Die Grundschule in Bayern

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Die Grundschulen: Alle Grundlagen, um sich die Welt zu erschließen

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt.
Nach der Grundschule können gemäß den Übertrittsregelungen die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium besucht werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundschule

Welche Bildungsschwerpunkte setzt die Grundschule und nach welchem Lehrplan unterrichtet sie?

Die Grundschule vermittelt nicht nur Grundfertigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben. Die Kinder erlernen dort auch soziale Verhaltensweisen, erwerben musische und praktische Fähigkeiten, entwickeln ihre Interessen weiter und bauen Werthaltungen auf. Der LehrplanPLUS Grundschule spricht in diesem Zusammenhang von Grundlegender Bildung. Die Kinder erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen, um sich die Welt zu erschließen, sich in ihr zurechtzufinden und sie auch mitzugestalten.

Gemeinsam Verantwortung tragen: Die Bayerischen Bildungsleitlinien

Die Leitlinien sind der erste gemeinsame Orientierungs- und Bezugsrahmen für alle außerfamiliären Bildungsorte, die Verantwortung für Kinder in diesem Alter tragen, sowie für die Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die das pädagogische Personal dieser Bildungsorte qualifizieren.

Im Zentrum stehen das Kind als aktiver, kompetenter Mitgestalter seiner Bildung, die Familie als ursprünglichster und einflussreichster Bildungsort sowie die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Bildungsorte als Partner in ihrer gemeinsamen Verantwortung für das Kind.

Wie arbeiten Kindergarten und Grundschule zusammen?

Eine enge Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule ist erforderlich, um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule insbesondere für das Kind, aber auch für seine Eltern, optimal zu gestalten.

Das Konzept "Gemeinsam Lernchancen nutzen"
Von den zuständigen Ministerien und den Trägerverbänden wurde mit dem Konzept "Gemeinsam Lernchancen nutzen – Kindergarten und Grundschule arbeiten Hand in Hand" ein flächendeckendes Netzwerk für die Zusammenarbeit der beiden Bildungsinstitutionen geschaffen:

In jedem Schulamtsbezirk wurde mindestens eine Lehrkraft als Kooperationsbeauftragte fortgebildet (insgesamt 120 Kooperationsbeauftragte). Dazu benannten jeder Kindergarten und jede Grundschule des Schulamtsbezirks einen Kooperationsansprechpartner. Die Kooperationsbeauftragten halten den Kontakt mit und zwischen diesen Ansprechpartnern aufrecht. Auf gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen vermitteln die Kooperationsbeauftragten sozialpädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten und Grundschullehrkräften die Grundzüge des Bildungs- und Erziehungsplans für Tageseinrichtungen und des Lehrplans für die Grundschule, sowie die Grundprinzipien, die wesentlichen Inhalte und methodischen Verfahrensweisen der jeweils anderen Institution, damit diese in der täglichen Arbeit berücksichtigt werden können.

Der Übergabebogen "Informationen für die Grundschule"
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen setzen alles daran, damit dem Kind, und seinen Eltern, der Übergang gut gelingt. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es der Bayerischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen, dass nicht nur die pädagogischen Ansätze von Kindertageseinrichtung und Grundschule aufeinander abgestimmt sind, sondern dass unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben Informationen über die einzelnen Kinder zwischen beiden Institutionen ausgetauscht werden. Gleiches gilt für die Übermittlung von Informationen von Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an die Förderschulen und Grundschulen.

Im Schuljahr 2008/2009 wurde deshalb bayernweit ein einheitlicher Informationsbogen eingeführt, der beim Einschulungsverfahren im Frühjahr 2009 zum ersten Mal Anwendung fand (siehe unten: Informationsbogen für die Grundschule). Dieser Bogen wird von den Erzieherinnen mit den Eltern gemeinsam ausgefüllt, die Eltern übergeben ihn bei der Schuleinschreibung an die Schule. Er informiert die aufnehmende Schule über die Stärken und ggf. auch über die Schwächen des Kindes. Dies ermöglicht zum einen, dass ggf. zu treffende Entscheidungen – z. B. die Wahl des Einschulungstermins – auf einer soliden Grundlage und partnerschaftlichen Basis getroffen werden können; zum anderen, dass die Lehrkraft vom ersten Schultag an besser auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes eingehen kann.

