Die Schülermitverantwortung
Video: Schülermitverantwortung konkret
Lade Video...
Hier geht es zum Onlineportal SMV: www.smv.bayern.de
In der Schülermitverantwortung (SMV) arbeiten Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit. Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen ihrer Mitschüler und werden auch von den Schülern - meistens über die Klassensprecherversammlung - gewählt.
Seit dem 18. Januar 2008 besteht in Bayern erstmals eine demokratisch gewählte Vertretung aller Schülerinnen und Schüler, der Landesschülerrat. Das sechsköpfige Gremium wird von den 41 Bezirksschülersprechern gewählt. Dieses bringt die Interessen und Anliegen der Schüler von Förder-, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen sowie Berufs- und Fachoberschulen zur Sprache. Es kann dem Kultusministerium gegenüber Vorschläge und Anregungen formulieren.
Der Landesschülerrat hat bei wichtigen allgemeinen Anliegen des Schulwesens ein Informations- und Anhörungsrecht, etwa bei Änderungen des Bayerischen Gesetzes zum Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) oder der Schulordnungen.
Zum Schuljahr 2008/09 wurde er durch eine BayEUG-Änderung auch gesetzlich verankert (siehe Art. 62 und 62a BayEUG).
Das Onlineportal SMV (www.smv.bayern.de) unterstützt die Arbeit der SMV auf Schul- sowie Regional- und Landesebene. Es bietet hierzu u. a. umfangreiche Informationen zu Möglichkeiten der Mitsprache, zu Wahlen der Schülervertreter, zu organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Fragen. Auch praktische Tipps und Vorlagen zum Download stehen dort für die Schülervertreterinnen und Schülervertreter zur Verfügung.
Der aktuelle Landesschülerrat

Die Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher 2022/2023 (von links nach rechts):
Ronja Hartmann, Heinrich Ritter, Favour Alile, Katharina Buchner, Alexander Martin, Basel Abo Alzalf, Jovan Abdusevic, Hannes Göppl, Manuel Buchholz, Emily Elstner, Janina Meier, Joel Davidt
Kontakt:
Zu den Schwerpunkten in der Arbeit der Landesschülersprecher gehört unter anderem, die Schülermitverantwortung weiter zu stärken und dem Landesschülerrat noch mehr Aufmerksamkeit in der Schülerschaft zu verschaffen.
Jetzt neu! Die ersten beiden Ausgaben des Newsletters des Landesschülerrats smv_konkret rund um die Arbeit der bayerischen SchülerInnenvertretung!
Die neuen Landesschülersprecher und ihre Stellvertreter:
Berufliche Schulen
Landesschülersprecher: Manuel Buchholz, Berufliche Schule B7 Nürnberg
Stellv. Landesschülersprecherin: Janina Meier, Staatliche Berufsschule II Straubing
Fachoberschulen/ Berufsoberschulen
Landesschülersprecher: Jovan Abdusevic, FOSBOS Passau
Stellv. Landesschülersprecherin: Emily Elstner, FOSBOS Kaufbeuren
Förderschulen
Landesschülersprecher: Alexander Martin, Ernst-Barlach-Schulen München – Private Realschule zur sonderpädagogischen Förderung
Stellv. Landesschülersprecher: Basel Abo Alzalf, Institut für Hören und Sprache (IFHS) Straubing
Gymnasien
Landesschülersprecher: Heinrich Ritter, Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Stellv. Landesschülersprecherin: Ronja Hartmann, Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Mittelschulen
Landesschülersprecher: Hannes Göppl, Markus-Gottwald-Mittelschule Eschenbach
Stellv. Landesschülersprecher: Favour Alile, Mittelschule Krumbach
Realschulen
Landesschülersprecher: Joel Davidt, Staatliche Realschule Elsenfeld
Stellv. Landesschülersprecherin: Katharina Buchner, Gisela-Schulen Passau-Niedernburg Realschule für Mädchen
„SMV-Konto“
„SMV-Konto“
Grundsätzlich wird empfohlen, sich in Bezug auf die Kontenfrage an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter zu wenden, der bzw. die gemeinsam mit den Schülervertretern einer Schule klärt, über welches Konto im konkreten Fall eine Abwicklung der SMV-Gelder erfolgen kann bzw. soll. Folgende rechtliche Möglichkeiten gibt es:
- Staatliches SMV-Konto (nur für staatliche Schulen): Die Schule richtet ein Konto oder ein Unterkonto ein. Dieses wird von einem aus der Mitte des Schülerausschusses gewählten Schülersprecher gemeinsam mit einer von der Schulleitung bestellten Lehrkraft verwaltet.
- Alternativ kann von allen öffentlichen Schulen ein vom Sachaufwandsträger eingerichtetes Konto genutzt werden. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Ausgestaltung und für nähere Vorgaben zur Handhabung des Kontos beim jeweiligen Sachaufwandsträger.
Materialien für die SMV
Handbuch für Schülervertreter
- Interaktives E-Paper: "Handbuch für Schülervertreter"
- PDF: "Handbuch für Schülervertreter" pdf, 4.1 MB
- Bestellen: "Handbuch für Schülervertreter"