Antragsstellung
Auf einen Blick

Erklärvideo zur Antragstellung
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Informationen zum Datenschutz
Im Detail
Schritt 1 – Förderantrag ausfüllen
Online-Förderantrag
Der Förderantrag muss zunächst online beim Landesamt für Schule (LAS) eingereicht werden. Das entsprechende Online-Formular erreichen Sie unter www.dsdz.bayern.de.
Auswahl der Schule
- Wählen Sie zunächst eine Schulart aus (Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule oder Wirtschaftsschule)
- Wählen Sie dann den Regierungsbezirk aus, in dem sich die Schule befindet. Sollten Sie bei der Auswahl der Schule Ihres Kindes Unterstützung benötigen, in welchem Regierungsbezirk die Schule Ihres Kindes liegt, können Sie hier nachschauen, indem Sie auf die verschiedenen Regierungsbezirke in der Karte klicken.
- Wählen Sie die Schule aus, die Ihr Kind besucht.
- Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung, wenden Sie sich hierfür bitten an die Schule Ihres Kindes.
Daten der Schülerin bzw. des Schülers
Füllen Sie die Felder aus. Geben Sie den Nachnamen und den Vornamen Ihres Kindes sowie die Jahrgangsstufe an, die Ihr Kind derzeit besucht.
Angaben zum Erziehungsberechtigten
Füllen Sie die Felder aus.
Angaben zum mobilen Endgerät
Die Schule kann technische Kriterien festlegen, die das digitale Gerät erfüllen muss. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist eine Förderung des Geräts möglich. Zudem darf das Kaufdatum nicht vor dem 07. Juni 2023 liegen.
Andere Leistungen
Füllen Sie die Felder aus.
Elektronische Übermittlung des Antrags
Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird dieser mit einem Klick auf „Absenden“ übertragen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag zusammen mit den Belegen an der Schule Ihres Kindes einzureichen ist (s. Schritte 3 und 4).
Die dritte Seite des Antrags dient der Antragsprüfung durch die Schule. Von den Erziehungsberechtigten ist diese Seite nicht auszufüllen.
Schritt 2 – Antrag herunterladen
Nachdem der Antrag digital übermittelt wurde (s. Schritt 1), können Sie den Antrag herunterladen. Zusätzlich wird Ihnen der ausgefüllte Antrag an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
Schritt 3 – Einreichen des Antrags bei der Schule
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Schule,
- in welcher Form (in Papier oder in digitaler Form) und
- bis wann
der Antrag eingereicht werden muss.
Schritt 4 – Antragsprüfung
Die Schule überprüft, ob
- der Antrag vollständig ausgefüllt wurde,
- die entsprechenden Belege beigefügt sind,
- die Antragstellerin bzw. der Antragssteller antragsberechtigt ist (d. h. Erziehungsberechtigte/-r eines Kindes ist, das am Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ beteiligt ist oder volljährige/-r Schüler/-in einer Pilotklasse) und
- ob das gekaufte mobile Endgerät förderfähig ist.
Das Prüfergebnis wird an das Landesamt für Schule übermittelt.
Schritt 5 – Auszahlung der Förderung
Sie erhalten per E-Mail einen Förderbescheid. Der Förderbetrag wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Welche Angaben sollen zum Modell gemacht werden?
Geben Sie hier die Gerätebezeichnung an: z. B. „Apple iPad (9. Generation)“; „Microsoft Surface Go3 o. Ä.
Was wird unter dem Endpreis (ohne nicht zuwendungsfähiges Zubehör und sonstige Nebenleistungen) verstanden?
Nichtzuwendungsfähiges Zubehör wäre beispielsweise eine Schutzfolie oder eine Tasche für das Gerät. Unter sonstigen Nebenleistungen versteht man eine Versicherung, Einrichtungskosten, Garantieverlängerung oder auch Kosten für Software usw.
Wo finde ich das Datum des Kaufs?
Das Datum ist auf dem Kaufbeleg (Rechnung oder Kassenzettel) zu finden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufbeleg und einem Zahlungsbeleg?
Kaufbeleg: Ein Kaufbeleg ist ein Dokument, das üblicherweise einem Verbraucher ausgehändigt wird, wenn ein Verkauf erfolgt. In der Regel enthält er Informationen darüber, was gekauft wurde, wie viel bezahlt wurde und wie die Zahlung erfolgt.
Zahlungsbeleg: Er gilt als Beweis, dass eine Zahlung tatsächlich geleistet wurde (z. B. Kassenbon bei Barzahlung, Nachweis der Einzugsermächtigung oder Überweisung auf dem Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung)
Wenn ein Gerät direkt im Laden bar oder mit EC-Karte bezahlt wurde, ist der Kaufbeleg zugleich der Zahlungsbeleg.
Bis wann muss der Förderantrag spätestens eingereicht werden?
Bitte informieren Sie sich bei der Schule Ihres Kindes, bis wann der Förderantrag online gestellt und zusammen mit den Belegen bei der Schule eingereicht werden soll.
Förderanträge, die nach dem 23. Februar 2024 eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Ist es möglich, neben der mit dem Formular beantragten Förderung zusätzliche Leistungen zu bekommen?
Eine Kombination aus Fördermitteln des Landes im Rahmen des Pilotversuchs „Digitale Schule der Zukunft“ mit Fördermitteln Dritter (z. B. Förderverein, Stiftung, Sozialhilfeträger, Kommune etc.) ist grundsätzlich möglich. Jedoch darf die Summe aller Förderungen nicht höher sein als die Kosten für das mobile Endgerät. Daher muss angegeben werden, ob weitere Fördermittel beantragt oder bereits ausgezahlt wurden.
Anzugeben sind dabei nur Förderungen, die nicht von den Erziehungsberechtigten zurückzuzahlen sind (z. B. im Fall, dass z. B. ein Förderverein der Schule den Geldbetrag nur vorgestreckt hat).
Wie kann sich die Förderung nach diesem Förderprogramm reduzieren?
Die mobilen Endgeräte werden vom Freistaat mit je 300 Euro gefördert.
Zu beachten ist dabei, dass die Zuwendungen aller Zuwendungsgeber die Höhe der förderfähigen Ausgaben (Kosten für das mobile Gerät einschließlich der von den Schulen im Rahmen von Anlage 1 ggf. verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten) nicht übersteigen.
Sollte sich durch eine zusätzliche Förderung eine Überförderung ergeben (d. h. eine Förderung, die die förderfähigen Gesamtkosten übersteigt), wird die staatliche Förderung im Rahmen des Pilotversuchs entsprechend reduziert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Fragen rund um das Förderverfahren finden Sie bei den FAQs zur Beschaffung der mobilen Endgeräte.