Dieses Kooperationsverfahren entspricht den Vorgaben des Datenschutzes:

  • Die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung für die Weitergabe von Informationen über das Kind.
  • Es werden ausschließlich aktuelle und ausschließlich für den Übergang erforderliche Daten erhoben. Andere Informationsbögen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen.

Welche Kinder sind schulpflichtig?

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Zum Schuljahr 2019/2020 wurde für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Zur Einschulung für das Schuljahr 2024/2025: Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens Mittwoch, 10. April 2024, schriftlich mitteilen.

Wann ist ein Kind schulfähig?

Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Es kann auch vorzeitig in die Grundschule aufgenommen oder für ein Schuljahr zurückgestellt werden - je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes.

Die Entscheidung über die Aufnahme bzw. Zurückstellung trifft die Schulleitung der zuständigen Grundschule. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Prüfung getroffen wird. Die Einschätzung der Erziehungsberechtigten wird dabei ebenso einbezogen wie das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung und – bei vorliegender Einwilligung der Erziehungsberechtigten – die Einschätzung des Kindergartens.  Wichtig sind auch die Beobachtungen, die die Lehrkraft im Schulspiel bei der Schulanmeldung macht. In Zweifelsfällen können eine Beratungslehrkraft, ein Schulpsychologe oder weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Was bedeutet Sprengelprinzip?

Die jeweilige Bezirksregierung bestimmt für jede Grundschule und Mittelschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel. Schülerinnen und Schüler der Grundschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Schulpflichtige Kinder müssen somit zuerst bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).

Auf Antrag der Eltern genehmigte Gastschüler werden nicht in die kostenlose Schülerbeförderung einbezogen. Für eine evtl. notwendige Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst sorgen.

Ihren zugeteilten Schulsprengel finden Sie hier.

Wie kommt mein Kind sicher zur Schule?

Schulwegtraining
Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit Ihrem Kind mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann. Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden. Wählen Sie den sichersten Schulweg aus, auch wenn dies einen kleinen Umweg bedeutet. Übergänge, die durch Ampeln oder von Schülerlotsen gesichert werden, bedeuten mehr Sicherheit für Ihr Kind.

Schulbus
Grundschüler haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer ist oder eine gefährliche Wegstrecke benutzt werden muss. Zuständig ist dafür die Gemeinde oder der Schulverband. Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten Sie bei der Schule.

Elterntaxi
Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule laufen. Frische Luft und Bewegung tun den Kindern gut und sie haben die Möglichkeit zum Austausch und erleben sich als selbständig.

Wenn Sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder von der Schule abholen, bedenken Sie bitte, dass ein hohes Verkehrsaufkommen vor einer Schule auch eine Gefahr für die Sicherheit der Kinder darstellt. Parken Sie daher so, dass ihr Kind die Schule sicher erreichen kann und keine anderen Kinder gefährdet werden. Denken Sie auch daran, Ihr Kind im Auto ausreichend zu sichern.

Mein Kind ist linkshändig.

Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, ist das für die Schule Ihres Kindes eine wichtige Information. Die Lehrkraft kann so die Schreibentwicklung von Anfang an durch gezielte individuelle Hinweise (z. B. zu geeignetem Sitzplatz, passender Hand- und Stifthaltung) bestmöglich und individuell begleiten. Zur Überprüfung einer eventuell vorliegenden Linkshändigkeit steht auch die Schulberatung bei Bedarf gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Was müssen Eltern von Grundschulkindern selber bezahlen?

An allen öffentlichen Grundschulen wird Lernmittelfreiheit gewährt. Die Träger des Schulaufwands versorgen die Schüler mit Schulbüchern, die im Unterricht benötigt werden, soweit diese nicht von den Erziehungsberechtigten freiwillig erworben werden. In die Lernmittelfreiheit sind alle prüfungspflichtigen Lernmittel einbezogen (Art. 21 SchFG).

Nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogene zugelassene oder nichtzulassungspflichtige Lernmittel werden von den Erziehungsberechtigten selbst beschafft (Art. 51 BayEUG).

Schreib- und Zeichenbedarf wie z. B. Hefte, Einbände, Malblöcke und Stifte müssen selbst gekauft werden. Meist geben die Klassenlehrkräfte schon bei der Schuleinschreibung oder auf dem ersten Informationsabend vor Beginn des Schuljahres eine Materialliste mit den im kommenden Schuljahr erforderlichen Arbeitsmitteln aus. Grundsätzlich sollte man nichts vorschnell besorgen und im Zweifelsfall nachfragen.

