Damit nichts passiert: Sicherheit an Schulen

„Allein die Dosis macht das ein Ding kein gifft ist.“
Philippus Aureolus Theophrastus Bombast von Hohenheim, genannt Paracelsus

Sicherheit geht vor

Als Folge der sicherheitstechnischen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Arbeitsbedingungen sowohl für Lehrer Lehrkräfte und als auch für Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen sehr gewandelt, und die Veränderungen schreiten unaufhaltsam fort. Infolgedessen wurden sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene die sicherheitsrelevanten Vorschriften angepasst.

Mit der folgenden Empfehlung der Kultusministerkonferenz für Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht werden die am 06.04.1973 beschlossenen Empfehlungen für Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht in der Fassung vom 28.03.2003 fortgeschrieben.

Die jeweils gültige Fassung des Richtlinientextes referiert den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie technischen Regeln (wie Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen) und stellt in Bayern eine verbindliche Vorschrift dar.

Schwerpunkte der Neuregelung betreffen u.a.:

  • Arbeitsschutz und Einrichtung von Fachräumen
  • Gefahrstoffe und deren Entsorgung
  • Gasanlagen und Druckgasflaschen
  • Mikrobiologische und gentechnische Arbeiten
  • Umgang mit Lebewesen
  • Radioaktive Stoffe, Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahler
  • Künstliche optische Strahlung und Laser
  • Lärm
  • Regelungen zu Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft und Kunst


Ergänzend können die aktuell gültigen Regeln zum Umgang mit gefährlichen Stoffen in der Schule dem Gefahrstoffinformationssytem DEGINTU entnommen werden.

Darüber hinaus soll sicherheits- und verantwortungsbewusstes Handeln als fächer- und schulformübergreifendes Erziehungsziel verstanden werden.

Die Lehrkraft wird hinsichtlich ihrer Vorbildfunktion als lehrende und handelnde Person angesprochen, damit sie sich seinerseits aufgerufen fühlt, sowohl Verhaltens- als auch Einstellungs- und Bewusstseinsänderung i. S. von Sicherheits- und Umweltbewusstsein pädagogisch umzusetzen. Zielsetzung der Richtlinien ist es, das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen zu schärfen und das natürliche Interesse von Lehrern und Schülern an sicheren Arbeitsbedingungen durch umfassende Informationen und klare rechtliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.

 

1. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

Chemie

Im Jahr 2004 wurde die Multiplikatorengruppe für Sicherheit im Chemieunterricht (S!CU) vom Kultusministerium und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) ins Leben gerufen. Anlass dafür war das hohe Gefährdungspotential im experimentellen Chemieunterricht und die verschärften Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Chemikalien und deren Lagerung.
Dazu konnten pro Regierungsbezirk und Schulart zwei engagierte Lehrkräfte gewonnen werden, die jährlich an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen von der KUVB geschult werden.
Ihr Anliegen ist es, den Fachbereichs- und Sammlungsleitern hilfreich zur Seite zu stehen.

Sie unterstützen Lehrkräfte durch:

  • regelmäßige regionale Lehrerfortbildungen
  • Bereitstellung und Aktualisierung von Checklisten und Sicherheitsinformationen
  • Beratung von Chemielehrkräften auf Anfrage (Referenten-Service)

Das folgende Dokument stellt eine Zusammenfassung der Zuständigkeiten von Schulleitern, Sammlungsleitern und Fachlehrkräften dar, wie sie von der KMK in den RiSU empfohlen werden und nach der aktuellen Fassung der "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" vom 14. Juni 2019 verbindlich sind:
Übersicht über die Zuständigkeiten von Schulleitern, Sammlungsleiter und Fachlehrkräften im Bereich Chemie (pdf)

Weitere wichtige Schreiben und Hinweise für die Sicherheit im Chemieunterricht:

2. Informationen zur Sicherheit an Schulen

Die Organisation der Sicherheit in der Schule wurde mit der KMBek „Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung“ vom 11.12.2002 beschrieben.
Im Sinne der Aufgabenzuordnung sind das Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung und die Fachberater* des Bereichs Verkehrs- und Sicherheitserziehung an allen Schularten explizit für den Bereich der Sicherheit zur Unterstützung der Schulleiter an den Schulen zuständig. Diese werden regelmäßig durch das Seminar Bayern und die KUVB an der ALP in Dillingen fortgebildet.
 Die von diesen Fachberatern betreuten Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich an den jeweiligen Schulen müssen ihre Schulleiter im Bereich Sicherheit und Unfallverhütung beraten und unterstützen (technische Mängel, Probealarme und Brandschutz, Erste Hilfe, Unfallverhütung, Verkehrssicherheitskonzept der Schule, Rettungswege, Multiplikation von Material zur Sicherheitserziehung etc.…).

 

*) Anmerkung zu den Fachberatern

Die Fachberater haben je nach Schulart unterschiedliche Bezeichnungen:

  • Grund-/ Mittelschulen: Fachberater für Verkehrs- und Sicherheitserziehung (Verkehrserziehung und Unfallverhütung) bei den Staatlichen Schulämtern
  • Förderschulen: Fachberater für Verkehrs- und Sicherheitserziehung (Verkehrserziehung und Unfallverhütung) an den Regierungen
  • Realschulen: Fachberater für Verkehrserziehung- und Unfallverhütung bei den Ministerialbeauftragten
  • Gymnasien: Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallverhütung bei den Ministerialbeauftragten
  • Berufliche Schulen: Fachberater für Sicherheitsangelegenheiten an den beruflichen Schulen in Bayern bei den Regierungen sind zudem im Rahmen der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit auch für die Verkehrserziehung zuständig.

3. Weitere nützliche Links

Vorlese-Funktion

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