Praktikumsamt

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Das Praktikumsamt für die Gymnasien in der Oberpfalz ist zuständig für Studierende des Lehramtes Gymnasium an Universitäten  in Bayern, für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum, falls es an einem Gymnasium in der Oberpfalz abgeleistet wird und
für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum für Studierende des Lehramtes Gymnasium an der Universität Regensburg.

Anschrift:
Praktikumsamt für die Gymnasien in der Oberpfalz
Weinweg 4
93049 Regensburg
Telefon: 0941 - 507 1092
Fax: 0941 - 507 1094
E-Mail: mb-gym-opf.praktamt@schulen.regensburg.de

Christine Wutz, StDin (Leiterin)

Kontakt



Telefon: 0941 - 507 5091
Fax: 0941 - 507 1094
E-Mail: mb-gym-opf.praktamt@schulen.regensburg.de


Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Sekretariat

Kontakt


VAe Angelika Kaiser,
VAe Anna Schaller
Öffnungszeiten des Sekretariats während der Schulzeit:
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten des Sekretariats während der Schulferien:
nach Vereinbarung

Hinweise zu den Praktika

Rechtsgrundlage

Die hier gegebenen Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Praktika gemäß § 34 der LPO I vom 13. März 2008, geändert durch die Verordnungen vom 3. Juni 201, vom 14. April 2015 sowie vom 24.02.2021:

Orientierungspraktikum

Orientierungspraktikum

  • Zweck: Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers; erste Überprüfung der Eignung für den Lehrerberuf
  • Zeitpunkt: In der vorlesungsfreien Zeit, möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums
  • Dauer: Drei bis vier Wochen, es wird empfohlen, auch eine andere Schulart kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird.
  • Mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule zu absolvieren.
  • Organisation: Die oder der (künftig) Studierende sucht sich selbstständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamtes, einen oder mehrere Praktikumsplätze
  • Einzelheiten: siehe unter "Rechtsgrundlage"

Betriebspraktikum

  • Zeitpunkt: Vor dem Hauptstudium, auch ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums, aber nach dem Abitur
  • Dauer: 8 Wochen; Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen Umfang möglich.
  • Ort: Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
  • Organisation: Der Studierende sucht sich selbständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamts, einen oder mehrere Praktikumsplätze.
  • Einzelheiten: siehe unter "Rechtsgrundlage"

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden. Die in der Oberpfalz in Betracht kommenden Schulen finden Sie im Schulverzeichnis des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Die Meldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt.  Es gelten folgende Anmeldezeiten:

Die Studierenden legen grundsätzlich ihre Meldung für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum mit Beginn zum Schulhalbjahr dem jeweiligen Praktikumsamt bis spätestens 1. Dezember, für den Praktikumsbeginn zum Schuljahresanfang bis spätestens 1. Juni vor.

Zuvor wendet sich der Studierende an die von ihm gewünschte Schule und lässt sich von ihr auf dem Anmeldeformular eine schriftliche Einverständniserklärung geben. Diese muss dem Praktikumsamt neben der Anmeldung termingerecht zugesandt werden, wobei die Schulferien zu berücksichtigen sind. 

Zur Anmeldung oder spätestens bei Beginn des Praktikums muss der Schule der Nachweis über das Orientierungspraktikum vorgelegt werden; ohne diesen weist sie den Studierenden ab. Die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum bezogene Lehrveranstaltung ist verpflichtend.

Das Praktikum umfasst den Zeitraum von etwa 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Während des Praktikums wird der Studierende von der Schulleitung bestimmten Lehrern zugeteilt, die ihn als Hörer am Unterricht teilnehmen lassen, ihm Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen (mind. 5 eigene Unterrichtsversuche bestehend aus Vorbereitung, Durchführung und Analyse) geben, ihn in die pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Probleme der Schule einführen und bei der Erreichung der für das pädagogosch-didaktischen Schulpraktikum beschriebenen Ziele (siehe dazu "Rechtsgrundlage") behilflich sind. Hierbei kommt eine große Zahl von Tätigkeiten in Betracht.
Eine dieser Lehrkräfte führt mit dem Studierenden ein abschließendes Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrerberuf und  über den voraussichtlichen Lehrerbedarf.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

  

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum, das nur in einem der vertieft studierten Fächer abgeleistet werden muss, soll möglichst nicht vor dem dritten Semester abgeleistet werden. Es findet wöchentlich am Mittwoch statt, umfasst 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen.
Für das studienbegleitende Praktikum wurden bestimmte Praktikumsschulen festgelegt. Die Liste dieser Praktikumsschulen ist von Fach zu Fach verschieden.

Im studienbegleitenden Praktikum besuchen die Teilnehmer den Unterricht eines Praktikumslehrers, dem sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden. Die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden Praktikum soll nicht mehr als sechs betragen. Die Praktikumslehrkraft führt mit jedem Teilnehmer zu gegebener Zeit nochmals ein Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf.
Die Meldung für das studienbegleitende Praktikum ist an das zuständige Praktikumsamt zu richten. Diese darf nur für ein Fach und nur für ein bestimmtes Semester erfolgen.

Sie muss dem Praktikumsamt bis spätestens 15. April für das folgende Schuljahr vorliegen, da die Stundenpläne der Praktikumslehrer entsprechend gestaltet werden müssen. Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule.

Hinweis zu den studienbegleitenden Praktika

In folgenden Fächern findet das studienbegleitende Praktikum im Schuljahr 2022/2023 nur im Wintersemester statt: Italienisch, Musik und Spanisch.

In folgenden Fächern findet das studienbegleitende Praktikum im Schuljahr 2022/2023 nur im Sommersemester statt: Deutsch und Französisch

Geschichte findet ab sofort nun doch im Winter- und Sommersemester statt.

Anmeldung zu den Praktika

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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