Wie erfolgt die Leistungsfeststellung in der Grundschule?

Leistungsfeststellungen in der Grundschule dienen zum einen dem Nachweis über bereits erworbene Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Für die Lehrkraft sind sie darüber hinaus Grundlage für die Planung der nächsten Schritte im Lernprozess und für die Beratung der Eltern. In angemessenen Zeitabständen werden je nach Fach schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise erbracht, die sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben.

Die Art der Leistungserhebung, die Anzahl der Leistungsnachweise, Umfang, Schwierigkeitsgrad sowie die Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe und werden durch die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung gestaltet und verantwortet.

In Jahrgangsstufe 1 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden die Leistungen mit einer Verbalbemerkung versehen, die den Leistungsstand widerspiegelt. Noten werden erst ab dem zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 erteilt. Darüber hinaus beinhalten die Zeugnisse Aussagen zum Sozialverhalten sowie zum Lern- und Arbeitsverhalten.

Welche Schulen kann mein Kind nach der Grundschule besuchen?

  • Mittelschule
  • Realschule
  • Gymnasium

Wo bekomme ich Informationen zum Übertritt?

Wo bekomme ich weitere Informationen und Beratung?

E-Paper „Die bayerische Grundschule“

Zum Lesen einfach auf das Titelblatt klicken. Hier können Sie die Broschüre auch individuell anpassen und als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen
Zum Lesen einfach auf das Titelblatt klicken. Hier können Sie die Broschüre auch individuell anpassen und als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen

Projekt „AlgoKids - Algorithmen für Kinder“

Bereits im Grundschulalter können die Grundlagen für informatisches Denken bei Kindern gelegt werden (Bild: Grundschule Piding)
Bereits im Grundschulalter können die Grundlagen für informatisches Denken bei Kindern gelegt werden (Bild: Grundschule Piding)

Programmieren in der Grundschule

Die Entwicklungen im Bereich digitaler und interaktiver Medien eröffnen auch für die Grundschule neue Handlungsfelder im Sinne einer grundlegenden Bildung. Neben die drei traditionellen Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen tritt eine vierte: der kompetente Umgang mit digitalen Medien (Digitale Kompetenzen). Auch die Coronakrise hat deutlich gemacht, wie unverzichtbar digitale Infrastrukturen an Schulen, digitale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und die konsequente Fortbildung der Lehrkräfte sind, um mit der digitalen Bildung eines der großen Zukunftsthemen aktiv und kompetent mit zu gestalten.

Über die im LehrplanPLUS verankerten verbindlichen Kompetenzerwartungen und Inhalte zur Medienbildung hinaus, hat das Kultusministerium mit der Technischen Universität München (TUM) von 2018 bis 2019 das Projekt AlgoKids (Algorithmen für Kinder) durchgeführt. 20 Programmschulen aus allen Regierungsbezirken Bayerns haben die bestmögliche Umsetzung eines kind- und altersgerechten Programmierkurses erprobt. Ziel war es, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und/oder 4 Grundkenntnisse und Fertigkeiten aus der Informatik erwerben.

Projektschulen AlgoKids
Projektschulen AlgoKids

Die Schülerinnen und Schüler arbeiteten anfangs ohne Computer (unplugged) und programmierten in Alltagssprache. So gewannen sie eine grundlegende Idee, wie Algorithmen und Computerprogramme funktionieren. In einem nächsten Schritt programmierten die Kinder am Computer in der visuellen Programmiersprache Scratch und setzten eigene Programmideen um.

Neben der Erprobung und Weiterentwicklung des Programmierkurses gab es einen weiteren Projektschwerpunkt: Welches Fortbildungsangebot brauchen Grundschullehrkräfte, um informatisches Denken und Grundlagen des Programmierens unterrichtlich gut integrieren zu können?

Der nachfolgende Abschlussbericht der TUM weist z. B. folgende Ergebnisse des Modellprojekts AlgoKids aus:

  • Die Lehrkräfte berichteten eine anhaltend hohe Motivation sowohl der Jungen als auch der Mädchen beim Programmieren.

  • Sie bestätigten einen Kompetenzzuwachs der Kinder beim Programmieren und stellten teilweise auch eine Veränderung in deren Arbeitsweise fest.

