hinweis:
Für Studierende der Universität Augsburg hängen aktuelle Informationen auch stets am Schwarzen Brett des Praktikumsamts beim Lehrstuhl für Schulpädagogik aus.
Informationen für Schulen
- Merkblatt schulische Praktika pdf, 489 KB
- Hinweise für Studierende im Praktikum pdf, 121 KB
- Hinweise für Studierende im Praktikum (docx) docx, 23 KB