  • Die Grundstruktur der von der TUM entwickelten Unterrichtssequenz zum Programmieren hat sich an den Projektschulen gut bewährt. Das Konzept wurde weiter überarbeitet und durch Beispiele guter Praxis ergänzt.

  • Alle Lehrkräfte erachteten die Unplugged-Übungen als notwendig. Eine Umsetzung der Übungen ohne nachfolgendes Programmieren am Computer hielten sie nicht für sinnvoll.

  • Die Lehrkräfte betonten die Notwendigkeit einer ausreichenden Fortbildung, um die erforderlichen Kenntnisse für die Umsetzung der informatischen Inhalte im Unterricht zu erwerben.

Informatische Inhalte in der Lehrerfortbildung

Derzeit entwickelt die Akademie für Lehrerfortbildung Dillingen (ALP) in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) ein auf das Projekt abgestimmtes Fortbildungskonzept für Lehrkräfte. Damit sollen informatisches Denken und informatische Inhalte von den Lehrkräften künftig – über die im LehrplanPLUS verankerten verbindlichen Kompetenzerwartungen und Inhalte zur Medienbildung hinaus – altersgerecht unterrichtlich integriert werden.

Neben den Erkenntnissen aus dem Projekt AlgoKids fließen die Erfahrungen aus dem Schulversuch Digitale Schule 2020 in die Entwicklung des Fortbildungskonzepts mit ein: Im Rahmen dieses Schulversuchs hat die Grundschule Offenstetten ein Konzept entwickelt, um informatisches Denken in der Grundschule ab Jahrgangsstufe 1 kindgerecht und systematisch zu fördern.

Abschlussbericht zum Projekt AlgoKids

Interaktives E-Paper „Der beste Bildungsweg für mein Kind“ hier lesen!

Interaktives E-Paper zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen: Zum Lesen einfach auf das Bild klicken. Hier können Sie die Broschüre auch individuell anpassen und als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen.

Barrierefreie Broschüre: „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Informationen zur Einschulung“

E-Paper: „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Informationen zur Einschulung“

PDF-Druckversion „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Informationen zur Einschulung“

Bestellen: „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Informationen zur Einschulung“

Kompetenzerwerb und Übertrittsverfahren in Zeiten von Distanzunterricht - Eltern fragen, Schulleitungen antworten

Die Grundschulen haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt. Sie begleiten den Kompetenzerwerb ihrer Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht bzw. im Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht engagiert, so dass auch im Schuljahr 2020/2021 ein kind- und begabungsgerechtes Übertrittsverfahren gewährleistet ist. Im Zuge eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Sicherung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit wurde die Anzahl der Probearbeiten für das laufende Schuljahr von 18 auf 14 Probearbeiten gesenkt und der Ausgabetermin für das Übertrittszeugnis verschoben.

Die nachfolgenden Rückmeldungen von Schulleitungen zeigen beispielhaft, wie Grundschulen in der aktuellen Ausnahmesituation – abhängig von den Rahmenbedingungen vor Ort – flexibel agieren, passende Maßnahmen treffen, verschiedene Kommunikationswege nutzen, um den Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu gewährleisten, und im engen Austausch mit dem Elternhaus die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beim Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schule unterstützen. 

Mehr Lernentwicklungsgespräche und schlankere Zeugnisse für die Grundschülerinnen und Grundschüler in Bayern

Mit der Einführung des LehrplanPLUS Grundschule zum Schuljahr 2014/2015 wurden die Zeugnisformulare entsprechend angepasst und die Möglichkeit geschaffen, das Zwischenzeugnis durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch (LEG) zu ersetzen. Seit dem Schuljahr 2020/2021 kann auch das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 1 bzw. 3 durch ein LEG ersetzt werden und die Zeugnisformulare wurden weiterentwickelt. Diese Neuerungen garantieren auch künftig eine qualitätsvolle Leistungsrückmeldung und tragen zu einer zeitlichen Entlastung der Lehrkräfte bei.

Der Leitfaden Mehr Lernentwicklungsgespräche und schlankere Zeugnisse für die Grundschülerinnen und Grundschüler in Bayern fasst alle Neuerungen kompakt zusammen und gibt Hinweise für die konkrete Gestaltung der Zeugnisse bzw. die Durchführung von Lernentwicklungsgesprächen.

Die Flexible Grundschule

Vom Schulversuch zum Schulprofil

Im Schulversuch Flexible Grundschule in den Schuljahren 2010/2011 bis 2013/2014 hat die Stiftung Bildungspakt zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst neue Wege erprobt, um die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler als Chance zu nutzen.

Zum Schulversuch liegt die Dokumentation "Flexible Grundschule: Dokumentation, Ergebnisse, Empfehlungen für die Praxis" vor. Ein Klick ins Bild öffnet das E-Paper.

Auf der Basis der positiven Evaluationsergebnisse aus dem Schulversuch können seit dem Schuljahr 2014/2015 weitere Schulen das Profil erwerben. Zum Schuljahr 2022/2023 setzen bayernweit rund 300 Flexible Grundschulen das Konzept um.

Der Flyer gibt einen Überblick über die Kernelemente und Standorte der Profilschulen.

Übersicht Profilschulen

Fortbildung und Vernetzung

Die Profilschulen sind in ein nachhaltiges Fortbildungs- und Vernetzungskonzept eingebunden, das von Regionalkoordinatorinnen und Beratertandems begleitet wird. Das Konzept umfasst einen regelmäßigen fachlichen Austausch der Lehrkräfte auf der Basis von Unterrichtshospitationen sowie themenspezifischen Modulen.

Übersicht Regionalkoordinatorinnen

Praxisbeispiele für Unterricht und Lernstandserhebung

Zentrales Element der Flexiblen Grundschule ist es, die vorhandene Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in der Klasse als Chance zu sehen und sie für das Lernen fruchtbar zu machen. Bei der Planung und Organisation des Unterrichts spielen Entscheidungen eine Rolle, die zum einen die Qualität der Lerninhalte und Aufgabenstellungen betreffen, zum anderen die Methoden und Lernformen.

Teil 1: Aufgabenbeispiele Deutsch und Mathematik
Hier wird aufgezeigt, wie die Heterogenität der Grundschulkinder im Unterricht in verschiedener Weise für das gemeinsame Lernen genutzt werden kann.

Teil 2: Lerndokumentation und Leistungsmessung
Dieser Teil umfasst zum einen drei verschiedene Formen der Lernbeobachtung und -dokumentation: Lerntagebuch, Lernlandkarte und Portfolio. Zum anderen stellt es Leistungsnachweise mit Zugängen auf unterschiedlichen Lernniveaus vor.

Alle Beispiele wurden in Klassen der Flexiblen Grundschule erprobt. Sie eignen sich aber ebenso für Jahrgangsklassen, da auch dort Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsam lernen.

Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis

An den Profilschulen Flexible Grundschule ist das Zwischenzeugnis durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt. Im Gespräch tauschen sich Schulkind, Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigte aus. Im Vordergrund steht dabei die individuelle Situation des Kindes, mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungspotentialen.

Die Bilinguale Grundschule Englisch

Vom Schulversuch zum Schulprofil

Video: Bilinguale Grundschule konkret

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Im Schulversuch Bilinguale Grundschule Englisch erprobten 21 Modellschulen in den Schuljahren 2015/2016 bis 2019/2020 einen kindgerechten und praxisorientierten Zugang zur englischen Sprache. Auf der Basis der positiven Evaluationsergebnisse können sich seit dem Schuljahr 2020/2021 jährlich Schulen um das Profil bewerben.

Übersicht Profilschulen

In den bilingualen Klassen gestalten die Lehrkräfte bei geeigneten Themen in den Fächern Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport Unterrichtseinheiten oder -phasen in der Fremdsprache. Dabei orientiert sich der Unterricht an den Kompetenzerwartungen der jeweiligen Fachlehrpläne des LehrplanPLUS Grundschule.

Ziele der Bilingualen Grundschule Englisch:

  • Fremdsprachliche Kompetenz
  • Sprachbewusstheit
  • Interkulturelles Lernen
  • Motivation

Praxisbeispiele und Materialien finden sich auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unter https://www.bilingual.bayern.de/grundschule/.

In den bilingualen Klassen unterrichten Lehrkräfte, die Englisch für ein Lehramt erfolgreich an der Universität studiert haben. Sie werden vor Beginn ihrer Tätigkeit auf ihre Aufgaben vorbereitet und im Rahmen auch mehrtägiger Fortbildungen begleitet und fortlaufend weiterqualifiziert. Neben der bilingualen Klasse besteht an der Schule mindestens eine weitere Klasse mit einem nicht bilingualen Angebot.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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